Band 50 - Einträge

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732 Einträge

  • Eintrag 1

    Der KaufmannCarl Georg Reeve aus London, welcher seit mehreren Jahren hier in Neuß als HandlungsCommis wohnt, bittet behufs seiner Aufnahme in den Königlich Preußischen Unterthanen-Verband und seiner demnächstigen Niederlassung hierselbst, um die Genehmigung, hier Domizil nehmen zu dürfen. Gemeinderath erklärt, daß dem Gesuche des g. Reeve willfahrt werden möge. actum ut supra

  • Eintrag 24. September 1853

    Eine Verfügung der landräthlichen Behörde vom 4. des Monats wird vorgelesen, wornach diese Behörde sich über die Aufstellung des Gemeindelagerbuchs belobend ausspricht, zugleich aber empfiehlt, dasselbe noch durch den Gemeinderath anerkennen und vollziehen zu lassen. Es werden die Gemeindeverordneten M.H.Schmitz, Degreeff und Kaiser beauftragt, das Lagerbuch einer speziellen Prüfung zu unterwerfen und darüber dem Gemeinderath zu referiren. actum ut supra

  • Eintrag 3 Gegen die geschehene Wiederverpachtung von vier Morgen achtundvierzig Ruthen vierzig Fuß im Hammfelde an den AckererCarl Reistorf zum jährlichen Pachtpreise von 49 Thl auf die Zeit von sechs Jahren findet Gemeinderath Nichts zu erinnern. actum ut supra
  • Eintrag 4 Die gemeinderäthliche Commission für Armenwesen berichtete, daß bei der vorgenommenen Prüfung des Armenkassen-Etats pro 1854 sich ergeben habe, daß die neubestimmten Einnahmen und Ausgaben nach dem Durchschnitte der letzten drei Jahre aufgenommen worden, daß sich hiernach die Einnahmen in etwa verbessert, dagegen die Ausgaben vermindert haben, und daher auch der von der Gemeinde an die Armen
  • Eintrag 5

    Dem Gemeinderath werden die Verhandlungen der Armen-Verwaltung vorgelegt, wonach dieselbe verschiedene, in der Gemeinde Heerdt gelegene Grundstücke von zusammen ca acht Morgen bei öffentlicher Ausstellung zu 1036 Thl., mit Einschluß der Steiggelder und unter Abrechnung der Verkaufskosten zu einer Netto-Summe von 1115 Thl verkauft hat. Da nach der beigebrachten glaubhaften Taxe die gedachten Parzellen nur einen Werth von 956 Thl. 20 Sgr 5 Pf halten, ihr seitheriger Pachtertrag abzüglich der Steuern nur 16 Thl 14 Sgr 8 Pf ausmacht, während der erzielte Kaufpreis bei seiner Verzinsung zu 5 % - 55 Thl. 22 Sgr. 6 Pf. an jährlicher Einnahme abwirft. So liegt die Veräußerung im entschiedenen Interesse der Armen-Verwaltung um so mehr, als die Grundstücke größtentheils den Rheinüberschwemmungen ausgesetzt sind, zwei der Parzellen bereits in den letztern Jahren dadurch entwerthet worden, und die andern ähnlicher Gefahr blos gestellt sind. Unter diesen Umständen ertheilte Gemeinderath zu dem statt gehabtem Verkauf seine Zustimmung. actum ut supra

  • Eintrag 6

    Die Hospital-Verwaltung besitzt in verschiedenen auswärtigen Gemeinden und zwar a. unter Neukirchen . . . 8 Morgen 35 Ruthen 30 Fuß b. unter Grefrath . . . 47 Ruthen 30 Fuß c. unter Heerdt . . . 2 Morgen 10 Ruthen 30 Fuß d. unter Büderich . . . 2 Morgen 15 Ruthen 20 Fuß Grund-

    Die gedachte Verwaltung beabsichtigte daher im Einverständnisse mit dem Gemeinderathe schon lange, die Parzellen zur Veräußerung auszustellen. Letzteres ist nunmehr geschehen, und es haben dieselben im Ganzen eine Kaufpreissumme von 2348 Thl, mit Einschluß der Steiggelder, jedoch nach Abzug der Verkaufskosten einen Netto-Erlös von 2525 Thl --- 384 Thl. 27 Sgr. 10 Pf. über die im Ganzen 2130 Thl. 2 SGR. 2 Pf. nachweisenden Taxen - aufgebracht. Bei der letzten öffentlichen Verpachtung ist im Ganzen nur ein Pachtbetrag von 48 Th. 22 Sgr. erzielt worden, welcher nach Abzug der Steuern auf 37 Thl. 2 Sgr. sich reduziert, so daß die Hospital-Verwaltung bei der künftigen Verzinsung des Nettokaufpreises, wodurch zu 5 % 125 Thl. 22 Sgr. 6 Pf aufkommen werden, einen jährlichen Mehr-Ertrag von 88 Thl. 20 Sgr. 6 Pf. erhalten wird.

  • Eintrag 7

    i In Erwägung, daß die geschehene Veräußerung offenbar im Interesse der Hospital-Verwaltung begründet ist, beschließt Gemeinderath nach Einsicht der vorgelegten Verhandlungen, dieselbe hiedurch seinerseits zu genehmigen.

    actum ut supra

  • Eintrag 8

    Gemeinderath unterwarf den von der Verwaltung aufgestellten Verwendungsplan der Communalwege-baumittel pro 1857 einer Prüfung, erklärte sich mit den darin gemachten Vorschlägen einverstanden, und stellte denselben zum Betrage von 630 Thl. mit der Bestimmung fest, daß davon 330 Thl durch Communalsteuer rund 300 Thl. durch die Gemeinde-Kasse aufzubringen sind.

    actum ut supra

  • Eintrag 919. September 1853

    Dem Gemeinderath werden die von dem BürgermeisterAmt zu Grimlinghausen mitgetheilten Verhandlungen über den Bau einer gemeinschaftlichen Erftbrücke daselbst vorgelegt, nach welchen projectirt wird, die qu. Brücke nunmehr nicht nach dem frühern 166 Thl 26 Sgr 10 Pf nachweisenden Kosten-Anschlage, sondern nach einem neuern Kosten-Anschlage ein Betrag von 365 Thl. auszuführen. Die Gründe, weshalb von dem ersteren Kostenanschlage abgegangen worden, sind von der Gemeinde Grimlinghausen nicht angegeben, und fehlt hierüber jede nähere Aufklärung.

    Durch Beschlüsse vom 14. Februar und 8. April vorigen Jahres hatte der Gemeinderath an dieser, schon seit dem Jahre 1837 schwebenden Angelegenheit sich zuletzt dahin ausgesprochen, daß er bereit sei, die Hälfte der damals ermittelten Baukosten mit 88 rt 13 Sgr 5 Pf unter dem Vorbehalt zu übernehmen, daß die Ausführung für gemeinschaftliche Rechnung vergantet und in Betracht, daß die Brücke im wesentlichen Interesse von Grimlinghausen liege, eine Nothwendigkeit zur Anlage derselben für Neuß nicht anerkannt werden könne, die Unterhaltung der Brücke von der Gemeinde Grimlinghausen allein getragen werde.

    Da die ohne Zuthun der Gemeinde Neuß geschehene Modifikation des Kostenanschlages nicht einmal motivirt ist, die Gemeinde Neuß die mehrgedachte Brücke auch gar nicht entbehrt, die zur hiesigen Gemeinde gehörigen Bewohner vielmehr den Weg zum Dorf Grimlinghausen über die Cölner Landstraße machen können, die Brückenanlage überhaupt aber nur von der Gemeinde Grimlinghausen gewünscht wird, und in deren Interesse liegt, so glaubt Gemeinderath ein Mehreres als in den Beschlüssen vom 14. Februar und 8. April vorigen Jahres votirt worden, nicht bewilligen zu können. actum ut supra

  • Eintrag 1019. September 1853

    Gemeinderath genehmigt den am 10. des Monats statt gehabten Verding, wornach der KaufmannAdolph Linden die Lieferung des zur städtischen Beleuchtung im künftigen Winter erforderlichen gereinigten Oels, etwa 1400 berliner Quart, zu dem Preise von acht Sgr. eilf Pf pro Quart übernommen hat. Imgleichen ertheilte derselbe seine Genehmigung dazu, daß der Vertrag mit dem Tagelöhner Herm. Meuter über die Besorgung der Beleuchtung unter den seitherigen Bedingungen für die nächste Beleuchtungsperiode verlängert werde. actum ut supra

  • Eintrag 1119. September 1853

    Der Bürgermeister trägt vor, daß die Gemeinde Dormagen den gesetzlichen Bestimmungen entgegen Anstand nehme, die Pflegekosten des Schreinergesellen Steph. Hub.Hamacher von Dormagen, welcher zur Zeit hier im Dienst gestanden, und krankheitshalber vom 30. Mai 1851 bis zu seinem Ableben 21. August 1852 im hiesigen Bürgerhospitale verpflegt worden, von demjenigen Zeitpunkt zu vergüten, von wo ab die Krankheit des Hamacher chronisch geworden. Dieser Zeitpunkt sei mit Anfangs October 1851 eingetreten, und es stehe nach vorliegenden ministeriellen Interpretationen des § 32 des Armenpflegegesetzes vom 31. Dezember 1842 fest, daß die Gemeinde Dormagen die aufgegangenen Pflegekosten für die Zeit vom 1. October 1851 bis 21. August 1852 tragen müsse. Dieselbe habe sich aber nur bereit erklärt, einer Regierungs-Entscheidung gemäß, jene Kosten vom 4. Juni 1852 ab, an welchem Tage der Kreis-Physikus die Krankheit des g. Hamacher schon unheilbar befunden, zu übernehmen.

    Nachdem über die Sache ein ausführliches Pro memoria vorgelesen worden, worin vom gesetzlichen Standpunkt aus der Beweis geliefert wird, daß die Gemeinde Neuß mit Recht die Vergütung der Kosten vom 1. October 1851 an beanspruchen kann, erklärt Gemeinderath auf den Vorschlag des Vorsitzenden sich damit einverstanden, daß auf Grund des § 34 des allegirten Gesetzes, die Gemeinde Dormagen für die Differenz der Pflegekosten, welche 60 Thl 5 Sgr 8 Pf beträgt, gerichtlich belangt werde. actum ut supra

  • Eintrag 1219. September 1853

    Gemeinderath wird mit einer Mittheilung des Bürgermeisters von Uerdingen bekannt gemacht, wornach die dasige Gemeinde in einer an Sr. Excellenz dem H. Handelsminister gerichteten Eingabe den Antrag gestellt hat, der projectirten Eisenbahnverbindung zwischen den Ruhrorten Crefeld - Kreis Gladbacher Eisenbahn und Venlo die Conzession zu versagen, und wornach dieselbe die hiesige Gemeinde einladet, da eine derartige Eisenbahn auch für den hiesigen Platz nachtheilig einwirken würde, bei dem Königlichen Ministerium gleiche Schritte zu thun.

    In der Ausführung der zur Sprache gebrachten neuen Eisenbahn-Verbindung kann der Gemeinderath einen Form Benachtheiligung der hiesigen gewerblichen Verhältnisse nicht erblicken, und es beschließt derselbe daher, gegentheilige Anträge darüber nicht zu formiren.

    actum ut supra

  • Eintrag 1319. September 1853

    Ein von dem hiesigen Bataillons-Commando befürwortteter Antrag des BezirksfeldwebelJansen auf Erhöhung des 27 Thl. betragenden städtischen Servis-Zuschusses wird vorgetragen.

    Da der Feldwebel Jansen für den Betrag von 27 Thl wohl schwerlich eine seiner Stellung angemessenen Wohnung haben kann, so bewilligt Gemeinderath demselben vom 1. October c. an unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs eine persönliche Zulage von 13 Thl jährlich, sodaß der Servis-Zuschuß im Ganzen auf 40 Thl zu stehen kommt.

    actum ut supra

  • Eintrag 1419. September 1853

    Vorsitzender macht darauf aufmerksam, daß die Befestigung der Ufer und des Erftbettes zwischen der neuen Schleuse vor dem Oberthore und der Geulenbrücke nicht wohl mehr länger ausgesetzt werden könne, die Nothwendigkeit zur Ausführung dieser Arbeiten sei deshalb vorhanden, weil, sobald letztere geschehen, die Schleuse beim Erfthochwasser unbedenklich gehandhabt, und dadurch die Nixhütte vor Überschwemmung geschützt werden könne, wogegen die Ziehung der Schleuse bei großem Wasserdrange ohne jene Befestigungs-Arbeiten, für das unterhalb gelegene Terrain gefährlich erscheine. Die Ausführung dieser Arbeiten sei bisher daran gescheitert, daß der Mühlenbesitzer Ad.Linden sich noch nicht zur Betheiligung an den Kosten verstanden hatte. Nach einem nunmehr zwischen demselben

    Um die Angelegenheit wegen der Schleuse vor dem Oberthore zu ordnen, genehmigt Gemeinderath das mit dem g Linden getroffene Übereinkommen, den Bürgermeister zugleich ersuchend, in Gemeinschaft mit den Privat-Mühlenbesitzern für die möglichst baldige Herstellung der fraglichen Befestigungs-Arbeiten zu sorgen.

  • Eintrag 153. Oktober 1853

    Auf Grund des § 62 der Gemeindeordnung vom 11. Merz 1850 legte der vorsitzende Bürgermeister den von ihm aufgestellten Haushaltungs-Etat für das Jahr 1854 mit dem dazu gehörigen Spezial-Etats unter der Bemerkung vor, daß derselbe nach vorheriger Bekanntmachung während 14 Tagen zur allgemeinen Einsicht auf dem Bürgermeister-Amte schon gelegen habe.

    Nach Vorschrift des § 57 der Gemeinde-Ordnung erstattete der Bürgermeister gleichzeitig Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeinde-Angelegenheiten, wonach dieselbe den Gemeinderath einlud, zur Berathung und Feststellung des Etats überzugehen.

    Gemeinderath überwies den Etat der Commission für Finanzwesen zur nähern Prüfung und Berichterstattung.

    actum ut supra

  • Eintrag 163. Oktober 1853

    Der BäckerJ. H. H. Giesen hierselbst stellt den Antrag, daß die Gemeinde ihm das Gras in der städtischen Promenade zu dem Betrage von 21 Thl., den dasselbe auch im laufenden Jahre aufgebracht habe, auf sechs Jahre in Pacht geben möge. Derselbe erwartet die Gewährung seines Gesuchs, weil früher die jährliche Pacht nur 15 Thl 25 Sgr betragen habe, und er überdies sich verpflichten wolle, das Gras zu düngen.

    Der Bürgermeister wurde autorisirt, mit dem g Giesen zu unterhandeln und zu einem wo möglich höhere als dem gebotenen Pachtzinse unter dem Vorbehalt Vertrag abzuschließen, daß derselbe das Gras auf passende Weise zu düngen habe.

    actum ut supra

  • Eintrag 173. Oktober 1853

    Ein Gesuch des hier eingezogenen Handlungsgehülfen J. H. Hamacher wird vorgetragen, worin derselbe bittet, das von ihm zu zahlende Einzugsgeld von 30 Thl auf 20 Thl zu ermäßigen, da seine Frau hier geboren sei

    actum ut supra

  • Eintrag 183. Oktober 1853

    Nach Maßgabe der Instruction vom 8. Mai 1851 nahm Gemeinderath die Wahl der EinschatzungsCommission zur Klassensteuer-Veranlagung pro 1854 vor. Gewählt wurden a aus der Mitte des Gemeinderathes der KaufmannM. H. Schmitz, der AckererH. A. Hesemann der BäckerJ. Kaiser, der KaufmannH. J. Schmitz, b aus der Bürgerschaft der WeinwirthL. Nauen, der AckererJos. Gervers, der SpezereihändlerMath Hansen, der AckererWilhelm Pelzer, der Ackerer und FruchthändlerS. J. Kausen, der GerberBalthasar Derath, der KaufmannTh. Flemming, der SpezereihändlerF. Heinrich Esser.

    actum ut supra

  • Eintrag 193. Oktober 1853

    Der Bürgermeister trug vor, daß durch die Regulirungs-Arbeiten des Erftufers oberhalb der Hessenthorbrücke das im Etat für die Unterhaltung der obere Erft disponibel gestellte Credit von 50 Thl. in etwa überschritten sei, daß indessen zur gänzlichen Vollendung derselben namentlich noch nothwendig sei, daß der dem Ufer entlang gebildete neue Weg mit Sandkies überschüttet werde.

    Gemeinderath erklärt sich damit einverstanden, daß die gedachten Arbeiten, wie angegeben, vollendet werden.

  • Eintrag 20

    Dem Gemeinderath wurden die für das Jahr 1854 aufgestellten Etats der Leih-Anstalt und der Sparkasse vorgelegt, deren Vorschläge genehmigt wurden. Demgemäß wurde der Etat der LeihAnstalt in Einnahme und Ausgabe balancirend zu 2227 Thlr und jener der Sparkasse ebenfalls in Einnahme und Ausgabe übereinstimmend zu 31573 Thlr festgestellt. actum ut supra

  • Eintrag 21

    Nach Vernehmung eines Gesuchs von H. J. Linden um Erbreiterung eines Stück des Trottoirs in der Mühlenstraße mittels Verlegung der Straßenrinne, ersucht Gemeinderath den Bürgermeister im Benehmen mit der Commission für Bauwesen, diese Angelegenheit nach Gutdünken zu erledigen. Jedenfalls hätten aber die betheiligten Hauseigenthümer die Kosten der vorzunehmenden Arbeiten zu tragen. actum ut supra

  • Eintrag 22

    Auf den Vorschlag der Commission für städtisches Eigenthum wurde beschlossen, das Niederthor nebst den dazu gehörigen Seitenmauern sowie das ehemalige Pförtnerhaus daselbst, auf den Abbruch zu verkaufen, wobei die Ausstellung in zwei Abtheilungen vorzunehmen. Über die Verwendung des disponibel werdenden Hausplatzes bleibt Beschluß vorbehalten. actum ut supra

  • Eintrag 23

    Da es für die Passage zwischen der Stadt und dem Eisenbahnhofe nöthig erscheint, daß der betreffende Weg zur Winterzeit Abends erleuchtet werde, so beschloß Gemeinderath, auf demselben zwei Laternen nach Form der Laternen im Eisenbahnhofe, aufstellen zu lassen. actum ut supra

  • Eintrag 24

    Nachdem die der Stadt Neuß zugehörigen linksseitigen Erftufer im Mühlenbereich zum Theile vom Strom weggeschwemmt worden, richtete Vorsitzender an den Gemeinderath die Frage, ob die Ufer wieder von neuem auf Kosten der Gemeinde zu befestigen seien, worauf Letzterer bemerkt, daß diese Uferinstandsetzung im wesentlichen Interesse der anschießenden Privatgrundbesitzer liege, und daher auf dieselbe auf städtische Kosten nicht eingegangen werden könne. actum ut supra

  • Eintrag 25

    Gemeinderath erwiderte auf das Gesuch der beiden PolizeisergeantenLoewen und Krebs eine Erhöhung ihrer Miethentschädigung vom je 20 Thlr und Bewilligung einer Gehaltszulage, daß die Miethentschädigug für jeden der beiden Petenten vom nächsten Jahre ab von 20 Thlr auf 25 Thlr zu erhöhen, die gleichzeitig beantragte Gehaltszulage aber nicht statthaft sei. actum ut supra

  • Eintrag 2617. Oktober 1853

    In Beziehung auf den Beschluß vom 19. vorigen Monats, wornach der Gemeinderath zu dem Bau einer Fußbrücke über die Erft bei Grimlinghausen nur die Hälfte der Kostensumme [oberhalb eingefügt:des frühern Anschlages] ad 166 Thlr 26 Sgr 10Pf bewilligt hat, zumal über die Gründe, weshalb von dem

    Da bereits früher von genannter hohen Behörde entschieden worden, daß die betheiligten Gemeinden Neuß und Grimlinghausen jeder zur Hälfte die Neubau- sowohl als die künftigen Unterhaltungskosten zu tragen haben, so sei der Gemeinderath darüber zu vernehmen, ob derselbe im Speziellen gegen das neue Project Einwendungen zu machen zu habe, und in welcher Weise die erforderlichen Baumittel disponibel zu stellen seien.

    Gemeinderath erwidert hierauf, daß er in soweit gegen das Project Einwendung zu machen finde, als für die Gemeinde Neuß, wie auch schon früher dargethan worden, nicht die Nothwendigkeit vorliege, daß an der fraglichen Stelle überhaupt eine Brücke über die Erft gelegt werde, indem für die in hiesiger Gemeinde wohnenden Einwohner bereits zwei nach Grimlinghausen führende Wege mit Brücken über die Erft bestehen, nämlich die Cölner Straße und der Fußweg über den Nordkanal. Es seien auch nur die Bewohner von etwa zwölf Häusern in hiesiger Gemeinde, welchen durch die Ausführung der gedachten Erftbrücke ein ganz unerheblicher Umweg gespart sei, und hierin bestehe das ganze Interesse, was die Gemeinde Neuß an der projectirten Anlage habe. Der Antrag auf Erbauung der Brücke sei auch nur von der Gemeinde Grimlinghausen ausgegangen, in deren Interesse die Anlage liege.

    Aus den angeführten Gründen ist Gemeinderath auch heute noch der Ansicht, daß er eine höhere Summe

  • Eintrag 2717. Oktober 1853

    Gemeinderath genehmigt einen von der Armeeverwaltung ertheilten Consens zur Löschung der unter Band 365 Nr 92 auf der Hypotheken-Kammer zu Crefeld eingetragenen Hypothekar-Inscription gegen den zu Neuß verlebten AckererWinand Hansen über eine Roggen-Rente von zwei Malter Neußer oder fünf Scheffeln zehn Metzen berliner Maaßes, da die Rente durch die Rentnerin Freifrau Joseph von Pelzer-Berentberg, Pauline geb. Freiin von Lesaack zu Düsseldorf abgelöst ist. actum ut supra

  • Eintrag 2817. Oktober 1853

    Auf Grund des § 16 der Gemeinde-Ordnung schritt Gemeinderath zur Ausloosung des in diesem Herbste ausscheidenden Drittels seiner Mitglieder, wobei sich ergab, daß a aus der dritten Klasse die Gemeindeverordneten Kreiner und Klötzer, b aus der zweiten Klasse die Gemeindeverordneten H. J. Linden und H. Jac. Schmitz, und c aus der ersten Klasse die Gemeindeverordneten Degreeff und Bürgermeister Frings auszutreten haben.

    Der Beigeordnete Jac. Le Hanne erklärte zu Protocoll, daß er mit den durch das Loos ausscheidenden Gemeindeverordneten, in seiner Eigenschaft als Gemeindeverordneter ebenfalls auszutreten wünscht, wogegen Seitens des Gemeinderathes mit Bezugnahme auf den § 137 der Gemeindeordnung, da Herr Lehanne seine Funktionen als Beigeordneter beibehält, nichts zu erinnern gefunden wurde. actum ut supra

  • Eintrag 2917. Oktober 1853

    Da die beiden Sparkassen-Administratoren Gemeindeverordneter H. J. Linden und KaufmannPaul Kallen vom 16. November des Jahres zwei Jahre in Funktion sind, so nahm Gemeinderath heute

    Gemeinderath wählt a. aus seiner Mitte den Gemeindeverordneten Max. Heinri. Schmitz und b aus der Bürgerschaft, den bisherigen Administrator Kaufmann Paul Kallen. actum ut supra

  • Eintrag 3017. Oktober 1853

    Auf die Bemerkung des Bürgermeisters, daß noch mehre hiesige Familien, welche ihre bisherige Wohnung am 1. October c. haben verlassen müssen, nirgends eine neue Wohnung zu finden vermöchten, genehmigt Gemeinderath, daß das zum Verkauf auf den Abbruch bestimmte ehemalige Pförtnerhaus am Niederthore, der Armen-Verwaltung gegen billige Entschädigung zur Verfügung zugestellt werde, um, wenn die Nothwendigkeit es gebiete, in demselben die eine oder andre Familie bis Ende Dezember des Jahres wohnen zu lassen. actum ut supra

  • Eintrag 3127. Oktober 1853

    In Gemäßheit einer landräthlichen Verfügung vom 2. des Monats waren heute die hiesigen Gemeindeverwaltungsbeamten und Mitglieder des Gemeinderaths zusammenberufen, um nach Anleitung der Bestimmungen der Kreisordnung vom 13. Juli 1827, der Allerhöchsten Cabinetsordre vom 5. April 1836 und des Reglements vom 22. Juni 1842 zur Neuwahl zweier Kreistagsabgeordneten und eines Stellvertreters zu schreiten, welche dadurch nothwendig geworden, daß die bisherigen beiden Kreistags- Abgeordneten Fr. Melchers und Heinr. Ad. Hesemann sowie der Stellvertreter des Letzteren Gerh. Schellens, bei Einführung der Gemeindeordnung vom 11. Merz 1850 aus dem Gemeinderath ausgeschieden waren.

    Der vorsitzende Bürgermeister legte den Anwesenden vorab die Insinuationsbescheinigung vor, wodurch dargethan, daß die Einladung zu den heutigen Wahlen der Vorschrift gemäß 14 Tage vorher erfolgt ist, und ersuchte demnächst die beiden jüngsten Gemeindeverordneten Gerh. Schellens und Peter Schuhmacher das Einsammeln der Stimmzettel zu besorgen.

    Mittelst verdeckter Stimmzettel wurde hiernach die Wahl des ersten Abgeordneten vorgenommen, wobei der Bürgermeister Mich. Frings mit sieben Stimmen von dreizehn Stimmen gewählt wurde. Von den übrigen Stimmen fielen vier auf den Gemeindeverordneten Heinr. Adam Hesemann, eine auf den Gemeindeverordneten Franz Josten, und eine auf den Beigeordneten und Gemeinde-

    Auf dieselbe Weise wurde zur Wahl des zweiten Abgeordneten geschritten, wobei von dreizehn Stimmen der Gemeindeverordnete Heinr. Ad. Hesemann sechs, der Gemeindeverordnete Gerard Schellens drei, der Beigeordnete & Gemeindeverordnete Jac. Le Hanne zwei und der Gemeindeverordnete Pet. Degreeff eine Stimme erhielten. Unter den beiden Ersteren, auf welche die meisten Stimmen gefallen waren, wurde, da eine absolute Stimmenmehrheit nicht erlangt worden, eine engere Wahl vorgenommen, an welcher die beiden g.Hesemann und Schellens nicht Theil nahmen. Das Resultat dieser engeren Wahl war, daß von eilf Stimmen der Gemeindeverordnete Gerard Schellens sieben und der Gemeindeverordnete Hesemann vier Stimmen erhielt, wornach Ersterer gewählt ist.

    Demnächst wurde zur Wahl des Stellvertreters des zweiten Abgeordneten geschritten, bei welcher von dreizehn Stimmen auf den Gemeindeverordneten Hesemann vier, den Gemeindeverordneten Dr. Hellersberg vier, den Gemeindeverordneten J. Le Hanne, drei, den Gemeindeverordneten M. H. Schmitz eine und auf den Gemeindeverordneten P. W. Werhahn eine Stimme fielen. Da eine absolute Majorität für Keinen erreicht war, so wurden die beiden Ersteren, worauf die meisten Stimmen gefallen waren, auf eine engere Wahl gebracht, an welcher die beiden Betreffenden sich nicht betheiligten. Hierbei erhielt von eilf Stimmen der Gemeindeverordnete Dr. Hellersberg sechs und der Gemeindeverordnete Heinr. Adam Hesemann fünf Stimmen, so daß Ersterer gewählt ist.

