1289 Einträge
1.) Verwaltungsbericht pro 1878/79. Der Verwaltungsbericht wird im Druck erscheinen.
6.) Dem Neusser Reiterverein wird die städtische Wiese zum Wettrennen auf den 3. August des Jahres überlassen, unter der Bedingung, daß der Verein für allen etwaigen Schaden haftbar bleibt. Auch wird dem Vereine gestattet, am besagten Tage den Damm vom Hessenthor bis zur Feldhaus'schen Besitzungen abzusperren.
8.) In der geheimen Sitzung wird ein Gesuch des abgehenden ExekutorsSterk um Bewilligung einer Pension abgelehnt.
3.) Ein erneutes Gesuch des Polizeiwachtmeisters Brenke auf Übernahme seiner Armaturstücke Seitens der Stadt wird abgelehnt.
5) Steuererlaß. Ein Gesuch der Wittwe Rottkamp um Erlaß der Communalsteuer wird abgelehnt.
4.) Gesuch des früheren Communalsteuer-ExecutorsSterk um Bewilligung einer Remuneration.
Die Versammlung beschließt das Gesuch abzulehnen.
4.) Der ständische Wegebauinspektor zu Mönchen Gladbach fragt an, ob die Stadt eine der Provinz zugehörige Brückenwaage zum Preise von 300 Mark erwerben wolle. Versammlung lehnt den Ankauf ab.
5.) Zu dem am 21. Juni des Jahres zu Cöln stattfindenden rheinischen Städtetage delegirt Versammlung den Vorsitzenden.
6.) Die am 20. Mai des Jahres stattgehabte Verpachtung von Ländereien, Grasnutzungen und der Fischerei vom Epanchoir bis an's Rheinthor wird von der Versammlung genehmigt.
3.) Ein Gesuch der LehrerinSchwieren um Erstattung der beim Umzug gehabten Kosten wird abgelehnt.
4.) Das Gesuch der Ehefrau Jakob Urbach um Ausstand zur Bezahlung restirender Communalsteuern wird genehmigt;
dagegen wird ein Gesuch des Fr. Broix um Stundung der rückständigen Miethe für das Oberthor abgelehnt.
4.) Mehrere Lagerplätze an der Erft sollen demnächst zur Verpachtung ausgestellt werden.
7.) Einem Antrage des FärbersJ. Liesemanns, ihm die Anlage eines Wasserrades auf der Erft zu gestatten, kann nicht stattgegeben werden, weil Seitens der Anpächter der städtischen Mühle am Niederthor und Ad. Linden Einspruch gegen das Projekt erhoben worden ist.
8.) Als Ehrenpreis der Stadt Neuss für das am 3. August des Jahres hierselbst stattfindende Wettrennen bestimmt Versammlung die Summe von 300 Mark.
9.) Ein Zuschuß zu den Kosten des am Sonntag den 15. des Monats hierselbst stattfindenden Gauverbandfestes der Kriegervereine der Kreise Neuss, Grevenbroich und M.Gladbach wird nicht bewilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt den Kriegervereinen am Festtage den Willkommen der Stadt Neuss darzubringen.
11.) Ein Gesuch des GärtnersWilh. Lohmann zu Krefeld um Erlaß einer von ihm zu zahlenden Bürgschaftsschuld von 241,64 Mark wird abgelehnt. Dahingegen soll es demselben gestattet sein, die Schuld in 4 vierteljährigen Raten abzutragen, wenn er vorher einen genügenden Bürgen gestellt haben wird.
12. In Folge einer Eingabe des RealschullehrersDr. Zeck in Cöln beschließt die Versammlung demselben die fünfjährigen Zinsen von dem Seitens der Stadt ihm gewährten Vorschusse nicht zu erlassen, dahingegen ihm anstatt der [eingefügt:von] ihm offerirten halbjährigen Raten von 150 Mark, solche von 100 Mark zu gestatten.
8. Schiffbewachungskosten. Die Beschlußfassung über diesen Gegenstand wird bis zur nächsten Sitzung vertagt.
2. Ein Gesuch des Vorstandes der Handwerkermeisterkrankenlade um Bewilligung eines jährlichen Zuschusses von 300 Mark wird abgelehnt.
4. Unterbringung eines Kindes in die Taubstummen-Anstalt. Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, die durch Aufnahme des Kindes Gertrud Bebber in einer Taubstummen-Anstalt entstehenden Bekleidungskosten sowie die bei etwaiger außerordentlicher Erkrankung entstehenden besonderen Kosten für die Dauer des Aufenthalts in der Anstalt zu übernehmen.
4.) Zurücksetzung der Mauer an dem alten Begräbnißplatze. Die von A. Streffing beantragte Zurücksetzung der Abschlußmauer am alten Begräbnisplatze wird abgelehnt.
7.) In geheimer Sitzung wird ein Gesuch der Wittwe des verstorbenen Polzeidieners Ditterich abgelehnt.
8.) Außer der Tagesordnung gibt Versammlung dem Gesuche des Peter Heinrich Hansmann um die Erlaubniß zum Baue eines Hauses am alten Glehner-Wege unter den gewöhnlichen Bedingungen ihre Zustimmung.
5.) Ein Hundesteuererlaßgesuch von J. Neidhöfer Junioriunior wird abgelehnt.
7.) In geheimer Sitzung wird ein Antrag des Lehrers A. Becker um Gehaltserhöhung abgelehnt.
4.) Die im Kaufhause nöthigen Arbeiten im Kostenbetrage von 320 Mark sollen ausgeführt werden.
5.) Baugesuch der Firma F. H. Kaumanns. Wird zunächst der Eigenthumscommission überwiesen.
6.) Zweigbahn. Der Vorsitzende wird beauftragt persönlich in dieser Angelegenheit an zuständiger Stelle Schritte zu thun.
9.) Gebäudesteuer. Der Versammlung wird Kenntniß gegeben von den Entscheidungen auf die Seitens der Stadt erhobenen Gebäudesteuerreklamationen.
11.) 4 Lehrerinnen wird für Stellvertretung je 45 Mark Remuneration bewilligt.
13.) Ein Schreiben des Königlichen Landrathes des Kreises Grevenbroich ersucht das hiesige Bürgermeister-Amt Schritte einzuleiten, daß der Neuß-BergheimerWeg von der Provinzial-Verwaltung übernommen werde. Es wird beschlossen das hiesige Landrathsamt zu ersuchen, geeignete Schritte dieserhalb zu thun.
14.) Ein wiederholtes Unterstützungsgesuch der Wittwe Dittrich wird abgelehnt.
6. Entwässerung der Selicumer-Straße Die Arbeiten sollen nach einem Vorschlage des Kreisbaumeisters a.D. Baumgarten ausgeführt werden, wenn die Direction der Erftmelioration ihre Zustimmung gibt.
Verkauf des alten Postgebäudes. Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß der KaufmannJean Kappes hierselbst auf das alte Postgebäude 21750 Mark geboten habe und bereit sei am 1. Januar 1880 4500 Mark und am 1. Januar 1881 3000 Mark abzutragen, wenn der als dann noch verbleibende Rest 10 Jahre lang unkündbar gegen 4 1/2 % Zinsen stehen bleiben könne und die Stadt Neuss die Kosten des KaufActes trage. Nach längerer Berathung beschließt die Versammlung, mit Rücksicht darauf, daß bei dem früheren öffentlichen Verkaufe nur 16500 Mark geboten worden, sowie ferner, daß nach der Taxe des Baumeisters Busch das Gebäude nur 20 000 Mark werth sei um so mehr auf die Offerte des p. Kappes einzugehen, als bei einer etwaigen Vermiethung nur höchstens 600 Mark pro Jahr zu erzielen und bei der jetzigen Einrichtung ein ziemlich kostspieliger Umbau erforderlich
sei um das Gebäude anderweitig benutzen zu können.
Die Versammlung fügt noch als weitere Bedingung den Vorbehalt hinzu, daß der Seitens des Käufers vorzunehmende Umbau den Werth des Hauses nicht vermindern dürfe.
ad 13. Wird vertagt. Löschung und Zusatz von 2 Worten genehmigt. [gez.] Rosellen [gez.] Dr. Hellersberg [gez.] N. Franken [gez.] W. Linden [gez.] J. Ibels [gez. ] Ridder
7. Verkauf des alten Postgebäudes Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß die Königliche Regierung zu Düsseldorf die Genehmigung zu dem
Verkauf des alten Postgebäudes an den p Kappes dem Vernehmen nach nicht ertheilen werde. Die Versammlung beschließt nach Eingang der zu erwartenden ablehnenden Bescheidung den Recurs an den Herrn Oberpräsidenten zu ergreifen.
12. Kieslieferung Ein Gesuch der Wwe Erkens um Uebertragung der Kieslieferung ohne gleichzeitige Anfuhr wird abgelehnt. Die Lieferung einschließlich Anfuhr soll in der bisherigen Weise öffentlich verdungen werden.
13. Entwässerungsanlage vor dem Rheinthore Ein Gesuch des ZimmerersWiertz um einen Beitrag zu einer Entwässerungs-Anlage vor dem Rheinthore wird abgelehnt.
2. Neubau eines Gymnasiums. Auf eine Anfrage der Unterrichtsverwaltung ob die Stadt geneigt sei, die Forderung von 75 Mark pro QuadratRuthe für ein Terrain in der Breitestraße zum Zwecke der Erbauung eines neuen Gymnasiums zu ermäßigen, gibt die Versammlung nach längerer Discussion die Erklärung ab, daß sie auf eine Ermäßigung nicht eingehen kann, vielmehr bei den bezüglichen Beschlüssen vom 25. November und 6. Dezember vorigen Jahres beharre.
3. Rechnung der Armen- und Hospitalkasse pro 1878/79 Nach Kenntnißnahme des von den Commissionen für FinanzArmen- und Schulwesen über die Revision der Rechnungen der Armen- und Hospitalkasse pro 1878/79 aufgenommenen Protokolls und Entgegennahme der Aufklärungen des Vorsitzenden die Rechnungen festgestellt: a. der Armenkasse Einnahme mit 87027, 70 Mark Ausgabe " 96493,93 " daher Vorschuß 9466, 23 Mark Einnahme[eingefügt:rest]mit 911,70 " b. der Hospitalkasse Einnahme mit 65973,40 Mark und 958,40 Liter Roggen & Huhn Ausgabe " 54873,48 Mark und 958,40 [eingefügt:Liter] Roggen & Huhn daher Bestand 11099,92 Mark und demnächst dem Rendanten Decharge ertheilt.
5. Verding der Bedürfnisse für das Hospital & Armen Der von der Armen-Verwaltung vorgelegte Verding verschiedener Bedürfnisse wird nach den Anträgen derselben von der Versammlung genehmigt.
2. Behandlung der armen Augenkranken Die Versammlung beschließt die Beschlußfassung über diesen Gegenstand bis zur nächsten Sitzung zu vertagen.
5. Wasserleitung
1, § 5 h und i Ermäßigung des Maximalsatzes für Wasserabgaben an Private von 25 auf 20 Pfg, sowie für die Stadt, die städtischen Instituten und die städtischen Gebäude von 15 auf 10 Pfg.
2, § 5 l Aufnahme einer Bestimmung bezüglich der Bildung eines Erneuerungsfonds in ähnlicher Weise wie dies in dem § 12 des Vertrages zwischen der Stadt Bonn und der Rheinischen Wasserwerksgesellschaft geschehen ist.
Ferner wünscht Versammlung, daß p Henoch in Erwägung ziehen möge, ob es sich nicht für Neuss ebenfalls empfehle, für die Wasserabgabe nach der Wahl des Consumenten Bezahlung nach Wassermesser oder nach Tarif eintreten zu lassen, in ähnlicher Weise wie dies in dem Bonner Tarif geschehen ist.
2. Landverpachtung
Die Wiederverpachtung verschiedener städtischer Grundstücke wird genehmigt, mit Ausnahme einer Parzelle von 10 Morgen Ackerland an der Straße nach dem Rheine, welche bisher von Herrn Theodor Hellersberg in Benutzung gewesen und 5 Morgen 161 Ruthen Ackerland, welche Herr Theodor Melchers in Benutzung gehabt, da die hieraus gemachten Pachtgebote zu niedrig erschienen.
Mit der Einziehung der Entwässerungskosten von den betreffenden Eigenthümern vor dem Rheinthore soll einstweilen gewartet werden. Da noch Arbeiten an der
Anlage auszuführen sind, so soll die Baukommission beauftragt werden, die Sache definitiv zur Erledigung zu bringen.
