Band 49: Eintrag vom  19. August 1850 (Nr. 7)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
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Nach Vernehmung des Vortrages des Vorsitzenden über die Wiederherstellung der Schleuse vor dem Oberthor wurde vom Gemeinderathe in Bezug auf diesen Gegenstand beschlossen, die Sache wegen Betheiligung der Gemeinde an den Kosten für eine Schleuse wie das Bedürfniß sie erfordert haben würde vide germeinde- räthlicher Beschluß vom 29. Juli des Jahres durch eine schiedsrich- terliche Commission zu reguliren, respective durch diese endgültig abmachen zu lassen. Die Commission sei aus fünf Mitgliedern zu bilden, wovon zwei in einer der nächsten Sitzungen vom Gemeinderathe, und zwei vom Bürgermeister Thywissen zu wählen seien. Das fünfte den Obmann bildende Mitglied sei durch diese vier Mitglieder zu wählen.

Actum ut supra