    Endlich wurde von der Versammlung bescheinigt, daß die gewählten Personen vorschriftsmäßig seit länger als fünf Jahren in hiesiger Gemeinde mit einem Hause eingesessen sind.

    Hierüber wurde gegenwärtige Verhandlung aufgenommen, und nach deutlicher Vorlesung und Genehmigung vollzogen. actum ut supra

  • Eintrag 3227. Oktober 1853

    Dem Gemeinderath wurde mitgetheilt, daß bei der neuen Verpachtung der verschiedenen städtischen Lagerplätze an dem Rheinthore nur ein Pachtzins von überhaupt 242 Thlr 15 Sgr erreicht worden, während die bisherige jährliche Pacht 495 Thlr 15 Sgr betrage. Bei dem erheblichen Minderertrage und in Erwägung, daß die jetzige Pacht noch bis zum 16. October kommenden Jahres läuft, beschließt Gemeinderath, die geschehene Wiederverpachtung nicht zu genehmigen sondern die Plätze im Monat Februar kommenden Jahres von neuem zur Verpachtung ausstellen zu lassen, bis wohin über die Ausführung der projectirten Zweigbahn nähere Verhandlungen statt gefunden haben werden. actum ut supra

  • Eintrag 3327. Oktober 1853

    Es wurde vorgetragen, daß das Provisorium des als Hafenmeister angestellten Ferd. Lohausen längst abgelaufen sei, und daher die Frage entstehe, ob demselben nunmehr die Hafenmeisterstelle definitiv übertragen werden könne. Hierauf wurde bemerkt, daß, wenn auch gegen die Dienstwahrnehmung und Buchführung des g. Lohausen im Allgemeinen nichts Nachtheiliges vorgebracht werden könnte, es doch gewünscht werden müsse, und nöthig erscheine, daß nicht durch öftere außerdienstliche Abwesenheit das ihm obliegende Geschäft leide, und Nachtheil für die Stadt entstehe, sowie auch daß er durch sein äußeres Verhalten besser als bisher erkennen lasse, daß er des Vertrauens, das die Gemeinde in ihm setze, vollends würdig sei. Man war daher der Ansicht, daß eine definitive Anstellung erst dann zur Sprache kommen könne, wenn der g. Lohausen diesen Anforderungen durchaus entspreche, und wurde demselben zur Herbeiführung eines bessern, allseitig genügenden Qualifikations-Zeugnisses eine nochmalige halbjährige Frist bewilligt, bei deren Ablauf darüber entschieden werden soll, ob die Anstellung zu einer divinitiven zu machen, oder ob nach Umständen auf anderweite Besetzung der Stelle Bedacht zu nehmen sei.

    Bürgermeister wurde ersucht, im Verein mit der Commission für Erftangelegenheiten dem g. Lohausen das Nöthige zu eröffnen actum ut supra

  • Eintrag 3431. Oktober 1853

    Auf den Antrag der Armen-Verwaltung genehmigt Gemeinderath, daß die bejahrten dürftigen Wwe Nilgen, Wittwe P.J.Klein geb. Derendorf und Wittwe Ant. Hoen permanent in das Bürgerhospital aufgenommen werden. actum ut supra

  • Eintrag 3531. Oktober 1853

    Der vorsitzende Bürgermeister legt dem Gemeinderath einen Antrag des Stadtsecretairs M. Krings auf Erhöhung seiner Besoldung von 450 Thl zur Berathung und Beschlußnahme vor.

    In Anerkennung der guten Leistungen des g. Krings wird demselben vom 1. Januar kommenden Jahres an eine persönliche Zulage von fünfzig Thalern zuerkannt. actum ut supra

  • Eintrag 3631. Oktober 1853

    In Berücksichtigung der beschränkten Verhältnisse des früheren Feldhüters jetzigen Hülfsverwaltungs-. dienersMeuter, welcher nach früherer Kündigung schon längst hätte austreten sollen, seine in Anbetracht der gegenwärtigen Theuerung der Lebensmittel, genehmigt Gemeinderath daß der g. Meuter noch bis 1. April kommenden Jahres im Dienst bleibe. Um diesen Zeitpunkt habe derselbe indessen auszuscheiden, was ihm protocollarisch zu eröffnen sei. actum ut supra

  • Eintrag 3731. Oktober 1853

    Nachdem der Herr Kreis-Physikus über die Wiederbesetzung der hieisigen Armenarzt-Stelle die vom Gemeinderath gewünschte gutachtliche Äußerung abgegeben, und die Sache hiernach nochmal an die inmittelst neu gewählte Commission für Armen-Wesen überwiesen worden, erstattete diese Commission heute darüber ihren Bericht.

    Wie bereits früher bemerkt, war von der Armen-Verwaltung der Vorschlag gemacht worden

    Die heute referirende Commission konnte sich indessen nur zu der Meinung bekennen, daß die Armenhülfe am besten und ersprießlichsten sei, wenn die Bezirke der Armenärzte nicht zu ausgedehnt sind, indem es keinem Zweifel unterliege, daß die Ärzte in diesem Falle der Behandlung der Kranken eine größere Aufmerksamkeit und Pünktlichkeit schenken könnten, als bei einem umgekehrten Verhältnisse. Die

    Beim Gemeinderath waren die Ansichten getheilt, indem Motive für den einen und für den andern Vorschlag vorgebracht wurden. Die Abstimmung ergab, daß von zwölf Stimmenden acht für die Anstellung von nur zwei Armenärzten und vier für die Anstellung von fünf Armenärzten sich aussprachen, wornach der erstere Vorschlag angenommen ist. Es wurde ferner beschlossen, daß den beiden anzustellenden Armenärzten gleichzeitig die halbjährige Revision der Elementarschulen in Bezug auf Hautausschläge, die zweimonatliche Berichterstattung an das Bürgermeister-Amt über die allgemeinen Mor-

  • Eintrag 3810. Juli 1853

    Ein Gesuch des Regierungs-Secretairs Klostermann von Düsseldorf wird vorgelesen, worin derselbe um Auszahlung der Entschädigung von 250 Thlr. für eine am 10. Juli des Jahres abgebrannte, bei der Provinzial-Feuer-Sozietät versichert gewesene Scheune in der Brückstraße hierselbst respective um Dispensation von dem Wiederaufbau bittet. Als Grund führt der g. Klostermann an, daß er zu dem Wiederaufbau nicht übergehen könne, weil er noch Grenzstreitigkeiten mit seinem Nachbar zu beseitigen habe, welche möglicherweise zu einem länger dauernden Prozesse führen können.

    Gemeinderath, welcher nach § 62 des revidirten Feuer-Soziatäts-Reglements sich gutachtlich über den Antrag zu äußern hat, sprach die Ansicht aus, daß der Wiederaufbau einer Scheune an Stelle der abgebrannten, für den Petenten kein rentables Unternehmen sein würde, und daß demselben daher die Verpflichtung des Wiederaufbaus zu erlassen und die ihm zuerkannte Entschädigungssumme auszuzahlen sein dürfte, sobald der Platz mittelst einer in gesetzlicher Höhe auszuführenden Mauer eingefriedigt ist. Derselbe äußerte ferner den Wunsch, daß dem g. Klostermann bedeutet wird, sich wegen der obwaltenden Grenzstreitigkeiten mit seinem Nachbar baldigst zu verständigen, damit dieser in der Ausführung eines Neubaues an die Stelle einer ebenfalls abgebrannten Scheune nicht länger behindert werde. actum ut supra

  • Eintrag 3926. Oktober 1853

    Nachdem die Pacht des städtischen Walles zwischen der neuen Straße von der Oberstraße nach der Erft und dem Besitzthum von Dr. Sels mit dem 26. October c. ausgelaufen ist, wurde der vorsitzende Bürgermeister ersucht, den Wall zu möglichst hohem Pachtzinse und mit dem Vorbehalte einer jedes Jahr zuläßigen Aufkündigung, unter der Hand von neuem zu verpachten. actum ut supra

  • Eintrag 40

    Gemeinderath bemerkt auf ein wiederholtes Gesuch des Unternehmers der Straßen-Reinigung P. J. Kreuseler um Bewilligung einer Remuneration in Rücksicht darauf, daß er bei der Übernahme der Reinigung für einen Betrag von nur 37 Thl jährlich vielen Nachtheile habe, wie zur Vermeidung von Consequenzen für die Folge auf einen derartigen Antrag nicht eingegangen werden könne. actum ut supra

  • Eintrag 413. November 1853

    Gegen die vom 3. des Monats Statt gehabte Vergantung der Reinigung des Marktplatzes und der sonstigen öffentlichen Plätze zu einer jährlichen Vergütung von 63 Thl für die Zeit vom 1. Janaur 1854 bis Ende 1857 wurde Nichts zu erinnern gefunden. actum ut supra

  • Eintrag 42

    Als Beisitzer des Wahlvorstandes für die nächstens Statt findenden Ersatz respective Ergänzungswahlen des Gemeinderathes wurden die Gemeindeverordneten Kaiser und H.J. Linden und als deren Stellvertreter die Gemeindeverordneten M. H. Schmitz und Schuhmacher gewählt. actum ut supra

  • Eintrag 43

    Die Commission für Finanz-Wesen berichtete heute über die von derselben angenommenen Prüfung des Gemeinde-Etats für das Jahr 1854. § 1 Bei Tit. V Art. 4 der Communalsteuer-Einnahme findet sich im Etat ein Betrag von 1800 Thl zur Deckung der Mehrkosten des schulgeldfreien Elementar-Unterrichtes. Von den drei Mitgliedern der Commission beantragten zwei, daß im künftigen Jahre das Schulgeld in den Elementarschulen wieder eingeführt werde, wobei dieselben auf diejenigen Gründe hinwiesen, welche bei früheren Berathungen über diesen Gegenstand

    Gemeinderath überwies diesen Gegenstand der Commission für Schulwesen zur nähere Prüfung und Berichterstattung. Da bei Wiedereinführung des Schulgeldes dies erst mit October 1854 geschehen würde, so wird der obige Betrag einstweilen jedenfalls im Etat disponibel zu halten sein.

    §, 2. Das Conto für Unterhaltung des Straßenpflasters ad Tit V. Art. 3 der Ausgabe ist von 80 Thl. auf 280 Thl erhöht, weil nach Angabe der Verwaltung ein Theil der Wallstraße neu zu pflastern sei. Das Pflaster in der Wallstraße ist allerdings in schlechtem Zustande, inzwischen fragt es sich, ob nicht eine Reparatur für jetzt genüge. Gemeinderath hält ebenfalls dafür, daß die theilweise Neupflasterung der Wallstraße dringend nöthig sei, weshalb die Erhöhung des Credits von 80 Thl auf 280 Thl genehmigt wird.

    §. 3. Ad Tit 7 Art. 46 der Ausgabe sind 47 Thl 18 Sgr Zinsen à 4 1/2 % von 1190 Thl zur Verausgabung an die Vinzenzschule aufgeführt, welche die Gemeinde in den Jahren 1844/50 zum Zweck der Gründung einer Warteschule für dürftige Kinder unter dem schulpflichtigen Alter an den Einkünften der v. Weed'schen Stiftung gespart hat. Da inmittelst der hiesigen Vinzenz-Verein eine Warteschule für Kinder dürftiger Eltern ins Leben gerufen hat, welche sich des besten Erfolges erfreut, so läßt es sich rechtfertigen, daß die Gemeinde die Zinsen in dem gedachten Fonds jenem Vereine zukommen lasse. Die Commission schlägt jedoch vor, daß dies nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt geschehe, daß der Verein außer dem Bürgermeister ein vom Gemeinderath zu wählendes Mitglied desselben in den Vorstand aufnehme

    §. 4. Die Zuschüsse zu den Bedürfnissen der kath. Pfarrkirche und der Filialkirche St. Sebastiani ad Tit VIII Art. 1 & 2 sind gegen das laufende Jahr um 479 Thl erhöht. Nach dem vorgelegten Entwurfe des Budgets der beiden Kirchen hat diese Erhöhung ihren Grund in der im Kirchenvorstande beschlossenen Reparatur des Sockels der Pfarrkirche und in der Anbringung von Dachrinnen an derselben, sowie in der Ausführung verschiedener nothwendigen Arbeiten wie neue Beflurung des Chors, in der Sebastianuskirche. Da die betreffenden Budgets noch nicht von der vorgesetzten Erzbischöflichen Behörde genehmigt sind, dieselbern auch noch nicht dem Gemeinderathe zur Anerkennung vorgelegen haben, so dürften die Zuschüsse nur mit dem ausdrücklichen Vorbehalte auf dem Etat zu belassen sein, daß nur diejenigen Beträge wirklich gezahlt werden sollen, welche bei Prüfung der Kirchenbudgets vom Gemeinderathe gutgeheißen werden. Die hier gemachten Vorschläge wurden vom Gemeinderath angenommen.

    §. 5. Gegen die im Übrigen gemachten Vorschläge im Etat findet sich nichts zu erinnern, da die vorkommenden Veränderungen durch die dem Etat beigefügten SpezialEtats und die ad marginem angezogenen gemeinderäthlichen Beschlüsse motivirt sind.

    §. 6. Der Etat wurde hiernach in Einnahme und Ausgabe balancirend zur Summe von vierzigtausend Thalern festgestellt.

    Hinsichtlich der Aufbringung der Communalsteuer ad 9830 Thl 12 Sgr. 4 Pf wurde nach dem Antrag der Commission mit 11 gegen 5 Stimmen beschlossen, den Umlage-Modus des laufenden Jahres mit der Modifikation beizubehalten, daß in Berücksichtigung der großen Theuerung die 4ten Stufe der Klassensteuer (:Sätze à 4 Thl:), welche im laufenden Jahre mit dem alten Satz von 65 % herangezogen worden, diesmal nur mit 40 % Communslsteuer belastet werde. Die Statt findende Berücksichtigung der drei untern Stufen der Klassensteuerpflichtigen soll übrigens keine

    Demgemäß werden a. auf die Grundsumme 65 % b. auf die Gewerbesteuer mit Ausschluß der Klasse L 10 % c. auf die 2te Stufe der Klassensteuer, Sätze à 2 Thl 10 % d. auf die 3te Stufe der Klassensteuer, Sätze à 3 Thl 25 % e. auf die 4te Stufe der Klassensteuer, Sätze á 4 Thl. 40 % f. auf die 5te und die höhern Stufen der Klassensteuer und auf die klassifizirte Einkommensteuer 65 % fallen.

    Gemeindeverordneter Josten erklärte zu Protocoll, daß er jede Progressiv-Steuer für unzulässig halte, daß er jedoch nicht dagegen sei, wenn für die beiden untern Klassen nämlich die 2te und 3te Stufe eine Ermäßigung eintrete, und zwar der Art, daß die 2te Stufe nur mit 20 % und die 3te mit 30 % belastet werde, daß aber von da ab, alle Stufen zu gleichen Prozentsätzen heranzuziehen seien, daß er es ferner für gerecht halte, daß die Einkommensteuerpflichtigen nur für dasjenige, was sie in der Gemeinde besitzen, zur Communalsteuer herangezogen werden, indem dieselben für die auswärtigen Besitzungen in den respectiven Gemeinden mit Communalsteuer und Einquartirung belastet werden. actum ut supra

  • Eintrag 44

    Dem Gemeinderath wurden zwei von dem LandInspectorWeise revidirte Rechnungen über 84 Thl 2 Sgr. 8 Pf. Kosten eines neuen Oberbelags und der Herstellung der Flügelwände an der Kanalbrücke im Neuß-Gladbacher Communalwege mit dem Bemerken vorgelegt, daß zur Zahlung dieses Betrages die im GemeindeEtat disponibel gestellten Mittel nicht zureichend seien.

    Gemeinderath ertheilte demnach seine Genehmigung dazu

  • Eintrag 4514. November 1853

    Auf den Antrag der Hospital-Verwaltung genehmigte Gemeinderath, daß ein dieser Verwaltung gehörendes Stück Gartenland von 1 Morgen 53 5/10 Ruthen vor dem Niederthore, welches bisher zu 18 Thl. 8 Sgr. 7 Pf. verpachtet gewesen, zu 21 Thl 4 Sgr. 8 Pf. wiederverpachtet worden ist, imgleichen, daß die Pacht für das laufende Jahr mit dem erstgenannten Betrage in Rücksicht darauf, daß die seitherigen Pachtjahre bereits am 16. Merz des Jahres abgelaufen sind, daß die Pächter, unbekannt mit der Bedingung, wornach vorliegend die Pacht stillschweigend noch ein Jahr fortgedauert, das Grundstück unbenutzt

  • Eintrag 4614. November 1853

    [≠Einschub, nach Zeile 3-11] erlaubt sich Gemeinderath zu erwiedern, daß die Friedrichsstraße sich eng an die Zollstraße anschließt, und zur Stadt gehört, so daß, [Forts. Zeile 3-12]

  • Eintrag 4714. November 1853

    Auf den Antrag der Armenverwaltung genehmigt Gemeinderath, daß das nicht zur Verwendung gekommene Credit von 300 Thl für die SuppenAnstalt in Anbetracht, daß die anhaltende Theuerung der Lebensmittel die Verabreichung vermehrter Armen-Unterstützungen nothwendig macht, genannter Verwaltung belassen werde, um dasselbe zu den erhöhten Bedürfnissen zu verwenden. [Fehlerhaft markierte Entität]

  • Eintrag 4814. November 1853

    Ein Antrag der Hospital-Verwaltung dahin gehend, daß derselben in Folge der Theuerung der Lebensmittel ein extraordinairer Zuschuß von 998 Thl überwiesen werden möge, wurde der Commission für Armenwesen zur nähern Prüfung zugetheilt. actum ut supra

  • Eintrag 4921. November 1853

    Ein Gesuch des Carl Kupper hierselbst [Eingefügt:um die Erlaubniß als Lohndiener] wird zu dem Zwecke vorgelegt, damit der Gemeinderath mit Rücksicht auf die Gewerbegesetzgebung sich darüber ausspreche, ob zur Ertheilung dieser Conzession ein Bedürfniß vorliege.

    Gemeinderath glaubte ein solches Bedürfniß nicht anerkennen zu können. acutm ut supra

  • Eintrag 5021. November 1853

    Durch Eingabe vom 7. November c. stellt der Kirchen-Vorstand den Antrag, daß die Gemeinde die Beleuchtung des Missionskreuzes mit der übrigen städtischen Beleuchtung auf ihre Kosten besorgen lassen möge.

    Da die angeregte Beleuchtung des Missionskreuzes nicht Sache der Civilgemeinde ist, so wird auf den Antrag nicht eingegangen. actum ut supra

  • Eintrag 5121. November 1853

    Der mit einem Jahrgehalte von 90 Thl an der gemeinschaftlichen Schule zu Weißenberg zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten angestellte Unterlehrer Mentgen bittet mittels Gesuchs vom 3. October courant um Bewilligung einer angemessen GehaltsErhöhung.

    Unter dem Vorbehalte, daß die betheiligten Gemeinden Büderich und Kaarst sich anschließen, erklärt Gemeinderath sich bereit zu einer persönlichen Zulage für den g. Mentgen von 15 Thl den ratirlichen Antheil zu bewilligen. actum ut supra

  • Eintrag 5221. November 1853

    Ein von der Schul-Commission befürworteter Antrag des Lehrers Burbach an der Elementar-Mädchenschule auf Zuerkennung einer im Verhältnisse zu den übrigen Lehrern stehenden Erhöhung seiner Besoldung von 195 Thl wird vorgelesen.

    In Anbetracht der Tüchtigkeit des Lehrers Burbach und seiner guten Leistungen votirt Gemeinderath

  • Eintrag 5321. November 1853

    Auf einen ebenmäßig von der Schul-Commission befürworteten Antrag des Lehrers Hermanns an der Elementar-Knabenschule auf Bewilligung einer Gratifikation, beschließt Gemeinderath in Berücksichtigung, daß Bittsteller durch Krankheit seiner Familie und die herrschende Theuerung der Lebensmittel in eine drückende Lage gerathen ist, demselben eine einmalige Gratifikation von 20 Thl zu zubilligen actum ut supra

  • Eintrag 5421. November 1853

    Der Lehrer der evangelischen SchuleWilh. Wildt, welcher außer freier Wohnung das Normal-Gehalt von 66 Thl., sodann an Ersatz für das abgeschaffte Schulgeld 100 Thl und aus der evangelischen Kirchenkasse und zwar A aus dem Ertrage einer für ev. Kirchen- und Schulzwecke abgehaltenen Collecte 80 Thl und b. für das Spielen der Orgel in der evangelischen Kirche 24 Thl, überhaupt demnach ein Einkommen von 270 Thl. be-, zieht, trägt in einer von dem evang. Schulvorstande und der Schul-Commission unterstützten Eingabe die Bitte um eine Gehaltszulage vor, da er bereits 21 Jahre die Lehrerstelle zur Zufriedenheit bekleide, die Schülerzahl sich im Verlaufe der Jahre vermehrt habe, und seine bisherige Einnahme nicht hinreiche, um damit eine Familie von fünf Kindern anständig zu ernähren.

    Aus den angeführten Gründen wird dem Lehrer Wildt vom 1. October des Jahres an, jedoch vorbehaltlich anderweiter Regulirung seines Einkommens bei etwaiger Wiedereinführung des Schulgeldes, eine persönliche Zulage von 30 Thl. jährlich bewilligt. actum ut supra

  • Eintrag 5521. November 1853

    Der vorsitzende Bürgermeister legte dem Gemeinderath ein Rescript der Königlichen Regierung zu Düsseldorf vom 29. October courant [C L ?] III 1/620

    Bei den Verhandlungen vom 19. September und 17. October c. hat Gemeinderath die Gründe angegeben, gemäß welchen eine Nothwendigkeit zur Anlage dieser Erftbrücke zu den bei Grimlinghausen bereits vorhandenen zwei Brücken über die Erft mindestens für die Gemeinde Neuß nicht vorliegt. Da in der Entscheidung Königlicher Regierung dieser [Motive??] nicht gedacht ist, Gemeinderath das Bedürfniß zur Ausführung dieser dritten Erftbrücke, welche nicht einmal einen diesseitigen Gemeindeweg sondern eine ehemalige, nunmehr abandonnirte Landstraße mit dem Dorf Grimlinghausen verbinden würde, nach wie vor nicht anzuerkennen vermag, so glaubt derselbe auf die Bewilligung der erforderlichen Mittel für die der Gemeinde Neuß anerfallende Kostenhälfte nicht eingehen zu können, vielmehr erklärt Gemeinderath sich wiederholt bereit, einen einmaligen Beitrag von 88 Thl 13 Sgr 5 Pf zu leisten. actum ut supra

  • Eintrag 5621. November 1853

    Gemeinderath wird mit einer Verfügung der landwirtschaftlichen Behörde vom 4. November c. bekannt gemacht, wornach bezweckt wird, die zur Gemeinde Neuß gehörigen Häuser an der Grimlinghauser Brücke in der Folge dem Schulbezirke von Grimlinghausen zuzutheilen, indem dieseben von Neuß 40 Minuten, von Grimlinghausen aber nur wenige Schritte entfernt seien, die dort wohnenden Kinder, etwa 25 an der Zahl, von je her die Schule von Grimlinghausen besucht hätten, und es daher billig erscheine, daß die Gemeinde Neuß, welche jetzt nur das Schulgeld für diese Kinder zahle, ebenfalls zu den übrigen Schulbedürfnissen beitrage.

    Gemeinderath konnte sich nicht entschließen, für die die Schule zu Grimlinghausen besuchenden Kinder

  • Eintrag 577. Dezember 1853

    Dem heute versammelten Gemeinderath wurde in Folge höherer Verfügung ein von dem Königlichen landräthlichen Amte aufgestelltes Tableau über die Ertheilung des Kreises Neuß in zwei Kehrbezirke vorgelegt, damit derselbe sich gutachtlich darüber äußere.

    Nach diesem Tableau würde der ca 5700 Häuser mit 8 400 Schornsteinen enthaltende Kreis wie bisher in zwei Kehrbezirke und zwar in den Kanton Neuß, umfassend die Bürgermeisterei Neuhs, Büderich, Heerdt, Kaarst, Büttgen, Glehn, Grefrath, Holzheim, Norf und Grimlinghausen, und in den Kanton Dormagen mit den Bürgermeistereien Dormagen, Zons, Nievenheim, Nettesheim und Rommerskirchen eingetheilt werden.

    Gemeinderath äußerte seine Ansicht dahin, daß der Kreis Neuhs allerdings in zwei Bezirke einzutheilen sein dürfte, jedoch wäre das Tableau der landräthlichen Behörde in der Weise zu modifiziren, daß die Bürgermeistereien Grimlinghausen und Norf, obgleich solche näher auf Neuhs als auf Dormagen zu belegen sind, letzterem Kanton zugetheilt werden, damit der für denselben anzustellende Schornsteinfegermeister in seiner Existenz gesichert sei.

    Was die in der Folge festzustellenden Reinigungsgebühren betrifft, so hält Gemeinderath a für die Reinigung eines Kamins, wenn das Haus aus einem Stockwerk besteht, eine Gebühr von einem Silbergroschen; b für dieselbe, wenn das Haus zwei Stockwerke hat, eine solche von einem und einem halben Sgroschen; c für die Reinigung eines Kamins, wenn das Haus drei und mehrere Stockwerke hat, eine Gebühr von zwei Sgroschen, hinreichend. actum ut supra

  • Eintrag 587. Dezember 1853

    Der Vorsitzende theilt dem Gemeinderath mit, daß der am 23. vorigen Monats Statt gefundene Verding der Anlieferung des für das Jahr 1854 erforderlichen Unterhaltungs-Materials der hiesigen Communalwege das Resultat gehabt, daß der FuhrmannJos. Mobis zu 9 % über die Anschlagssumme von 281 Thl 15 Sgr Letztbietender geblieben sei.

    Gemeinderath beschloß hierauf, diesem Verding seine Genehmigung zu versagen, und die Vergebung der Lieferung einstweilen auszusetzen. actum ut supra

  • Eintrag 5912. Dezember 1853

    Unter Bezugnahme auf den Beschluß vom 1. August courant berichtete die betreffende Commission dem Gemeinderath, daß der Herr SpritzenfabrikantG. A. Jonck in Leipzig sich zur Anlieferung eines Wasserzubringers von gleicher Beschaffenheit und Kraft wie der neue Zubringer in Düsseldorf, für eine Summe von 700 Thl anerboten habe, daß derselbe aber ebenmäßig bereit sei, einen Zubringer für 600 Thl anzuliefern, welcher zwar nicht die nämliche Stärke habe, wie der obenerwähnte, jedoch von gleicher Vortrefflichkeit sei, und zwei Spritzen vollständig mit Wasser versehen werde. Die Commission referirte weiter, daß Herr KupferschmiedC. Klötzer hierselbst sich bereit erklärt habe, einen Wasserzubringer für 610 Thl anzuliefern, welcher diese Kraft habe wie der neue Düsseldorfer Zubringer, sich indessen leichter und mit weniger Mühewaltung handhaben lasse. Der g. Klötzer wolle den Zubringer in vorzüglichster Güte und unter der Verbindlichkeit für die Stadt anfertigen, daß der Zubringer für seine Rechnung bleibe, wenn derselbe nicht an den zu bestellenden Revisions-Commission für solid, zweckmäßig und in jeder Beziehung für gut anerkannt werden sollte.