Bei Beginn der Sitzung beantragte der Stadtverordnete Dr. Sels in Folge der Aeußerungen der Lehrer Ständer #
Ständer und Cossmann in der heutigen Nummer der Neusser Zeitung, die Aufnahme nachstehender Erklärung in das Protokollbuch der Stadtverordneten, wozu die Versammlung ihre Genehmigung ertheilte.
Den Aeußerungen der Herren Lehrer Ständer und Cohsmann in der heutigen Nummer der Neusser Zeitung gegenüber fühle ich mich zur Richtigstellung entstellter Thatsachen zu folgender Erklärung genöthigt und bitte dieselbe dem heutigen Protokoll einverleiben zu wollen.
Ich habe mir nicht angemaßt und werde mir auch nicht anmaßen über die Ursachen der Typhus-Epidemie in der sogenannten rothen Schule ein Votum abzugeben, wie solches die Herren in ihrer Erklärung producirt haben, dagegen haben auf die angeregte Frage hinsichtlich des verdächtigen Trinkwassers mich dahin ausgesprochen, daß man bei dem Umstande, daß zwar von hiesigen Chemikern vorgenommenen Analysen nicht in ihren Resultaten übereinstimmten, eine neue Analyse vornehmen lassen und dieses Resultat abwarten möge, ehe man zur Anlage eines neuen Brunnens übergehen sollte. Die von mir ausgesprochene Ansicht, daß die Epidemie durch schmutzige Wohnräume resp. Schulzimmer begünstigt werde, wird wohl Niemand bestreiten. Daß die beregten Uebelstände in den pp Schulräumen stattgefunden #
funden, wurde mir durch den städtischen Beamten, den Herrn HafenmeisterKoenen, welcher zur Besichtigung der Schule durch den Herrn Bürgermeister abgesandt worden, mitgetheilt, sowie auch, daß die mit der Reinigung betraute Frau sehr gering bezahlt werde. Die Herren Hauptlehrer bekommen für die Reinigung und Heitzung jeder Klasse Mark 90, somit für ein vierklassiges Schulsystem Mark 360 pro Jahr. Als Stadtverordneter habe ich es bei der Besprechung für meine Pflicht gehalten, diese Uebelstände zur Sprache zu bringen. Auf die in dem Artikel enthaltenen Beschuldigungen und sonderbaren Fragen enthalte mich einzugehen, da dieselben mit meiner Aeußerung nichts zu thun haben und deren Beantwortung Sache der zuständigen Behörde sein dürfte, jedenfalls erwarte aber eine Abstellung der früher vorhandenen Uebelstände.
Vor der Tagesordnung liest der Vorsitzende der Versammlung ein Schreiben von dem Vorstande des Männergesangvereins Caecilia vor, um die durch den Stadtverordneten Linden in einer früheren Sitzung über den Verein gemachten unwahren Aussagen, die Caecilia bestehe nicht mehr und habe sich aufgelöst, auch in öffentlicher Sitzung richtig zu stellen.
des Herrn Stadtverordneten Ibels beschlossen, einige Gegenstände der heutigen Berathung in geheimer Sitzung zu verhandeln.
Außer der Tagesordnung wird dem städtischen Pächter Bodder zu Hamm zur Zahlung der Pacht Ausstand bis 15 Juli ertheilt.
Der Vorsitzende verliest demnach ein Schreiben des Hauptsteueramtes hierselbst, wonach dasselbe die Beseitigung des von der Stadt an Kaumanns verpachteten Bretterschuppens verlangt, bevor der Zollhafen übernommen werden könnte.
Die Versammlung beschließt, die Eingangsthür zu
Abänderung des Sparkassen-Statuts.
Gemeinschaftlichmachung einer Mauer.
Baugesuch von Prinz
Wasserabfluß auf einem Lagerplatze vor dem Rheinthore.
Trottoir auf der Crefelderstraße.
Rinnstein-Anlage an seinem Hause auf der Crefelderstraße, wodurch der Kantstein seines Trottoirs sich von dem Trottoirbelag absetzen und sinken würde. Der Vorsitzende erklärt, daß er den Bauunternehmer Lemmer für die angeführten Uebelstände verantwortlich machen würde.
4. Capitalanleihe Die Beschlußfassung über die Ausleihe eines Capitals Seitens der Armen-Verwaltung an den Bahnwärter Heinrich Mohr in Norf wird vertagt, da das betreffende Haus vorerst besichtigt werden soll. Desgleichen über die Ausleihe eines Capitals an Anna Maria Seitz Ehefrau Wilhelm Schildberg - hier.
Fünfundzwanzig Wörter gelöscht! Neuss, den Aug. 1880 [gez.] Ridder [gez.] Rosellen [gez.] Franken [ gez.] H A Hesemann
Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß die Herren A. u. C. Boeniger in Duisburg die Bürgschaft für das Seitens der Stadt Neuss dem IngenieurScheven für die Ausführung des Wasserwerks darlehnsweise herzugebende Capital übernehmen wollen, wenn folgender Zusatz zum § 10 des Vertrages aufgenommen wird.
" für den Fall die Stadt Neuss eine Erweiterung des Rohrnetzes über den jetzt angelegten Plane hinaus verlangen sollte, hat die dem Unternehmer Herrn Scheven gegenüber denselben Zinssatz von dem nachträglichen Anlage-Capital zu garantiren, welchen Herr Scheven der Stadt Neuss zu zahlen hat. "
Dieser Zusatz wird von der Versammlung einstimmig genehmigt.
o. 2 der heutigen Tagesordnung, welche gelöscht worden, muß es heißen: ad 2.) Emission von Stadtobligationen.
Der Vorsitzende legt der Versammlung den Entrwurf eines Privilegs zur Emission von 4 %, jährlichs mit 1 % und den erspart werdenden Zinsen zu amortisirenden Stadtobligationen vor. Die Versammlung erklärt sich mit dem Entwurfe einverstanden, beschließt jedoch, an Stelle des von dem Vorsitzenden beantragten Betrages, Obligationen im Betrage von 800,000 Mark auszugeben, da dieser Betrag zur Umwandlung der jetzigen 4 1/2 % städtischen Schuld, sowie zur Deckung der Kosten des Wasserwerks, der Erweiterung und Vertiefung des Erftcanals und der Zweigbahn unbedingt erforderlich sei.
Garnison. Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß bei der demnächstigen Dislocirung der neu zu bildenden Regimenter Neuss nicht mit einer Garnison bedacht worden ist.
5.) Übernahme von Garantien wegen der Röhrenlagerung.
Der Vorsitzende legt der Versammlung den Vertragsentwurf zwischen der Straßenbahn-Verwaltung und der Stadt Neuss
bezüglich der Röhrenlegung in den von der Provinz zu unterhaltenden Straßen vor. Die Versammlung erklärt sich mit der Fassung einverstanden und ermächtigt den Vorsitzenden den Vertrag Namens der Stadt Neuss zu vollziehen.
Zusatz zu No 5 der Tagesordnung.
Außerdem verliest der Vorsitzende ein Schreiben des Königlichen Eisenbahnbetriebs-Amtes zu Aachen, worin dasselbe sich bereit erklärt, die Legung der Wasserröhren unter den Eisenbahngeleisen zu gestatten, wenn die Stadt die Garantie übernehmen wolle, für jeglichen Schaden aufzukommen. Die Versammlung autorisirt den Vorsitzenden Namens der Stadt Neuss dem Eisenbahnbetriebs-Amte gegenüber die gewünschte Erklärung abzugeben, wenn andere Städte ähnliche Erklärungen ebenfalls abgegeben hätten.
Erstattung von Lichterkosten
Der Vorsitzende legt eine Rechnung der Firma Auer und Kallen über Lichterkosten vor, worin außer den
gewöhnlichen Kosten im Betrag von 1,70 Mark pro Last auch noch die Ueberladungskosten, sowie der Schlepplohn aufgeführt werden. Die Versammlung beschließt, nur die Hälfte der eigentlichen Lichterkosten zu erstatten, die übrigen in Ansatz gebrachten Beträge jedoch nicht, da dieselben auch den übrigen Firmen nicht erstattet werden.
3. Der städtische Pächter Beek ist um Aufhebung seines Pachtvertrages eingekommen da er nicht im Stande sei die Pacht zu entrichten. Die Versammlung beschließt, den p Beek nur dann von seinem Pachtvertrage zu entbinden, wenn es gelingt die Plätze anderweitig zu verpachten.
4. Ein Antrag des hiesigen Kriegervereins um Erlaß der Armenabgabe für den am 16. Janner stattzufindenden Ball wurde abgelehnt.
7. Die Versammlung bewilligt als Zuschuß zu den Bedürfnissen der Suppenanstalt auf 3 Monate 900 Mark.
7. Die Versammlung genehmigt die Uebertragung der Erfterweiterungsarbeiten an die Gebrüder Oertel in Düsseldorf zu 15 % unter dem Kostenanschlage.
8. Auf Antrag des Stadtverordneten Linden beschließt die Versammlung sich nochmals in Betreff der projectirten Zweigbahn an das Ministerium zu wenden.
9. Bepflanzung des Dammes vor dem Hessenthore. Der Stadtverordnete Franken hatte den Antrag
gestellt, den genannten Damm mit Bäumen bepflanzen zu lassen. Die Versammlung beschließt vorab bei der Königlichen Regierung anfragen zu lassen, ob sie mit der Bepflanzung des Dammes einverstanden ist.
Vorsitzender trägt vor wie Herr Bürgermeister Ridder sich nunmehr bereit erklärt habe eine Wiederwahl anzunehmen und derselbe eine Aeußerung der Stadtverordneten-Versammlung darüber wünsche, in wieweit auf eine solche zu rechnen sei. Die Versammlung werde deshalb eingeladen nach § 38 der Städteordnung das künftige Bürgermeister-Gehalt festzustellen und demnächst, der Wahl selbst näher zu treten. Die Versammlung beschließt, an dem bezüglichen früheren Beschlusse vom 21 Februar dieses Jahresgegen Ende Mai vorzunehmen sei, festzuhalten, beauftragt inzwischen
den Vorsitzende, im Verein mit der stadträthlichen FinanzCommission wegen des künftigen Gehaltes Vorschläge zu machen und ferner die Veröffentlichung der Vacanz wegen bereiten.
Der Vorsitzende legt die Etats der Armen- und HospitalVerwaltung pro 1881/82 vor und wurden dieselben in Einnahme und Ausgabe festgestellt wie folgt A. Armen-Etat. zu 97 110 Mark in Geld 61 83/100 Liter Weizen, 237 40/100 Liter Roggen B. Hospital-Etat. zu 46 330 Mark in Geld, 1 Huhn, 2056 95/100 Lieter Roggen, 195 57/100 Liter Hafer. 2. Verding der Wegebau-Materialien.
Die Versammlung überträgt die Lieferung von
1368 Cbm Kies sowie von 263 Cbm Basalt für das Jahr 1881/82. Der UnternehmerFerdinand Segermann zu Kaiserswerth zu 6 % unter dem auf 9733 Mark festgestellten Kostenanschlag.
8. Der AckererHeinrich Wimmers wünscht den von ihm bis jetzt von der Stadt angepachteten Garten am Steinhaus zu dem Preise von 1500 Mark käuflich zu erwerben. Die Versammlung beschließt durch die EigenthumsCommission feststellen zu lassen, ob der Preis angemessen ist.
9. Die Versammlung erklärt sich mit der Verlängerung des Rohrnetzes der Wasserleitung von der Zoll- bis zur Canalstraße und durch die Himmgasse einverstanden.
10. 3 Gesuche um Erlaß der Communalsteuer und zwar von Mentzen, Korting und Rangen werden berücksichtigt.
11. Dem LehrerAdolf Becker werden aus Anlaß seines 25 jährigen Jubiläums 75 Mark bewilligt.
2. Abtragung des Walles. Die Versammlung beschließt, die Abtragung des Hammthorwalles zwischen der Neustraße und dem Hammthor, nach dem Kostenanschlage des Herrn Baumeisters Floeren, welcher sich auf 3100 Mark beläuft, verrechnen zu lassen, mit der Modification, daß über die Errichtung einer neuen Mauer die Entscheidung vorbehalten wird.
12. Weg durch die Huppertzlaach.
Schotten & Consorten haben um Instandsetzung des Weges von der Krur durch die Huppertzlaach gebeten, da derselbe für Fußgänger kaum passierbar sei. Diese Angelegenheit wird an die betreffende Commission verwiesen, um sich mit den betreffenden Interessenten hierüber zu benehmen.
