Band 49: Eintrag vom  9. September 1852 (Nr. 523)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeinderath beräth über die in Antrag gebrachte Wiedereinführung des seit October 1849 hierselbst aufgehobenen Schulgeldes in den Elementarschulen. Über das Prinzip und die Nützlichkeit des unentgeldlichen Elementarunterrichts in den öffentlichen Schulen waren die Ansichten getheilt, indem einerseits darauf hingewiesen wurde, daß die Kosten desselben eine nie aufhörende Beitragsverpflichtung für alle Bürger und dabei eine nicht zu rechtfertigende für diejenigen bedingen, welche keine Kinder zu erziehen haben, und der freie Elementarunterricht außerdem den Übelstand mit sich führe, daß derselbe als etwas, was nichts kostet, in seinem Werth nicht geschätzt und mehr wie früher vernachläßigt werde, während andererseits darin besonders für die mit vielen Kindern gesegneten Familien des Mittelstandes der Bürgerschaft, dem gesetzlichen Schulzwange gegenüber eine große Erleichterung erblickt, und daher die Wiedereinführung des Schulgeldes wenigstens so lange ungerne gesehen wird, als nicht eine, wahrscheinlich bald bevorstehende Revision der Verfassung, die betreffende Bestimmung, wornach der Unterricht in den Volksschulen unentgeldlich ertheilt werden soll, abgeändert resp. den Umständen angemessen modifizirt habe.

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Bei der hierauf vorgenommene Abstimmung sprach sich die Majorität des Gemeinderathes gegen die Wiedereinführung des Schulgeldes aus.

Gemeindeverordneter Josten, welcher zur Minorität des Gemeinderathes gehörte, gab die Separat-Erklärung zu Protocoll, wie die die Einrichtung des freien Unterrichtes den Elteren gegenüber, welche keine Kinder zu erziehen haben, für ungerecht und communistisch erachte.