    Unter den vorgetragenen Umständen autorisirte Gemeinderath den Bürgermeister, unter Zuziehung der betr. Commission mit dem g. Klötzer wegen Anlieferung eines Wasserzubringers für die Gemeinde Vertrag zu schließen actum ut supra

  • Eintrag 6012. Dezember 1853

    Von der Commission für Armen-Wesen wurde Bericht erstattet über den von der Hospital-Verwaltung beantragten

    Eine genaue Untersuchung hat ergeben, daß der Grund der erhöhten Hospital-Bedürfnisse zunächst in der Zunahme der Bevölkerung des Hospitals liegt, welche letztere im Jahre 1852 - 67 3/4 Köpfe und in diesem Jahre 80 4/10 Köpfe betragen hat, dann weiter in den für das Jahr 1852 im laufenden Jahre gezahlten 106 Thlr Mehrkosten für Arznei und in den erhöhten Preisen mehrer Lebensmittel als Brod, Weißbrod und Fleisch.

    Nach dieser Auseinandersetzung beschloß Gemeinderath, den erbetenen außerordentlichen Zuschuß von 998 Thlr dem Hospitale zu bewilligen. Da die Gemeinde-Kasse jedoch gegenwärtig außer Stande ist, den Betrag auszuzahlen, so werde die Überweisung an das Hospital erst im künftigen Jahre bewirkt werden, und habe letztere Anstalt sich einstweilen mit den zur Zeit disponiblen Geldern auszuhelfen.

    Die über den Gegenstand gepflogenen Diskussionen gaben dem Gemeinderath noch zu folgenden nähere Beschlüssen Veranlassung.

    1. Da das Fleisch im verflossenen und laufenden Jahre viel theuer als früher, wo dasselbe vergantet war, hat bezahlt werden müssen, so sei solches für die Folge und zwar vorläufig versuchsweise vom 1. Januar bis Ende Juno kommenden Jahres wieder in Verding zu geben;

    2. In Erwägung, daß die Positionen des Etats am meisten beim Fleisch und Weißbrod überschritten worden, so habe die HospitalVerwaltung der Vorsteherin als Richtschnur zu empfehlen, nur denjenigen Kranken täglich Fleisch und Weißbrod zu verabreichen, wofür die Hospitalärzte solches vorschreiben und die Reconvalescenten nach Maßgabe der Anordnungen der betreffendenÄrzte in die Reihe der übrigen, auch die gewöhliche Beköstigung angewiesenen Hospitaliten wieder eintreten zu lassen;

    3 Bis zum 1. Juli jeden Jahres habe die Hos-

    4. Gemeinderath ist in seiner Majorität der Ansicht, daß die Fortführung der Land- und Vieh-Oekonomie im Hospitale dem letztern eher pekünniairen Nachtheil als Vortheil bringe, weshalb die Hospital-Verwaltung hiermit ersucht werde, die Sache in nähere Berathung zu nehmen, und darüber zu referiren. actum ut supra

  • Eintrag 6112. Dezember 1853

    Auf einen Antrag der Pumpen-Nachbarschaft auf dem Viehmarkt auf Bewilligung eines städtischen Zuschusses zur Bestreitung der Kosten einer neuen Pumpe daselbst, bemerkt Gemeinderath, daß in Berücksichtigung, daß die Betheiligten meistens der unbemittelten Klasse angehören ein Beitrag von der Hälfte der Kosten zuerkannt werde, mit dem Vorbehalte jedoch, daß diese Kostenhälfte nicht 25 Thl übersteige, und die Ausführung der Arbeiten vor Auszahlung des Betrages durch einen technischen Beamten für gut erkannt werde. actum ut supra

  • Eintrag 6212. Dezember 1853

    Die Armen-Verwaltung beantragt in einem Gesuche vom 30. vorigen Monats wiederholt, daß die hiesige Armenarztstelle, welche nach dem Beschlusses vom 31. October courant an zwei Ärzte vergeben werden soll, ihren früheren Vorschlage gemäß an fünf Ärzte übertragen werden möge. Dieselbe stützte sich dabei auf ihre in diesem Zweige der Verwaltung gemachten Erfahrungen und ihre daraufhin begründete Überzeugung, daß eine Vertheilung der internen Armen-Praxis unter fünf Ärzte, ohne kostspieliger zu sein, ganz bestimmt mehr Garantie für eine aufmerksame, pünktliche und umsichtige Behandlung der Armen biete, als wenn dieselbe nur zweien Ärzten anvertraut wäre.

    Gemeinderath äußerte, daß der Beschluß vom 31. Oktober c. erst nach vielseitigen, umfassenden

  • Eintrag 6327. Dezember 1853

    Dem Gemeinderathe wurde die Verfügung Königlicher Regierung vom 17. Dezember courantI L III Nr. 13638 vorgelegt, in welcher genannte Behörde in Rücksicht auf die jetzige Winterzeit und die anhaltenden hohen Preise der Lebensmittel, den Gemeinden empfiehlt, möglichst für Arbeitsverdienst während des Winters und nächsten Frühjahrs zu sorgen. Namentlich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Einleitung und Ausführung der Wegebauten pro 1854 hierzu Gelegenheit biete.

    Um dieser Verfügung entsprechend, der unbemittelten Klasse verdienstliche Beschäftigung zu bereiten, ermächtigte Gemeinderath den Bürgermeister dem für die Unterhaltung der Communalwege im künftigen Jahre erforderlichen Kies schon jetzt anfertigen und anfahren zu lassen.

    actum ut supra

  • Eintrag 6427. Dezember 1853

    Ein Antrag auf Verlängerung des Erftkanal-Damm auf dem rechten Erftufer, den Holzplätzen gegenüber mittelst Erweiterung des Erftkanals, wurde an die Commission für Bauwesen zur nähern Prüfung überwiesen. actum ut supra

  • Eintrag 6527. Dezember 1853

    Nachdem unterm 6. Juni c. in Folge eines Antrages des Hospital-Wundarztes Rheins auf Erhöhung seines Gehaltes von 25 Thl beschlossen worden, daß dieser Gegenstand beim Ablauf des Jahres näher zur Sprache gebracht werden soll, berieth Gemeinderath heute über den gedachten Antrag.

    In Erwägung, daß nach den ertheilten Aufschlüssen die Zahl der chirugischen Krankheitsfälle im Hospitale sich seit mehreren Jahren gegen früher vermehrt hat, genehmigt Gemeinderath die seiner Zeit von der Hospital-Verwaltung befürwortete Gehalts-Erhöhung um 20 Thl vom 1. Januar kommenden Jahres an, so daß die Besoldung

  • Eintrag 6627. Dezember 1853

    Auf die befürworteten Anträge der Lehrerin Schikowsky an der Elementar-Mädchenschule und des Hülfslehrers Klein an der Elementar-Knabenschule wurde Ersterer in Berücksichtigung ihres Fleißes und ihrer guten Leistungen eine Gratifikation von 15 Thl und Letzteren, welcher nur eine jährliche Besoldung von 90 Thl bezieht, behufs mehrer nothwendigen Anschaffungen zu seiner Fortbildung eine gleiche Grafikation von 15 Thl bewilligt. actum ut supra

  • Eintrag 6727. Dezember 1853

    Ein Gesuch des Rentners Joseph Hertzog um Erlaß des Einzugsgeldes und ein ferneres Gesuch des Dampfschifffahrts-Capitains Godfr. Siebertz um gleiche Bewilligung wurden beide zur Vermeidung von Consequenzen abgelehnt. actum ut supra

  • Eintrag 6827. Dezember 1853

    In Folge mehrer Gesuche der städtischen Unterbeamten um Gewährung von Gratifikation respective Gehaltsverbesserung, ersuchte Gemeinderath den Bürgermeister, über die denselben in Anbetracht der Theuerung der Lebensmittel zu bewilligenden einmaligen Untestützungen in nächster Sitzung Vorschläge zu machen. actum ut supra

  • Eintrag 6927. Dezember 1853

    Nach Einsicht eines Antrages des Frz Söhnchen um die Erlaubniß als Lohndiener, bemerkte Gemeinderath, daß das Bedürfniß zu eine derartigen Conzessionierung nicht vorhanden sei. actum ut supra

  • Eintrag 702. Januar 1854

    In Verfolg seiner Verhandlung vom 27. Dezember praeteriti beschloß Gemeinderath heute, zur Beschaffung von Arbeitsverdienst für die unbemittelte Klasse, den Erft-Canal vor dem Rheinthore, den verschiedenen Lagerplätzen gegenüber, zweckmäßig erweitern, und den disponibel werdenden Grund theils zur Verlängerung des Erftkanaldammes, theils zur Anhöhung der Holzlagerplätze oder erneut für die Grundlage der zu bauenden Zweigbahn zu verwenden. Die Ausführung dieser aus doppelten Gründen nothwendigen Arbeiten sei vorzunehmen nach vorheriger Besprechung mit der gemeinderäthlichen Commission für Bauwesen und im Benehmen mit einem technischen Beamten.

    Zu diesem Zweck ermächtigt Gemeinderath den Bürgermeister, eine Summe von tausend Thalern bei der Sparkasse hierselbst gegen die üblichen Zinsen von 4 1/2 % zu negociiren.

    actum ut supra

  • Eintrag 712. Januar 1854

    Auf den Vorschlag des Bürgermeisters votirte Gemeinderath in Berücksichtigung der Theuerung der Lebensmittel und mit Beziehung auf die vorliegenden Anträge der städtischen Unterbeamten

    a den beiden Polizeidienern Loewen & Kochs, dem VerwaltungsdienerH. Krings und dem Polizeiamts-RegistratorSchmitz, jedem eine Renumeration von 12 Thl;

    b den drei Feldhütern Quadt, Hegens, Lantz, dem HülfsdienerMeuter und dem Communalwegewärter Heinrichs, jedem eine dergleichen von 10 Thl,

    c den fünf Nachtswächtern, jedem eine dergleichen von 8 Thl.

    Aus derselben Veranlassung wurde dem HafenmeisterLohausen eine Gratifikation von 25 Thl bewilligt.

    actum ut supra

  • Eintrag 722. Januar 1854

    Gemeinderath ertheilte seine Genehmigung zu dem am

    actum ut supra

  • Eintrag 732. Januar 1854

    Der Vorsitzende theilt dem Gemeinderathe mit, daß Königliche Regierung den RegierungsSecretairKlostermann von dem Wiederaufbau seiner in der Brückstraße hierselbst abgebrannten Scheune dispensirt habe, daß jedoch nach der Entscheidung jener Behörde die Auszahlung der Entschädigungssumme an denselben erst Statt finden könne, wenn wie zur Zeit der Gemeinderath sich gutachtlich ausgesprochen, die betreffende Stelle durch eine in gesetzlicher Weise aufzuführende Mauer eingefriedigt sein werden.

    In einem Gesuche vom 25. Dezember vorigen Jahres habe nun der g. Klostermann vorgestellt, daß er die Einfriedigung vorläufig durch einen BretterVerschlag habe bewerkstelligen lassen, indem er fest entschlossen sei, im künftigen Frühjahre an Stelle der abgebrannten Scheune ein Haus erbauen zu lassen. Falls aber wider Erwarten bis spätestens den 1. Mai des Jahres zum Aufbau eines Hauses oder einer Scheune nicht geschritten sein möchte, werde er jedenfalls die Einfriedigung der Stelle durch eine Mauer in vorschriftsmäßiger Weise bewirken lassen. Da er seit der Einäscherung der Scheune die Miethe der letztern verloren habe, so vertraue er, daß unter den vorgetragenen Umständen die Auszahlung der Entschädigungssume von 250 Thl nunmehr Statt finden werde.

    Gemeinderath gab seine gutachtlicher Erklä-

  • Eintrag 7423. Januar 1854

    Nachdem auf Grund des § 16 der Gemeinde-Ordnung in Folge Ausloosung, aus der 3ten Klasse die Gemeindeverordneten Cl. Klötzer und [Fehlerhaft markierte Entität]Kreiner, aus der 2ten Klasse die Gemeindeverord- neten H.J. Linden und H. Jac. Schmitz und aus der 1ten Klasse die Gemeindeverordneten P. Degreeff und M. Frings sodann in Folge freiwilligen Ausscheidens aus der 1ten Klasse noch der Gemeindeverordnete J. Le Hanne auszuscheiden haben, und bei den vorgenommenen Ergänzungs- respective ErsatzWahlen a für die dritte Klasse, die bisherigen Gemeindeverordneten Kreiner und Klötzer, b

    actum ut supra

  • Eintrag 7523. Januar 1854

    Vorsitzender machte den Gemeinderath mit den Verhandlungen bekannt, wornach Königliche Regierung in Betreff der von der hiesigen Gemeinde beanstandeten Übernahme der Kostenhälfte des Neubaues und der Unterhaltung einer Fußbrücke über die Erft bei Grimlinghausen, auf Grund des § 141 der Gemeinde-Ordnung einen Beschluß des Herrn Regierungs-Präsidenten zur Zwangszahlung erwirkt hat.

    In dem Präsidial-Beschluß d. d. Düsseldorf, den 31. Dezember 1853 wird als Motive angeführt, daß die Erft die Grenze zwischen den beiden genannten Bürgermeistereien bilde, und die Errichtung dieser Brücke ein öffentlichen sowie ein Communal-Interesse beider Gemeinden als nothwendig anerkannt worden sei, daß die Gemeinde Neuß aber dennoch die Bewilligung ihres Kostenantheiles bestehend in der Hälfte der Neubau- und Unterhaltungskosten wiederholt abgelehnt habe.

    Gemeinderath erwidert hierauf, daß er jede Ausgabe, die sich mit dem Interesse der Gemeinde vereinbaren lasse, immer bereitwilligst zur Verfügung gestellt, daß er namentlich der höhern

    Zunächst hebt Gemeinderath hervor, daß der Weg, wo die projectirte Brücke angelegt werden soll, früher eine Staatsstraße war, daselbst eine vom Staate unterhaltene Brücke bestanden hat, und letztere dem Vernehmen nach bei Verlegung der Straße, der Gemeinde Grimlinghausen unentgeldlich überlassen worden ist, daß diese Gemeinde aber die Brücke, als sie abständig war, in ihrem Interesse verkauft hat. Dann hält Gemeinderath sich davon überzeugt, daß für die Gemeinde Neuß die Nothwendigkeit zur Herstellung der Brücke nicht im mindesten vorliegt, indem in ganz unmittelbarer Nähe zwei Brücken über die Erft bestehen, nämlich eine, etwa zwei Minuten unterhalb der mehrgedachten Stelle beim Einfluß des Erftarmes in den Rhein, und eine andre nur wenige Minuten oberhalt dieser Stelle und zwar diese zweitere Brücke in der Cöln-Nymweger Staatsstraße. An dem diesseitigen Erftufer bei Grimlinghausen sind übrigens aus hiesiger Gemeinde nur etwa zwölf Häuser gelegen, und deren Bewohner haben bei den vorhandenen zwei Brücken mehr als hinreichend Gelegenheit, um zum Dorfe Grimlinghausen zu gelangen.

    Die Gemeinde Grimlinghausen, von welcher der Antrag auf Erbauung der Brücke ausgeht, hat bei ihrer Ausführung den Vortheil, daß die untere Theil des Dorfes Grimlinghausen, welcher unmittelbar an die Erft anschießt, bei Bewirthschaftung der im Neußer-Gebiete liegenden Grundstücke oder

    In Anbetracht nun, daß bereits zwei vom diesseitigen Gemeinde-Gebiete nach Grimlinghausen führende Brücken und Wege vorhanden sind, daß die Anlage einer dritten Brücke für Neuß gar kein Bedürfniß ist, eine solche vielmehr lediglich das Interesse der Gemeinde Grimlinghausen berührt, hatte Gemeinderath beschlossen, sich in der Weise an den Baukosten zu betheiligen, daß die

    Gemeinde Neuhs ein für allemal die 83 Thl 13 Sgr. 5 Pf. betragende Hälfte der Baukosten nach einem früheren Anschlage als Zuschuß übernehme, und die übrigen Kosten und jene der Unterhaltung von der Gemeinde Grimlinghausen, in deren ausschließlichen Interesse der Bau liegt, getragen werden. Gemeinderath ist auch heute noch der Ansicht, daß unter dem obenangeführten Verhältnissen ein derartiger Zuschuß, da, wie wiederholt bemerkt wird, die Nothwendigkeit zur Anlage für die Gemeinde Neuß nicht entfernt vorhanden ist, hinlänglich erscheine.

    So ungern daher auch Gemeinderath gegen Anordnungen der vorgesetzten höhern Behörde Rekurs ergreift, so glaubt derselbe es doch dem Interesse der Gemeinde schuldig zu sein, im gegenwärtigen Falle mit Bezugnahme auf den § 172 der Gemeinde-Ordnung Seiner Excellenz den Herrn Minister des Innern hierdurch ehrerbietig zu bitten, die Sache hochgeneigtest einer nähern Prüfung zu unterbreiten, und demnach eine modifizirte Entscheidung eintreten zu lassen. Der Bürgermeister wurde schließlich ersucht, der Ausfertigung dieses Beschlusses zur bessere veranschaulichung der Sachlage, eine Situationszeichnung

    actum ut supra

  • Eintrag 7623. Januar 1854

    Ein von dem Gymnasial-Curatorium eingereichter Antrag auf bauliche Veränderungen im Gymnasial-Gebäude behufs Beschaffung vermehrter Schulräume wird der Commission für Bauwesen zu nähern Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Da mit diesem Antrage die auf der Tagesordnung stehende Angelegenheit wegen des Zeughauses eng zusammenhängt, so hat die Commission auch die Erledigung dieser Sache mit zu prüfen, und darüber zu referiren.

    actum ut supra

  • Eintrag 7723. Januar 1854

    Gemeinderath wählte zur Theilnahme an der Statt findenden Berathung über die künftige Unterhaltung des NeußGladbacher Communalweges und dessen Beaufsichtigung aus seiner Mitte den Gemeindeverordneten Josten, welcher im Verein mit dem Bürgermeister der Conferenz beizuwohnen.

    actum ut supra

  • Eintrag 7823. Januar 1854

    Die Bewohner der Morgensternsheide und Weyhe, tragen in zwei Gesuchen vom 13. und 19.. Januar courantdie Bitte um Erbauung einer Fußbrücke über den Nord-Canal beim Geulenhof vor, indem sie als Motive anführen, daß die Passage über den Nord-Canal unumgänglich nöthig erscheine, namentlich des Schulbesuchs der jenseit des Kanals wohnnenden Kinder wegen, welche die Schule zu Weißenberg zu besuchen haben, und ohne einen großen Umweg keinen andern als den Weg über den NordCanal beim Geulenhof einschlagen können.

    Gemeinderath findet den Antrag begründet, und beauftragt die betreffende Commission, über die Art und Weise der Ausführung einer geeigneten Fußbrücke, deren eine auch früher daselbst bestanden hat, Vorschläge zu machen.

    actum ut supra

  • Eintrag 7923. Januar 1854

    Auf ein Gesuch des Julius Böhmer hierselbst um Ertheilung der polizeilichen Erlaubniß als Lohndiener, gab Gemeinderath die Erklärung ab, daß er das Bedürfnis zur Conzessionirung eines zweiten Lohn-

  • Eintrag 8030. Januar 1854

    Die vom Gemeinderath dafür gewählte Commission hatte sich mehrere Monate hindurch mit der spezeillen Prüfung des städtischen Lagerbuchs befaßt, und erstattet über die Ausführung ihrer Mission nachstehenden Bericht.

    Die Commission hat das Lagerbuch Posten für Posten mit dem Atlas des städtischen Eigenthums, den Spezial-Etats des Gemeinde-Haushalts und den sonstigen Materialien als Urkunden, Verhandlungen und dergleichen genau und sorgfältig verglichen, wobei sich ergeben, daß dasselbe, wie auch bereits bei früherer Gelegenheit bemerkt worden, mit Precision und Gründlichkeit bearbeitet ist, und eine der Wirklichkeit strenge entsprechende, eben so wichtige als interessante Übersicht und Beschreibung des gesammten städtischen Vermögens einschließlich aller Gerechtsamen, Schulden und Lasten darstellt. Dasselbe ist zweckmäßig eingerichtet, und so beschaffen, daß die betreffenden Artikel darin leicht aufgefunden, und die sich ergebenden Mutationen, die vollständig darin nachgetragen sind, fortwährend nachträglich darin aufgenommen werden können.

    Die Commission kann daher nicht umhin, über die Aufstellung des Lagerbuchs ihre volle Anerkennung auszusprechen, und beim Gemeinderath den Antrag zu stellen, daß derselben das Lagerbuch mit folgendem Vermerke abschließen wolle: " Gegenwärtiges Lagerbuch ist durch eine "gemeinderäthliche Commission speziell revi" dirt, in allen Theilen richtig und voll" ständig gefunden worden, und wird daher durch

    Nach dem Vorschlag der Commission wurde das Lagerbuch hierauf vom Gemeinderath abgeschlossen.

    In Beziehung auf mehrere von der Commission gemachte Monita wegen der Verwaltung des städtischen Vermögens wurde wie folgt Beschluß gefaßt:

    a Die Feuer-Versicherung der ehemaligen städtischen Windmühle, welches Gebäude nur aus starken äußern Mauern und dem Dache besteht [hinzugefügt:sei], da das innere Werk daraus verkauft worden, sei für die Folge aufzuheben;

    b Die beiden Protocollar-Erklärungen des Besitzers des ehemaligen Hilden'schen Hauses und von Franz Keuten vom 18. Dezember 1830 und 17. Merz 1840 wegen gestatteter Fenster und Thüren an der Promenade, habe die Verwaltung unter Zuziehung der Commission für städtisches Eigenthum durch zweiseitige Verträge mit den betr. Eigenthümern zu ersetzen;

    c. Die verschiedenen unbenutzten öden Grundstücke seien durch die Commission für städtisches Eigenthum besichtigen zu lassen, und habe letztere über die etwaige Nutzbarmachung Vorschläge zu machen;

    d. In Erwägung, daß die Civil-Gemeinde die Kosten der Anlage der hiesigen Kirchhöfe bestritten hat, seien die betreffenden Kirchen-Vorstände zu ersuchen, die eingehenden Kaufpreise von eigenen Begräbnisstellen in der Folge in die Gemeinde-Kasse abzuliefern;

    e. Die Commission für städtisches Eigenthum werde beauftragt, darüber Untersuchung anzustellen, ob das zur Zeit von Theod. Hellersberg angekaufte Grundstück auf der Schafs-

    Endlich erklärt Gemeinderath sich damit einverstanden, daß bei den künftigen Vorlagen der Mutationen des Lagerbuchs die Gerechtsame in letzteren jedesmal einer Durchsicht und Prüfung unterzogen werden, damit die Stadt sich auf diese Weise darüber Gewißheit verschaffe, daß die ihr gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten beachtet respective erfüllt werden.

    actum ut supra

  • Eintrag 8130. Januar 1854

    Nachdem der aus der Bürgerschaft zum Mitglied der Sparkassen-Administration gewählte KaufmannPaul Kallen bei den jüngst Statt gehabten Ergänzungswahlen des Gemeinderathes zum Gemeindeverordneten gewählt worden, wählte Gemeinderath heute an Stelle desselben den Kaufmann Wilh. Fischer aus der Mitte der Bürgerschaft zum Mitglied der SparkassenAdministration.

    actum ut supra

  • Eintrag 8230. Januar 1854

    Die dem Gemeinderath vorgelegten Kirchenbudgets für das Jahr 1854 wurden an die bezügliche Commission verwiesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 8330. Januar 1854

    Auf den von der Schul-Commission befürworteten Antrag des LehrersFitzbleck an der Elementar-Knabenschule bewilligte Gemeinderath demselben in Berücksichtigung dessen beschränkter Lage und der Theuerung der Lebensmittel eine einmalige Remuneration von 15 Thl.

    actum ut supra

  • Eintrag 8430. Januar 1854

    Gemeinderath votirte auf ein Gesuch der Aufwärterinnen im Rathhause Geschw. Justen ebenfalls

    actum ut supra

  • Eintrag 8530. Januar 1854

    Ein wiederholter Antrag des AlexianerKloster-Vorstandes auf käufliche Überlassung einer städtischen Grundparzelle zur Vergrößerung des Gartens der Anstalt wurde an die betr. Commission verwiesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 8630. Januar 1854

    Der vom 25. Januar c. geschehener Verding der Putz- Schreiner- Glaser- und AnstreicherArbeiten zu dem neuen Hospital-Flügelbaue, wobei der SchreinerFranz Krings Letztbietender für die Anschlagssumme von 1760 Thl geblieben ist, wurde vom Gemeinderath genehmigt.

  • Eintrag 876. Februar 1854

    Dem Steuer-ExekutorM.H.Sterck, welcher bei Einziehung der städtischen Gefälle mehrere Verluste an Mahn- und Exekutions-Gebühren erlitten hat, wurde auf seinen Antrag und in Berücksichtigung der Theuerung der Lebensmittel eine Remuneration von zehn Thalern bewilligt.

    actum ut supra

  • Eintrag 886. Februar 1854

    Nach Vernehmung des Referats der betreffenden Commission über den Antrag des Alexianer-Klosters auf käufliche Überlassung eines städtischen Grundstückes hinter jenem Kloster zur Vergrößerung des Klostergärtchens, sprach sich Gemeinderat in Berücksichtigung, daß es sich hier nicht um Abtretung von Gemeinde-Eigenthum an Private sondern um eine solche an eine öffentliche nützliche Anstalt handelt, sowie daß das gedachte Terrain für das Alexianer-Kloster dringend nöthig erscheint, für die Veräußerung aus, wozu die Feststellung der nähern Bedingungen bis zur künftigen Sitzung vorbehalten bleibt.

    Auf einen von dem GerberAug. Koenemann eingegebenen Antrag auf ebenmäßige Überlassung des nebenanliegenden städtischen Terrains glaubte Gemeinderath nicht eingehen zu können.

    actum ut supra

  • Eintrag 896. Februar 1854

    Die von dem StadtrentmeisterStadler gelegte städtische Rechnung für das Jahr 1853 wurde dem Gemeinderathe auf Grund des § 65 der GemeindeOrdnung zur Prüfung, Feststellung und Entlastung mit dem Bemerken vorgelegt, daß sich bei der Revision durch den Gemeindevorstand nichts zu erinnern gefunden habe. Gemeinderath überwies diese

    actum ut supra

  • Eintrag 906. Februar 1854

    Der Bürgermeister trägt vor, daß die Anpächter der städtischen Mehlmühle am Niederthore [Fehlerhaft markierte Entität]Jos Hansen und Bern. Nix, welche nach § 20 der betreffenden Bedingungen als Caution eine Hypotheke bis zum Betrage von 2500 Thl auf unbeschwerte, liegende Güter zu stellen, als Unterpfandstücke folgende Realitäten angeboten hätten:

    a das Haus Section D No 12 auf der Niederstraße hierselbst; b eine Landparzelle von 2 Morgen 72 Ruthen 30 Fuß am Weißenberger Wege, Flur B No 81 Anhang 4 No 741; c eine dergleichen von 170 Ruthen 30 Fuß am Hüttensweiher, Flur F No 3991; d eine dergleichen von 1 Morgen 19 Ruthen 40 Fuß, Flur C No 119; e eine dergleichen von 13 Morgen 30 Ruthen 30 Fuß, am Sandberge, Flur D no 54.

    Die vier ersteren Grundstücke seien Eigenthum der Wittwe Josef Dünbier und letzteres Grundstück wäre Eigenthum des AckerersHeinr. Dünbier hierselbst, welche beiden Eigenthümer zur hypothekarischen Verschreibung bereit seien.

