Band 49: Eintrag vom  5. November 1852 (Nr. 558)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Von der Hospital-Verwaltung wird beantragt, daß die von dem Kupferschlägergesellen Antonius Jansen dem Hospitale verschuldeten Verpflegungskosten seiner wahnsinnigen Frau pro 1849 bis incl. 1851 ad 173 Thlr. 6 Sgr sowie die rückständige Gartenpacht des TaglöhnersTheodor Quetting pro 1849 & 1850 ad 5 Thlr 1 Sgr 8 Pf. als uneinziehbar niedergeschlagen werden. In Erwägung, daß die bezeichneten Rückstände [Nächste Seite]

nach der von der Hospital-Verwaltung vorgelegten Niederschlagungs-Nachweise wegen Mittellosigkeit der betreffenden Restanten allerdings nicht einziehbar erscheinen, erklärt Gemeinderath sich damit einverstanden, daß dieselben in der Hospital-Rechnung pro 1852 als niedergeschlagen verrechnet, demnächst aber in eine besondre Controlle eingetragen werden, damit für den Fall, wenn die Restanten in bessere Verhältnisse gerathen möchten, die Einziehung als dann nachträglich Statt finde.

Auch genehmigte Gemeinderath auf den Vorschlag der Hospital-Verwaltung, daß die von dem p Jansen pro 1852 & futuro zu zahlenden Verpflegungskosten seiner Frau auf 35 Thlr jährlich festgestellt werden.

a u. s.