Verschiedene Communalsteuerbeträge werden auf Antrag der Stadtkasse als uneinziehbar niedergeschlagen, dagegen hinsichtlich der Communalsteuer Rückstände
Bei dem I. Gegenstand der Tagesordnung "Festsetzung des Gehalts des Bürgermeisters" führte der erste Beigeordnete Kaumanns den Vorsitz.
Die Stadtverordneten-Versammlung befaßte sich heute in wiederholter Berathung mit Feststellung der dem neu zu wählenden Bürgermeister zu gewährenden persönlichen Besoldung. Dieselbe beschloß einstimmig, diese Besoldung wie bisher auf 4500 Mark festzustellen.
7. Zweigbahn. Die Königliche Eisenbahn-Direction zu Elberfeld bittet um Uebersendung eines stadträthlichen Beschlusses, wonach die Stadt Neuss bereit ist, das Anschlußproject für die Erftkanalbahn nach Maßgabe des Rheinischen Projects von vorneherein bis zur Friedrichsstraße auszudehenen und die Allerhöchste Concession zum Bau der ganzen Zweigbahn zu erbitten.
Die Versammlung beschließt, die Zweigbahn vorläufig nur bis zum Hessenthor ausführen zu lassen, jedoch die Concession für den Bau der Zweigbahn bis zur Friedrichsstraße nachzusuchen.
9. Bau zweier Wohnhäuser an der Weingartzhecke.
Der Rentner M. H. Prinz zu Bonn beabsichtigt, an der Weingartzhecke zwei Wohnhäuser nebst Stallungen errichten zu lassen und bittet hierzu um die baupolizeiliche Erlaubniß. Die Versammlung. Die Versammlung erklärt sich mit der Erbauung der 2 Wohnhäuser pp unter den früher gegebenen Bedingungen einverstanden.
7. Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß bei Legung der Trottoirs vor den Häusern von Gerstenkamper und Theisen auf der Niederstraße der Wasserabfluß anderweitig geregelt und die Rinne nach der Wallstraße beseitigt werde.
Durch den Vorsitzenden wurden die eingegangenen Gesuche um die hiesige Bürgermeisterstelle vorgelegt, und es nahm die Versammlung, nachdem zu der Vorbesprechung geheime Sitzung beschlossen worden, die Wahl mittelst verdeckter Stimmzettel vor, welche das Resultat hatte, daß von 17 Stimmen, davon 12 auf den LandtagsAbgeordneten Rentner Wenders von Gerresheim und 5 Stimmen auf den bisherigen Bürgermeister Ridder fielen.
Ersterer Herr Wenders hat die absolute Majorität erhalten und ist daher für eine zwölfjährige [eingefügt: Amtsperiode] vom 8 Februar kommenden Jahres ab, als Bürgermeister gewählt.
Es wurde von der Versammlung bei dieser Gelegenheit zugleich beschlossen, daß der künftige Bürgermeister
nur mit Genehmigung der Stadtverordneten-Versammlung Mitglied des Landtages oder des Reichstages sein könne.
2. Stadtobligationen. Der Vorsitzende setzt die Versammlung davon in Kenntnis, daß das Privileg zur Ausgabe von Stadtobligationen am 29. vorigen Monats, vollzogen worden sei. Die Versammlung wählt als Mitglieder der Schuldentilgungs-
Commission aus dem Stadtverordneten-Collegium die Herren W. Thywissen, aus der Bürgerschaft die Herren B. Le Hanne und H. Kistemann.
7. Die Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich damit
einverstanden, daß an Stelle des Herrn Heinrich Adam Hesemann Herr MetzgermeisterHeinrich Gecks als Bürge für die seitens des Neusser BürgerSchützenvereins der Stadt verschuldeten Summe von 200 Mark eintrete, in der Weise, daß Hesemann entlastet werde und Gecks als Solidarschuldner sich darstellt.
Die übrigen Gegenstände der geheimen Sitzung wurden vertagt.
[Einschub:] erwähnten Terrains Zusatz von zwei Wörtern geenehmigt [gez.] Ridder [gez.] H A Hesemann [gez.] B.Josten [gez.] W.Richen
[handschriftlich als Marginale] Angewiesen 8/ II 84. [gez.] Zeichen
2. Wasserabfluß an der Hafenstraße. Die Wittwe Neidhoefer soll ersucht werden, einen besseren Wasserabfluß an der Hafenstraße durch Legung von Röhren, herstellen zu lassen. Für die Gestaltung der Röhrenlegung soll dieselbe eine jährlich Recognitionsgebühr von 25 Pfennige zahlen.
actum ut supra
6. Abänderung des Communal-Einkommensteuer-Regulativs. Der Vorsitzende macht die Versammlung darauf aufmerksam, daß der § 3 des unterm 5 September 1870 beschlossenen von der Königlichen Regierung unterm 11 October 1870 I II No 5034 genehmigten Communal-Einkommensteuer-Regulativs mit Rücksicht auf den § 8 des Gesetzes über die Freizügigkeit vom 1 November 1867 eine Abänderung resp. Ergänzung bedürfe. Die Versammlung beschließt, folgenden Zusatzparagraphen zum § 3 in das erwähnte Regulativ aufzunehmen.
§ 3 a
Die in § 3 erwähnten Bestimmungen finden in Gemäßheit des § 8 des Bundes-Gesetzes über die Freizügigkeit vom 1 November 1867 überhaupt keine Anwendung wenn der Aufenthalt eines Steuerziehenden den Zeitraum von 3 Monaten nicht übersteigt, indem diejenigen, welche sich in dem Gemeindebezirke niederlassen, für diesen Fall von den Gemeindelasten frei zu lassen sind.
Dahingegen finden die Bestimmungen des § 3 auf alle Personen, welche in dem Gemeindebezirke, gleichviel aus welchem Grunde, sich als Fremde aufhalten Anwendung wenn der Aufenthalt über 3 Monate fortgesetzt wird und zwar mit der Maßgabe, daß sie schon vom Tage des Anzuges an den Communallasten unterworfen sind.
5. Verpachtung eines Platzes und Ausstellung eines Reverses. Von Christian Aymanns wird beantragt, daß die Stadt ihm eine kleine Stelle städtisches Eigenthum vor dem Rheinthor worauf ein Miether von ihm einen Kuhstall von Brettern errichtet habe, gegen eine jährliche Vergütung von einer Mark verpachten möge.
Dann habe die Stadt daselbst zum Zweck des Wasserabflusses Tonröhren durch sein Eigenthum legen lassen, wofür man eine jährliche Anerkennungsgebühr auswerfen wolle.
Die Versammlung beschließt, dem Gesuche das p. Aymanns zu entsprechen und setzt für beide Theile die Recognitionsgebühr auf jährlich eine Mark fest. Von Seiten der Stadt sei eine Kündigung vorzubehalten.
1. Etat pro 1882/83. Derselbe wird festgestellt in Einnahme und Ausgabe zur Summe von 537,000 Mark. Zur Aufbringung des Deficits im Betrag von 214,042 Mark 20 Pfg. wird beschlossen: a) von der Grund- & Gebäudesteuer 115 % b) von der Gewerbesteuer 25 % c) als Communal-Einkommensteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Classen- und Einkommensteuer von Stufe 2 der Classensteuer 87 1/2 % " " 3 " " 175 % " " 4 und den höhern Stufen der Classensteuer sowie von der Einkommensteuer 260 % zu erheben.
2. Der Betrag der Seitens des Adjacenten der Königsstraße auf Grund des Ortsstatuts vom 3. März 1877 bei Errichtung von Gebäude an dieser Straße der Stadt zu ersetzenden Kosten wird festgestellt auf die Summe von 62 587 Mark 34 Pfg, und ist demnach, da die Straße eine Länge von 393,8 Meter hat, für den Meter Baufronte der Betrag von 79 Mark 47 Pfg zu entrichten.
Denjenigen Grundbesitzern, welche das zur Straße erforderliche Terrain unentgeltlich hergegeben haben, wird die dafür ermittelte Taxe bei Bebauung der anschießenden Flächen in Anrechnung gebracht werde[n].
3. Der Antrag der Firma Peter Lemmer Söhn[e] hierselbst auf Uebernahme der Rinnstein-Anlagen zu Mark 3,50 für den laufenden Meter wird abgelehnt; es wird beschlossen, diese Arbeiten im Submissionswege zu vergeben.
4. Der Antrag des Schiffers Theodor Busch hierselbst auf Gestattung einer Landungsbrücke für ein Schraubenboot wird der Erftcommission überwiesen.
5. Es wird beschlossen, die im kommenden Herbst pachtfrei werdenden Parcellen (Blatt II des städt. Atlas N 143 - 161 auch N 173 - 179) nicht wieder auf längere Jahre zu verpachten, sondern zu Wiesen umarbeiten zu lassen.
6. Die Ausleihung von Kapitalien Seitens der Armen- und Hospital-Verwaltung wird genehmigt: a) Mark 400,- an den geschäftslosen Quirin Greven; b) Mark 6000,- an die Eheleute Wilhelm Josef Bardenheuer in Katzem; c) Mark 150,- an den AckererJohann Peter Klömpges in Kaarst. Das Gesuch des Ackerers Peter Girmes in Kaarst wird dagegen abgelehnt.
7. Es wird beschlossen, eine Geschäftsordnungs-Commission von 4 Personen, nämlich der
Herren Linden, Melchers, Thywissen & Broix zu wählen.
8. Eine Offerte der Erben Hüpgen auf Kauf des ihnen gehörenden Platzes an der Friedrichsstraße wird abgelehnt.
9. Der zwischen dem Vorsitzenden und dem Verwalter der Concursmasse Th. Hellersberg abgeschlossene Vertrag bezüglich der Aufhebung des Pachtvertrages vom 11. Oktober 1868 wird genehmigt. Bei Punkt 2 der Tagesordnung enthielt Herr Franken sich der Abstimmung.
10. Das Vermächtniß der Witwe Wilhelm Tilmes von 4500 Mark an die hieisige Armenverwaltung wird vorbehaltlich der landesherrlichen Genehmigung mit Dank angenommen.
1. Wasserwerk. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf Grund des § 13 des Vertrages zwischen der Stadt und dem Herrn IngenieurScheven vom 19. Juli 1880 das darin näher bezeichnete Controlljahr vom 1. April courant eintreten zu lassen.
2. Anschlüsse ans Wasserwerk. Denjenigen, welche bis zum 1. April courant den Anschluß ans Wasserwerk nachsuchen, wird die unentgeltliche Legung des Anschlußrohres wie bisher bewilligt.
3. Zuschuß zum Bau einer israelitischen Schule. Die Stadtverordnetenversammlung bewilligt der israelitischen Gemeinde einen Zuschuß von Mark 5400,-- zu der projektirten neuen Schule unter der Bedingung, daß dieselbe spätestens im nächsten Jahre in Angriff genommen wird und mit der Maßgabe, daß die eine Hälfte dieser Summe nach Fertigstellung des Rohbaus, die andere nach vollständiger Vollendung der Schule gezahlt wird. Für den Fall, daß das neue Gebäude nicht mehr zur israelitischen Elementarschule benutzt werden sollte, ist die israelitische Gemeinde verpflichtet, den bewilligten Zuschuß an die Stadt zurückzugeben.
4. Die Stadtverordnetenversammlung erklärte, auch ferner dem Amtsanwalt keinen Zuschuß zur Remuneration aus Gemeindemitteln gewähren zu wollen.
5. In der Deputation für das Wasserwerk und Feuerlöschhafen werden gewählt die Stadtverordneten Broix und Linden, aus der Bürgerschaft die Herren Ferdinand Kraus und Rentner Jacob Schmitz (Crefelderstraße).
[Einschub] zwanzig. Löschung und Zusatz genehmigt. [gez.] Broix [gez.] Th.Melchers [gez.] R.Lonnes [gez.] Wenders
7. Der Antrag des Korbmachers Zaunbrecher auf Legung eines Abzugsrohres aus den Schachtlöchern jenseit des Eisenbahndammes wird vertagt.
2. Antrag Zaunbrecher betr. Wasserabführungsrohr in den Erftcanal. Wird in geheime Sitzung verwiesen.
3. Antrag der Scheibenschützengesellschaft auf Instandsetzung des Bretterhauses im Nordkanal wird abgelehnt, dagegen ein Beitrag von Mark 150 bewilligt.
4. In geheimer Sitzung wird darauf abglehnt, mit Zaunbrecher weiterzuverhandeln; demselben aber anheimgegeben, die Bahn zur Eröffnung von Verhandlungen zu veranlassen.
5. Ankauf des Hauses auf dem Schulhof am Friedhofe. Der Eigenthümer Behsen fordert Mark 6000. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, 4000 Mark zu bieten.