    Da die verschiedenen Realitäten im Werthe die Summe von 2500 Thl weit übersteigen, so ist Gemeinderath damit einverstanden, daß dieselben zur Sicherheit der Caution von 2 500 Thl als Unterpfand angenommen werden, jedoch mit dem Vorbehalte, daß über das Eigenthumsrecht und die Hypothekenfreiheit gehöriger Nachweis beigebracht werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 916. Februar 1854

    Es wird vom Vorsitzenden bemerkt, daß die Dislokation des Friedensgerichtslokals aus dem Rathhause in ein anderes Privat-Gebäude auf Kosten des Staates in nahe Aussicht stehe, wenn die etwa 15 - 20 Thl kostende kleine bauliche Einrichtung in dem neuen Lokale von irgend einer Seite her übernommen werden wolle, worauf weder der Eigenthümer jenes Lokals noch der Fiskus eingehen zu können verneine.

    Um die Entfernung des Friedensgerichtslokals aus dem Rathhause desto eher möglich zu machen, autorisirt Gemeinderath den Bürgermeister, jene nicht erheblichen Kosten auf die GemeindeKasse zu übernehmen

    actum ut supra

  • Eintrag 926. Februar 1854

    Unter Bezugnahme auf den betreffenden Beschluß vom 1. August 1853 genehmigt Gemeinderath, daß die Kanal- und Krahnengebühr für die über Neuß in die Gegend von Gladbach, Rheidt , p zu versendende Baumwolle, [T???ste] & Farbstoffen auch für das Jahr 1854 auf 1 respective 2 Pf., im Ganzen demnach auf 3 Pf pro Centner ermäßigt werde.

  • Eintrag 936. Februar 1854

    In Verfolg seines Beschlusses vom 6. des Monats die die Veräußerung des städtischen Terrains hinter dem Alexianer-Kloster-Gärtchen an jenes Kloster betreffend erklärte Gemeinderath sich näher hinsichtlich dieses Verkaufes dahin, daß der Kaufpreis nach dem Vorschlage der betreffenden Commission und der bereits hierüber von dem Kloster gemachten Offerte auf einhundert Thaler festgestellt, die Einschließung des Terrains mittels Mauern inclusive Bezeichnung der Linie und der vom den Kloster offrirten Ausbesserung des anschießenden Thurmes nach den Angaben der gemeinderäthlichen Commission und des BauverständigenThomas ausgeführt werde, daß die Quermauer an der Koenemann'schen Seite mit der Stadt gemeinschaftlich bleiben, ein Ausgang zur Erft ohne ausdrückliche besondre Einwiligung der Stadt unstatthaft sein, und alle Kosten des Verkaufs und der auszuführenden Arbeiten dem AlexianerKloster zu Last fallen sollen. actum ut supra

  • Eintrag 9431. Januar 1854

    Vorsitzender theilte dem Gemeinderathe mit, daß die Königliche Regierung die Annahme des Gemeindeverordneten-Amtes für Herrn Bau-Inspector Weise mittelst Verfügung vom 31. vorigen Monats I L III Nr 337 B genehmigt habe, worauf derselbe den zur Sitzung eingeladenen und erschienen Herrn p Weise mittelst Handschlags in das Amt als Gemeindeverordneter einführte. actum ut supra

  • Eintrag 95

    Gemeinderath nimmt hiernach das Referat der Commission über die Budgets der Pfarrkirche und der Sebastianuskirche respective über die dafür pro 1854 geforderten Zuschüsse entgegen. Für

    Nach der Ansicht der Commission erscheint die Ausführung dieser Arbeiten nöthig, und wird daher der gedachte Zuschuß im Betrage von 788 Thl mit dem Vorbehale genehmigt, daß die Arbeiten durch einen Techniker für gut erkannt werden müssen.

    Dem Budget der Sebastianuskirche gemäß wird für diese Kirche ein Zuschuß von 385 Thl verlangt, welcher hauptsächlich dadurch nothwendig geworden, daß verschiedene außergewöhnliche Reparaturen und Anschaffung im Betrage von 371 Thl 21 Sgr 11 Pf. für genannte Kirche in Vorschlag gebracht werden.

    Mit Ausnahme der zu 200 Thl veranschlagten neuen Beflurung des Chors der Kirche, werden die übrigen Ausgaben genehmigt, und der beanspruchte Zuschuß demnach auf den reduzirten Betrag von 185 Thl festgestellt. Die neue Chorbeflürung könne dagegen bei den vielen sonstigen außergewöhnlichen Ausgaben der Stadt, nach der Meinung des Gemeinderathes noch einige Zeit ausgesetzt werden.

    Da dem Vernehmen nach mehrere der fraglichen Anschaffungen und Reparaturen bereits ausgeführt sind, so kann Gemeinderath nicht umhin, dem KirchenVorstande gegenüber sein Befremden darüber auszudrücken, daß die Ausführung angeordnet worden, ungeachtet von dem Erzbischöflichen General-Vikariat bei Feststellung der Budgets noch besonders bestimmt wurde, daß die fraglichen Ausgaben jedenfalls an der vorherigen Deckung des Defizits aus Gemeindemitteln abhängig sei. Endlich wird bemerkt, daß auch hier die gute Ausführung nachzuweisen sei.

    actum ut supra

  • Eintrag 96

    Die mit Prüfung des von dem Gymnasial-Curatorium eingereichten Antrags auf Einrichtung vermehrter Schulräume im Gymnasial-Gebäude beauftragt Commission

    Nach gepflogener ausführlicher Debatte und in Erwägung, daß die Nothwendigkeit zur Ausführung der Erweiterungs-Arbeiten dringend vorhanden, der Fonds des Gymnasiums aber noch nicht so angewachsen ist, um die erforderlichen Baukosten darauf bestreiten zu können; und damit gleichzeitig dem Curatorium Gelegenheit gegeben werde, den Fonds der Anstalt allmählig der Art zu vermehren, daß für die Folge ähnliche Ausgaben aus demselben entnommen werden können, beschließt Gemeinderath nach dem Vorschlage der Commission dem Curatorium zu besagtem Zwecke

    actum ut supra

  • Eintrag 9720. Februar 1854

    Der GerberGerh Tups bittet um die Erlaubnis, den städtischen Abzugskanal zwischen seinem Garten und jenem des H. Serv. Schmitz auf eine Länge von 30 Fuß überbauen zu dürfen.

    Gemeinderath überweist das Gesuch an die Commission für Bauwesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 9820. Februar 1854

    Es wird eine Mittheilung des Hauptlehrers an der Taubstummen-AnstaltKirchhoff vorgelesen, in welchem derselbe vorstellt, wie dringend nothwendig eine Unterstützung für die Wittwe Marx hierselbst sei, damit dieselbe in die Lage gesetzt werde, ihre taubstumme Tochter einen vollständigen Lehr-Cursus durchmachen zu lassen.

    Auch diesen Antrag überwies Gemeinderath an die betreffende Commission.

    actum ut supra

  • Eintrag 9920. Februar 1854

    Die gemeinderäthliche Commission, welche nach dem Beschlusse vom 6. October vorigen Jahres sich mit der Ermittelung eines anderweitigen, als Zeughaus geeigneten Gebäudes zu

    Gemeinderath beschloß, aus den angeführten Gründen, dem Militair-Fiskus die Franziskanerkirche zur Benutzung als Zeughaus auf fernere achtzehn Jahre unter dem gegenseitigen Vorbehalte jähriger Aufkündigung von drei zu drei Jahren, gegen eine Miethe von 300 Thl pro Jahr und

    actum utsupra

  • Eintrag 1002. März 1854

    Zu heutiger Sitzung brachte Vorsitzender zur Sprache, ob es nicht mit Rücksicht auf die neueren höhern Verordnungen über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage angemessen erscheine, daß der in diesem Jahre auf einen Sonntag fallende St. Remigius-Jahrmarkt (1. October) auf einen Wochentag verlegt werde.

    Gemeinderath äußerte seine Ansicht dahin, daß die Abhaltung des St. Remigius-Marktes im Interesse des Marktes selbst, auf den 1. October beizubehalten sein dürfte.

    actum ut supra

  • Eintrag 1012. März 1854

    Ein Gesuch der Pächterin der Mehlmühle am NiederthoreWwe Reinarz wird vorgelegt, worin dieselbe anfragt, ob die Gemeinde bereit sei, ihr dafür, daß sie mehre Theile als Hard, Ritzel und Kammrad der zweiten Weizenmühle, die sie im ersten Pachtjahre auf ihre Kosten habe von neuem her-

    Die Bittstellerin, welche vom kommenden Herbste an, die Oberthorer-Mahlmühle angepachtet hat, bittet gleichzeitig, daß ihr der obere und untere Theil des Thurmes am Oberthore unter der Hand in Pacht gegeben werden möge.

    Die Prüfung der beiden Anträge wurde der betreffenden Commission übertragen.

    actum ut supra

  • Eintrag 1022. März 1854

    Es wird vorgetragen, daß die Commission für Bauwesen die Räumlichkeiten des Oberthores besichtigt, und dabei gefunden habe, daß dieselben zur Einrichtung eines Leihhauslokals recht geeignet seien, und die Arbeiten mit verhältnismäßig wenig Kosten ausgeführt werden könnten.

    Nachdem noch hervorgehoben worden, daß die Beschaffung eines neuen Leihhauskokales so dringend sei, daß ein Aufschub nicht mehr Stattt finden dürfe, und nachdem aus diesem Grunde auch ein in der Sitzung gestellter Antrag, daß der Beschluß über die Sache bis dahin vertagt werden möge, daß die vor sich gehenden Verhandlungen wegen Wiedervermiethung des Zeughauses an den Militair-Fiskus zu irgend einem Resultate gediehen seien, vom Gemeinderath nicht angenommen worden, wurde heute der Beschluß gefaßt, die obern Räume des Oberthores nach den vorliegenden Zeichnungen des BauverständigenThomas zu einem Leihhauslokale ausbauen zu lassen. Die nöthigen Baumittel seien aus den dafür disponiblen Mitteln des Reservefonds der Leih-Anstalt zu entnehmen, und mit den Arbeiten wäre zu beginnen, sobald entweder in Folge Übereinkunft mit den Pächtern oder

    actum ut supra

  • Eintrag 1032. März 1854

    Vorsitzender teilt dem Gemeinderath mit, daß bei der am 21. Februar courant Statt gefundenen Wiederverpachtung mehrer städtischer Grundstücke a auf 56 Morgen 117 Ruthen 50 Ruß Gartenland in der Nähe des Rheins, Städt. Atlas Blatt II No 162-190, bisher verpachtet im Ganzen zu 626 Thl. 25 Sgr. diesmal nur 573 Thl 15 Sgr. jährlich, b auf 16 Morgen 38 Ruthen 10 Fuß Ackerland auf der Morgensternsheide, welche bisher 32 Thl 15 Sgr. an Pacht aufgebracht haben, 80 Thl 15 Sgr pro Jahr, c auf die drei städtischen Bleichen am Oberthore, am Hüttensweiher und zwischen dem Nieder- und Rheinthore, seither zu 40 Thl 15 Sgr. verpachtet, 67 Thl 15 Sgr. jährlich, d auf die sechs Seilerbahnen auf dem Walle zwischen dem Rhein- und Niederthore, wie bisher eine jährliche Pacht von 15 Sgr für jede Bahn, e auf eine Gartenparzelle an dem Hammthore von 97 Ruthen 20 Fuß, verpachtet bisher zu 4 Thl 18 Sgr 8 Fuß jährlich 4 Thl., und f auf den städtischen Lohhof am Oberthore, die bisherige Pacht von jährlich 15 Thl geboten worden sei.

    Nach der angestellten Untersuchung ist der MinderErtrag bei dem Gartenlande ad a lediglich dem Umstande beizumessen, daß die bisherigen Pächter, fast sämmtlich Leute aus dem Dorfe Hamm, wie bei früherer Gelegenheit sich vereinbart, und bei einem großen Theile der Parzellen bei dem Abgehen sonstiger Concurrenz gegenseitig jedes Aufgebot unterlassen haben. Gemeinderath nahm daher Veranlassung nur die Parzellen No 162 bis 172, 184, 187 - 190, worauf per Morgen 10 Thl und darüber geboten worden, zu genehmigen, dagegen für die Parzellen 173 - 183, 185 & 186, zusammen 26 Morgen ausmachend, worauf weniger als 10 Thl. pro Morgen geboten worden, die Genehmigung zu versagen, vielmehr hinsichtlich der Wiederverpachtung derselben den Bürgermeister zu

    Die Wiederverpachtung der Grundstücke ad b c d & e wurde vom Gemeinderath genehmigt.

    In Beziehung auf den Lohhof bemerkte Gemeinderath, daß diese Wiederverpachtung nur mit dem ausdrücklichen Vorbehalte genehmigt werde, daß der Zustand und die Umgebung des Lohhofes [hinzugefügt:vorher] durch protocollarische Verhandlung respective ein Inventar festgestellt werde, und die Stadt auf vorherige Kündigung von drei Monaten zu jeder Zeit den Vertrag aufheben könne.

    actum ut supra

  • Eintrag 1042. März 1854

    Gemeinderath erklärt sich damit einverstanden, daß die Nachtswache in der Nixhütte , noch bis zum 15. des Monats bestehen bleibe, und die desfallsigen Kosten außeretatsmäßig gezahlt werden.

    actum ut supra

  • Eintrag 1056. März 1854

    Unter Bezugnahme auf seinen Beschluß vom 23. Januar courantund nach Vernehmung des Referats der betreffenden Commission autorisirte Gemeinderath den Bürgermeister, [eingefügt: über den Nordcanal] am Geulenhof eine Fußbrücke entweder auf einer schwimmenden Flöße oder vermittelst Anbringung von Pfählen, sogenannten Böcken, ausführen zu lassen.

    actum ut supra

  • Eintrag 1066. März 1854

    Die bezügliche Commission berichtete dem Gemeinderathe in Betreff des Antrags von Gerh. Tups auf Gestattung der Überbauung des städtischen Kanals längs seinem Garten, daß diese Überbauung in sanitätspolizeilicher Beziehung wünschenswerth erscheine und daher dem Gesuche des p Tups zu entsprechen sein dürfte. Da Antragsteller den Kanal nur auf eine Länge von 30 Fuß zu überbauen beabsichtigt, es indessen gewünscht werden muß, daß die Überbauung wo möglich durchweg geschehe, so wurde der Bürgermeister ermächtigt, mit dem p Tups in Unterhandlung zu treten, und mit demselben unter möglichst günstigen Bedingungen unter Vorbehalt gemeinderäthlicher Zustimmung Vertrag abzuschließen

    actum ut supra

  • Eintrag 1076. März 1854

    ≠ Die Commission berichtete, wie bei ihren Berathungen verschiedene Projecte zur Sprache gekommen, nämlich die Fortsetzung der Schule in ihrer jetzigen Verfassung, die Fort führung derselben in größerem Umfange mit mehreren Klassen, und endlich die Einrichtung einer höhern Töchterschule durch Ordensschwestern, wie bei diesen Berathungen aber ein eigentlicher Beschluß in der Commission nicht zu Stande gekommen, ein solcher vielmehr dem Gemeinderathe zu überlassen sei. Es wurde weiter bemerkt,

  • Eintrag 1086. März 1854

    Es wird vorgetragen, daß die zur Beschäftigung der verdienstlosen Einwohner angeordneten Arbeiten zur Erweiterung des Erft-Canales am Rheinthore und zur Verlängerung des Erft-Canal-Dammes, wofür vom Gemeinderathe einstweilen 1000 Thl disponibel gestellt worden, einschließlich einiger noch zurückstehenden Rechnungen bis jetzt eine Summe von ca 1110 Thl in Anspruch genommen haben. Da es für die untere Klasse jetzt bereits anderweite verdienstliche Beschäftigung gibt, so beschließt Gemeinderath die Arbeiten ehestens aufhören zu lassen, und bewilligt zu dem Ende, außer den obigen 1110 Thll noch 180 - 200 Thl (zu verwenden) vermittelst deren die Arbeiten angemessen regulirt werden können.

    actum ut supra

  • Eintrag 10913. März 1854

    Die in der vorigen Sitzung begonnene Diskussion über die durch das Austreten der LehrerinCabron vakant gewordene Lehrerinstelle an der höheren Mädchenschule resp. über etwaige anderweite Einrichtungen dieser Schule wurde heute fortgesetzt, und nachdem der Gegenstand neuerdings nach allen Seiten hin erörtert worden, gab Gemeinderath die Erklärung abgab, daß die Schul-Commission zunächst dafür sorgen möge, daß die Schule in ihrer jetzigen Verfassung keine Unterbrechung erleide, dann ersucht werde, in Beziehung einer zweiten Lehrerin darüber zu berichten, in welchem Umfange und bis zu welcher Grenze die Ausbildung gehen, respectrve wie hoch sich die Kosten belaufen würden, und gleichzeitig in derselben Weise über die Bildung einer höheren Töchterschule in Verbindung mit einem Pensionat sich auszusprechen, in beiden Fällen aber anzugeben, welchen Lehrkräften der Unterricht anzuvertrauen sein dürfte.

  • Eintrag 11016. März 1854

    Auf den Antrag der Commission überwies Gemeinderath die Mittheilung des Hauptlehrers an der Taubstummen-Anstalt zu KempenKirchhoff, worin derselbe sich für eine städtischen Beitrag zu den Unterrichtskosten der taubstummen [Fehlerhaft markierte Entität]Marx interessirt, der Armen-Verwaltung, um hier nach Lage der Verhältnisse der Wwe Marx, das Nöthige zu thun.

    actum ut supra

  • Eintrag 11116. März 1854

    Gemeinderath erhält Kenntniß von einem Rescripte des Königlichen Provinzial-Schul-Collegiums vom 30. Januar courant, wornach zu der auf Grund der Allerhöchsten Cabinetsordre vom 13. Merz1848 seit dem Jahre 1849 geschehenen Unterlassung der Zahlung des sonst vorgeschriebenen städtischen Beitrags zum Pensionsfonds für die Lehrer des Gymnasiums die ministerielle Genehmigung erforderlich ist.

    Behufs Erwirkung dieser Genehmigung gibt Gemeinderath die Erklärung ab, daß die hiesige Gemeinde ihrer Verbindlichkeit zur Gewährung der gesetzlichen Pensionen an die Lehrer und Beamten des hiesigen Gymnasiums unter Anwendung der Bestimmungen der Verordnung vom 28. Mai 1846 und der Allerhöchsten Cabinets-Ordre vom 13. Merz 1848 zu entsprechen geneigt ist.

    Um so mehr vertraut Gemeinderath auf die Ertheilung der gedachten ministeriellen Genehmitgung, als die Gemeinde Neuß durch ihr ausgedehntes Patrimonial-Vermögen für die Erfüllung ihrer Verpflichtung die nöthigen Garantien bereitet.

    actum ut supra

    Dem Gemeinderath wird ein von dem Herrn Landrathe

    Obgleich Gemeinderath die Ausführung des gemachten Vorschlages unter gewöhnlichen Zeitverhältnissen für zweckmäßig erachtet, so kann derselbe sich doch nicht dafür erklären, daß in diesem Jahre, wo die Einwohnerschaft durch erhöhte directe Steuern, Verdienstmangel und die Theuerung der Lebensmittel ohnehin mehr oder weniger bedrückt ist, der gedachte Zuschlag eingeführt werde. Möchten aber, was der Himmel verhüten wolle, Ereignisse eintreten, wodurch die Bereitstellung von Unterstützungsfonds nothwendig sei, so werde die Gemeinde Neuss mit ihrem resp. Beitrage nicht zurückbleiben.

    actum ut supra

  • Eintrag 11216. März 1854

    Vorsitzender legt dem Gemeinderathe eine Mittheilung der Königlichen Direction der Aachen - Düsseldorfer Eisenbahn vom 17. Februar courant mit einem Kosten-Anschlage über die Ausführung einer Zweigbahn vom hiesigen Bahnhofe bis zum Erft-Canale, vor.

    Nach diesem Projecte würden die Kosten der Ausführung ausschließlich des Grund und Bodens 44000 Thl betragen, welche Summe, da die Direction dieselbe nicht disponibel stellen kann, für Rechnung der Stadt zu beschaffen sei, indem die in dem Gemeinderathsbeschlusse vom 26. Mai 1852 gestellten Anerbietungen von der höhern Behörde nicht als ausreichend erkannt worden, außerdem auch eine gänzliche Verzichtleistung der Stadt auf die Erhebung einer CanalAbgabe

    Dem vorliegenden Plan gemäß, würde die Zweigbahn bis in den Zollhof geführt, an derselben mehrere kostspielige Drehscheiben und theilweise doppelte Betriebsstränge vom Zollhofe der Erft entlang bis gegen den sogenannten Pfannenschuppen angelegt werden.

    Gemeinderath ist der Meinung, daß es der Ausführung eines so ausgedehnten kostspieligen Unternehmens nicht bedürfe, und beschließt daher vor näherer Erörterung der gestellten Bedingungen, vorerst unter Zuziehung der betr. Commission einen technischen Anschlag über eine Schienen-Verbindung vom Bahnhofe bis zum Erft-Canale aufnehmen zu lassen, wie solche am wenigsten kostspielig, aber dennoch für das Bedürfniß ausreichend wäre.

    actum ut supra

  • Eintrag 11316. März 1854

    Mehrere Grundeigenthümer als P. J. Schram, J. H. Fidelis und Ad. Elfes bitten mittelst Gesuchs vom 22. Februar des Jahres, daß die zwischen dem kath. Kirchhofe und dem Eisenbahnhofe liegende kleine Strecke des früheren Weißenberger Weges, welche am Bahnhofe ausläuft und daher nutzlos geworden, zur Verminderung der jetzt dadurch vorkommenden Beeinträchtigungen der anschießenden Grundstücke vertilgt werden möge, zumal zum Bahnhofe ein besonderer, bequemerer Weg angelegt sei.

    Da der gedachte Weg kein Gemeindeweg, sondern nur ein sogenannter Nachbarweg ist, so kann die Gemeinde nicht darüber verfügen, und es wird daher beschlossen, über den Antrag zur Tagesordnung überzugehen.

    actum ut supra

  • Eintrag 11416. März 1854

    Der Geschäftsführer der Gebr. Mauritz bittet um Entbindung von der Pacht eines zu 7 Thl von der Stadt angepachteten Lagerplatzes vor dem Hessenthore, weil dieser Platz bei einem Wasserstande unter 6 Fuß Pegel von den Kohlenschiffen nicht bereicht werden könne. Derselbe tringt ferner darauf an, daß die Stadt ihnen dagegen einen Theil des hinter dem Kreiner'schen Hause gelegenen städtischen Lager-

    Aus den angeführten Gründen geht Gemeinderath auf das Gesuch ein, und ermächtigt den Bürgermeister, mit dem p Schroers das nöthige Abfinden zu treffen.

    actum ut supra

  • Eintrag 11516. März 1854

    Gemeinderath genehmigt, daß dem Kaufmann W. Therkatz zwei Morgen von der Laache vor dem Rheinthore gegen 18-20 Thl pro Morgen zur Benutzung als Holzlagerplätze verpachtet werden.

    Derselbe erklärt sich ferner damit einverstanden, daß die Pacht über das städtische Haus in der Alleestraße zu dem bisherigen Pachtzinse von 15 Thl 5 Sgr noch auf ein Jahr verlängert werden.

    actum ut supra

  • Eintrag 11620. März 1854

    Vorsitzender legte dem Gemeinderathe ein auf Grund des höhern Orts genehmigten hiesigen Orts-Statuts aufgestelltes Statut für eine hier zu errichtende Gesellen-Krankenlade zur Berathung vor.

    Gemeinderath überwies das Statut zur näheren Prüfung an die Commission für Armen-Wesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 11720. März 1854

    Gemeinderath wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach § 16 des Statuts der Rheinischen ProvinzialHülfskasse vom 27. September 1852, die Hälfte des Zinsengewinnstes dieser Hülfskasse zur Prämiirung an die im § 1 des ministeriellen Reglements vom 24. November 1853 genannten Sparkassen-Interessenten bestimmt sei, wozu gehören: Handwerker ohne Gesellen und nicht selbstständige Handwerks- Arbeiter, Fabrik- und BergwerksArbeiter, Taglöhner & Dienstboten, insofern ihre neue Einlagen für das Sparkassen-Jahr nicht 10 Thl übersteigen und nicht notorisch wohlhabend sind.

    Hinsichtlich der Grundsätze, wie die Rate auf die einzelnen Sparer zu vertheilen, sei in einem Nachtrag zu dem Statut der Sparkasse die nöthige Bestimmung zu treffen.

    Gemeinderath beschloß nach vorheriger Berathung folgende zusätzliche Bestimmung zum diesseitigen Sparkassen-Statut: " die auf Grund des § 1 des Reglements für die " Vertheilung des zur Prämiirung von Sparkassen" Interessenten bestimmten Antheils an dem Zins" gewinn der Rheinischen Provinzial-Hülfs-Kasse " vom 27. November 1853, der hiesigen Sparkasse zufließen" den Beträge, werden an die bestimmungsmäßig dazu

    actum ut supra

  • Eintrag 11820. März 1854

    Ein Erlaß der höhern Behörde wird dem Gemeinderath vorgelegt, wornach derselbe sich gutachtlich darüber erklären wolle, in wie fern es nothwendig erscheine, daß die durch § 1 des Gesetzes vom 29. September 1846 vorgeschriebene Verpflichtung für Dienstboten zur Anschaffung von Gesindedienstbüchern zu einer Zwangspflicht erhoben werde, sodaß solche eventuell durch polizeiliche Bestrafung durchzuführen wäre.

    Nach gepflogener gründlicher Debatte äußerte Gemeinderath, daß Weigerungen von Dienstboten zur Anschaffung des vorgeschriebenen Gesindedienstbuches hier noch nicht vorgekommen seien, daß die einzelnen wenigen Fälle aber, wo diese Anschaffung verzögert worden, lediglich dem Umstande beizumessen waren, daß die Dienstboten, welche in der Regel der unbemittelten Klasse angehören, die Kosten des Gesindedienstbuches ad 10 Sgr nicht aufzubringen vermochten. Sehr wäre es daher zu wünschen, daß die Kosten resp. der Stempel der Gesindebücher wo möglich auf die Hälfte reduzirt, wodurch dann noch [eingefügt:umso] seltener Unterlassungen dieser Anschaffung vorkommen würden.

    Im Allgemeinen hält Gemeinderath es übrigens für zweckmäßig, daß auf die Weigerung der Anschaffung für den renittenten Dienstboten eine Polizeistrafe bis zu einem Thl gesetzt werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 11920. März 1854

    Ein Gesuch der Gesellschaft Orpheus um Überlassung des Kaufhaussaales wird an die Commission für Innungwesen überwiesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 12020. März 1854

    Durch Eingabe vom 10. des Monats bittet der seit dem 12. April vorigen Jahres auf ein Jahr provisorisch angestellte

    In Erwägung, daß der p. Lostos nach der vorliegenden Erklärung des Leihhaus-Verwalters seinen Pflichten getreu nachkommt, und sich den Obligenheiten seines Amtes mit Fleiß und Thätigkeit und zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten unterzieht, genehmigt Gemeinderath die fernerweite Dienstbelassung desselben, jedoch unter Vorbehalt halbjähriger Kündigung, und setzt das Einkommen desselben auf 200 Thl Gehalt und 50 Thl persönlicher Zulage, welche jedoch zu jeder Zeit wieder aufhebbar ist, fest.

    actum ut supra

  • Eintrag 12120. März 1854

    Mittelst Schreiben vom 6. vorigen Monats beantragt das hiesige Bataillons-Commando die Bewilligung einer städtischen Serviszulage für den BüchsenmacherJoseph Kohrmann, welcher bestimmungsmäßig hinsichtlich seines Quartierbedürfnisses zu den Militair-Personen des Unteroffizier- standes gehöre, und daher berechtigt sei, ein vorschriftsmäßiges Naturalquartier zu verlangen.

