26. Abänderung und Neufestsetzung von Fluchtlinien. a) Stadtverordnetenversammlung ist mit der Abänderung
und Neufestsetzung der Fluchtlinien für die Rottelsgasse nach Maßgabe des vorliegenden Planes einverstanden.
b) Mit der Abänderung und Neufestsetzung der Flucht-
linie für die Nordkanalalleezwischen der Obererft und
dem Berghäuschensweg nach Maßgabe des vorliegenden
Planes ist Stadtverordnetenversammlung einverstanden.
c) Stadtverordnetenversammlung ist mit der Verschie-
bung der östlichen Fluchtlinie der Kölnerstraßezwischen
Feldhaus und dem Platz der Republik um etwa 30
[Nächste Seite] cm nach der Kölnerstraße hin einverstanden.
d) Stadtverordnetenversammlung ist mit der Festsetzung
der Fluchtlinie für eine 9 mtr breite Querstraße zur
Rheydterstraße zwischen der verlängerten Bismarckstraße und der Güterzuglinie Neuss - Köln gemäß dem vorge-
legten Plan einverstanden.