6. In die Promenaden-Commission werden auf ein Jahr gewählt, die Herren Dr. Sels, Wm Thywissen, Baumgarten & Leuchtenberg. Die Commission für landwirtschaftliche Angelegenheiten wird nicht gewählt, bis die Geschäftsordnungscommission über deren Ressort berichtet habe. Commission für Erftangelegenheiten: Broix, Rosellen, Bloser & Hof- stadt. Stadträthliche Baucommission: Linden, Franken, Josten, Kaumanns, Hermkes & Thywihsen. Finanzcommission: Rosellen, Lonnes, Richen, Meuter.
7. Ein Gesuch des Steuerdieners Stoltze wird der Wasserwerksdeputation überwiesen; ebenso ein Gebot auf eine Feuerspritze.
8. Ein Gesuch um Steuerermäßigung des OrganistenTrier wird abgelehnt, dagegen ein einmaliger Erlaß von 25 Mark bewilligt.
1. Verträge betr. die Erwässerungsarbeiten am Bahnhofe. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die von den Königlich-Eisenbahn-Betriebsamte zu Aachen eingesanten Entwürfe a) zu dem Vertrage über die Entwässerungs-Anlagen auf dem hieisigen Bahnhofe; b) zu dem Vertrage über die Trottoir- und Pflaster-Anlagen an der Crefelderstraße, c) zu dem Vertrage über die Abtretung eines Terrainstreifens an der Crefelderstraße Seitens der Bergisch Märkischen Eisenbahngesellschaft in der Stadt. mit dem in einem besondern Schriftstück aufgestellten Modificationen.
2. Als Beitrag zu den Kosten der vorigjährigen Reinigung der Erft von Selikum bis zum Rosenberge wird der Betrag von 124 Mark 88 Pfg abzüglich des von dem Pächter wieder einzuziehenden 0/7 der Gesamtkosten bewilligt.
3. Ein Antrag der Herrn A. Junckers und Genossen auf Auszahlung von Entschädigung für die Abtretung von Terrain in der Königsstraße wird abgelehnt.
4. Die Ertheilung des Religionsunterrichts zu Weissenberg wird pro 1881/82 und pro 1882/83 je 90 Mark Remuneration bewilligt. Den SchulamtscandidatinnenStoltze & Grünter werden für geleistete Aushülfe Remunerationen von 140 Mark resp. 40 Mark bewilligt.
5. Die Niederschlagung von Rückständen der Stadtcasse aus den Jahren 1880/1 und retro im Betrage von 168 Mark 88 Pfg und der Rückständigen Communalsteuer pro 1881/82 zum Betrage von Mark 459 Pf 28 wird genehmigt. Das Gesuch von Hch Thywissen um Erlaß eines Theiles der Communalsteuer pro 1881 zum Betrage von 78 Mark wird abgelehnt.
6. Die Stadtverordnetenversammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der Geschäftsbetrieb und die Gebühren-Erhebung beim Eichamte in seitheriger Weise fortgeführt werde, unter der Bedingung, daß der Eichmeister pro 1881 und fernerhin jährlichs von den erhobenen Eichgebühren den Betrag von 210 Mark an die Stadtkasse ablieferte.
Ein Kostenanschlag über die Erftreparatur [oben eingefügt: gulierung) von der Erfteisenbahnbrücke bis zum Hessenthore soll sofort angefertigt werden.
11) Es wird beschlossen unter Abänderung des Beschlusses vom 15. Mai courant die Remuneration von Schulamts-Candidatinnen für geleistete Aushülfe auf 40 Mark pro Monat zu erhöhen.
1) Der Verkauf des Bauplatzes Ecke der Crefelderstraße und der zukünftigen Kreuzstraße an Louis Sels zum Preise von 6 330 Mark gemäß Verkaufsprotokoll vom 15. curantis wird genehmigt. Es wird ausdrücklich constatirt, daß Herr Sels die Grenzmauer auf seinem Grundstücke und seine alleinige Kosten zu bauen hat. Herr Dr. Sels enthält sich der Abstimmung.
2) Der freiwilligen Feuerwehr wird ein Betrag von 673 Mark 74 Pfg. für Beschaffung von Geräthschaften bewilligt.
3) Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt, den mit Lärm verbundenen Schaustellungen und Volksbelustigungen für die diesjährige Kirmes einen Platz auf der städtischen Wiese vor dem Hessenthore anzuweisen & wählt eine Commission, bestehend aus den Herren Dr. Sels, Rosellen, Linden & Richen, Broix, die Verhältnisse der Jahrmärkte zu prüfen & Reformvorschläge zu machen.
4) Das Gesuch um Anbringung von zwei Rinnsteinspülern im Glockhammer wird zur Zeit abgelehnt.
6) Die Vermiethung des ehemaligen Hellersberg'schen Hauses an den TaglöhnerJohann Dahners bis 1. Oktober 1883 für den Miethpries von 270 Mark wird genehmigt.
7) Das Gesuch des Schreiners Heinr. Gross um ein Darlehen von 6000 Mark, Gelder der Armenverwaltung, wird abgelehnt.
Die Löschung einer zum Vortheile der Hospitalanstalt beim Hypotheken-Amte zu Crefeld Bd 17 No 223 gegen Wittwe Bürrig, Barbara geb. Meisen, eingetragene Hypothek wird genehmigt; diese Inscription betrifft eine Darlehenssumme von zweitausend siebenhundet Mark & ist genommen auf Grund Obligation vor NotarHinderkotte zu Neuß vom 20. April 1880.
9) Die Communal[unleserlich]-Einschätzungcommission besteht für 1882/83 aus den Herrn F.W.Baumeister, Thywissen, H.A. Hesemann, Peter Meuter, Franz Leuchtenberg,Jac.. Tosetti, Julius Thomas jr., Wm Werhahn.
10) Eine Commission bestehend aus den Herren Brandebergs, Jaegers, Rosellen und drei von der Armenverwaltung zu wählenden Mitgliedern derselben, wird mit der Reform der Armenverwaltung sich befassen & Vorschläge darüber unterbreiten.
3. Feststellung des Gehalts einer Lehrerin. Stadtverordneten-Versamlung beschließt gegen die Verfügung der Königlichen Regierung vom 5. July ds. Jahres betreffend Feststellung des Gehalts der LehrerinHimmel Recours einzulegen.
Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich einverstanden mit dem vom Königlichen Betriebs-Amte zu Aachen vom 12. dieses Monats eingesandten Vertrags-Entwurfes über 1) die Entwässerungs-Anlagen vom hiesigen Bahnhofe, 2) die Trottoir- und Rinnstein-Anlagen an der Crefelderstraße, 3) den Ankauf eines Terrainstreifens an der Crefelderstraße von der Bergisch-Märkischen EisenbahnGesellschaft und ermächtigt den Vorsitzenden zur Vollziehung der betreffenden Verträge.
3) Erhebung eines Darlehns bei der Sparkasse. Stadtverordneten-Versammlung beschließt auf Antrag der Finanz-Commission , zur Deckung verschiedener außeretatsmäßigen Ausgaben zum Betrage von 180 000 Mark die Genehmigung zu Emission einer besondern Anleihe nachzusuchen, zunächst aber bis zur definitiven Feststellung des wirklich erforderliche Bedarfes die entsprechenden Beträge nach Maaßgabe des Bedürfnisses als Darlehn aus der städtischen Sparkasse zu 4 1/2 % Zinsen zu entnehmen.
1) Als zweiter Stellvertreter des Standesbeamten wird der VerwaltungssecretairJosef Kemper gewählt.
2) Ausbau des Kaufhauses. Der Ausbau des Kaufhauses und das ehemals Leclong'schen Hauses nach Plan und Kostenanschlag des Herrn BaumeisterFloeren wird beschlossen und der Vorsitzende beauftragt, die erforderlichen Arbeiten öffentlich auszuschreiben.
3) Die Stadtverordnetenversammlung erkennt die Verpflichtung zur Unterhaltung des Erftdammes an, ausgenommenen die an die Irrenanstalt & an die Erben Leuchtenberg abgetretenen Deichstrecken und erklärt sich einverstanden mit den von der Königlichen Regierung übersandten Entwurf eines Reglements für die Unterhaltung der Dämme & Schleusen des Neußer Deich-Polders.
4) Die Stadtverordnetenversammlung erklärt sich bereit in Gemeinschaft mit dem Fiscus und den übrigen Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks von der Erweiterung des Amtsgerichtsgefängnisses unter der Bedingung Theil zu nehmen, daß der Fiscus nach Verhältniß der von ihm untergebrachten Gefangenen & die betheiligten Gemeinden nach Verhältniß der Seelenzahl an den Kosten partizipiren. Die Genehmigung von Plan & Kostenanschlag wird vorbehalten.
5) Das Gesuch der Wwe Roß auf Errichtung eines Giebels am Hause Krämerstraße nach vorgelegter Zeichnung wird abgelehnt.
[Korrekturzeichen] Mark Zusatz eines Wortes. [gez.] Broix [gez.] Dr. Sels [gez.] R. Lonnes [gez.] Wenders
7) Stadtverordnetenversammlung genehmigt, daß zur Anlage eines freien Platzes auf der Wiese gegenüber dem Schlachthause Schutt abgeladen wird auf einem Terrain von höchstens 1 1/2 Morgen.
8) Die Offerte der Herren Verbeek, Becher & Kiefer und C. Lohmann in Duisburg auf Ausführung der Erftcanal-Erweiterung und Vertiefung zu 19 1/2 Prozente unter dem Kostenanschlag wird angenommen und [zeichen für Wortumstellung;]beauftrag der Vorsitzende den erforderlichen Vertrag zu thätigen.
9) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Gebrüder Böninger zu Duisburg von der für Herrn Scheven übernommenen Bürgschaft unter der Bedingung zu entbinden, daß er der Stadt für eine in der Promenade zu errichtende Fontaine zweitausend Mark zu Verfügung stelle.
1) Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Vorsitzenden, dem Herrn Chr. Peters mitzutheilen, daß sie sich an ihre Offerte vom 9. des. Monats bezüglich des Streifens an der Königsstraße nur bis zum 1. April nächsten Jahres gebunden hält.
2) Die Beschaffung der Neußer Zeitung für die Elementarschulen wird abgelehnt.
3) Die Eingabe der Herren Hecker & Loersch, den Vertrag der Stadt, mit Gebr. Fassbender vom 30. November 1879 über einen Weg zur ehemals Fahsbender'schen Ziegelei mit Antragstellern fortzusetzen, wird für drei Jahre genehmigt.
4) Als Mitglieder der Einquartierungscommission auf drei Jahre werden gewählt die Stadtverordneten Hesemann, Linden & Hermkes, aus der Bürgerschaft die Herren Th. Flemming & Hofstadt.
5) Dem Wirthe Mathieu Sommer wird die vorigjährige Communalsteuer ganz, die laufende halb erlassen; dem TagelöhnerJoh. Kluth werden zwei Drittel der diesjährigen Communalsteuer erlassen.
6) Das Capitalgesuch von Friedr. Hermanns in Grimlinghausen wird abgelehnt; ebenso dasjenige von Dohn zu Viersen. Dagegen wird genehmigt ein Darlehen von 9 000 Mark an Wittwe & Kinder des verlebten Gutbesitzers Hubert Schmitz zu Zons auf verschiedene Wiesen in den Gemeinden Zons & Dormagen.
7) Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt das Anerbieten des Dr. Zeck zu Cöln, durch einmalige Zahlung von 750 Mark die ihm geleisteten Vorschüße zu decken.
1) Die Bau- & Erftcommission werden mit Prüfung {& Berichterstattung } des Schreibens des Ministers für öffentliche Angelegenheiten Arbeiten vom 20. November cs und Berichterstattung über die Concession der Zweigbahn beauftragt.
Beim 2ten Punkte der Tagesordnung erscheint noch der Beigeordnete Kaumanns & der Stadtverordnete Hermkes.
2) Die Stadtverordnetenversammlung anerkennt nicht das Bedürfniß, alle Communalwege abzusteinen; sie beauftragt jedoch die Commission für landwirthschaftliche Angelegenheiten, einzelne bedeutendere Wege in Steine setzen zu lassen.
3) In die Classensteuereinschätzungscommission werden gewählt: Hch Adam Hesemann, W. Richen, Math. Floh, Arnold Knapp, Jac. Keuten, Hub. Knoop, Wm Kreiner, Franz Leuchtenberg, Wm Servaes, Louis Thomas jr., Hch Schröder, Jac. Tosetti.