    Gemeinderath glaubt dem Antrage nicht entsprechen zu können, weil das zur Zeit mit dem Königlichen Bataillons-Commando getroffene Übereinkommen alle quartierberechtigten Manschaften des Stammes betreffe und die Quartier-Entschädigung für den Büchsenmacher, wenn dieser zu jenen Manschaften gehöre, in der Aversional-Summe mit einbegriffen sei.

    actum ut supra

  • Eintrag 12220. März 1854

    In Berücksichtigung, daß der Hülfsverwaltungsdiener Meuter sich befleißigt, in seiner dienstlichen Führung möglichst zu befriedigen, genehmigt Gemeinderath auf seinen Antrag daß derselbe einstweilen, jedoch unter Vorbehalt jederzeitiger Entlassung bei vorkommenden Dienstversäumungen oder tadelhafter Führung, in seinen bisherigen Funktionen verbleibe

    actum ut supra

  • Eintrag 1233. April 1854

    Die mit Prüfung des Statuts der hier zu errichtenden Gesellenkrankenlade beauftragte Commission berichtete dem Gemeinderathe, wie sie gegen den Inhalt dieses Statuts im Wesentlichen nichts zu erinnern gefunden habe. Mit einigen von derselben vorgeschlagenen kleinen Abänderungen habe die Verwaltung sich gleich einverstanden erklärt, und es sei der Statut-Entwurf darnach modifizirt worden.

    Das Statut wurde hiernach vorgetragen, und es sprach sich Gemeinderath dahin aus, daß dasselbe ganz in seinem Sinne aufgestellt sei, worauf solches vollzogen wurde.

    actum ut supra

  • Eintrag 1243. April 1854

    Ein Gesuch des Pächters der Bleiche an dem Oberthore bittet um die Erlaubniß, die mit der Bleiche (vor dem Oberthore) zugleich angepachtete kleine Wiesenstrecke zwischen der Straße und dem nebenan fließenden Bache,[unterhalb eingefügt: jetzt Graben,] als Gartenland umsetzen zu dürfen, da er dieselbe doch nicht als Bleiche benutzen könne, er sich aber verpflichte, vor Ablauf der Pachtzeit den Rasen wieder herzustellen.

    Dem Gesuche wurde mit dem Vorbehalte entsprochen, daß es der Gemeinde freistehen soll, zu jeder Zeit zu verlangen, daß die Parzelle wieder mit Rasen versehen werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 1253. April 1854

    Gemeinderath darüber befragt, ob das in der Gemeinde Heerdt gelegene und zu 15 Thl jährlich an die dortige Armen-wahrscheinlich \u0022Verwaltung\u0022 (JeCl)Verpachtung verpachtete Haus, neuerdings auf drei Jahre an diese Verwal-

    actum ut supra

  • Eintrag 1263. April 1854

    Dem Gemeinderath werden die Gesuche der Bewerber um die durch das Ableben des FeldhüterFriedr. Lantz vakant gewordene Feldhüterstelle vorgelegt. Diese Bewerber sind, FeldhüterJoh. Bellen aus Norf; der ehemalige JägerAdam Hansen aus Hamm; TaglöhnerP. J. Zimmermann; TaglöhnerJac. Bovenschen; NachtswächterJ. Lück; SchneiderHeinr. Wolf; HutmacherFerd. Schmitz; BäckerJoh. Krisemer; WeberTetz.

    Gemeinderath fand gegen diese Persönlichkeiten nichts zu erinnern.

    actum ut supra

  • Eintrag 1273. April 1854

    Der Wittwe des verstorbenen Feldhüter Lantz, welche durch das Ableben ihres Mannes in eine höchst mißliche Lage gerathen ist, wurde vom Gemeinderath eine in angemessenen Raten zahlbare Unterstützung von 20 Thl zuerkannt. actum ut supra

  • Eintrag 1283. April 1854

    Gemeinderath wird darauf aufmerksam gemacht, wie es im Interesse der Gemeinde liege, daß die Grundfläche zwischen dem neuen Damme und dem ErftCanale planirt und verbessert werde, indem die Gemeinde dadurch um so eher Genuß von dieser Fläche ziehe. Es wird zugleich darauf hingewiesen, wie der niedrige Wasserstand eine günstige Gelegenheit biete, den Grund und Boden auf dem erweiterten Theile des Erft-Canales vor dem Rheinthore, mit verhältnismäßig geringen Kosten noch um einige Fuß auszuheben.

    Nach geschehener Besprechung des Gegenstandes, beauftragt Gemeinderath den Vorsitzenden, unter Zuziehung der

    actum ut supra

  • Eintrag 1293. April 1854

    Auf den Vortrag des Bürgermeisters, genehmigte Gemeinderath, daß der in der Erftuferböschung dem Thywissenschen Eigenthume gegenüber gelegene städtische Abzugskanal, somit dies durch die Regulirung des Erftufers nöthig geworden, angemessen verlängert werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 1303. April 1854

    Zu dem von der Hospital-Verwaltung unterm 30. Merz courant ausgestellten Consense für die Löschung einer Hypothekar-Inscription gegen Eheleute Sattler Peter. Wm Marcus & Gertr. Niessen zu Holzheim resp. gegen Eheleute WirthJoh. Mertens und Marga Breuer daselbst für eine Summe von 200 Thl bezüglich eines Grundstückes von fünf Viertel Morgen zu Holzheim, ertheilt Gemeinderath, die jene Summe an die Hospital-Verwaltung abgetragen ist, hierdurch seine Zustimmung.

    actum ut supra

  • Eintrag 13110. April 1854

    Der Vorstand der Scheibenschützen-Gesellschaft trägt in einer Eingabe vom 8. des Monats vor, daß in Anbetracht der schlechten baulichen Beschaffenheit des Scheibenhauses bei der Verpachtung des Saales auf dem Scheibenhause nur ein Betrag von 19 Thl - 29 Thl weniger als pro 1853 - aufgekommen sei. Da die SchützenGesellschaft hierdurch nicht mehr in der Lage sei, die von dem Scheibenhause zu entrichtende Abgabe von 36 Thl abzuführen, so fragt der Vorstand an, ob die Stadt dasjenige, was die Gesellschaft weniger als 36 Thl bezieht, fallen lassen wolle, indem die Gesellschaft eventuell auf den Saal gänzlich verzichten müßte, in welchem Fall die Stadt die ganze Einnahme von 36 Thl einbüßen würde.

    Unter Vorbehalt seiner Rechte beschließt Gemeinderath, den Nachlaß von 17 Thl für das Jahr 1854 zu bewilligen, beauftragt aber gleichzeitig die betr. Commission, darüber Vorschläge zu machen, in welcher Weise das Scheibenhaus in der Folge am geeignetesten herzustellen respective welche Vorkehrungen am besten mit dem Scheibenhause zu treffen seien.

    actum ut supra

  • Eintrag 13210. April 1854

    Es wird eine Eingabe mehrer hiesiger Bürger vorgelegt, worin dieselben darauf aufmerksam machen, welche nachtheiligen Folgen die Abhaltung von Jahrmärkten an Sonnund Feiertagen für den Gewerblichen Verkehr mit sich bringen, was aber in einem noch höhern Grade bei den jetzt geltenden gesetzlichen Vorschriften über die Heilighaltung der Sonn- und Feiertage der Fall sein werde. Da Gemeinderath jüngst beschlossen habe, daß der auf einen Sonntag fallende diesjährige St. Remigius-Jahrmarkt auch an diesem Tage abgehalten werde, die Verlegung desselben auf einen Wochentag aber

    Gemeinderath erwidert, daß über den Einfluß der gesetzlichen Bestimmungen auf die auf einen Sonn- oder Feiertag fallenden Jahrmärkte hier noch keine Erfahrungen gemacht und daß daher diese vorerst abzuwarten seien, bevor die Sache behufs Modifikation seines letzten Beschlusses einer näheren Erwägung unterzogen werden könne.

    actum ut supra

  • Eintrag 13310. April 1854

    Vorsitzender trägt vor, wie es nothwenig erscheine, daß die erweiterte Straße von der Oberstraße zur Brückstraße gepflastert werde, was nach dem vorliegenden Kosten-Anschlage eine Auslage von 87 Thl. 23 Sgr. erheische.

    Gemeinderath überwies diesen Gegenstand an die Commission für Bauwesen zur definitiven Erledigung im Verein mit dem Bürgermeister.

    actum ut supra

  • Eintrag 13410. April 1854

    Nachdem die Armen-Verwaltung auf die Bewilligung eines Zuschusses für den Unterricht der taubstummen Christina Marx nicht eingehen zu können erklärt hat, weil derselben aus ihrem väterlichen Erbantheil noch mindestens einige Hundert Thl zufließen werden, woraus die Unterrichtskosten bestritten werden können, bemerkte Gemeinderath zur Sache, daß ein Beschluß bis dahin zu vertagen sei, daß das Resultat des nächstens vor sich gehenden Verkaufs der Marx'schen Immobilien vorliege.

    actum ut supra

  • Eintrag 13510. April 1854

    Die vorgelegten Rechnungen über die Leihhaus- und Sparkasse für das Jahr 1853 werden der Commission für Rechnungswesen zur Prüfung überwiesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 13610. April 1854

    Auf den Antrag des Verwaltungsdieners Krings bewilligt Gemeinderath demselben in Berücksichtigung, daß er seit Anfangs Dezember vorigen Jahres gleichzeitig die Marktmeisterstelle auf dem Früchtemarkt bekleidet, zu seiner Besoldung von 160 Thl, von genanntem Zeitpunkt an eine

    actum ut supra

  • Eintrag 13724. April 1854

    Auf den Vorschlag des Bürgermeisters genehmigte Gemeinderath, daß dem Handlungshause v. Scheven et Sültenfuss zu M.Gladbach ein Morgen auf der Laache vor dem Rheinthore als Lagerplatz verpachtet und der jährliche Pachtzins auf zwanzig Thaler festgestellt werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 13824. April 1854

    Dem Gemeinderath wird das Resultat der am 28. Merz courant statt gehabten Wiederverpachtung mehrerer Garten- und Ackerland-Parzellen und des auf der Niederstraße gelegenen Hauses der Armen-Verwaltung vorgetragen, wornach die bisherige jährliche Pacht von 344 Thl 20 Sgr 1 Pf. um 5 Thl 15 Sgr 11Pf. in dem neuen Termine höher gekommen ist.

    Da der erzielte Pachtzins überall angemessen erscheint, so wird die auf neun Jahre geschehene Wiederverpachtung vom Gemeinderath genehmigt.

    actum ut supra

  • Eintrag 13924. April 1854

    Gemeinderath bewilligt dem Wege-AufseherLemmer auf seine unterm 20. des Monats eingegebenes Gesuch die diesjährige Grasnutzung in den Gräben des Neuß-Gladbacher Communalweges bis zur

    actum ut supra

  • Eintrag 14024. April 1854

    Der Vorstand der Kleinkinder-Bewahrschule stellt in einem Gesuche vor, daß bei der Kasse der freiwilligen Beiträge für die im abgelaufenen Winter geschehene Speisung der Kinder sich ein Defizit dadurch ergeben habe, daß die Speisung, in Berücksichtigung der Theuerung der Lebensmittel länger angehalten worden, als früher Vorhaben war. Derselbe richtet unter diesen Umständen an den Gemeinderath die Bitte, daß derselbe zur Deckung dieses Defizits einen Betrag von 25 Thl aus Gemeindemitteln bewilligten möge.

    Auf das Gesuch wird in der Weise eingegangen, daß die Zahlung des genannten Betrages durch die Armen-Verwaltung geschehe.

    actum ut supra

  • Eintrag 14124. April 1854

    Ein Antrag von AckererF. Keuten und MühlenbauerJ. P. Cremer auf Bewilligung freier Benutzung eines Ausganges auf die Promenade, wird an die Commission für städtisches Eigenthum überwiesen.

    actum ut supra

    Die betreffende Commission referirte dem Gemeinderathe über die vorgenommene Prüfung der Mittheilung der Königlichen Direction der Aachen - Düsseldorfer - Ruhrorter Eisenbahn in Betreff der projectirten Zweigbahn zur Verbindung des Bahnhofes mit dem Erftkanal bis zum Haupt-Steueramt, nach welcher die Stadt außer der unentgeldlichen Hergabe des erforderlichen Terrains und der Verzichtleistung auf Erftkanalgebühren von allen Gütern, welche zum ferneren Transport von der Eisenbahn auf den Erftkanal und umgekehrt gebracht werden das zu dem Bau der Zweigbahn erforderliche Kapital, nach dem vorliegenden Plane und Kostenanschlage auf 44000 Thl sich belaufend, vorschußweise zu beschaffen habe. Von

    Was zunächst die verlangte Verzichtleistung auf Erftkanalgebühren betrifft, so kann die Stadt hierauf um so weniger eingehen, als grade in der Erhaltung billiger Erftkanalgebühren für dieselbe das Motiv liegt, die Verbindlichkeit der unentgeldlichen Hergabe des erforderlichen Terrains und der mit kostspieligen Schwierigkeiten umgebenen Disponibelstellung des nöthigen Baukapitals zu übernehmen. Denn die Förderung der Verzinsung und allmähligen Amortisation der auf den Erftbau nachschuldigen Summe von über 42000 Thl rechtfertigen hauptsächlich ein solches Opfer für den Bau der Zweigbahn Seitens der Stadt, indem dadurch die Zunahme des hiesigen Verkehrs ermöglicht und damit die Rentbarkeit des Erftkanals behufs jener Verzinsung respective Amortisation, sowie die Aufbringung der Kosten des Baggerns und der Instandhaltung der Ufer, um so mehr gesichert wird. Und hierauf ist schon um deswillen besonders Rücksicht zu nehmen, weil die Aachen - Düsseldorfer Eisenbahn den Verkehr auf dem Erftkanal nicht allein nicht vermehrt, sondern im vergangenen Jahre gegentheils eine bedeutende Verminderung desselben herbeigeführt hat, was allein durch die Zweigbahn wieder redressirt werden kann.

    Wird nun nach dem Beweggrunde gefragt, warum höhern Orts, aller Wahrscheinlichkeit nach, es übernommen werden wird, das von der Stadt vorzuschießende Baukapital zu verzinsen und in einer gewissen Reihe von Jahren zu amortisiren, so sind nur die Vortheile in Betracht zu ziehen, welche durch die Anlage der Zweigbahn, der Hauptbahn in sichere Aussicht gestellt werden. Es ist nämlich

    Geht nun aus diesem Sachverhältniß klar hervor, daß jede Förderung des Verkehrs zwischen dem Erftkanal und der Eisenbahn der letzteren nicht minder als der Stadt zu gute kommt, und zwar letzterer, als solcher, in hohern sie von den betreffenden Gütern billige Kanalgebühren bezieht, während erstere (:die Eisenbahn:) den doppelten Vortheil der Beziehung der Zweigbahn- und der Eisenbahn-Frachten erhält, so würde die Stadt allen billigen Anforderungen entsprechen, wenn unter diesen Umständen dieselbe sich bereit erklärt, das zu der Zweigbahn erforderliche Terrain von dem Eisenbahngebiet ab bis zum Parkhof unentgeldlich herzugeben, die durch die Allerhöchst genehmigten Tarif vom 8. Februar 1853 für die von der Eisenbahn auf den Erftkanal und umgekehrt kommenden Güter bereits auf 1 Pf resp. 1/2 Pf pro Centner reducirten Canalgebühren, nach Maßgabe der Amortisation der obenerwähnten Schuld allmählig auf ein solches Minimum zu bringen, wodurch nur ein ratirlicher Beitrag zu den Kosten des Baggerns, der Zustandhaltung der Ufer, der Erbreiterung und sonstigen Verbesserungen des Erft-Canales geliefert würde, und ausserdem die zu dem Ausbau erforderliche vorgenannte Summe der Königlichen Direction, unter der Bedingung zur

    Die Sache wurde vom Gemeinderathe ausführlich besprochen und dabei insbesondre geltend gemacht, daß durch die Ausführung der Zweigbahn, der Verkehr des Erft-Canales gehoben, und die sonst gefährdete Rentabilität desselben, durch die zu erwartende vermehrte Gebühren-Einnahme, für die Folge gesichert werde, sowie ferner, daß die städtischen Lagerplätze vor dem Rheinthore, welche in Folge der verminderten Frequenz an der Erft in der letztern Zeit an Werthe nachgelassen haben, voraussichtlich wieder einen bessern Ertrag liefern werden.

    In Erwägung aller dieser Verhältnisse erklärt sich Gemeinderath unter Vorbehalt der Beibehaltung der tarifmäßigen Canalgebühren von den Transitgütern einstimmig bereit, zum Zweck des Ausbaus der Zweigbahn das nöthige Terrain für dieselbe unentgeldlich herzugeben, und das erforderliche Bau-Kapital von 44000 Thl zu beschaffen resp. vorschußweise zur Verfügung zu stellen, wenn demselben die Bedingungen wegen Verzinsung, Amortisation und Sicherstellung des Kapitales annehmbar erscheinen.

    actum ut supra

  • Eintrag 14215. Mai 1854

    Vorsitzender legt dem Gemeinderath einen Entwurf zu dem auf Grund des Beschlusses vom 6. Merz courant mit dem GerberGerhard Tups vereinbarten Vertrage über die dem Letztern zu gestattenden Überbauung des an dem Garten hinter seinem Wohnhause vorbeiführenden städtischen Kanals zur Prüfung und Genehmigung vor.

    Mit der Fassung dieses Vertrages, wornach p Tups die Überbauung auf seine Kosten nach den Angaben des Baumeisters Thomas auszuführen, sodann den Kanal auf seine Kosten stets zu unterhalten event. von neuem herzustellen, und ferner gehörig zu reinigen hat, erklärt Gemeinderath sich einverstanden.

    actum ut supra

  • Eintrag 14315. Mai 1854

    Auf ein Gesuch des Schiffers Matthias Wieler um Erlaß des Einzugsgeldes bemerkt Gemeinderath, wie hierauf zur Vermeidung von Consequenzen nicht eingegangen werden könne. Da Petent geborner Neußer sei, so möge demselben ein angemessener Ausstand durch (Bewilligung von) Termin-Zahlungen bewilligt werden.

    actum ut supra

  • Eintrag 14415. Mai 1854

    Die gemeinderäthliche Commission für Bauwesen berichtete in Betreff der Wiederherstellung des Scheibenhauses, daß dieses Gebäude wieder in Standfestigkeit gebracht werden könnte, wenn die ausgewichenen Seitenmauern mittelst Anker an durchlaufenden Eisenstangen gegen weiteres Ausweichen geschützt, die Strebepfeiler mit den Bogen gehörig ausgebessert, die schadhaften Gewölbefelder nebst den sie haltenden Balken ebenfalls reparirt [Einschub oberhalb: resp. ein neues [Toppen?]gewölbe herzustellen] und das Dach gehörig verschalt.

    Gemeinderath beschließt, diese Summe zur Instandsetzung das Scheibenhauses zu votiren, jedoch unter dem Vorbehalte, von dem Bürgermeister mit der Scheibenschützen-Gesellschaft hinsichtlich der Gegenleistungen näher zu vereinbarenden Bedingungen, welche dem Gemeinderath seiner Zeit zur Kenntniß zu bringen sind.

    actum ut supra

  • Eintrag 14515. Mai 1854

    Ein von der Schulkommission befürworteter Antrag der LehrerinSchmedding an der Elementar-Mädchenschule auf Erhöhung ihrer Besoldung von 165 Thl wird vorgelegt. Aus dem Referat der Schulkommission geht hervor, daß die Bittstellerin, welche bereits 7 1/2 Jahre hier angestellt ist, an einer Parallel-2ten Klasse fungirt, daß sie in dem Rufe einer tüchtigen, verständigen Lehrerin steht, und mit vielem Erfolge wirkt. Genannte Commission hält daher eine angemessen Verbesserung ihres Gehaltes sowohl in Rücksicht auf ihre guten Leistungen als im Verhältnisse zu den Gehältern der übrigen an den 2ten Klassen angestellten Lehrer für billig.

    Aus den angeführten Motiven bewilligt Gemeinderath für die Lehrerin Schmedding eine Gehaltserhöhung von 15 Thl.

    actum ut supra

  • Eintrag 14622. Mai 1854

    Die Sitzung wird eröffnet mit Verlesung einer Mittheilung des Advokat-Anwalts JustizrathsFriedrichs zu Düsseldorf, wornach die Stadt Neuss den Prozeß gegen H. Thywissen wegen des Eingangs zum Lohhofe, beim Königlichen Landgericht definitiv gewonnen hat, und einer andern Benachrichtigung desselben Anwalts, welcher gemäß in der Sache in Betreff der von letzterem in seinem Hintergebäude angebrachten Thüren & Fenster in contumaciam zu Gunsten der Stadt entschieden worden ist.

    actum ut supra

  • Eintrag 14722. Mai 1854

    Die Commission für Rechnungswesen hat im Auftrage des Gemeinderathes die von dem Rendanten Rosellen gelegte Rechnung über die Sparkasse für das Jahr 1853 revidirt, und dabei Folgendes erläuternd bemerkt:

    § 1 Die Rechnung ist nach Vorschrift angefertigt, in allen Theilen richtig und mit den Büchern und Belegen übereinstimmend. Nur war zu moniren, daß in den Spalten 2 und 3 der Zinsen Nachweise Page 22 bis 91 der Rechnung die Jahrzahl unausfüllt geblieben ist, was nachzuholen.

    §, 2. Die Rechnung liefert folgendes Resultat: a. Einnahme Thl. Sgr. Pf. 1. Bestand aus dem Jahre 1852 . . . . 2 065 - 15 - 6 2. Kapital-Einlagen . . . . . . . . . 14 867 - 12 - 1 3. Erstattete ausgeliehene Kapitalien a. von Privaten und Corporationen 6 600 - b. von der städtischen Leih-Anstalt 1 200 - 4. Zinsen von ausgeliehenen Capitalien 2 874 - 23 5.

    b. Ausgabe. Summe 27 114 - 17 - 11 1. Verwaltungskosten (:eigentlich Gewinn, welcher in die Leihhaus-Casse fließt .) Thl 603 - 16 - 6 2. Zinsen von Kapitalien . . . . . . . . Thl 1 744 - 16 - 8 3. Angelegte Kapitalien a. Rückzahlungen von Einlagen . . . . Thl 14 139 - 8 - 11 b. Rentbare Anlegung von Kapitalien . . . Thl 5 944 - 29 - c. zum Betrieb der Leih-Anstalt . . . . . Thl 1 600 - 4. Verschiedene unvorhergesehene Ausgaben Thl 23 - 17 - 2 Summa Thl 24 065 - 28 - 3 Die Einnahme mit der Ausgabe verglichen, verbleibt ein Bestand von 3 048 Thl. 19 Sgr. 8 Pf.

    § 3. Es betragen die Forderungen der Sparkasse a. an Private und Corporationen Thl 50 037 - 27 -b. an die Leih-Anstalt . . . . . . . . . Thl 1 040 - - - Summe Thl 51 077 - 27 -Die zu erstattenden Einlagen belaufen sich auf . . . . . . . . . . . . . . , 54 126 - 16 - 8 wornach die Schuld neu . . . . . . . 3 042 - 19 - 8 höher als die Forderung steht. Durch den eine gleiche Summe ausmachenden obigen Bestand wird diese Differenz ausgeglichen, wornach Activa und Passiva sich gleich kommen.

    Wie bereits obenbemerkt, beträgt der bei der Sparkasse erzielte Gewinn pro 1853 613 Thl 16 Sgr. 6 Pf. - 19 Thl 29 Sgr. 9 Pf. weniger als pro 1852 - .

    Mit dem Vorbehalt, daß die Ergänzung der ZinsenNachweise ad §1 nachgeholt werde, wurde die Rechnung hiernach vom Gemeinderath festgestellt und darüber die Decharge ertheilt.

    actum ut supra

  • Eintrag 14822. Mai 1854

    Von der gemeinderäthlichen Commission für Rechnungswesen war die Leihhaus-Rechnung für das Jahr 1853 geprüft worden, und es hat dieselbe folgende Bemerkungen darüber gemacht:

    § 1. Die Rechnung ist Posten für Posten sorgfältig durchgegangen und

    §. 2. Nach Bel. 28 sind 44 Thl 20 Sgr von Gerh. Brocker für geleistete außerordentliche Büreauhülfe verausgabt bei Revision der Leihhaus-Rechnung pro 1849 wurde die Bewilligung einer ähnlichen Auslage vom Gemeinderathe abgelehnt, in den späteren Jahren ist dieselbe dagegen passirt. Wünschenswerth wäre es, daß hierüber etwas Bestimmtes festgestellt würde, etwa mit Rücksicht auf die Zahl der eingenommenen und ausgegebenen Pfänder.

    §. 3. Gemäß Belag 35 hat der Leihhaus-VerwalterRosellen für sich 56 Thl 7 Sgr. 6 Pf Gehalt des Taxator während der Erledigung der Taxatorstelle berechnet. Wenn derselbe auch die Taxatorstelle wahrgenommen, so hätte er doch nicht ohne vorherige Genehmigung des Gemeinderathes hierfür irgend einen Betrag in Ausgabe stellen dürfen.

    §. 4. Die Rechnung ergibt folgende Übersicht: 1. Einnahme Thl Sg. Pf a. aus dem Jahre 1852 . . . . . . . . . . 484 - 29 - 2 b. Zurückerstattete Vorschüsse aus dem Jahre 1852 und vorher . . . . . . . . . 10 491 - 25 --c. Zinsen . . . . . . . . . . . 1 483 - 8 - 10 d. Überschüsse von Verkäufen . . . . 171 - 21 - 4 e. Verkaufskosten . . . . . . . . . 16 - 3 - 8 f. Gewinn aus der Sparkasse . . . . . . 613 - 16 - 6 g. Darlehn aus der Sparkasse . . . . . . 1 600 --- --h. Aufgenommene Kapitalien . . . . . . 500 --- --i. Erstattete Vorschüsse von eingelösten und verkauften Pfändern esc 1853 . . . 15 283 - 3 --Summa 30 644 - 17 - 6 2. Ausgabe. a. Überschüsse von verkauften Pfändern aus dem Jahre 1852 . . . . . . . . Thl 48 - 19 - 7 b. Kosten der Pfandverkäufe . . . Thl 15 - 17 - 3 c. Überschüsse von den verkauften Pfändern Thl 140 - 12 - 10 d. Verwaltungskosten . . . . . Thl 1 049 - 17 - 4 e. Zinsen von Cautionen und aufgenommenen Capitalien . . . . Thl 134 - 12 - 9

    §. 5. Die Leih-Anstalt hat an Vorschüssen auf Pfänder zu fordern . . . . . . . . . . . Thl 12 273 - 20 - --Hierzu der davon Bestand ad . . . . . 436 - 9 - 4 Summe Thl 12 709 - 29 - 4 Die Leih-Anstalt verschuldet dagegen a. an Cautionen der Beamten 2 813 - 12 - 9 b. an die Sparkasse . . . 1 040 - ---- ---c. an Verkaufskosten . . 30 - 8 - 6 3 884 - 28 - 2 Die Activa stellen sich hiernach um 8 825 - 8 - 2 höher als die Passiva, welche Summe den Reservefonds oder Hauptzinsengewinnst ausmacht.

