Band 59: Eintrag vom  15. März 1880 (Nr. 307)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
b8. Arresthaus

Der Vorsitzende theilt der Versammlung ein Schreiben des

[Nächste Seite] Landraths-Amtes hierselbst mit, wonach der Herr Minister des Inneren die Entscheidung getroffen, daß vor der Verpflichtung der Gemeinden zur Unterhaltung der Cantons jetzigen Amtsgerichtsgefängnisse sowie zur Zahlung der Gehälter der Gefangenenwärter und der Verpflegungskosten der Gefangenen etc. durch die neuen Justizgesetze eine Veränderung nicht eingetreten sei; daß indessen mit Rücksicht auf die veränderte Eintheilung der Gerichtsbezirke, wonach die jetzigen Amtsgerichtsbezirke sich mit dem früheren Friedensgerichtsbezirken vielfach nicht decken, eine anderweite Vertheilung jener Kosten auf die zu den neu gebildeten Amtsgerichtsbezirken gehörigen Gemeinden, erforderlich erscheine. Da nun die Bürgermeistereien Dormagen, Nievenheim und Zons mit dem 1. October 1879 dem Verband des hiesigen Amtsgerichtsbezirkes hinzugetreten seien, so müßten dieselben auch Miteigenthümerinnen des hiesigen jetzigen Amtsgerichtsgefängnisses werden, respective nachträglich das Miteigenthumsrecht an demselben erwerben. Die nothwendige Ausgleichung wäre deshalb dahin zu bewerkstelligen, daß die Restbausummen von 2588 Thaler 29 Silbergroschen 8 Pfennig von Steuern und zwar nach Maßgabe der gegenwärigen Seelenzahl auf die Gemeinden des Amtsgerichtsbezirkes repartirt und die hiernach von den neu hinzugetretenen Gemeinden Dormagen, Zons und Nievenheim zu zahlenden Beitragsraten unter den Gemeinden [Nächste Seite]

des ehemaligen Cantons Neuss nach Maßgabe der Seelenzahl vertheilt würde.

Die Versammlung erklärt sich mit dem Ausgleichungsmodus einverstanden und beschließt gleichzeitig, daß sie sich in Folge dieser Verfügung nicht mehr an das früher gemachte Angebot zur Abtretung von Bauterrain zu Erweiterung des Arresthauses, für gebunden erachte.