4) Die Stadtverordnetenversammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der [unleserlich]SergeantLambert, bis jetzt 1te Compagnie der Kaiserlichen See-Bataillon, als Polizeisergeant angestellt wurde.
5) Die Stadtverordnetenversammlung erklärt sich einverstanden mit dem Beschlusse der Armendeputation vom 10. cs., wonach für den Fall der Erfüllung der Allerdhöchsten Genehmigung zur Annahme des Tilmes'schen Legates unter entsprechender Reducirung der Deput? zu übernehmenden Verbindlichkeiten den Wittwen Eich & Lassanly nach Abzug von etwaigen Stempel- & sonstigen Kosten je 1125 Mark zu überreichen sind, jedoch mit der Maßgabe, daß diese Ueberweisung nicht als eine Verpflichtung, sondern als ein Act der Liberalität statuirt wird & daß über die Modalitäten & der Zeitpunkt derselben ausschließlich der Bürgermeister zu bestimmen hat.
6) Die Communalsteuern des Th. Hellersberg wird vollständig, diejenige des Bernhard Josef Breuer wird zur Hälfte niedergeschlagen.
1) Die Versammlung nahm Kenntniß von der über die Revision der Stadtkassen-Rechnung de 1881/82 Seitens der Finanz-Commission aufgenommenen Verhandlung. Die Rechnung wurde demnach festgestellt: in Einnahme auf 1 485 504 Mark. 17 Pf. in Ausgabe auf 1 449 769 " 12 Pf. Der Bestand beträgt: 35 735 " 05 Pf. Die Einnahmen-Reste betragen: 7 449 " 63 Pf. Die Ausgabe-Reste betragen: 690 " - . Dem Rendanten wird Decharge ertheilt. Von der richtigen Fortführung des Lagerbuches nahm die Versammlung ebenfalls Kenntniß.
2) Der Wegebau-Etat pro 1883/84 wurde festgestellt zur Summe von "Zwölf Tausend sieben Hundert und fünfzig Mark."
1) Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt auf den Antrag des evangelischen Schulvorstandes, daß die jetzige israelitische Schule von Ostern ab als evangelische Schulclasse benutzt wird und bewilligt für die Einrichtung derselben den Betrag von 800 Mark.
2) Die Stadtverordnetenversammlung ist einverstanden mit der Anstellung eines zweiten evangelischen Lehrers & bewilligt demselben 900 Mark Gehalt und freie Wohnung oder 150 Mark Miethentschädigung.
3) Die Stadtverordnetenversammlung ist mit der Ablösung folgender Renten zum 22 fachen betrage einverstanden: 1) Pfarrkirche Neuß für den zeitigen Pfarrer, jährliche Rente 30 Mark, mithin Ablösebetrag 660 Mark. 2) Pfarrkirche Neuß, jährliche Rente 583 Mark 72 Pf., mithin Ablösebetrag Mark 12 841, 84 Pf.
4) Die Stadtverordneten Hesemann, Josten, Hermkes & Melchers enthalten sich der Abstimmung, ebenso die Herren Baumeister & Kaumanns. Darauf stimmten die Herren Dr. Hellersberg, Francken, Broix, Jaegers, Brandenbergs, Richen, Meuter, Thywissen für folgenden Antrag: "Die Stadtverordnetenversammlung richtet an das Abgeordnetenhaus die Bitte, die von dem Königlicher Staatsregierung beantragte Erwerbung eines Terrains hierselbst von dem Militairfiscus zum Bau eines neuen Gymnasiums vorläufig ablehnen zu wollen, weil sie es mehr im Interesse der Stadt & des Gymnasiums hält, daß der projektirte Neubau auf oder unmittelbar neben der jetzigen Stelle aufgeführt werde."
Gegen diesen Antrag stimmten die Herren Dr. Sels, Lonnes, Rosellen, Wenders. Darauf gab Herr Dr. Sels folgende Erklärung zu Protokoll: "Dr. Sels erklärt, daß er auch die alte Stelle für wünschenwerth hält, wenn er nicht der Ansicht wäre, daß sich der Ausführung an der jetzigen Stelle in baulicher sowie in finanzieller Hinsicht zu großen Bedenken entgegenstellen & der Gymnasialbau für längere Zeit dadurch aufgeschoben würde."
5) Die von der Armenverwaltung vorgeschlagene Neueintheilung der Armenbezirke wird genehmigt; die erforderlichen neuen Stellen werden wie folgt besetzt: Wwe Rauen, Theod. Kluten, Hubert Hoffmann, Theod. Nauen, Johann Goltzen, Jos. Brings, Witwe Bloser, Math. Gilges.
6) Die Versammlung genehmigt den Verding der Armen-& Hospitalbedürfniise pro 1883 nach den Vorschlägen der Armen-Verwaltung.
1) Die Stadtverordneten-Versammlung ist einverstanden mit der
der Ablösung: a) der der Pfarrkirche Sanct Johann Baptist zu Cöln verschuldeten jährlichen Rente von 20 Mark 75 Pf. zum drei & zwanzigfachen Betrage, also mit Mark 477,25: b) der dem Freiherrn von Böselager zu Hessen verschuldeten jährlichen Rente von 1 Mark 15 Pf. zum fünf und zwanzigfachen Betrage, also mit 28 Mark 75 Pfg.
2) Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt den Verding der Kies- & Basaltlieferung für das laufende Jahr an die Unternehmer Segermann & T. Lemmer Söhne auf Grund des Verdingprotokolles vom 9. des Monats.
3) Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Vorsitzenden, gegen die von SchreinerFreise beabsichtigte Anlage einer Leimsiederei vor dem Oberthore hierselbst Einsprache zu erheben.
4) Die Versammlung beschließt, den Abbruch des ehemaligen Leclong'schen Hauses auf städtische Kosten vornehmen zu lassen.
5) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt Kenntniß von den über die Vergrößerung des in Aussicht genommenen Bauplatzes für das Gymnasium gepflogenen Verhandlungen, beschließt die von den Herren Wilh. Werhahn & Louis Holter offerirten Terrains zum Preise von 9 000 und 6 000 Mark anzukaufen & der Unterrichtsverwaltung zum Selbstkostenpreise anzubieten, hält sich an diese Offerte bis zum 1. April 1884 gebunden, beauftragt mit Rücksicht auf die eingetretene Veränderung der Sachlage den Vorsitzenden, die an das Abgeordnetenhaus eingereichte Petition zurückzunehmen.
Für stimmen: Josten, Hesemann, Kaumans, Rosellen, Franken. Dr. Sels, Linden, Melchers & Lonnes, sowie der Vorsitzende . - Der Abstimmung enthält sich Herr Dr. Hellersberg. - Gegen: Francken, Baumeister, Jaegers, Thywissen, Meuter, Hermkes, Richen & Broix.
6) Das Gesuch des Mühlenpächters Reinartz von Nachlaß von Miethe wird abgelehnt.
7) Die Ablehnung der Wahl zu Mitgliedern der Armenverwaltung Seitens der Herren Bloser, Nauen & Gilges wird als gerechtfertigt anerkannt & an deren Stelle werden die Herren August Streffing, Jacob Wirtz & Jean Plücken gewählt.
8) Dem SchiffscapitainDecker wird die fernere Benutzung des Landungsplatzes bis zum 1. April 1884 gegen Zahlung einer Vergütung von 100 Mark für das verflossene Jahr, von 200 Mark für die fünf nächsten Quartale gestattet & der Vorsitzende beauftragt, die nähern Bestimmungen festzusetzen.
9) Es wird genehmigt, daß der WirthHemmerden bei dem Um-
bau seines Hauses Neustraße N 19 gegen Zahlung von 39 Mark ins Straßen-Alignement einrückt.
10) Für die Beaufsichtigung der Viehmärkte & die Erhebung der Marktstandsgelder wird dem PolizeiwachtmeisterKops eine Remuneration von 250 Mark & dem KanzleigehülfenWorrings eine solche von 50 Mark bewilligt.
1) Die Versammlung nahm Kenntniß von der über die Revision der Armen- & Hospital-Kassen-Rechnungen de 1881/82 Seitens der Armen- & Hospital-Deputation, sowie der Finanz-Commission aufgenommenen Verhandlungen. Die Rechnungen wurden demnach festgestellt a) Armenkasse Einnahme 105 325 Mark 97 Pf Ausgabe 107 466 " 06 Pf sonach Vorschuß 2 140 Mark 09 Pf b) Hospitalkasse Einnahme 86 335 Mark 65 Pf Geld & 772.91/100 Liter Roggen Ausgabe 74 865 " 50 Pf Geld & 772 91/100 Liter Roggen sonach mit einem Bestande 11 470, 15. Dem Rendanten wird Decharge ertheilt.
2) Nach Kenntnisnahme der von der Sparkassen-Administration und der FinanzCommission über die Revision der Sparkassen-Rechnung de 1881/82 aufgenommenen Verhandlung wurde dieselbe wie folgt festgestellt: Einnahme 1.354.556 Mark 02 Pf Ausgabe 1.338.178 " 87 " sonach Bestand 16.377 " 15 " Dem Rendanten wird hiermit Decharge ertheilt.
Gleichzeitig wird dem Beschlusse der Sparkassen-Administration vom 31. Januar c. zugestimmt, aus dem Ueberschuße als Reservefonds den Betrag von 39 000 Mark zu Gemeindezwecken zu entnehmen.
3) Die Stadtverordneten-Versammlung ist einverstanden mit der Ablösung: a) der der Pfarrkirche von St. Maria im Capitol zu Cöln verschuldeten jährlichen Rente von 66 Mark zum zwei & zwanzigfachen Betrage, also mit 1452 Mark; b) der der Pfarrkirche von Groß-Sanct-Martin zu Cöln verschuldeten jährlichen Rente von 32 Mark 01 Pf zum zwei & zwanzigfachen Betrage, also mit 704 Mark 22 Pf. unter Hinzurechnung des jährlichen Rentenbetrages für die Zeit vom 1. Oktober 1882 bis 1 Okt. 1883 mit 32 Mark 01 Pf., also im Ganzen mit 736 Mark 23 Pf;
c) der den Erben Franz Josten dahier verschuldeten jährlichen Rente von 12 Mark zum ein und zwanzigfachen Betrage, also mit 252 Mark.
4) Der Etat der Armenkasse pro 1883/84 wird hiermit in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von Einhundert & neun Tausend sieben Hundert Mark in Geld und 76 64/100 Liter Roggen festgestellt.
Der Etat der Hospitalkasse pro 1883/84 wird in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von 46 840 Mark Geld, 1 Huhn, 1834 96/100 Liter Roggen und 50 26/100 Liter Hafer festgestellt.
5) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt Kenntniß von der Verfügung der Königlichen Regierung vom 10. des Monats betr. den Ausbau der Rheinthorschule und hält an dem eingereichten Projekte fest mit der Modifikation, daß die beiden mit V a bezeichneten Zimmer im Erdgeschoß nicht als Lehrerwohnung, sondern zu Schulzwecken dienen sollen.
6) Unter Abänderung des Beschlusses vom 8. Januar wird das Gehalt des neu anzustellenden evangelischen Lehrers auf 1100 Mark und freie Wohnung, oder 150 Mark Miethsentschädigung festgestellt.
7) Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die Anstellung von zwei kath. Lehrern & einer kath. Lehrerin für die neu zu errichtenden drei sechsten Schulclassen & setzt das Gehalt der ersteren auf 1000, das der letzteren auf 900 Mark nebst freier Wohnung oder Miethsentschädigung von 150 Mark fest.
8. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die Umpflasterung der sog. Abels' Gasse unter der Bedingung, daß die Gesellschaften Vasen & Rheinland ein Zuschuß von je 250 Mark zu den Kosten leisten.
9) Die Beschaffung eines Recks und eines Barrens für den II. Schulbezirk wird genehmigt.
10) Die Arbeiten zum Ausbau des städtischen Kauffhauses werden in Loose übertragen (incl. Material): I. Erd-, Mauer- & Putz-Arbeit an W. Faßbender II. Steinhauer-Arbeit an Pet. Lemmer Söhne III. Zimmererarbeit an Pet. Hermkes IV. Dachdecker-Arbeit an Alex Grohs V. Klempner-Arbeit an Pet. Badort VI. Schreiner-Arbeit an Th & M. Küppers VII. Schlosser- & Schmiede-Arbeit an Ad. Heck. VIII. Glaser & Anstreicher-Arbeit an Th. Herlitz.
11) Die Stadtverordnetenversammlung bewilligt auf Widerruf dem Ackerer Joh. Neuhöfer für das Halten eines Zuchtstieres eine Vergütung von 180 Mark jährlich.