    Für das Jahr 1853 hat sich einschließlich des Gewinnstes der Sparkasse jedoch nach Abzug einer Lokalmiethe von 100 Thaler an die Stadt, ein Zinsengewinnst von 850 Thl 16 Sgr 3 Pf ergeben. Die Zahl der versetzten Pfänder betrug im vorigen Jahre 12 625 - 376 weniger als pro 1852, und jene der eingelösten Pfänder 22398 - 410 weniger als pro 1852.

    Gemeinderath bemerkt hierauf, wie er sich hinsichtlich der künftigen Feststellung über die etwa nöthige außerordentliche Büreauhülfe bis zur Beziehung des neuen Leihhauslokales Beschluß vorbehalte, sodann die. geschehene Auszahlung des Taxator-Gehaltes an den Verwalter Rosellen während der Erledigung der Taxatorstelle, zwar für jetzt nachträglich gutheißen wolle, jedoch nicht umhin könne, über die ohne Genehmigung geschehene Zahlung seine Mißbilligung auszusprechen. Die Rechnung wurde demnach festgestellt, und dem Rendanten darüber die Decharge ertheilt.

    actum ut supra.

  • Eintrag 14922. Mai 1854

    Die Commission für städtisches Eigenthum, welche sich mit der Prüfung des Antrages des Ackerers Franz Keuten und des Mühlenbauers Cremer auf Gestattung von Ausgängen über die städtische Promenade befaßt, und zu diesem Zwecke die betreffende Stelle besichtigt hat, berichtete dem Gemeinderathe wie folgt: Der

    Die Commission ist der Ansicht, daß die Stadt in Beziehung auf die Promenade nichts vergeben dürfe, weil sie dadurch auf der einen Seite ihr Eigenthum beeinträchtigen und auf der andern, eine mit großen Kosten ausgeführte Anlage verderben würde. Dieselbe schlägt daher dem Gemeinderath vor, den Beschluß zu fassen, daß die Thüre in der Scheune des p Keuten nur in ihrer jetzigen Beschränkung bestehen bleiben dürfe, und jene an dem Hofraum des p Cremer in der Weise zu beschränken sei, wie die Umstände es gestatten.

    Über den außerdem noch vorhandenen Ausgang aus dem Garten des Baumeisters Thomas referirte die Commission ferner, daß demselben ein Rechtstitel nicht zur Seite stehe, und nöthigenfalls die Schließung desselben auf gerichtlichem Wege herbeigeführt werden müsse.

    In Beziehung auf ein von dem Kreissecretair Hermanns eingereichtes Gesuch nur die Gestattung der Einrichtung seines an die Promenade anschießenden Hintergebäudes zu einem Wohnhause mit Ein- und Ausgang auf die Promenade, äußert die Commission, daß schon consequenter Weise diesem Antrage nicht entsprochen werden könne, zumal sonst die anschießenden Garten- und Hofraumbesitzer ebenfalls Ausgänge beanspruchen

    Mit diesen Vorschlägen der Fachkommission erklärte Gemeinderath sich einverstanden, und erhob dieselben zum Beschlusse.

    actum ut supra

  • Eintrag 15022. Mai 1854

    Auf einen von dem Weinwirthe Lor. Nauen eingegebenen Antrag auf Modifikation der nach der Klassensteuer der Eltern normirten Schulgeldssätze für die Gymnasialschüler, welcher dadurch motivirt wird, daß viele Eltern in der Klassensteuer höher gestellt worden, und dadurch auch für ihre das Gymnasium besuchenden Kinder einen höhern Schulgeldsatz zu entrichten hätten, bemerkt Gemeinderath, daß vorerst die schließliche Feststellung der Klassensteuersätze nach Erledigung der Reklamationen abzuwarten sei, bevor die Sache näher in die Hand genommen werden könne.

    actum ut supra

  • Eintrag 15122. Mai 1854

    Es wird vorgetragen, daß die Stadt an dem rechten Erftufer vor dem Rheinthore ca 8 1/2 Morgen Wiese besitze, welche in früheren Jahren durch die Töpfer benutzt worden, dadurch gegenwärtig wenig eintragen, mit einem Kostenaufwande von ca 600 Thl indessen wieder cultivirt werden könnten.

    Die Zweckmäßigkeit dieser VerbesserungsArbeiten will Gemeinderath nicht verkennen, doch hält er dafür, daß die Ausführung zu einer gelegeneren Zeit wie z.B. allgemeiner Mangel an Arbeitsverdienst vorgenommen werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 15222. Mai 1854

    Mehrere Ackersleute haben in einem Gesuche beantragt, daß die Erftbrücke, den Schleusen am Epanchoir gegenüber, welche gegenwärtig wieder re-

    Da die Unterbalken der Brücke noch gut und stark sind, so erachtet Gemeinderath eine steinerne Überbrückung nicht für nöthig, und beschließt, behufs ihrer Wiederherstellung des Oberbelag derselben in Stand setzen zu lassen.

    actum ut supra

  • Eintrag 15322. Mai 1854

    Eine Mittheilung der KöniglichenIntendantur 7. Armee-Corps zu Münster in Betreff der ferneren Anmiethung des Zeughauses wurde an die betr. Commission überwiesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 15429. Mai 1854

    Gemeinderath genehmigte die am 24. des Monats geschehene Verpachtung der diesjährigen Grasnutzung auf den Dämmen vor dem Hessenthore, sowie auf fünfzehn Morgen 60 Ruthen der Laache vor dem Rheinthore, und der Nutzung verschiedener Klee-Parzellen zwischen dem Damme und der Erft in der Nähe des Bassin und auf der Laache vor dem Rheinthore, zum Betrage von überhaupt 312 Thl 25 Sgr. Imgleichen ertheilte derselbe seine Genehmigung zu dem heute Stattgefundenen Verkauf mehrerer Nummern Holz aus der städtischen Promenade mit Ausnahme jedoch von Nr. 1, worauf im Termin von Ev Dünbier 1 Thl, von ZimmererKnops aber nachträglich 3 Thl geboten sind. Diese Nr. sei dem p Dünbier daher nur zu belassen, wenn er sich ebenfalls anheischig mache, 3 Thl zu geben, im entgegengesetzten Falle wäre solche dem p Knops zu übertragen.

    actum ut supra

  • Eintrag 15529. Mai 1854

    Die gemeinderäthliche Commission für Finanzwesen, welche sich mit der Prüfung der von dem Stadtrentmeister Stadler gelegten Rechnung für das Jahr 1853 befaßt hat, erstattete heute dem Gemeinderath über ihre Mission Bericht.

    Art.1 Es sind nach dem Referate der Commission noch einige Beiträge zum Convictorium in Rückstand verbleiben, gegen deren Zeichen, falls die Einzahlung bis jetzt noch nicht geschehen sein möchte, gerichtliche Klage einzuleiten ist.

    Art. 2. Die Höhe der Communalsteuer hat der Commission Veranlassung gegeben, auf die bei der vorigjährigen Revision angeregte Wiedereinführung des Schulgeldes in den Elementarschulen zurückzukommen. Da durch gemeinderäthlichen Beschluß vom 8. November 1853 die Fachkommission für Schul-Angelegenheiten beauftragt ist, über diesen Gegenstand zu berichten, bis jetzt aber noch kein Referat erfolgt ist, so wird gedachte Commission hiermit ersucht, auf die baldige Erledigung ihres Auftrages bedacht zu sein.

    Art. 3. In Beziehnung auf die Auslagen für die Straßenbeleuchtung ad

    Art. 4. Tit V. Bau- und Unterhaltungskosten. Der mit der Leitung und Beaufsichtigung der verschiedenen städtischen Bau-Arbeiten beauftragte BaumeisterThomas liquidirt für jede einzelne Verrichtung. Gemeinderath theilt hierbei die Ansicht der Commission, daß es angemessener erscheine, wenn der p Thomas für diese Bemühungen fixirt werde, weshalb die Verwaltung unter Zuziehung der betr. Fachcommission mit dem p Thomas in Unterhandlung treten wolle, um später dem Gemeinderathe zu referiren. Gleichzeitig soll dann berichtet werden, ob es nicht zweckmäßig sei, für die spezielle Controllirung der städtischen Bauten, Anlagen, Reparaturen und des gleichen einen eigenen Aufseher anzustellen.

    Art. 5. Die Einnahmen sowohl als die Ausgaben sind überall vollständig belegt, in calculo richtig und begründet. Der Verwaltung muß bezeugt werden, daß sie mit großer Sparsamkeit und Sorgfalt den Gemeinde-Haushalt geführt, und dem Rendanten, daß er sich keine Mühe hat verdrießen lassen, die vielen und mannigfaltigen Einnahmen, mit Ausnahme einiger geringfügiger Posten, vollends einzuziehen, wie denn auch die Rechnung selbst mit vieler Ordnung und übersichtlich aufgestellt ist.

    Art. 6. Die Rechnung gibt im Allgemeinen folgende Übersicht: A Einnahme. 1. Bestand aus dem Jahre 1853 . . Thl 4001 - 19 - 1 2. Reste aus dem Jahre 1853 . . . Thl 218 - 18 - 5 3. Grundrenten . . . . . Thl 83 - 2 - 5 4. Bestimmte Einnahmen, Pachten p Thl 12932 - 20 - 4 5. Unbestimmte Einnahmen (vom Grase der Erft p ) . . . . . Thl 18526 - 2 - 5 6.

    Auf städtische Schulden sollten nach dem Etat im Ganzen 4 410 Thl abgetragen werden, wobei darauf gerechnet war, daß die Erft-Einnahmen einen Überschuß von 2 410 Thl lassen werde. Obgleich nun die Erft im vorigen Jahre nur einen geringen Überschuß gewährt und die Gemeinde viele außeretatsmäßige Ausgaben wie jene für den Ausbau der Polizei-Commissar-Wohnung p bestritten hat, so sind unter Verwendung der Caution des Unternehmers Seibertz ad 1000 rt und von 1 500 Thl Beiträge zum Convictorium, in der Wirklichkeit doch 8 500 Thl zur Schulden-Armortisation verwendet worden - ein Resultat, das als ein recht erfreuliches bezeichnet werden darf.

    Hiernach wurde die Rechnung festgestellt und vom Gemeinderath darüber die Decharge ertheilt.

    actum ut supra

  • Eintrag 1561. Juni 1854

    Nachdem von der Königlichen Intendantur 7. ArmeeCorps über die fernerweite Vermiethung der ehemaligen Franziskaner-Kirche als LandwehrZeughaus ein Contractsentwurf mitgetheilt worden, welcher mit den in dem Beschlusse vom 20 Februar courant von der Gemeinde angegebenen Bedingungen nicht übereinstimmt, hatte die betr. gemeinderäthliche Commission, welcher die Sache zum Referate überwiesen war, ebenfalls einen Vertragsentwurf aufgestellt, der beim Gemeinderathe heute zur näheren Berathung gebracht wurde.

    Die wesentlichsten Abweichungen der beiden Vertrags-Entwürfe bestehen darin, daß nach dem Entwurfe der Königlichen Intendantur, die Gemeinde einfach die ehemalige Franziskaner Kirche verpachtet, ein Kündigungsrecht nur dem Militair-Fiskus zusteht, selbst im Falle eines Krieges das Zeughaus nicht von der Stadt zurückgenommen werden kann, und der Miethzins nur auf 150 Thl angenommen ist, während dem Vertrags-Entwurfe der gemeinderäthlichen Commission gemäß, die Gemeinde die ehemalige Franziskaner Kirche mit den ihr bei Ablauf des jetzigen Miethvertrages zugehörigen, und als dann protocollarisch aufzunehmenden, nagelfesten Einrichtungen verpachtet, ein Kündigungsrecht während der achtzehnjährigen Miethzeit beiden Theilen zustehen, der Vorbehalt wegen der Nichtbefugniß der Stadt zur Zurückziehung des Gebäudes im Falle eines Krieges zurückfallen, und der jährliche Miethzins sich auf 300 Thl belaufen soll.

    Über die einzelnen Stiipulationen des Vertrages wurde vom Gemeinderath berathen, und außer der

    Die Höhe der Miethe anlangend, so bemerkt Gemeinderathk, daß der Pachtzins von 300 Thl noch immer billig erscheint, daß die Gemeinde bei jeder anderweiten Benutzung des Gebäudes eine mit höhere Pacht erzielen würde und dieselbe bei seiner Überlassung zu dem jährlichen Pachtpreise von 300 Thl dem Militair-Fiskus eine Gefälligkeit erzeigen will.

    Die einzelnen Bestimmung des Vertrag-Entwurfes werden vom Gemeinderath in folgender Fassung angenommen:

    Art 1. " Da der mit der Stadt Neuss über die Ermiethung der " zum Landwehr-Zeughause eingerichteten ehemaligen " Franziskaner Kirche bestehende Contract mit ultimo " Dezember 1856 zu Ende geht, so vermiethet die Stadt " Neuss die gedachte Kirche nebst allen darin befind" lichen, mit ebenbesagtem ultimo Dezember 1856 " auf Grund jenes Vertrages an die Stadt eigen" thümlich übergehenden, nagelfesten Einrichtungen, " worüber beim Ablauf desselben eine protocollarische " Aufnahme vorgenommen werden soll, dem " Militair-Fiskus, zu dem besagten Behufe auf " fernere achtzehn Jahre, nämlich vom 1. Januar " 1800 siebenundfünfzig bis ultimo Dezember " 1800 vierund siebzig.

    Art. 2. " Es soll beiden Theilen frei stehen, während der Contracts" zeit, jedes Jahr nach einer drei Jahre vorherigen " Kündigung den Vertrag aufzuheben.

    Art. 3. " Der jährliche Miethzins wird auf dreihundert " Thaler Preußisch Courant festgestellt, welcher am Jahresschlusse " postmumerando zu zahlen ist. Art. 4.

    Art. 5. " Wenn nach Ablauf der achtzehn Jahre zwischen " den contrahirenden Theilen keine neue Ver" miethung zu Stande kommt, so tritt die " Stadt wieder in Besitz der fraglichen Kirche " resp. des Zeughauses mit den darin befindlichen, " ihr angehörigen und allen sonstigen bis zum " Schluß der gedachten Miethjahre vom Staate " noch vorgenommenen nagelfesten Einrichtungen " und Verbesserungen, ohne daß der Militair" Fiskus hierfür irgend eine Entschädigung " erhält.

    " Es sind jedoch die im Inneren angebrachten " beweglichen Gestelle und Gerüste zum Aufbringen " oder Legen der Kleidungs- und Armatur" Gegenstände davon ausgeschlossen, welche Eigen" thum des Militair-Fisci verbleiben.

    Art. 6. " Dem Militair-Fiskus steht die uneingeschränkte " Befugniß zu, jede innere Einrichtung, welche " der Zweck eines Landwehr-Zeughauses erfordert, " und wozu der innere Raum des Gebäudes paßt, " auf eigene Kosten vornehmen zu lassen. Sollten " jedoch an den bereits bestehenden der Stadt zuge" hörigen Einrichtungen Veränderungen vorge" nommen werden, so hat am Schlusse der Mieth" zeit auf Verlangen der Stadt, der Militair" Fiskus auf seine Kosten Alles wieder in " denjenigen Stand bringen zu lassen, worin " solches sich beim Beginn der Wirksamkeit " dieses Vertrages befunden hat.

    Art. 7. " Die Genehmigung des Contracts Seitens des " Königlichen Militair-Oekonomie-Departements " wird von der Intendantur vorbehalten.

    Art. 8 " Die mit dem Abschluß des gegenwärtigen " Vertrages verbundenen Stempel- und etwaigen sonstigen

    actum ut supra

  • Eintrag 1571. Juni 1854

    Ein von der Commission für Finanz-Wesen zur Berücksichtigung empfohlener Antrag des Stadtrentmeisters Stadler auf Bewilligung einer Zulage für das verflossene und die künftigen Jahre, wurde in Betracht, daß H p Stadler erst durch Beschluß vom 25. September 1851 vom 1. Januar 1852 an eine persönliche Zulage von 100 Thl zuerkannt worden, vom Gemeinderathe abgelehnt.

    actum ut supra

  • Eintrag 1581. Juni 1854

    Mittels Gesuchs vom 27. Mai courant beantragt der städtische Männergesang-Verein die Bewilligung eines Zuschusses von 100 Thl zur Bestreitung der Kosten für die über einige Wochen Statt findende Feier der Überbringung und Enthüllung eines für den Männergesang-Verein bestimmten Preisbildes, welches bei dem großen Gesang-Wettstreite in Düsseldorf im Jahre 1852 von der Künstlergesellschaft "Malkasten" , ausgesetzt war, und bei der genannten Gelegenheit dem hiesigen Verein außer einem andern ersten Preise zuerkannt worden ist.

    In Berücksichtigung, daß jenes Bild, welches von den ersten Malern der Düsseldorfer Schule angefertigt ist, als eine der ganzen Stadt zur Ehre gereichernde, eben so werthvolle als künstlerische Sieges-Trophae zu betrachten ist, bewilligt Gemeinderath einstimmig dem städtischen MännerGesang-Verein zur würdigen Begehung des gedachten Festes, einen Zuschuß von hundert Thalern, mit dem gleichzeitigen Wunsche, daß das Preisbild nebst den übrigen Siegen-Trophaen auf den vorderen Rathhaussäulen aufgestellt und aufbewahrt werden möge, damit dasselbe - obwohl Eigenthum des Vereins und bei vorkommenden Gelegenheiten zu dessen Verfügung - für immer als ein der Stadt zum Ruhme gereichendes Gemeingut erhalten bleibe.

    actum ut supra

  • Eintrag 1598. Juni 1854

    Gemeinderath beschließt den Erlaß einer Adresse an Ihre Königliche Hoheiten den Prinzen und die Prinzessin von Preußen, in welcher Höchstdenselben zu der am 11. des Monats Statt findenden Feier der silbernen Hochzeit die innigsten Glückwünsche der Stadt und ihrer Bewohner dargebracht werden. Die Adresse wurde in der Sitzung vorgelegt und vollzogen.

    Der vorsitzende Bürgermeister bemerkt noch, daß die Herren Gemeindeverordneten zur Theilnahme an den zu der obigen Feier hier angeordneten Festlichkeiten besonders werden eingeladen werden.

    actum ut supra

  • Eintrag 16019. Juni 1854

    Zu dem am 12. Juni courant geschehenen Verkaufe verschiedener Grasparzellen auf der Kuhweide, des Grases auf dem Oberthorerberge und um denselben sowie einiger Luzernerklee-Parzellen ertheilte Gemeinderath seine Genehmigung jedoch mit Ausschließung einer Luzernerkleeparzelle von ca drei Morgen an der alten Straße nach dem Rheine, worauf nur 10 Th geboten worden. Fragliche Parzelle ist daher neuerdings zur Verpachtung auszusetzen oder möglichst günstig aus der Hand zu verpachten.

    actum ut supra

  • Eintrag 16119. Juni 1854

    Auf Grund des § 10 des Jagdpolizei-Gesetzes vom 7. Merz 1850 stellte Vorsitzender an den Gemeinderath die Frage, ob bei der am 1. Februar kommenden Jahres auslaufenden Verpachtung der Gemeindejagd, die Ausübung der Jagd gänzlich ruhen, oder die Jagd für Rechnung der betheiligten Grundbesitzer durch einen angestellten Jäger beschossen oder dieselbe, sei es öffentlich im Wege des Meistgebots, oder aus freier Hand, wieder verpachtet werden soll.

    Gemeinderath sprach sich für die letztere Alternative nämlich die Wiederverpachtung aus, und beauftragte die Commission für Gemeinde-Eigenthum, über die verschiedenen Jagd-Districte Vorschläge zu machen.

    actum ut supra

  • Eintrag 16219. Juni 1854

    Mittelst Gesuchs vom 6. des Monats beantragt die ArmenVerwaltung die Genehmigung zur Annahme eines von dem verstorbenen WeltpriesterH. Jos. Assel testamentarisch vermachten Geschenkes von 50 Thl an die Armen, welches Geschenk nach dem Tode der Haushälterin des Verlebten, der bereits im 80. Lebensjahre stehenden Cecilia Weber, zahlbar ist. Es wird die Annahme des Geschenkes genehmigt.

    actum ut supra

  • Eintrag 16319. Juni 1854

    Ein Antrag der Hospital-Verwaltung auf Ausführung einiger

    actum ut supra

  • Eintrag 16419. Juni 1854

    Der frühere Polizeidiener jetzige Polizei-Registrator Theod. Schmitz bittet durch Gesuch vom 20. Merz courant um Bewilligung einer Gehaltsverbesserung.

    Da der p Schmitz durch seine Entbindung vom exekutiven Dienste und Bestellung zum PolizeiRegistrator eigentlich zu einem mit wenigen Funktionen verbundenen Ruheposte gelangt ist, so fand der Antrag auf Gehaltserhöhung nicht die Majorität des Gemeinderaths. Jedoch wurde demselben in Berücksichtigung seiner 25 jährigen Dienste bei der Stadt eine Renumeration von 15 Thl zuerkannt.

    actum ut supra

  • Eintrag 16519. Juni 1854

    Durch Gesuch vom 26. Mai c. stellt der Hallenmeister Josten den Antrag, daß seine Besoldung von 115 Thln in Anbetracht seiner vermehrten Funktionen seit Erlaß der neuen SchlachthausOrdnung bis zu 150 Thl erhöht werden möge.

    Gemeinderath bemerkt, daß bei der Regulirung des Gehaltes des p Josten im Jahre 1852 auf die demselben nach der neuen SchlachthausOrdnung obliegenden Verpflichtungen bereits Rücksicht genommen sei, und daß daher dem Gesuche nicht entsprochen werden könne.

    actum ut supra

  • Eintrag 16619. Juni 1854

    Dem CommunalsteuerdienerSterk, welcher im vorigen Jahre bei Einziehung der städtischen Gefälle viele unbelohnt gebliebene Verrichtungen ausgeführt, und durch seine Müheleistungen wesentlich dazu beigetragen hat, daß den städtischen Pächtern gerichtliche Kosten gespart werden, wurde in Verfolg des Beschlusses vom 6. Februar c. eine zusätzliche Renumeration von 5 Thlr bewilligt.

    actum ut supra

  • Eintrag 16719. Juni 1854

    Auf den Antrag des Gemeindeverordneten Degreeff beschloß Gemeinderath, etwaige künftige Gesuche um Gehaltsverbesserungen, Gratifikationen p immerhin erst im Monat August zur Berathung zu

    actum ut supra

  • Eintrag 16826. Juni 1854

    Gemeinderath genehmigt in heutiger Sitzung den am 24. des Monats Statt gefundenen Grasverkauf, welcher incl. 10 % Ansteigerungskosten überhaupt 11016 Thl 15 Sgr. eingetragen hat.

    actum ut supra

  • Eintrag 16926. Juni 1854

    Die am 20. Juni courant geschehene Verpachtung des Grases auf dem linkseitigen Erftufer von dem sogenannten Gräbchen vor dem Rheinthore bis an die Mündung in den Rhein, wobei im Ganzen nur 9 Thl 5 Sgr als jährliche Pacht geboten werden, wurde des niedrigen Gebotes wegen, nicht genehmigt,Vorsitzender vielmehr ersucht, diese Grasnutzung nach seinem Gutdunken definitiv aus der Hand zu verpachten.

    actum ut supra

  • Eintrag 17026. Juni 1854

    Ein Schreiben des Städtischen Männergesang-Vereins wird vorgelesen, worin derselbe dem Gemeinderath für die Be-

    actum ut supra

  • Eintrag 17126. Juni 1854

    Gemeinderath genehmigte die Anschaffung der noch nöthigen Schulbänke resp. Schreibtische für die höhere Töchterschule.

    actum ut supra

  • Eintrag 17226. Juni 1854

    Für die nächstens vor sich gehende Ergänzungswahl des Gemeinderaths wählte Gemeinderath die Gemeindeverordneten P. Schuhmacher & H.J.Linden zu Mitgliedern und die Gemeindeverordneten J.Kaiser & B.Derath zu stellvertretenden Mitgliedern des Wahlvorstandes.

  • Eintrag 17328. Juni 1854

    Es wird vorgetragen, daß es zweckmäßig erscheine, in dem Gymnasial-Gebäude eine Amtswohnung für den Director einzurichten, und diese Arbeit gelegentlich der jetzt dort statt findenden Bauen zur Bereitstellung vermehrter Schulräume, schon vornehmen zu lassen.

    Das Gymnasial-Curatorium bemerkt in Beziehung auf diesen Gegenstand, daß [durchgestrichenes Wort] durch die Ausführung des Projectes seinem Wunsche entgegenkommen werde, da die stete Anwesenheit des Directors in dem Gebäude als eine wesentliche Bedingung für Ordnung und Disciplin zu betrachten sei. Durch diese Einrichtung werde nach Abzug der dem ausziehenden Lehrer zu gewährenden Miethentschädigung ein Ersparniß von etwa 50 % bei der Gymnasial-Kasse erzielt werden, welche das Curatorium bereit sei, mit Genehmigung des Königlichen Provinzial-Schul-Collegiums als Zinsen für die auf den Bau der Director-Wohnung verwendeten Summe zu überweisen.

    In Erwägung, daß nach dem Referate der Commission für Bauwesen, die Einrichtung einer Directorwohnnung im Gymnasial-Gebäude wesentlich zur Vermehrung der Standfestigkeit dieses Gebäudes beiträgt, und dadurch namentlich auch sonstige, binnen kurzer Zeit nöthig werdende Reparatur-Arbeiten vermieden werden, sowie in Anbetracht, daß es allerdings wünschenswerth ist, daß der Director zur bessern Beaufsichtigung der Schüler im Gymnasial-Gebäude wohne, genehmigt Gemeinderath, daß dem Gymnasial-Curatorium die etwa 1000 Thlr betragende Baukostensumme aus der Stadtkasse überwiesen werde, mit dem Vorbehalte jedoch, daß der Plan zur Ausführung nebst dem Kostenanschlage der gemeinderäthlichen Commission für Bauwesen zum Einverständnis vorgelegt, die Beziehung der bereit zu stellen, den Director-Wohnung durch den Herrn GymnasialDirector acceptirt, und das sich für die Gymnasial-Kasse ergebende

    actum ut supra

  • Eintrag 17428. Juni 1854

    Auf den Antrag der Hospital-Verwaltung genehmigt Gemeinderath, daß die Lieferung des Fleischbedarfs für das Hospital pro 2. Semester courant dem Metzger Balthasar Pütz, welcher bei der Submission das Annehmbarste Anerbieten gemacht, wie folgt übertragen werde: das Rindfleisch zu 3 /3 Sgr. pro [Pfund], das Kalbfleisch zu 2 Sgr. pro Pfund und das Nierenfett zu 5 Sgr. pro Pfund.

    actum ut supra

  • Eintrag 17528. Juni 1854

    Ein Gesuch von F. Merbeck und M. Neidhöfer wird vorgelesen, worin dieselben beantragen, daß ihnen zu dem angesteigerten ersten Schnitte mehre Dammgrasparzellen in Berücksichtigung, daß das Gras schlecht ausgefallen, noch der zweite Schnitt überlassen werden möge.

    Gemeinderath bemerkt, daß Gesuchsteller selbstredend nur dasjenige beanspruchen könnten, was sie angepachtet hätten, und daß daher auf das Ansinnen derselben nicht einzugehen sei.

    actum ut supra

  • Eintrag 17628. Juni 1854

    Die Commission für Bauwesen erstattete dem Gemeinderathe Bericht über die von der HospitalVerwaltung in Antrag gebrachte Ausführung verschiedener baulichen Arbeiten und Reparaturen beim Hospitale.

