Band 49: Eintrag vom  28. April 1851 (Nr. 197)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Gemeinderath wurden heute die Verhandlungen wegen Feststellung des Statuts für die hier zu er- richtende selbstständige Klostergemeinde barmherziger Schwestern vorgelegt, woraus derselbe entnahm, daß die Ministerien der geistlichen Angelegenheiten und des Inneren gemäß Rescript vom 28. Dezember 1850 Nr 3229 den bisherigen Statut-Entwurf nicht

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zur Genehmigung geeignet gehalten, sondern dafür mehrere Modifikationen in Vorschlag gebracht hätten, daß darauf die hiesige Hospital- Verwaltung Veranlassung genommen habe, das Erzbischöfliche General-Vikariat um Mit- theilung derjenigen Abänderungen des Statuts zu bitten, welche die vorbehaltlose Genehmigung des Herrn Erzbischofs erhalten werden, und endlich in einem Antwort- schreiben vom 9. April c. das Erzbischöfliche General-Vikariat die den verschiedenen Paragraphen des Statuts zu gebende andere Fassung communizirt sei, welche letztern die Genehmigung der Staatsbehörde jedenfalls mehr als früher in Aussicht stellen dürfte.

Nach gepflogener umsichtiger Berathung erklärte Gemeinderath, wie er gegen die von dem Erzbischöflichen General Vikariat auf- gestellten Statut-Veränderungen Nichts zu erinnern finde.

a. u. s.