1) Die Stadtverordnetenversammlung [einige unleserliche Wörter durchgestrichen] stellt das Gehalt der beiden neu anzustellenden Lehrer auf Mark 1100 & 150 Mark Miethsentschädigung (fest.) resp. freie Wohnung fest.
3) Der Etat pro 188[2]3/84 wird festgestellt in Einnahme & Ausgabe auf 11 601 050.; zur Aufbringung des Deficits wird beschlossen: a) von den Gewerbesteuern 25 %, b) " der Grund- & Gebäudesteuer 115 %, c) als Communalsteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Classen- & Einkommensteuer von Stufe 2 der Classensteuer 100 % " " 3 " " 150 % " " 4 bis 6 " " 200 % " " 7 " 9 " " 250 % " " 10 " 12 " " 260 % (zu erheben) & [Wort gestrichen] der Einkommensteuer 260 % zu erheben.
Die zur 1. Classensteuerstufe eingeschätzten Einheimischen bleiben steuerfrei, ebenso die forensen und juristischen Personen, welche ein Einkommen von weniger als 660 Mark haben.
4) Gegen die Anlage einerLeimsiederei an der Obererft seitens der Herren Riese & Freise wird nichts eingewendet, und die Einrichtung eines Waschkorbes in der Erft auf Widerruf & gegen Zahlung von 10 Mark jährlich zu den Erftreinigungskosten gestattet.
5) Die Stadtverordneten Versammlung genehmigt die Vermiethung des Hauses Brückstraße N 11 an den FuhrmannAlex Busch zum jährlichen Preise von 450 Mark auf drei Jahre.
6) Die Offerte des Kaufmannes Chr. Peters vom 16. März bezüglich Erwerbs eines städtischen Streifens an der Königstraße wird genehmigt.
1.) Stadtverordneten-Versammlung tritt genehmigend dem Beschlusse der Sparcassen-Administration vom 30. Maerz cr. bei, wonach letztere in die theilweise resp. gänzliche Löschung der beiden nachbezeichneten, zum Vortheil der hiesigen Sparkasse auf'm Königlichen Hypotheken-Amte zu Crefeld bestehenden Hypotheken-Einschreibungen eingewilligt hat, nämlich: a.) in die theilweise Löschung der am 10. April 1879 Band 105 No. 127 gegen die zu Neuss wohnenden Eheleute August Mathias Joseph Streffing, Bahnhofsrestaurateur und Bau-Unternehmer und Agnes Goder, zur Sicherheit eines Darlehnskapitale von 30 000 Mark, auf Grund eines Obligationsactes des Notars Brandenbergs zu Neuss vom 8. April 1879 bewirkten Inscription,
nämlich nur insoweit als diese Einschreibung betrifft: Das daselbst in der Crefelderstraße an der Ecke dieser Straße und der projekctirten Elisenstraße gelegene, von dieser letzteren Straße und Erben Helkenberg begrenzte Wohnhaus mit Seitengebäude und sonstigen An- und Zubehörungen, groß 2 Are 16 Meter und catastrirt Flur A no 1147/187, das Haus mit No. 16 bezeichnet,
während sich die Sparkassen-Administration alle übrigen Rechte aus jener Insciption ausdrücklich vorbehalten hat; b) in der gänzliche Löschung der am 27. Januar 1876, Band 65 No 131, gegen die hierselbst wohnenden Eheleute August Streffing, Bauunternehmer und Bahnhofsrestaurateur und Agnes Goder zur Sicherheit und Darlehnscapitals von 18 000 Mark auf Grund eines Obligations-Actes genannten Notars vom 26. Januar 1876 bewirkten Inscription, indem dieses Kapital gänzlich zurückgezahlt ist.
Sodann willigt die Stadtverordneten-Versammlung unter Verzichtleistung auf das Kaufpreisprivilegium in die Löschung der zum Vortheile der Stadt Neuss auf dem erwähnten Hypotheken-Amte am 7. Juni 1875, im Bande 57 No 323, von Amtswegen gegen August Streffing, Bauunternhmer und Restaurateur zu Neuss zur Sicherheit eines Kaufpreises ad 5 810 Thaler oder 17 430 Mark genommenen Hypothekar-Einschreibung,
jedoch nur insoweit: als diese Inscription denjenigen Theil [eingefügt:des Kaufes] resp. Pfandobjectes nämlich des Vor-
platzes am alten Begräbnißplatze an der Crefelderstraße zu Neuss, Flur A ex No. 187/XII .70 betrifft, welcher in der Einschreibung als Baustelle No 1 bezeichnet ist und worauf inzwischen das gegenwärtig von dem Geschwister Berghaus bewohnte Wohnhaus nebst Seitengebäuden etc. errichtet worden ist. Dieser freigegebenen Theil wird begrenzt von Erben Helkerberg und der projectirten Elisenstraße.
Die Stadtverordneten-Versammlung bewilligt um deswillen die theilweisen Löschungen, weil die Schuldsummen zu deren Sicherheit die fraglichen Inscriptionen genommen worden sind, theilweise, und zwar bis auf die Summen von sieben und dreißig Tausend zweihundert und dreißig Mark zwischenzeitlich abgetragen worden sind und die im Hypotheken-Verbande gebliebenen Pfandobjecte für diese Restsumme nebst Accesssorien mehr als doppelte Sicherheit bieten.
11) Stadt-Verordneten-Versammlung lehnt den Antrag des Ackerers Birkhoff auf Entschädigung für das zur Königs-Straße abgetretene Terrain ab. -
Außer der Tagesordnung 6. Stadtverordneten Versammlung bewilligt der HebammeFrau Nakaten zur Feier ihres 50jährigen Dienstjubileums ein Ehrengeschenk von Fünfzig Mark.
[Einschub:] an der Büttger Straße Löschung und Zusatz genehmigt. [gez.] Wenders [gez.] Floeren
2.) Stadtverordneten-Versammlung beschließt in die Löschung der zum Vortheile der Stadt Neuss auf dem Königlichen Hypothyken-Amte in Crefeld am 5. April 1879 im Bande 105 No. 55 gegen den zu Neuss wohnenden Kaufmann und FabrikbesitzerNathan Ulmer respective dessen Besitznachfolger Michael Michels und Jacob Michels, beide Kaufleute zu Crefeld und den KaufmannMoritz Michels zu Berlin, Solidarschuldner, zur Sicherheit eines Kaufpreises von 1335 Mark auf Grund eines von NotarBrandenbergs zu Neuss am 24. Juni 1869 aufgenommenen Kaufactes bewirkten Hypothekar-Einschreibung unter Verzichtleistung auf das KaufpreisPrivilegium einzuwilligen, nachdem obiger Kaufpreis nebst Zinsen laut Quittung des Stadtrentmeisters Krings zu Neuss vom 27. October curr. an die Stadt Neuss abgetragen worden ist.
3) Stadtverordneten-Versammlung erklärt sich einverstanden mit den von dem Vorsitzenden vorgeschlagenen Abänderungen des Entwurf des Einkommensteuer-Regulativs vom 29. October des Jahres.
4) Stadtverordneten-Versammlung beschließt die Zahl der Nachtwächter zunächst für die Wintermonate, auf sieben zu erhöhen.
5) Stadtverordneten Verordneten Versammlung genehmigt die Vermiethung des Zeughauses an Herrn Th. Seligmann auf Grund des Protokolles vom 7. des Monats.
6) Stadt Verordneten Versammlung bewilligt an Herrn Leuchtenberg und Genossen bei Anlage von zwei Laternen auf der Cölner-Provinzial-Straße einen einmaligen Zuschuß von dreißig Mark für jede Laterne und auf Widerruf einen jährlichen Zuschuß von ja 15 Mark für Unterhaltung, Reinigung und An- und Auszündung dieser Laterne einschließlich Lieferung des BeleuchtungsMaterials.
7) Stadt-Verordneten-Versammlung wählt an Stelle des bisherigen Waisenrathes Herrn Jacob Leuchtenberg zu Grimlinghauser Brücke den ebendort wohnenden Oeconomen Herr Wilh. Esser.
8) Stadt-Verordneten-Versammlung wählt zu Mitgliedern der ClassensteuerEinschätzungs-Commission pro 1884/85 die Herren Hesemann Heinrich Adam Richen Wilhelm Knapp Arnold Kausen Jacob Knop Hubert Kreiner Wilhelm Leuchtenberg Franz Servaes Wilhelm Thomas Louis Schroeder Heinrich Tosetti Jacob Zimmermann Theodor
5) Stadtverordneten Versammlung wählt eine Commission behufs Erwägung einer Reorganisation der Armen-Verwaltung und im Zusammenhange hiermit eine Untersuchung der Wohnungs-Verhältnisse bestehend aus den Herren Lonnes, Broix, Melchers, Hofstadt, Francken, Josten, W. Bracht, Herm.Thywissen, Pastor Flecken, Louis Thomas.
1.) Der Etat für 18 84/85 wird festgestellt, von Einnahme und Ausgabe auf Fünf Hundert sieben und vierzig Tausend Mark. -
Zur Aufbringung des Deficits wird beschlossen: a) von der Gewerbesteuer 25 %, b) von der Grund- und Gebäudesteuer 100 %, c.) als Communalsteuer von der auf das Einkommen fallenden wirklichen und fingirten Classen- und Einkommensteuer von Stufe 2 der Classensteuer 100 % " " 3 " " 150 % " " 4 - 6 " " 200 % " " 7 - 9 " " 250 % " " 10 -12 " " 260 % und von der Einkommensteuer 260 % erheben.
Die zur 1. Classensteuerstufe eingeschätzten Einheimischen bleiben steuerfrei, ebenso die Forensen und juristischen Personen, welche ein Einkommen von weniger als 660 Mark haben.
[Einschub:] in Abwesenheit des Bürgermeisters unter dem Vorsitze des I. Beigeordneten F. H. Kaumanns [gez.] Wenders
1.) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den an die Firma W. Werhahn verpachteten, mit VI 445 bis 449 bezeichneten Lagerplatz vor dem Rheinthor zum 1. August ct. soweit zu kündigen, als derselbe [Wort korrigiert: der] die Fluchtlinie[oberhalb eigefügt: der Rheinthorschule ]fällt, & dieses Terrain bis auf Weiteres der Schule zur Vergrößerung des Spielplatzes zu überweisen, jedoch unter Vorbehalt einer späteren anderweitigen Verwendung.
2.) Die Anlage von Trottoir & Rinnsteinen am Zollthor wird genehmigt & die Baucommission mit der Ausführung beauftragt.
3) Der Fohlenweide-Commission wird pro 1883 und pro 1884 ein Pachtnachlaß von je 500 Mark und von da ab bis zum Ende der Pachtzeit ein Pachtnachlaß von 250 Mark pro Jahr bewilligt.
4) Der Capitelstraße Flur F. N 1552/12 belegene, 10 Are 70 Meter große Garten wird dem NachtwächterPeter Frey hier vom 11. Nov. ab zu 12 Mark Jahrespacht verpachtet.
7)6) Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt, die den Erben Reiner Broix zugehörige Gartenparzelle an der Erft Flur A No. 810/312 zur Größe von 0,1 Are 49 Meter zum Preise von 30 Mark pro Ruthe anzukaufen. Seitens der Verkäufer wird der Vorbehalt (gemacht) des Rückkaufsrechtes zum empfangenen Preise gemacht, falls die Stadt bei Eröffnung der projectirten Hafenstraße am entgegengesetzten Ende des Grundstückes einen Streifen für die Straßenanlage erwerben will.
1. Zum stellvertretenden Kreistagsmitglied wird Herr NotarBrandenbergs gewählt & über die Wahl eine besondre Verhandlung aufgenommen.
2. Der Kaiserliche Telegrafen-Verwaltung wird die Benutzung der städtischen Straßen zur Legung von unterirdischen Kabeln auf jederzeitigen Widerruf und unter der Bedingung gestattet, daß sich dieselbe zuvor durch Revers verpflichtet, die von den Kabel[n] berührten Straßenteile gründlich und ordnungsmäßig wieder herzustellen und für etwaige Beschädigungen an den vorhandenen unterirdischen Leitungen jeder Art, welche durch die Kabellegung hervorgerufen werden sollten, voll & ganz aufzukommen. Außerdem wird der Bürgermeister beauftragt, die im städtischen Interesse erforderlichen Anordnungen & Vereinbarungen zu treffen.
3. Die Promenadenstraße bei Prinz & Keuten soll unter Benutzung der am Zollthor disponibel werdenden alten Pflastersteine [????] gepflastert werden.
4. Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt die Wege an dem Erftcanal in der von der Baucommission vorgeschlagenen Weise zu verlegen & die Ausführung dem Unternehmer Könen zur Anschlagsumme zu übertragen.