    Zunächst wünschte die genannte Verwaltung aus einem ca 90 Thl betragenden Ersparnisse an den im vorigen Jahre bewilligten Kosten für außergewöhnliche Reparaturen, einen neuen Anstrich der Fensterrahmen und Thüren an dem alten Flügel des Hospitals, die Herstellung des Mäuerchens und Lattenverschlages zur Abschließung der Bleiche und die Anbringung von Rinnen nebst Ablußrohr an der Hospitalkirche zur Verhütung fernerer Beschädigung des jüngst hergestellten Sockels der Kirche durch den Regenfall, ausführen zu lassen.

    Dem Antrage der gemeinderäthlichen Commission gemäß, wurde die Ausführung des besagten Anstrichs und der Herstellung des Mäuerchens und

    Ferner beantragte die Hospital-Verwaltung die Zustimmung des Gemeinderaths zur Ausführung folgender baulichen Einrichtungen, deren Kosten, wie die des neuen Flügelbaues, aus den Substanzfonds des Hospitals einstweilen zu entnehmen und durch jährliche Beinahme auf den Etat allmählig wieder zu decken sein würden:

    1. Die Anlegung eines Ganges, auf welchem die Hospitaliten direct aus dem Hospital-Gebäude auf das für sie bestimmte Chor der Kirche gelangen können, welche Arbeit ca 65 Thl kosten soll. 2. Die Anlegung eines gemauerten Regenwasserbehälters, dessen Kosten ca 50 Thl betragen sollen, und 3. die Aufstellung einer Pumpe in der im Souterrain des neuen Baues befindlichen Küche, wenn die Kosten auf ca 65 Thl angenommen werden.

    Nach Vernehmung des Referats der Commission bemerkte Gemeinderath, daß über die Arbeiten ad 1 & 2 ein technischer Anschlag vorzulegen, hinsichtlich der Anbringung einer Pumpe für die Küche im neuen Flügel der noch vorhandene alte Brunnen reinigen zu lassen sei, um demnächst zu sehen, ob dieser etwa für die noch nöthige Pumpe benutzt werden könne.

    actum ut supra

  • Eintrag 17728. Juni 1854

    Ein Antrag des Kaufmannes W. Hubert Therkatz auf Ertheilung der Erlaubniß zum Erdstechen auf der städtischen Wiese zum Zweck der Anlage einer Dachziegelei, wird an die betr. Commission verwiesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 17828. Juni 1854

    Die zur Revision vorgelegten Rechnungen der Armen- und Hospital-Kasse überwies Gemeinderath an die Commission für Finanzwesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 17928. Juni 1854

    Schließlich wurde zur Sprache gebracht, daß an dem provisorischen Stations-Gebäude des hiesigen Bahnhofes sich nur ein für alle Reisenden ohne Unterschied [hinzugefügt:bestimmtes] ,wenig geräumiges Wartezimmer befinde, welches für den Statt findenden Reisenden-Verkehr viel zu beengt erscheine

    Der vorsitzende Bürgermeister bemerkte, daß ein hierauf gerichteter Antrag der Königlichen Direction der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorten Eisenbahn sofort werden eingereicht werden.

    actum ut supra

  • Eintrag 18010. Juli 1854

    Eine Mittheilung des Advokat-Anwalts Compes zu Köln wird vorgelesen, wornach zur Sache der Stadt Neuß gegen Fr. Kamper wegen Wiederherstellung der weggeschwemmten Erftbrücke in der Neuß-Bergheimer Straße ein reformatorisches Urtheil in der Appel-Instanz dahin erwirkt ist, daß Kamper der Ladung gemäß zur Herstellung der Brücke und zum Schadensersatze wegen Nicht-Erfüllung resp. verzögerter Erfüllung verurtheilt worden.

    actum ut supra

  • Eintrag 18110. Juli 1854

    Dem Gemeinderath wird von der Entscheidung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 30. Juni courant Kenntniß gegeben, welcher gemäß desselbe auf die von der Gemeinde Neuß

    Bis zum Eingang der Aufforderung zur Zahlung behält Gemeinderath sich Beschluß vor.

    actum ut supra

  • Eintrag 18210. Juli 1854

    Gemeinderath, darüber befragt, ob es nicht angemessen erscheine, hinter dem Rathhaus-Gebäude nahe bei der städtischen Kalkgrube eine Pumpe aufstellen zu lassen, wodurch das Kalkmischen mit erheblich weniger Kosten verbunden sein würde, äußerte, daß hierzu wohl keine Nothwendigkeit vorliege, indem die Kalkgrube an das äußerste Ende des Rathausgartens verlegt, und dann das Wasser zum Kalkmischen von der anschießenden Michaelsstraße beschafft werden könnte.

    actum ut supra

  • Eintrag 18310. Juli 1854

    Um den Münsterplatz dahin zu reguliren, daß das Wasser nicht mehr auf demselben stehen bleibe, beschließt Gemeinderath, die Rinne an der vorbeiführenden Staatsstraße angemessen niedriger legen, und die Vertiefungen des Platzes mit Kies ausfüllen zu lassen.

    actum ut supra

  • Eintrag 18410. Juli 1854

    Da es nöthig ist, eine gegenwärtig von dem GerberSchmitz am Oberthore benutzten Raum für die neue Treppe zum Leihhauslokale auf dem Oberthor zu gebrauchen, so autorisirt Gemeinderath den Bürgermeister, unter Zuziehung der Commission für städtisches Eigenthum mit dem p Schmitz die nöthige Vereinbarung zu treffen, eventuell gegen Abgabe des in dem Schmitz'schen Hause befindlichen Eingangs zum Oberthor, welcher bei der neuen Einrichtung für die Stadt unnöthig geworden .

    actum ut supra

  • Eintrag 18510. Juli 1854

    Gemeinderath genehmigte, daß der am 7. des Monats abgelaufene Vertrag mit dem AckererH.A.Tosetti, wornach

    actum ut supra

  • Eintrag 18610. Juli 1854

    Auf einen Antrag des Kaufmannes Wilh. Hub. Therkatz bemerkte Gemeinderath nach Anhörung des Referats der betr. Commission, daß die von dem p Therkatz gewünschte Erlaubniß, auf der städtischen Wiese seinem untersten Holzlager gegenüber den erforderlichen Thon zur Anlage einer Dachziegelei gewinnen zu dürfen, aus dem Grunde nicht ertheilt werden könne, weil die betreffende Wiesenstrecke überhaupt nicht mehr zum Lehmstechen wie dies früher durch die hiesigen Töpfer geschehen, benutzt werden dürfe, die Gemeinde vielmehr beabsichtige, die vorhandenen vielen Vertiefungen dieser Wiesenstrecke nächstens ausfüllen zulassen, damit die Wiese in der Folge einen bessern Ertrag liefere.

    actum ut supra

  • Eintrag 18710. Juli 1854

    Ein Gesuch des Metzgers Herm. Binger um Überlassung eines anzupachtenden Raumes zu einer Remise auf dem städtischen Walle zwischen dem Nieder- und Rheinthore wird der Commission für städtisches Eigenthum überwiesen, wie ebenfalls ein Gesuch des Barriere-Empfängers Neuhausen um Anordnung verschiedener Arbeiten und Reparaturen am Barrierehause auf dem Neuß-Bergheimer Communalwege.

    actum ut supra

  • Eintrag 18824. Juli 1854

    Zu dem am 15. des Monats Statt gefundenen Verkaufe des dem Krahnen gegenüber bis zum Ende des neuen Dammtheiles stehenden Hafers sowie des Grases auf der Wiesenseite des letzteren, zum Betrage von 74 Thl 15 Sgr. ertheilte Gemeinderath seine Genehmigung.

    actum ut supra

  • Eintrag 18924. Juli 1854

    Auf ein an dem hiesigen Einwohnern P. Panzer und H. A. Tosetti eingegebenes Gesuch um Überlassung resp. Bebauung des sogenannten Hammthorplatzes bemerkte Gemeinderath, daß Gesuchsteller über die Art und Weise der beabsichtigten Bebauung sich näher auszusprechen hätten, die Servitutberechtigten aber gleichzeitig darüber zu vernehmen seien, ob und unter welchen Umständen sie auf das Recht des Durchganges zu verzichten sich anheischig machen wollen.

    actum ut supra

  • Eintrag 19024. Juli 1854

    Nach Vernehmung des Commissionsberichtes genehmigte Gemeinderath, daß dem MetzgerHerm. Binger ein Raum von 10 Fuß Länge und 9 Fuß Breite auf dem städtischen Walle zwischen dem Nieder- und Rheinthore seinem Erbe gegenüber auf drei Jahre gegen eine jährliche Pacht von 2 Thl zu dem Zwecke verpachtet werde, um darauf behufs Aufstellung eines Wagens, eine Remise zu erbauen. In dem Vertrage sei eine halbjährige Kündigung und außerdem noch vorzubehalten, daß die Remise nur zu dem angegebenen Zwecke, nicht also zur Frucht, Stroh- HeuNiederlage oder Stallung benutzt werden dürfe.

    actum ut supra

  • Eintrag 19124. Juli 1854

    Auf den Antrag der Commission gab Gemeinderath seine Zustimmung dazu, daß neben dem Barrierehause auf dem Neuß-Bergheimer Communalwege zum Schutze des Hofes und Gartens ein Lattenthor angebracht, und die Thüren und Fenster an diesem Hause mit einem neuen Anstriche versehen werden. Auf

    actum ut supra

  • Eintrag 19224. Juli 1854

    In Folge höherer Verfügung stellte Vorsitzender an den Gemeinderath die Frage, ob derselbe damit einverstanden sei, daß das diesseitige Ortsstatut über die Gesellen- und Fabrikarbeiter-Unterstützungskassen auf Grund des Gesetzes vom 3. April des Jahres noch dahin ergänzt werde, daß auch Lohn erhaltende Lehrlinge zum Beitritt der Unterstützungskassen verpflichtet seien, so wie daß ebenfalls für gleiche oder verwandte selbstständige Gewerbetreibende der Beitrittszwang zu Kassen für gegenseitige Unterstützung ausgesprochen werde, welche Ergänzungen einfach dadurch sich bewirken lasse, daß die Beitritts-Verpflichtung der Lohn erhaltenden Lehrlinge in den § § 1. 2. 3. 4. & 7 des Ortsstatuts beigefügt, und hinsichtlich des Beitrittszwanges der selbstständigen Gewerbetreibenden der § 9 des neuen Normal-Ortsstatuts in das diesseitige Statut aufgenommen werde.

    Nach gepflogener Berathung erklärte Gemeinderath sich damit einverstanden, daß die Ergänzung des diesseitigen Ortsstatuts in der angegebenen Weise Statt finde.

    In Beziehung auf die Verpflichtung der Lohn verdienenden Lehrlinge zum Beitritt, bemerkt Gemeinderath, wie in das Spezial-Statut der Unterstützungskasse aufzunehmen sei, daß unter Lohn verdienenden Lehrlingen nicht schon diejenigen Lehrlinge zu verstehen seien, welche nur freie Beköstigung oder als Lohn eine blose Entschädigung für Beköstigung erhalten, sondern nur diejenigen, welche, wie die Gesellen entweder außer freier Beköstigung noch Lohn oder einen solchen Lohn beziehen, der höher stehe, als eine blose Entschädigung für Beköstigung. Dann konnte Gemeinderath bezüglich des Beitritts der selbstständigen Handwerker die Bemerkung nicht vor-

    Was die endlich noch in Anregung gebrachte Verpflichtung der Arbeitgeber zu Beiträgen für die Unterstützungskassen ihrer Arbeiter betrifft, so war Gemeinderath der Meinung, daß die in dem diesseitigen Ortsstatut vorgesehen, höhern Orts bereits gutgeheißene Verbindlichkeit der Fabrik-Inhaber zu Beiträgen vom einem Viertel der Beiträge ihrer Arbeiter versuchsweise beizubehalten sei, daß die Festsetzung einer ähnlichen Verpflichtung für die selbstständigen Handwerker aber in Berücksichtigung deren durchgehends bedürftigen Lage nicht angemessen erscheine.

    actum ut supra

  • Eintrag 19324. Juli 1854

    Nachdem die Stadt Neuss aufgefordert worden, der Kirche Groß St. Martin zu Cöln als Nachfolgerin der ehemaligen Pfarrkiche zur h. Brigida daselbst, über eine von ihr auf Grund eines Schuldbriefes vom 22. October 1527 verschuldete, am 1. October jährlichs ohne Agio erfallende, und ohne Einwilligung der Stadt nicht ablösbare Rente von sechszehn Geldgulden oder 10 Thl. 20 Sgr. 1 Pf. Preußisch Courant einen neuen Titel zu stellen, autorisirte Gemeinderath heute den vorsitzenden Bürgermeister, die desfallsige Erklärung Namens der Stadt Neuß vor Notar abzugeben, mit dem ausdrücklichen Vorbehalte jedoch, daß der Creditorin durch den neuen Titel nur diejenigen Rechte neuerdings verbrieft werden, welche ihr ursprünglich zugestanden waren, daß aber insbesondre die Stadt sich nicht zur Hypothekarbestellung verpflichtet erachte, und daß ferner der neue Titel bei etwaigen Veränderungen der von den Gemeinden verschuldeten Renten in Folge der Gesetzgebung, für die Stadt von keinem nachtheiligen Einflusse sein soll.

    actum ut supra

  • Eintrag 19424. Juli 1854

    Es wird vorgetragen, daß der Erlaß einer verschärfteren

    actum ut supra

  • Eintrag 19531. Juli 1854

    Gemeinderath genehmigte den geschehenen Verkauf des Düngers auf den diesjährigen Weidviehmärkten zum Betrage von 8 Thlr an den DachdeckerPet. Jos. Kreuseler hierselbst.

    actum ut supra

  • Eintrag 19631. Juli 1854

    Ein Antrag der Hospital-Verwaltung auf Genehmigung der Annahme eines Vermächtnisses des verlebten WeltpriestersJoh. Heinr. Jos. Appel von 200 Reichsthalern clevisch an die Hospitalkirche zu einer Messenstiftung wird vorgetragen, und darauf beschlossen, sich mit der Annahme der Schenkung einverstanden zu erklären.

    actum ut supra

  • Eintrag 19731. Juli 1854

    Vorsitzender macht den Gemeinderath mit der Entscheidung Königlicher Regierung bekannt, wornach dieselbe die zur Verausgabung an die Vincenzschule auf den Etat gebrachte Ausgabe von 47 Thln 18 Sgr Zinsen à 4 % von 1190 Thl, welche die Stadt seiner Zeit an den Einkünften, der v. Weed'schen Stiftung gespart habe, als Ausgabe von Zinsen nicht genehmigt hat, weil die Stadt jenes Ersparniß in den Jahren 1848/50 zur Beschäftigung der verdienstlosen Arbeiten also im Sinne der Stiftung zur Unterstützung der Armen verwendet, und sonach kein Grund vorliege, diese verwendeten Summen als einen Schul-Einrichtungs-Fonds wieder herzustellen, oder gar als eine Schuld der Gemeinde anzusehen. Dagegen

    Nach Besprechung des Gegenstandes votirte Gemeinderath den Betrag von 47 Thl 18 Sgr als diesjährigen Beitrag für die Vincenzschule, indem er etwaige künftige Bewilligungen sich vorberhielt.

    Da schon früher beschlossen worden, an die städtische Beitragszahlung die Bedingung zu knüpfen, daß der Vincenz-Verein außer dem Bürgermeister ein vom Gemeinderathe zu wählendes Mitglied in den Vorstand jenes Vereins aufnehme, und letzterer sich mit dieser Bedingung einverstanden erklärt hat, so nahm Gemeinderath die Wahl dieses Mitgliedes vor, welche auf den Gemeindeverordneten M. H. Schmitz fiel. actum ut supra

    Auf ein Gesuch des Schneiders S. Frauenrath aus Aachen um Zurückerstattung des Einzugsgeldes von 30 Thl bemerkt Gemeinderath, wie kein Motiv vorliege, dem Antrag zu entsprechen, Da p Frauenrath seit dem Monat Juni vorigen Jahres hier wohne, hier bereits Heimathrecht erlangt habe, und der Gemeinde in letzten Beziehung Verpflichtungen auferlegt seien. Übrigens könne auf das Gesuch auch deshalb nicht eingegangen werden, weil Frauenrath sein beabsichtigtes Verziehen nicht ausgeführt habe und noch fortwährend hier wohnhaft sei.

    actum ut supra

  • Eintrag 19831. Juli 1854

    Gemeinderath erklärte sich mit dem Vorschlage der betr. Commission einverstanden, wornach die Gemeindejagd in der Folge in sechs Districte eingetheilt werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 19931. Juli 1854

    Vorsitzender trägt vor, daß auf das städtischer Haus zu Heerdt nebst Zubehör, von der Gemeinde Heerdt ein Kaufpreis von 350 Thl und von dem Bau-UnternehmerLemmer eine Summe von 400 Thlr mit dem Vorbehalte jedoch von Letzterem offrirt worden, daß der Kaufpreis auf dem Hause stehen bleibe, wogegen er Lemmer das Haus in gehörigen Stand setzen lassen werde. Es wird beschlossen, die Gemeinde Heerdt von dem höhern Anerbieten des p Lemmer Kenntniß zu setzen, um zu hören, ob dieselbe nicht ebenfalls 400 Thl zu geben bereit sei, in welchem Fall ihr die Preferenz ertheilt werden solle, resp. mit ihr Vertrag abzuschließen ist.

    actum ut supra

  • Eintrag 20031. Juli 1854

    Ein Antrag des Lehrers Wildt in Betreff der Anpflanzung von Maulbeerbäumen für Seidenbau wird der betr. Commission zur näheren Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 20131. Juli 1854

    Ebenfalls werden zwei Anträge der Armen- und Hospital-Verwaltung auf Bewilligung extraordinairer Zuschüsse in Folge der Theuerung der Lebensmittel, an die betr. Commission verwiesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 20231. Juli 1854

    Auf ein vorgelegtes Gesuch des Dachziegelfabrikanten Trotzenberg um die Erlaubniß die erforderliche Erde auf der städtischen Wiese oder an der Erft an dem Rheinthore, wo die Abtragung der Erde ohnehin wünschenswerth sei, stechen zu dürfen, autorisirte Gemeinderath den Bürgermeister, diesen Gegenstand unter Zuziehung der Commission für städtisches Eigenthum definitiv zu erledigen.

    actum ut supra

  • Eintrag 20331. Juli 1854

    Ein Gesuch von V. C. Elfes und W. H. Elfes wird vorgelesen, worin dieselben den Antrag stellen, daß ihnen auf drei Jahre das ausschließliche Recht erstattet werden möge, auf städtischem Grundeigenthume Schürfund Bohr-Versuche zu machen, indem nicht ohne Grund vermuthet werde, daß in hiesiger Gegend Steinkohlen, Braunkohlen, Erze oder sonstige Mineralien sich auffinden lassen.

    Gemeinderath überweist das Gesuch an die Commission für städtische Bauten, welche namentlich mit Rücksicht auf die Bergwerks-Gesetzgebung darüber zu berichten ersucht wird.

    actum ut supra

  • Eintrag 20431. Juli 1854

    Die Beschlußnahme auf einen Antrag des Comites vom Bürgerschützen-Verein auf Bewilligung eines Festzuschusses und eines Ehrenpreises für ein Ehrenpreisschießen einzuladender fremden Schützen, wird bis zu nächsten Sitzung vertagt. actum ut supra

  • Eintrag 20514. August 1854

    Der in voriger Sitzung verlesene Antrag des Comites vom Bürgerschützen-Vereine auf Bewilligung eines Zuschusses zu den diesjährigen Kirmesfestkosten und eines Ehrenpreises für ein Preisschießen einzuladender fremden Schützen, wurde vom Gemeinderath abgelehnt.

    actum ut supra

  • Eintrag 20614. August 1854

    Im Auftrage des Gemeinderathes hat die Commission für Armen-Wesen die von dem RendantenBroix gelegte Rechnung der Armen-Kasse für das Jahr 1853 einer Revision unterworfen, und dabei zu folgenden Bemerkungen Veranlassung gefunden. Bei Vergleichung der einzelnen Posten in der Rechnung mit den beigefügten Belegen ergibt sich überall genaue Übereinstimmung und es ist die Commission davon überzeugt worden, daß die Einnahmen sowohl als die Ausgaben vollkommen richtig und belegt sind.

    In Folge der Theuerung der Lebensmittel waren die Unterstützungsbedürfnisse namentlich in den letzten Monaten des Jahres 1853 erheblicher als sonst, und es hat daher nicht umgangen werden können, daß über die Etatsmittel hinaus ausgegeben worden. Doch beläuft sich die Netto-Mehr-Ausgabe nach Abzug einiger der Armen-Kasse gewordenen Mehr-Einnahmen im Ganzen nur auf die Summe von 276 Thlr 24 Sgr 8 Pf. - ein Resultat, das jedenfalls als ein günstiges bezeichnet werden darf.

    Am Schlusse des Jahres 1852 waren der VermögensSubstanz zu refundiren Thl 826 - 9 - 8 An Substanz-Geldern sind im Jahre 1853 eingegangen . . . . . Thl 1 368 - 23 - -Es waren ferner nach dem Etat rentbar anzulegen . . . . Thl 200 - -- - -- Summa Thl 2 395 - 2 - 8 Im

    Diese Mehr-Anlage ist die Veranlassung, daß die Rechnung nur mit einem Bestande von 917 Thl 11 Sgr 4 Pf abgeschlossen hat, wogegen die ersten Ausgaben des Jahres immerhin einen Bestand von einigen Tausend Thalern erfordern. Durch spätere geringere Kapital-Ausleihen muß daher für die Verstärkung des Bestandes gesorgt werden.

    Die Rechnung ist abgeschlossen a in Geld Thl Sgr Pf in Einnahme auf . . . . 13 518 - 9 - 1 in Ausgabe " . . . . 12 609 - 27 - 9 im Bestande " . . . . 907 - 11 - 4 in Einnahme-Reste " . . 255 - 9 - 1 " Ausgabe-Reste " . . . 117 - 14 - 4 b in Roggen in Einnahme und Ausgabe balancirend auf 1 Scheffel 11 Metzen c in Hafer ebenfalls in Einnahme und Ausgabe balancirend auf 1 Scheffel 7 62/100 Metzen.

    Hierzu wurde dieselbe auf den Antrag der Commission unter Ertheilung der Dechatge für den Rendanten vom Gemeinderathe festgestellt.

    actum ut supra

  • Eintrag 20714. August 1854

    Von der gemeinderäthlichen Commission für Armenwesen war die Revision der von dem RendantenBroix für das Jahr 1853 gelegten Hospital-Rechnung vorgenommen und dabei Nachstehendes erläuternd bemerkt worden.

    Die aufgeführten Einnahmen und Ausgaben stimmen überall mit den Belegen überein, wie ebenfalls die Rechnung in calculo richtig ist.

    Bei den Ausgaben der Oekonomie sind, wie in dem Revisions-Protocolle der Hospital-Verwaltung näher ausgeführt worden, 991 Thlr 10 Sgr über die Etats-Credite verwendet, zu deren Bestreitung die genannte Verwaltung vor Jahresschluß bereits einen außerordentlichen Zuschuß beantragt hat, welcher vom Gemeinderath unterm

    Zur Nachricht wird die Bemerkung beigefügt, daß im Jahre 1853 auf einzelne Tage berechnet, im Hospitale 29409 Köpfe, täglich durchschnittlich über 80 Personen - ungefähr 13 mehr als im Jahr 1853 und ungefähr 18 mehr als bei Aufstellung des HospitalEtats pro 1854 angenommen war - verpflegt worden sind, und daß die desfallsigen Kosten inclusive Kleidung, Leinen, Arznei, Unterhaltung und Neuanschaffung von Hausgeräthen pro Kopf für's Jahr 53 Thlr 27 Sgr 3 Pf oder pro Tag 4 Sgr 5 Pf. betragen haben, wobei ein Aequivalent von 120 Thln als Ertrag aus den Gärten p noch mit eingerechnet ist.

    An Kaufpreisen, abgelegten Kapitalien und sonstigen kapitalisirenden Beträgen sind im Jahr 1853 überhaupt eingegangen resp. disponibel gewesen Thl 2 597 - 4 - 7 wogegen nur rentbar angelegt worden 1 356 - 7 - 3 mithin zu wenig 1 240 - 27 4

    Die rentbare Anlage dieses Betrages hat nicht Statt finden können, weil der extraordinaire Zuschuß von 998 Thl pro 1853, erst im laufenden Jahre an die Hospital-Kasse gezahlt worden, überdies letztere Kasse die nicht im Etat vorgesehenen ersten Ausgaben für den Flügelbau hat bestreiten müssen. Überhaupt waren am Schlusse des Jahres 1853 dem Vermögens-Fundum des Hospitals 5 855 Thl 25 Sgr. zu ersetzen.

    Die Commission stellt demnach den Antrag, daß Gemeinderath die Hospital-Rechnung pro 1853 a in Geld in Einnahme zu 9 672 Thlr 25 Sgr 8 Pf in Ausgabe zu 9 045 Thlr 8 Sgr. 1 Pf im Bestande zu 627 Thlr 17 Sgr. 7 Pf in Rest-Einnahme zu 1 481 Thlr 20 Sgr. 6 Pf. " " Ausgabe " 126 Thlr 28 Sgr. 8 Pf. b in Roggen in Einnahme zu 42 Scheffeln 7 50/100 Metzen " Ausgabe " 22 " 3 50/100 " im Bestande zu 20 " 4 " fest.

    Die Feststellung und Dechargirung der Rechnung wurde in beantragter Weise beschlossen.

    actum ut supra

  • Eintrag 20814. August 1854

    Vom Gemeinderath dazu beauftragt, hat die Commission für Armenwesen das Gesuch der Armen-Verwaltung um Zuerkennung eines außergewöhnlichen städtischen Zuschusses vom 1900 Thlr zur Bestreitung der Armenbedürfnisse für das Jahr 1854 geprüft, und wie folgt darüber referirt.

    Wie die Armen-Verwaltung in ihrem Antrage richtig anführt, hat die anhaltende Theuerung der unentbehrlichsten Lebensmittel namentlich in den ersten Monaten des Jahres einen solchen Nothstand unter den hiesigen Armen herbeigeführt, daß zu dessen Linderung außerordentliche Mittel unumgänglich nöthig waren. Demgemäß mußten auf der einen Seite die gewöhnlichen Spenden und Unterstützungen verstärkt, und größere Beträge als sonst für Kleidungen ausgelegt, und auf der andern Seite die zu Unterstützungen anzuschaffenden Naturalien wie Brod, Brandgrieß [etc?] bedeutend theurer bezahlt werden. Zudem war die Einrichtung nothwendig geworden, den Armen-Schulkindern während der verdienstlosen Winterzeit Morgens in den Schulen Brödchen zu verabreichen, wodurch allein schon eine außergewöhnliche Ausgabe von 403 Thlr veranlaßt worden. Alle diese Umstände zusammen genommen, kann die Verwendung der beregten Mehr-Ausgabe von 1900 Thlr. nur für begründet erachtet werden. Zur Deckung derselben macht die Commission den Vorschlag, die ArmenVerwaltung zu ermächtigen, solche vorläufig aus Substanz-Geldern zu entnehmen und demnach jährlich mit 500 Thlr., welche auf den Armen-Kassen-Etat zu bringen, bis zur Tilgung zu refundiren.

