Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit ein- verstanden, daß die Erftufer dem Rosenhügel gegenüber auf gemeinschaftliche Kosten der verschiedenen Mühlenbesitzer in Stand gesetzt werden, daß die Stadt bei dem vorwie- genden Interesse, welches dieselbe bei den Arbeiten habe, ein Viertel der Kosten vorweg übernehme, und die übrigen Kosten im Verhältniß der Mühlenräder auf die Mühlenbesitzer vertheilt werden.
actum ut supra
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