5. Sie beschließt ferner, daß die dem Bürgermeister Wenders durch Beschluß vom 10. März des Jahres bewilligte persönliche Zulage von 1500 Mark nicht pensionsberechtigt sein soll.
6. Die Stadtverordneten.-Versammlung genehmigt, daß in den Reihen, wo der Erwerb von Grabstätten in doppelter Tiefe nicht möglich ist, auch die Errichtung von Grabdenkmälern auf anderthalbfache Tiefe zulässig sein soll.
1.) Die Stadtverordneten-Versammlung tritt hierdurch einem Beschlusse der Sparkassen-Administration vom 10. April dieses Jahres genehmigend bei, wonach letztere ein die gänzliche und unbedingte Löschung der beiden nachverzeichneten, zum Vortheile der städtischen Sparkasse in Neuss auf'm Königlichen Hypothekenamtes zu Crefeld gegen die zu Neuss wohnenden Eheleute Wilhelm Kleebank, Kaufmann und Clara geborene Wildt, ohne besonderen Stand, genommenen Hypothekar-Einschreibungen eingewilligt hat, nämlich: a) am 15. Dezember 1879, Band 113 No 56, zur Sicherheit eines Darlehns von 7500 Mark, auf Grund Obligation vor NotarBrandenbergs zu Neuhs vom 12. Dezember 1879, und b) am 22. April 1880, Band 117 No 197, zur Sicherheit eines Darlehns von 4500 Mark auf Grund Obligation vor demselben Notar am 20. April 1880.
2) Stadtverordneten-Versammlung nimmt Kenntnis von einem Schreiben des Herrn CaplanSchumacher hierselbst vom 23. des Monats[betreffend] bezüglich eines von dem verstorbenen Herrn Adolf Linden der Stadt Neuss zu Wohlthätigkeitszwecken vermachten Legates von 30 000 Mark, erklärt sich mit dem Ausdrucke des innigsten Dankes zur Annahme dieses Geschenkes bereit und behält sich die Genehmigung der Stiftungs-Urkunde vor.
3) Es wird beschlossen, dem Neusser Reiter-Verein die städtische Wiese für die am 3. und 4. August c. zu veranstaltenden Wettrennen zu überlassen und denselben die Absperrung des Dammes zwischen Hessenthor und Feldhaus zu gestatten. -
4) Stadt-Verordneten-Versammlung setzt die von Herrn Arnold Sturm für Erwerbung eines Terrainstreifens an der Nieder-Straße vor dessen Wohnhaus No. 68 behufs Einrückens in die Aligementslinie zu zahlende Vergütung auf zwei Mark per Quadratfuß fest.
5) Stadtverordneten-Versammlung lehnt eine Beihülfe zu den Kosten des diesjährigen Turncursus für im Amte stehende Volksschullehrer ab.
6) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt bezüglich der seitens der Kaiserlichen Reichspost-Verwaltung in Aussicht genommenen Legung eines Telegraphen-Kabels, von dem Anspruch auf das Widerrufsrecht mit der Maßgabe Abstand zu nehmen, daß die Reichspost-. Verwaltung verpflichtet sein soll, falls die Stadt Anlagen ausführt, welche Aenderungen an der unterirdischen Leitung bedingen, diese Aenderungen ohne Entschädigungs-Ansprüche an die Stadt vorzunehmen.
7) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt einer Tochter des Musiklehrers Trier eine Freistelle an der höheren Töchterschule hierselbst, so lange derselbe den Kirchengesang beim Gottesdienste unentgeltlich begleitet und leitet.
1) Die Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt die der hiesigen Hospitalverwaltung zugehörige Gartenparzelle an der Erft-Flur A No 814/317 zur Größe von 1 Are 65 Meter zum Preise von 340 Mark anzukaufen.
2) Dem SchiffscapitainDecker wird die Benutzung des Landungsplatzes auf ein Jahr, beginnend am ersten April dieses Jahres, gegen Zahlung einer quartaliter postnumerand[?] fälligen Vergütung von 160 Mark pro Jahr unter den bisherigen Bedingungen gestattet, jedoch mit der Maßgabe, daß die Fahrt von den Landungsstellen bis zur Erftmündung in nicht weniger als 20 und umgekehrt in nicht weniger als 25 Minuten zurückzulegen ist.
3) Es wird beschlossen, denjenigen Hausbesitzern, welche vorschriftsmäßige Trottoiranlagen sofern sie bis 1. August ds Js bezüglichen Anträge vorlegen und bis 31. März 1885 die Ausführung bewerkstelligen lassen, die erforderlichen Rinnsteine auf städtische Kosten zu legen.
4) Die Stadtverordneten Versammlung genehmigt, daß in erster Linie der Marktplatz in der Nähe des Hessenthores nach dem Kostenanschlage des Unternehmer Lemmer sodann die Rheinwallstraße von die Rheinstraße bis zum Viehmarkte,demnach der Glockhammerstraße vom Hafen bis bei Josten und das Hammthor bei Hoffmann umgepflastert werden.
6) Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt die im Jahre 1883 von Wilhelm Werhahn und Louis Holter angekauften Grundstücke Flur F No. 1659/171 groß 5 Are 62 qm und Flur F No 1862/334 groß 10 Are 99 Quadrat Meter an die Staats-Unterrichts-Verwaltung für Fünfzehntausend Mark zu verkaufen und autorisirt den Vorsitzenden, den bezüglichen Kaufvertrag abzuschließen.
7) Mit der Errichtung von zwei Freibrunnen an der Erft und einen Freibrunnen in der Nähe des Schlachthauses ist die Versammlung einverstanden.
8) Der Verkauf folgender der Armenverwaltung zugehörigen Grundstücke und zwar:
1) 25 Are 15 Meter in der Gemeinde Hoisten an den Mathias Jordans zu Neukirchen für dreihundert Mark und 2) 14 Are 10 Meter in der Gemeinde Neukirchen-Hülchrath an den Wilhelm Heister zu Neukirchen für ebenfalls dreihundert Mark wird genehmigt.
Die Armen- und Hospital-Deputation wird mit Abschluß der erforderlichen Kaufverträge beauftragt.
9) Es werden niedergeschlagen 1) an rückständigen Landpächten 179 Mark 50 Pfg 2) " rückständigen Hundesteuern 79 " 55 " 3) " Rückständigen Communalsteuern 942 Mark 50 Pfg.
10) Auf das Anerbieten der Rheinischen Aktien-Gesellschaft für Papier-Fabrikation dahier beschließt die Versammlung unter Aufrechthaltung des mit der Gesellschaft am 22. August 1868 abgeschlossenen Vertrages von derselben bis zum Ablaufe des Vertrages pro Jahr wie bisher einer Recognitions-gebühr von 3 Mark und außerdem als Beitrag zu den Erftreinigungskosten hundertsiebenundvierzig Mark zu erheben.
11) Dem Polizei-CommissarSteeb wird eine Unterstützung von zweihundertfünfzig Mark und dem Polizeisergeanten Schwi[e]ters eine solche von sechzig Mark gewährt.
12) In die Communal-Einkommensteuer- Einschätzungs- Einschätzungs-Commission werden folgende Herren gewählt: 1) Baumeister 2) Thywissen 3) Wilh. Werhahn 4) Franz Leuchtenberg.
13) Die Ausleihungen von Capitalien der ArmenHospitalverwaltung und zwar 1) 300 Mark an Anton Kreuter zu Wekhoven 2) 1500 " an Wittwe Joh. Georg Titz hier wird genehmigt. Auch wird die Uebertragung der Hälfte von dem Franz Heinrich Esser hier der Armenverwaltung verschuldeten Capitalien von 6 000 Mark an dessen Sohn Wilh. Esser genehmigt.
12) Der Firma Michels & Cie. hier, deren Vorsitzender N. Ulmer z.Z. das Dach an dem von ihm aufgeführten Gebäude vor dem Oberthore auf städtisches Eigenthum hat vorspringen lassen, so daß die Traufe auf
städtisches Eigenthum falle und welches ebenfalls die Fenster an der Südseite zur Zeit in nicht gesetzlicher Weise ausgeführt hat, nur unter hiermit auf der mit Ulmer am 29. Juni 1864 vor Notar Ahrweiler beschlossenen Vertrag die Erlaubnis, den Dach-überhang, den Traufenfall und die Fenster in ihrer bisherigen Beschaffenheit bei[?]behalten zu dürfen, am 15. Juni des Jahres ab auf zehn Jahr unter Vorbehalt der jederzeitigen Wieder-Aufhebung nach einjähriger Kündigung gegen eine jährliche Entschädigung von sechs Mark gestattet.
13. Die Ausleihung eines Kapitals der HospitalVerwaltung ad 1500 Mark an den Theodor Dickmann hier wird genehmigt.
1) Die Stadt-Verordneten-Versammlung tritt hierdurch einem Beschlusse der Sparkassen-Administration vom 31. Mai 1884 genehmigend bei, wonach letztere in die theilweise Löschung einer gegen Heinrich Auer,Kaufmann und Dampfmühlen-Besitzer in Nippes bei Cöln wohnend und Bernhard Kallen,Kaufmann zu Cöln wohnend, zum Vortheile der städtischen Sparkasse zu Neuss als Cessionaire der Stadt Neuss auf dem Hypotheken-Amte zu Crefeld vom 11. Maerz 1800 zweiundachtzig Band 141 N° 163 zur Sicherheit eines RestImmobilar-Kaufpreises und zur Wahrung des demselben anklebenden Privilegiums im Betrage von vierundsechzig Tausend dreihundert fünfundsiebenzig Mark auf Grund eines Kaufvertrages errichtet vor NotarJohann Heinrich Sels zu Neuss am 3. April 1872 und einer Cessionsurkunde des NotarsBrandenbergs daselbst vom 15. April 1878 genommenen Hypotheken-Inscription einwilligt und zwar werden auf obige 84 375 Mark sechszehntausend achthundert fünfundsiebenzig Mark gelöscht und verbleibt der Rest von siebenundsechszig Tausend fünfhundert Mark zum Vortheile der städtischen Sparkasse zur Hypothek.
2. Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt dem Neusser Bürgerschützen-Verein die Benutzung der städtischen Wiese und des Rathhaus-Saales für das diesjährige Schützenfest in seitheriger Weise. -
3. Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die Gesuche der WirtheBerghaus und Sommer an der diesjährigen Renntagen auf den hierfür bezeichneten Stellen Wirthschaft im Freien zu halten.
4) Stadt-Verordneten-Versammlung lehnt die Uebernahme der von der Königlichen EisenbahnBetriebs-Amte zu Köln bezeichneten, auf der Linie Düren-Neuss und der Gemeinde Neuss belegenen, Wege ab.
3) Die Wittwe des verstorbenen PolizeisergeantenLambert wird an Gnadengehalt 225 Mark gewährt, zahlbar in 3 gleichen Raten.
2) Krankenkassenangelegenheiten. Stadtverordneten-Versammlung genehmigt das Ortsstatut betr. Krankenversiche???rung in der Stadt Neuß nach dem vorgelegten abgeänderten Entwurfe & erklärt sich ferner damit einverstanden, daß die hier bestehen[den?] beiden Zwangskassen, nämlich die Gesellenkrankenkasse und die Allgemeine Fabrikarbeiter-Unterstützungkasse in gemeinsame Ortkrankenkassen für Bürgermeistereien Neuss, Grefrath & Holzheim umgeändert & die Obligenheiten der Gemeindebehörden auf den Bürgermeister von Neuss übertragen werden.
Insbesondere ertheilt die Stadtverordneten-Versammlung zu der Umwandelung der hier bestehenden Gesellen-Krankenkasse in eine gemeinsam Ortskrankenkasse für Neuß, Grefrath & Holzheim und zu den desfallsigen Abänderungen des Statuts ihre Zustimmung
3) Die Anlage zweier Ruheplätze am Erftdamm nach vorgelegter Zeichnung wird genehmigt.
4) Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr bei eintretenden Unfällen Entschädigung zu gewähren & setzt hierüber eine besondere Ordnung fest;
5) sie wählt zu Mitgliedern der Armenverwaltung die Herren Heinrich Jaegers, Johann Peter Kreuels & Johann Schäfer.
6) Stadt-Verordneten-Versammlung erklärt sich damit einverstanden, daß der SergeantEduard Franz, bis jetzt bei der 5. Escadron II. Westfälische Husaren-Regiments N 4, als Polizeisergeant angestellt wird.
2. Die Errichtung einer städtischen Alterssparkasse wird beschlossen und das Statut festgesetzt.
3. Die Stadtverordneten-Versammlung bewilligt dem Sct. Anna Verein als Zuschuß für die Errichtung einer Nähschule versuchsweise auf ein Jahr den Betrag von 800 Mark.
4. Die Ausleihung von Capitalien der Armenverwaltung und zwar Mark 1500.- an Gebrüder Heinrich & Theodor Dickmann in Neuss Mark 9000,- " Carl Wüsthoff in Neuss Mark 750,- " Heinrich Sturm in Grimlinghausen werden genehmigt.
5. Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt zur Arrondirung als
Schulgrundstückes an der Büttgerstraße den Ankauf eines kleinen Terrains von Herrn Louis Sels zum Preise von 300 Mark. -
6. Die Stadtverordneten-Versammlung genehmigt die theilweise Veränderung der Baufluchtlinie der Büttgerstraße nach dem vorgelegten Plane.
7. Der Verkauf eines an der Neuß-Further-Provinzialstraße zwischen dem Eigenthume der Firma Baurte & Schauerte für belegenen alten Wegetheiles an die letztere zum Preise von 750 Mark wird genehmigt. -
8. Stadtverordneten Versammlung beschließt, auf die von Adolf Junkers erhobene Klage wegen Entschädigung für Entnahme von Terrain in der Königstraße sich einzulassen.
9. Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt den Ankauf folgender, dem Erben Paul Kallen hier gehörigen Grundstücke: Flur G. N 747/230, groß 91 Are 77 Meter " G. N 749/232, " 62 " 84 " " G. N 805/222, " 11 " 03 " , zum Preise von Elfhundert fünfund fünfzig Mark pro Morgen, und zwar die Hospital-Verwaltung; Herr Wilhelm Thywissen enhält sich der Abstimmung.
10. Herr Franz Tosetti jr. wird zum Mitglied der Armenverwaltung gewählt.
5) Vorlage betreffend das Zeughaus. Stadt-Verordneten-Versammlung erklärt sich bereit, dem Justizfiskus das städtische Zeughaus nebst dem anschießenden Wegeterrain einschließlich der Abschlusmauer am Marktplatz behufs Errichtung eines Amtsgerichts-Gebäudes auf dieser Stelle in Verbindung mit dem Terrain des jetzigen Gymnasiums zum Preise von 20 000 Mark zu verkaufen mit der Bedingung, daß das Zeughaus niedergelegt und das im Anschluß an das neues Gerichtsgebäude projectirte Gefängnis nicht an einer Straßenfronte errichtet wird.
An diese Offerte hält sich die Stadt gebunden bis zum 1. Juli 1886.
Der Antritt und die Zahlung des Kaufpreises erfolgen, wenn der Justizfiskus die Offerte acceptirt am 1ten Januar 1887. Der Bürgermeister wird zum Abschluß eines bezüglichen Vertrages ermächtigt.
Es wird dem Fiskus überlassen, mit Frau Reinarz über die Ablösung der an dem Wege am Zeughaus entlang, ihr zustehenden Rechte ein besonderes Abkommen zu treffen.
6) Stadt-Verordneten-Versammlung wählt zum Mitglied der Armen- und Hospital-Deputation an Stelle des Herrn Franz Tosetti, welcher abgelehnt hat, den Cigarrenhändler Herrn Heinrich Schroeder.
7) Stadt-Verordneten-Versammlung bewilligt dem Polizei-WachtmeisterKops eine Remuneration von 300 Mark für die Beaufsichtigung der Märkte.
Stadtverordneten-Versammlung genehmigt den vorgelegten Entwurf eines Vertrages mit der Firma Wilhelm Werhahn betr. Errichtung der Anschlußbahn.
1.) Die Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt die theilweise Verlegung des von der verlängerten Breitestraße zur Weyerstraße führenden Weges nach dem Plane des Steuer-Inspektors Zirkel vom 11. November 1884.
2. Bei der Abstimmung über die Hafenbahn enthält Herr Melchers sich der Abstimmung. Mit den Stimmen Aller gegen die Stimmen der Herren Kaumanns & Francken, nachdem ein Antrag auf Vertagung seitens dieser Herren abgelehnt war, wurde beschlossen wie folgt:
1) St-V-V genehmigt die vorgelegten Aenderungen an dem Entwurf des Vertrages mit der Firma Werhahn betreffend die Anlage der Hafenbahn.
2) St-V-V beschließt, die Hafenbahn über dem Endpunkt der Werhahn' schen Bahn weiter zu führen, und zwar in directer Verlängerung bis zur Grenze des städtischen Eigenthums mit Ausziehgeleise bis Station 8 der Karte unter der Voraussetzung, daß die Firma Werhahn in Verbindung mit dem Bürgermeister die erforderlichen Schritte zur Errichtung der Conzession thut und, sofern es von der Stadt verlangt wird, den Bau der Bahn unter Controlle der Stadt für dieselbe ausführt.
Hierbei wurde wiederum stipulirt, daß die Kosten der für Rechnung der Stadt zu bauenden Strecke den Betrag von 50.000 Mark nicht überschreiten und die Bedingungen für den Betrieb in keinem Falle ungünstiger sein dürfen, als in den Normativbestimmungen für die linksrheinischen Anschlußbahnen festgestellt ist.
Sollten wider Erwarten die von der Stadt zu tragenden Kosten den vorgenannten Betrag übersteigen oder die von der Königlichen Eisenbahn-Direction gestellten Betriebs-Bedingungen ungünstiger ausfallen, als in den Normativbestimmungen festgestellt ist, und sollte in Folge dessen die Stadt auf die Ausführung der Bahn verzichten, so soll der Vertrag mit der Firma Werhahn als nicht bestehend betrachtet werden.
Die General-Unkosten für die auf Kosten der Firma Werhahn und für die auf städtische Kosten zu erbauende Bahn sollen nach Verhältnis der Dinge dieser Strecken ertheilt werden.
(Der erwähnte Antrag der Herren Kaumanns und Francken lautete: "St-V-V wolle die Beschlußfassung über die Hafenbahn vertagen bis zur Vorlage eines definitiven Projectes und Kostenanschlages."
1. Die Versammlung nahm Kenntniß von den über die Revision der Rechnungen der Armen- und Hospital-Kasse de 18 83/84 aufgenommenen Verhandlungen.
Die Rechnungen wurden demnach festgestellt,
a) Armenkasse : Einnahme = 128 194 Mark 14 Pfg. Ausgabe = 119 900 " 89 " Sonach Bestand : 8 293 " 25 ". b) Hospitalkasse : Einnahme = 55 349 Mark 07 Pf. Ausgabe = 58 958 " 64 " Sonach Vorschuß: 3 609 " 57 " Dem Rendanten wird Decharge ertheilt.
2) Der Antrag des Königlichen Eisenbahn-Betirebs-Amts Crefeld auf Uebernahme von Wegen wird abgelehnt.
3) Die Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt im Art. 6 des Alterssparkassen-Statuts [eingefügt:die Worte]: "sofern dasselbe wenigstens den Betrag von 50 Pfg. erreicht" zu streichen.
4) Die Ausleihung zweier Kapitalien der Armenverwaltung und zwar 900 Mark an Johann Motes zu Büderich 1500 " an Franz Josef Kosters zu Neuss werden genehmigt.
5) Der Verkauf der der Hospitalverwaltung zugehörigen Hälfte einer Parcelle Ackerland, gelegen in der Gemeinde Birgden, groß 25 Ar Meter, an den Theodor Reiners zu Birgden für dreihundert fünf und siebenzig Mark wird genehmigt.
6) Die Stadtverordneten-Versammlung vertagt die Beschlußfassung über den Vertrag mit der Firma Werhahn.
8) Der Beschluß der Stadt-Verordneten-Versammlung vom 21. Januar resp. 7. April 1884 betreffend die Wahl von Mitgliedern des Kreistages wird dahin ergänzt, daß Herr Stadt VerordneterBaumeister als erster und Herr S.V. Brandenbergs als zweiter Stellvertreter fungiren. -
1. Die Stadt-Verordneten-Versammlung beschließt, die Genehmigung zur Einrichtung eines alle 14 Tage Mittwochs abzuhaltende Viehmarktes, vorzugsweise für tragendes & frischmilchgebendes Rindvieh nachzusuchen.
2. Die Ausleihung eines Kapitales der Armenverwaltung von 4 200
Mark an Adolph Rößlenbroich zu Uedesheim wird genehmigt.
3. Der Verding der Bedürfnisse der Armen- & Hospital-Verwaltung pro 18 85/86 wird nach den Vorschlägen der Armen- & Hospital-Deputation genehmigt
4. Auf Widerruf wird dem dritten Kind [Einschub: Maria der Wwe Anton Bremer] eine Freistelle in der höhere Töchterschule bewilligt.
1.) Es wird beschlossen, dem Neußer Reiter-Verein die städtische Wiese für die am 2. und 3. August courant zu veranstaltenden Wettrennen zu überlassen und demselben die Absperrung des Dammes zwischen dem Hessenthor und Feldhaus zu gestatten.
2.) In die Communal-Einkommenssteuer-EinschätzungsCommssion werden folgende Herren gewählt: 1) Herr Baumeister 2) " Thywihsen 3) " Wilhelm Werhahn 4) " Franz Leuchtenberg
4.) Stadtverordneten-Versammlung beschließt bei der Königlichen Regierung die Genehmigung zu einer ferneren Verausgabung von Anleihescheinen der Stadt Neuss im Betrage von 55 000 Mark zur Deckung der Kosten des NeuBaues einer Schule an der Büttgerstraße nachzusuchen. -
8) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt den Verkauf einer der HospitalVerwaltung zugehörigen Parzelle am Bergshäuschen-Weg im Kataster eingetragen unter Flur K Ki 344/80 zur Größe von 48 are 79 qm an die Firma L.Vohsen & Cie. zum Preise von drei Tausend Mark.
9) St-V-V genehmigt die Ausleihung eines Capitals der Armenverwaltung von 3 000 Mark an die Eheleute A. Dahmen hierselbst.
10) Stadt-Verordneten-Versammlung tritt dem Beschlusse der Armen- und HospitalVerwaltung am 15. des Monats betreffend theilweise Freilegung eines der Gebrüder Dickmann gehörige Grundstücks und der hypothekischen Belastung genehmigend bei.
11) Stadt-Verordneten-Versammlung genehmigt das Gesuch des Herrn Berghaus vom [Fehlerhaft markierte Entität]alten Kirchhofe gegen Ausstellung eines Reverses, daß sowohl die neu zu errichtenden Theile wie die alte Mauer selbst alleiniges und unbeschränktes Eigenthum der Stadt werden resp. bleiben.
12) Stadt-Verordneten-Versammlung beauftragt durch einstimmigen Beschluß den Vorsitzenden, bei dem Herrn Justizminister dahin vorstellig zu werden, daß bei einer etwaigen Umbildung eines linksrheinischen Landgerichtes der Gemeindebezirk Neuhs bei dem Landgericht Düsseldorf verbleiben möge.
1) Stadt-Verordneten-Versammlung ermächtigt den Vorsitzenden, eine Prämie von 30 Mark für Entdeckung des auf dem Spielplatz an der Rheinthor-Schule verübte Baumfrevels auszusetzen.
2) Stadt-Verordneten-Versammlung ermächtigt den Vorsitzenden, den vorgelegten Vertrag mit der Kaiserlichen Oberpost-Direction zu Düsseldorf über die Anlage der Leitungsdrähte für auszuführende Fernsprech-Anlagen über die Straßen und Plätze in Neuss zu vollziehen.
3) Stadt-Verordneten-Versammlung lehnt es ab, einen Zuschuß zur Pflasterung des chaussirten Theiles der Friedrich-Straße zu leisten.
4) Dem Schiffs-CapitainDekker wird die Benutzung des Landungsplatzes auf ein ferneres Jahr, beginnend am 1. April des Jahres gegen Zahlung einer quartaliter postmunerando fälligen Vergütung von 160 Mark unter den bisherigen Bedingungen gestattet.
5) Stadt-Verordneten-Versammlung ist mit der Uebertragung des von Herrn Wilhelm Heinr. Grillo angepachteten I. Abtheilung der hiesigen Gemeindejagd an den Herrn Ewald Kölges zu Franzenshöhe bei Werden unter Verlängerung des Herrn Grillo einverstanden.
6) Dem VollziehungsbeamtenPanke wird eine Remuneration von 100 Mark bewilligt.
7) Stadt-Verordneten-Versammlung lehnt den Antrag des Herrn Kreuzer & Comp, auf Ankauf eines Grundstücks der Armen-Verwaltung ab.