    Gemeinderath erklärte sich mit diesem Referate einverstanden und erhob dasselbe zu seinem Beschlusse.

    actum ut supra

  • Eintrag 20914. August 1854

    Die gemeinderäthliche Commission für Armenwesen, welche sich mit Prüfung des von der Hospital-Verwaltung eingereichten Antrages auf Zuerkennung eines extraordinairen Zuschusses von 1474 Thlr zu den Bedürfnissen des Hospitals für das Jahr 1854 befaßt hatte, berichtete darüber

    Vorerst wird bemerkt, daß die Hospital-Verwaltung dem gemeinderäthlichen Beschlusses vom 12. Dezember 1853 gemäß, zur Zeit Anordnung getroffen hat, daß die tägliche Verabreichung von Fleisch und Weißbrod nur an die von den Ärzten dazu bezeichneten Hospitaliten geschieht, sowie daß dieselbe den Ansichten des Gemeinderathes in dem nämlichen Beschlusse in Betreff der Führung der Land- und Vieh-Oekonomie-Betrieb beim Hospitale sich angeschlossen, und den Oekonomie-Betrieb versuchsweise aufgegeben hat.

    Zur Begründung des Antrages auf Bewilligung jenes Zuschusses hat die Hospital-Verwaltung eine spezielle Nachweise der bereits im 1ten halben Jahre vorgekommenen Oekonomie-Ausgaben und der muthmaßlich im 2ten halben Jahre entstehenden OekonomieAusgaben aufgestellt, wornach sich allerdings das Resultat ergibt, daß die Hospital-Kasse des Zuschusses von 1474 Thlr bedarf. Die Ursache desselben liegt darin, daß bei Aufstellung des Hospital-Etats auf eine Kopfzahl des Hospitals von 63 26/100 gerechnet worden, während sie in der Wirklichkeit im 1ten halben Jahre 83 81/100 also 20 35/100 Köpfe mehr betragen hat und im laufenden 2ten halben Jahre ebenfalls so hoch kommen dürfte, wozu noch ferner die Theuerung der Lebensmittel in Anschlag zu bringen ist. Wäre die Theuerung nicht eingetreten, so hätte die Mehrbevölkerung des Hospitals eine Zulage von 1028 Thlr erfordert, so daß durch die Theuerung der Lebensmittel 446 Thlr Zuschuß nöthig geworden, welcher letztere bei einem Haushalte von durchschnittlich täglich 80 Personen nicht als zu hoch erachtet werden kann.

    Die Commission ist daher der Ansicht, daß der von der Hospital-Verwaltung erbetene extraordinaire Zuschuß von 1474 Thlr zu bewilligen wäre, und schlägt dem Gemeinderath behufs Disponibelmachung des Geldes vor, dasselbe in Ermangelung baarer städtischer Fonds bei der Sparkasse zu negociiren und im nächsten Jahre zum Zweck der Rückerstattung im November kommenden Jahres auf den städtischen Etat pro 1854 zu bringen. Die Entnehmung des Betrages aus Substanz-Geldern des Hospitals ist nicht statt-

    Gemeinderath schloß sich dem Vorschlage der Commission an, bewilligte den extraordinairen Zuschuß und autorisirte den Bürgermeister, in Ermangelung baarer städtischer Mittel, die Summe von 1474 Thlr bei der städtischen Sparkasse zu 4 1/2 % Namens der Gemeinde zu negociiren, mit der Maßgabe jedoch, daß dieselbe behufs Rückerstattung im Monat November kommenden Jahres außer der nach dem Schuldentilgungsplane zu bewirkenden Restitution, im nächstjährigen Gemeinde-Etat disponibel gestellt werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 21014. August 1854

    Die Commission für Bauwesen, welcher der Antrag von Victor Corn. Elfes und Wilh Heinr. Elfes auf Ertheilung der ausschließlichen Erlaubniß zu Schürf- und BohrVersuchen auf städtischem Eigenthum nach Steinkohlen, Erzen, Mineralien überhaupt und nach Braunsteinkohlen auf die Dauer von drei Jahren zur Prüfung überwiesen worden, berichtet dem Gemeinderathe ihre Ansicht dahin, daß diese Erlaubniß unter der Bedingung zu ertheilen sein dürfte, daß der Verwaltung das Grundstück vor dem Beginn der Bohr- und Schürf-Versuche angezeigt, und mit letztern nur im Einvernehmen mit Ersterer vorgegangen werden darf, und zwar, nachdem für den die Stadt dadurch erwachsenden Verlust und für die Wiederherstellung des Grundstückes in den früheren Zustand sowie für die Entschädigung des Pächters bei verpachteten Grundstücken befriedigende Bürgschaft geleistet worden. Für den Fall der Auffindung von Kohlen, Erzen, behält sich die Stadt diejenigen Rechte vor, welche die bezüglichen Gesetze und höhere Bestimmungen derselben als Eigenthümerin der betreffenden Grundstücke zusprechen.

    Nach Besprechung des Gegenstandes sprach sich Gemeinderath dafür aus, daß den Antragstellern die Erlaubniß zu Schürf- und Bohrversuchen auf städtischem Eigenthume ertheilt werde. Es seien jedoch die Bedingungen für diese Gestaltung unter Zuziehung eines BergwerksSach-

    actum ut supra

  • Eintrag 21114. August 1854

    Vorsitzender trägt vor, daß an der städtischen Bleiche vor dem Hammthore eine Fläche von 27 Ruthen 20 Fuß für die Cöln-Crefelder Eisenbahn erforderlich sei, daß dieselbe zu 45 Thlr 10 Sgr abgeschätzt worden, und die Königliche Kommission für den Bau dieser Bahn angefragt habe, ob die Gemeinde das kleine Terrain für die besagte Taxe abzugeben bereit sei.

    Gemeinderath autorisirte den Bürgermeister, unter Zuziehung der Commission für städtisches Eigenthum den Verkauf der Fläche vorzunehmen.

    actum ut supra

  • Eintrag 21214. August 1854

    Eine Mittheilung des Herrn AgentenNauen hierselbst wird vorgelesen, wornach die Aachen-MünchenerFeuer-Versicherungs-Gesellschaft der Stadt Neuss hundert hanfene Löscheimer zum Geschenk anbietet.

    Es wird beschlossen, dieses Geschenk mit Dank zu acceptiren und den Empfang desselben seiner Zeit in der Cölnischen Zeitung zu bescheinigen.

    actum ut supra

  • Eintrag 21321. August 1854

    Eine Verfügung der landräthlichen Behörde vom 31. Juli des Jahres wird vorgelesen, wornach die Königliche Regierung es auch in diesem Jahre für billig hält, daß der der Gemeinde überwiesene Betrag des 4ten Prozents der Hebegebühren bei der Klassensteuer pro 1853 dem Bürgermeister als Remuneration für seine Mühewaltung bei Aufstellung der Rolle und Veranlagung der Klassensteuer ausgezahlt werde.

    Gemeinderath genehmigte, daß der fragliche Betrag ad 43 Thl. 22 Sgr. 4 Pf. abzüglich der der Gemeinde durch die Klassensteuer-Veranlagung erwachsenen Kosten, dem Bürgermeister zur Verwendung für sein Büreau-Personal überwiesen werde, da letzterer für seine Person auf Beziehung des Betrages Verzicht leisten zu wollen erklärte.

    actum ut supra

  • Eintrag 21421. August 1854

    Mittels Gesuchs vom 3. des Monats stellt der [HC?] OekonomPeter Schumacher hierselbst vor, wie er von seinem in der Stadt Cöln gelegenen Hause, zu Cöln außer 40 % Communalsteuer von der Grundsteuer, auch noch eine Communal-Einkommensteuer zu entrichten habe, welche letztere pro 1853 6 Thlr. 21 Sgr. 10 Pf. und pro 1854 - 6 Thlr. 6 Sgr. betragen. Da er in hiesiger Gemeinde für sein ganzes Einkommen und sonach auch für jenes Haus in der klassifizirten Einkommensteuer veranschlagt, und noch letztere hier seine Communalsteuer umgelegt sei, so wäre er offenbar für das Einkommen jenes Hauses doppelt zur Communalsteuer herangezogen, weshalb er darauf antrage, daß ihm die in Cöln gezahlte Communal-Einkommensteuer an der hiesigen Communalsteuer abgeschrieben werde.

    Nach Erörterung der Sache bemerkt Gemeinderath, wie er aus dem Grunde auf den Antrag nicht eingehen könne, weil p Schuhmacher nach den höhern Bestimmungen hier lediglich nach Maßgabe seiner von ihm in hiesiger Gemeinde zu zahlenden directen Steuern zur

    actum ut supra

  • Eintrag 21521. August 1854

    Dem Gemeinderathe werden die Verhandlungen über die in Folge eines Beschlusses der Deputirten der betreffenden Gemeinden Statt gefundene Verpachtung des WegegeldEmpfangs bei den Hebestellen zu Büttgen und Kleinenbroich auf den Neuß-Gladbach Communalwege, vorgelegt, um sich darüber zu äußern.

    Auf die Einnahme bei der Hebestelle zu Büttgen sind von W. Hannen a auf Ein Jahr 200 Thlr und b auf die Dauer von drei Jahren jährlichs 220 Thl geboten worden, und auf die Einnahme bei der Hebestelle zu Kleinenbroich hat J. Krammen sowohl auf Ein Jahr wie auf drei Jahre jährlichs 160 Thlr geboten.

    Gemeinderath sprach sich für die Genehmigung der Verpachtung auf ein Jahr aus, indem sich eher annehmen lasse, daß die verminderte Frequenz des Neuß-Gladbacher Communalweges bis dahin werde zunehmen, als daß sie noch mehr verliere.

    actum ut supra

  • Eintrag 21621. August 1854

    Nachdem Gemeinderath von einem Gutachten des BergwerksGeschworenen Busse zu Kohlscheid über die den Herren Wilh. Heinr. Elfes und Victor Corn. Elfes zu stellenden Bedingungen für die Erlaubniß zu Schürf- und Bohr-Versuchen auf städtischen Grundeigenthume, Kenntniß genommen, genehmigte derselbe mit Bezugnahme auf seinen vorläufigen Beschluß vom 14. des Monats, daß mit den genannten Unternehmern wie folgt durch den Bürgermeister contrahirt werde:

    Art. 1 " Den Herren Wilhelm Heinrich Elfes und Victor " Cornelius Elfes hierselbst wird hierdurch die aus" schließliche Erlaubniß ertheilt, auf städtischem " Grund-Eigenthume Schürf- und Bohr-Versuche " nach Steinkohlen, Erzen und überhaupt nach " Fossilien auf die Dauer von drei Jahren vor" zunehmen, so fern höhere Bestimmungen nicht entgegenstehen.

    Art. 2. " Der städtischen Verwaltung muß das Grundstück " vor dem Beginn der Bohr- und Schürf-Versuche " angezeigt, und es darf mit letzteren nicht eher

    Art. 3. " Sowohl hinsichtlich der Höhe der Bürgschaft ab der zu "leistenden Entschädigungen wird bestimmt, daß Beides " durch zwei Sachverständige, wovon einer vom Gemein" derathe, der Andere von den p Elfes gewählt wird, und " eventuel unter Zuziehung des Pächters, zu ermitteln " und festzustellen sei. Im Falle einer Meinungsver" schiedenheit soll an der städtischen Verwaltung ein " Obmann ernannt werden, dessen Entscheidung als end" gültig angenommen wird.

    Art. 4. " Die gedachten Versuche müssen längstens bis ersten " October des Jahresbeginnen und sind bis zur Constatirung " eines Fundes ununterbrochen und schwunghaft zu " betreiben resp. fortzusetzen, es sei denn, daß durch " Hindernisse der Natur oder Unfälle beim Betriebe " im Gebirge, Überschwemmung oder endlich durch die " Witterungs-Verhältnisse, Unterbrechungen der Arbeiten " unvermeidlich wären. Eine solche Unterbrechung " darf indessen höchstens sechs Monate dauern. " Bei nicht ununterbrochenen und schwunghaftem " Betriebe oder bei einer längeren Unterbrechung als " sechs Monate in dem angegebenen Falle steht es der " Stadt Neuss frei, die ertheilte Erlaubniß zu Schürf" und Bohr-Versuchen zurückzuziehen.

    Art. 5. " Für den Fall eines Fundes behält sich die Stadt " diejenigen Rechte vor, welche die bezüglichen Gesetze " und höhern Bestimmungen derselben als Eigenthüme" rin der betreffenden Grundstücke zusprechen.

    actum ut supra

  • Eintrag 21721. August 1854

    Dem Antrage der betr. Commission entsprechend, ermächtigte Gemeinderath den Bürgermeister, das disponible städtische Terrain neben der evangelischen Schule für eine Maulbeer-Pflanzung zum Zweck

    actum ut supra

  • Eintrag 21821. August 1854

    Gemeinderath genehmigte die Statt gehabte Verpachtung eines dem Hospitale zugehörigen Grundstückes von 5 Morgen 135 Ruthen im Hammfelde zum Pachtpreise von jährlich 30 Thlr 20 Sgr oder incl. SteuerVergütung von 34 Thlr 22 Sgr. 3 Pf. von Witwe Jos. Leuchtenbergan den Steinen.

    actum ut supra

  • Eintrag 21921. August 1854

    Ein Antrag mehrer an die Wallstraße zwischen dem Hamm- und Niederthore [oberhalb eingefügt:anschießenden Eigenthume] auf Regulirung dieser Straße wurde der Commission für städtisches Eigenthum überwiesen, um im Verein mit dem Bürgermeister das Nöthige anzuordnen.

    actum ut supra

  • Eintrag 22021. August 1854

    Der von dem Vorsitzenden gestellte Antrag auf Einführung einer Gasbeleuchtung wurde der betr. Commission zur nähern Prüfung zugetheilt.

    actum utsupra

  • Eintrag 2214. September 1854

    Es wird vorgetragen, wie es an der Zeit sei, der höhern Behörde über die Beibehaltung oder weitere Modifikation des unterm 8. Februar 1853 Allerhöchsten Ortes festgestellten revidirten Tarifs der ErftschifffahrtsGebühren, Vorlage zu machen.

    In Anbetracht, daß der nach den Vorschlägen von Gewerbetreibenden vom 1. Januar 1853 an eingeführte, ermäßigte Gebühren-Tarif bis jetzt noch nicht zu den mindesten Klagen Veranlassung gegeben hat, in fernerem Betracht, daß in Folge der damaligen GebührenErmäßigung und der unmittelst eingetretenen Verminderung des Steinkohlen-Verkehrs am hiesigen Orte, die Einnahme an Erftschifffahrts-Gebühren von genannten Zeitpunkt an der Art nachgelassen hat, daß solche im Jahre 1853 kaum die Unterhaltungskosten und die Zinsen der noch schuldigen Summe des Anlagekapitals gedeckt, und daß nach den bis jetzt gemachten Erfahrungen ein ähnliches Verhältniß sich im laufenden Jahre herausstellen werde,daß mithin eine noch weitere Gebühren-Ermäßigung die gegenwärtig schon beeinträchtigte Rentabilität des Erft-Canales nicht nur noch mehr in Frage zu stellen, sondern sogar unmöglich zu machen geeignet ist, erlaubt sich Gemeinderath einstimmig die ehrerbietige Bitte auszu sprechen, daß der unterm 8. Februar 1853 Allerhöchst vollzogene revidirte ErftgebührenTarif vorläufig für die nächsten fünf Jahre beibehalten werden dürfe.

    actum ut supra

  • Eintrag 2224. September 1854

    Nachdem die Frist zur Beibehaltung der polizeilichen Schwarz- und Weißbrodtaxe mit dem 1. September des Jahres abgelaufen ist, diese Taxe sich aber wie früher so auch im abgelaufenen Jahre aufs' vollkommenste bewährt hat, indem sie den Verdienst des Bäckers sicher stellt und den Bürger vor Nachtheilen schützt, bittet Gemeinderath hiermit die verehrte höhere Behörde, auf Grund des § 89 der all-

    actum ut supra

  • Eintrag 2234. September 1854

    Eine Verfügung der landräthlichen Behörde vom 19. August courant wird vorgelesen, nach welcher die Königliche Regierung den Wasserspiegel des Nord-Canals bedeutend hat senken lassen, und weiterhin, um die Absicht zu fördern, den Nord-Canal zum Entwässerungsgraben für die durch Versumpfung leidenden anschießenden Ländereien zu gebrauchen, die Erwartung ausspricht, daß die betheiligten Gemeinden im Interesse der angrenzenden Ländereien auf ihre Kosten die Reinigung des Nord-Canals von Schilf und Unkraut vornehmen lassen werden.

    Hierauf erwidert Gemeinderath, daß in der Gemeinde Neuss sich nur äußerst wenige Grundstücke befinden, denen eine Reinigung des Nord-Canals in etwa zu Gute kommen würde, daß aber, solange dem Wasser nicht mittelst eines tiefer als das Erftbett liegenden Kanals ein größerer Abfluß verschafft werde, eine gründliche Verbesserung dieser wenigen Grundstücke nicht erfolgen könne, wofür als Beweis der selbst bei gänzlicher Öffnung der Schleuse noch immer mehre Fuß hohe Wasserstand im Nord-Canal diene. Es habe demnach die Gemeinde als solche weder einen Vortheil noch eine Verpflichtung sich den Kosten einer Reinigung des Nord-Canals zu unterziehen, was überhaupt auch nur Sache der dabei betheiligten Eigenthümer sein könne.

    Gemeinderath glaubte daher auf die der Gemeinde angesonnene Reinigung des Nord-Canals sich nicht einlassen zu können.

    actum ut supra

  • Eintrag 2244. September 1854

    Die gemeinderäthliche Commission für Armenwesen, welche sich mit der Prüfung des Armen-KassenEtats für 1855 befaßt hat, berichtet dem Gemeinderathe, daß die unbestimmten Einnahmen und Ausgaben nach dem durchschnittlichen Ergebnisse der Jahre 1851/53 aufgenommen, und demnach die Armenbedürfnisse für das künftige Jahr in Anbetracht, daß in der letztern

    Nach diesen Vorschlägen wurde der Armen-Kassen-Etat Pro 1855 vom Gemeinderathe genehmigt und in Einnahme und Ausgabe balancirend zu 12 548 Thl 12 Sgr 11 Pf. Geld, 10 Scheffeln 2 Metzen Weizen, 48 Scheffeln 13 22/100 Metzen Roggen und 4 Scheffeln 4 62/100 Metzen Hafer festgestellt.

    In Beziehung auf die Verpflegungskosten für die zeitweise im Hospitale unterzubringenden Dürftigen, wird die Armen-Verwaltung ersucht, auch in der Folge nur in dringenden Fällen solche periodische Aufnahmen ins Hospital geschehen zu lassen, sondern vierteljährig über die betreffenden Personen ein Verzeichniß mit Angabe der Ursache der Aufnahme, dem Gemeinderathe zur Kenntnißnahme einzureichen.

    actum ut supra

  • Eintrag 2254. September 1854

    Von der gemeinderäthlichen Commission für Armenwesen wird

    Die Bedürfnisse des Hospitals sind deshalb höher zum Etat gesetzt als pro 1854, weil der Hospital-Etat pro 1854 auf eine Kopfzahl von 63 Individuen berechnet war, während diese Zahl in der Wirklichkeit gegenwärtig 84 beträgt, voraussichtlich nicht geringer auch im künftigen Jahre sein wird, und daher der vorliegende Etat auf eine Zahl von 80 berechnet ist, wodurch denn auch die Reklamation nachträglicher Zuschüsse wird möglichst vermieden werden. Die Commission nimmt daher keinen Anstand, den aufgestellten Hospital-Etat, wornach der städtische Zuschuß 2 227 Thl 15 Sgr - 912 Thl 15 Sgr mehr als pro 1854 - beträgt, dem Gemeinderathe zur Genehmitgung zu empfehlen.

    Gemeinderath erklärte sich mit diesem Referate einverstanden, und stellte den Hospital-Etat pro 1855 in Einname und Ausgabe balancirend zu 7 375 Thlr 21 Sgr. 6 Pf. Geld 9 Metzen Weizen 84 Scheffeln 12 2/100 Metzen Roggen und 8 Scheffeln 8 69/100 Metzen Hafer fest. Derselbe spricht gleichzeitig an die Hospital-Verwaltung das Ersuchen aus, in Erwägung zu ziehen, ob für diejenigen Kranken des Hospitals, wofür Seitens dritter Ersatz geleistet werde, nicht ein höherer Vergütungssatz als 6 Sgr pro Tag zu berechnen sei, da letztere Gebühr zu niederig erscheine. Über die künftige anderweite Feststellung dieser Pflegekosten sieht Gemeinderath eventuell baldigen Vorschlägen entgegen.

    actum ut supra

  • Eintrag 2264. September 1854

    Eine Verfügung der landräthlichen Behördevom 19. August c. wird vorgelesen, nach welcher die Königliche Regierung den Wasserspiegel des Nord-Canals bedeutend hat senken lassen, und weiterhin, um die Absicht zu födern, den Nord-Canal zum Entwässerungsgraben für die durch Versumpfung leidenden anschießenden Ländereien zu gebrauchen, die Erwartung ausspricht, daß die betheiligten Gemeinden im Interesse der angrenzenden Ländereien auf ihre Kosten die Reinigung des Nord-Canals vom Schilf und Unkraut vornehmen lassen werden.

    Hierauf erwidert Gemeinderath, daß in der Gemeinde Neuss sich nur äußerst wenige Grundstücke befinden, denen eine Reinigung des Nord-Canals in

    actum ut supra

  • Eintrag 2274. September 1854

    Gemeinderath ertheilte seine Genehmigung zu dem am heutigen Tage Statt gefundenen Verdinge wobei der KaufmannAdolph Linden die Lieferung des zur städtischen Beleuchtung im künftigen Winter erfoderlichen gereinigten Oels, etwa 1400 berliner Quart, zu dem Preise von zehn Sgroschen pro Quart übernommen hat.

    Ferner erklärte derselbe sich damit einverstanden, daß der mit dem TaglöhnerHermann Meuter über die Besorgung der Beleuchtung unter dem 20 Sept. vorigen Jahres abgeschlossene Vertrag, unter den bisherigen Bedingungen für die nächste Beleuchtungs-Periode prolongirt werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 22811. September 1854

    Ein Antrag des GerbermeistersTups auf Zuerkennung einer angemessenen Entschädigung für verlorenesverlornes Terrain bei Aufführung seiner neuen Gartenmauer in der Heugasse wird vorgelesen, worauf Gemeinderath beschließt, dem p Tups für die vor einigen Jahren und jetzt, im Ganzen verlorenen 168 quadrat Fuß, Terrain, eine Vergütung von 3 Sgr pro quadrat Fuß, überhaupt demnach von 16 Thlr 24 Sgr zu bewilligen.

    actum ut supra

  • Eintrag 22911. September 1854

    Nach dem näheren Vorschlage der Hospital-Verwaltung genehmigte Gemeinderath, daß der beim Hospitale projectirte Regenfang in der Weise, wie solcher sich bei näherer Prüfung sich als zweckmäßig erweisen dürfte, ausgeführt, daß auf dem Hofe des Hospitals auf die Himmgasse zu eine neue Pumpe angelegt, die Pumpe in der Nähe der Waschküche bestehen bleiben, und der vorhandene ehemalige Abtrittsbrunnen zur Senke eingerichtet werde.

    Von dem Projekt der Ausführung eines Ganges aus dem Hospital-Gebäude in das Chor der Kirche sei nach der Ansicht des Gemeinderathes für jetzt abzusehen.

    actum ut supra

  • Eintrag 23011. September 1854

    Dem Gemeinderath wird ein von der Schul-Commission befürworteter Antrag des Tagelöners Schikowsky auf Gestattung des unentgeldlichen Besuchs der höheren Töchterschule für seine Tocher Anna Schikowsky vorgelegt, da letztere sich in der Elementarschule durch Fleiß, gutes Betragen und gute Leistungen auszeichne und Anlage zum Lehrfache bezeige.

    Gemeinderath ging auf den Antrag nicht ein, weil derselbe grundsätzlich der Ansicht ist, daß kein Kind bei seiner Aufnahme in die höhere Töchterschule schon, des unentgeldlichen Unterrichtes theilhaftig werden könne.

    actum ut supra

    Die betreffende Commission berichtete über die seiner

    seiner Zeit angeregte Wiedereinführung des Schulgeldes in den Elementarschulen, wobei alle diejenigen Motive sowohl für die Belassung des unentgeldlichen Unterrichtes als für dessen Wiederabschaffung geltend gemacht wurden, welche auch bei früherer Gelegenheit vorgebracht worden

    Das Ergebniß der Abstimmung war, daß Gemeinderath sich nicht für die Wiedereinführung des Schulgeldes aussprach.

    Gemeindeverordneter Josten gab die Separat-Erklärung zu Protocoll, daß er gegen die Beibehaltung des unentgeldlichen Elementar-Unterrichters gestimmt habe, aus den in seiner Separat-Erklärung vom 9. September 1852 enthaltenen Gründen, worauf er Bezug nahm.

    actum ut supra

  • Eintrag 23111. September 1854

    Nach Einsicht der Oberpräsidial-Verfügung vom 1. August courant Nr 2608 erklärte Gemeinderath unter Modifikation seines Beschlusses vom 20 Merz c. sich mit folgender Fassung des Zusatzes zum diesseitigen SparkassenStatut hinsichtlich der Vertheilung der aus dem Zinsgewinne der Provinzial-Hülfskasse zu gewährenden Prämien für Sparkassen-Interessenten, einverstanden:

    " die auf Grund des § 1 des Reglements für die Vertheilung " des zur Prämierung von Sparkassen-Interessenten bestimmten Antheils an den Zinsgewinne der Rheinischen Provin" zial-Hülfs-Kasse vom 24. November 1853 der hiesigen " Sparkasse zufließenden Beträge, werden den bestim" mungsmäßig dazu berechtigten Sparern in der " Weise zugewendet, daß zunächst die Einlagen " dieser Interessenten mit 5 % verzinst werden. ´" Eine solche Begünstigung wird aber nur Einlagen " bis zur Höhe von 100 Thlr zugebilligt. Wird durch " neue Einlage im Laufe des Jahres von einem " und demselben Einleger durch Zusammenrechnung " seiner Einlagen die Summe von hundert Thalern " überschritten, so hat die Sparkassen-Administr" tion das Recht, darüber zu entscheiden, ob der " Einleger zur Klasse der Wohlhabenden gehört, und " dadurch seinen Anspruch auf Prämiirung verliert " oder ob dies nicht der Fall ist, und derselbe " diesen Anspruch demnach behält. Sollten die Zuschüsse aus der Pronvinzial-Hülfskasse nicht aus" reichen, alle Guthaben bis zur Höhe von hundert " Thalern mit 5 % zu verzinsen, so werden bis zur

    actum ut supra

  • Eintrag 23211. September 1854

    Gemeinderath wird auf Grund des mit den Herren Gebr. Elfes abgeschlossenen Vertrages über die Schürf- und Bohr-Versuche auf städtischem Eigenthume ersucht, den Deputirten der Stadt für die Feststellung der von den Unternehmern an die Stadt zu entrichtenden Entschädigung zu wählen, worauf derselbe erklärte, daß er es der Commission für städtisches Eigenthum überlasse, ein Mitglied aus ihrer Mitte zu dem angegebenen Zwecke zu bestimmen.

    actum ut supra

  • Eintrag 23325. September 1854

    Dem Gemeinderathe wird das von der Erzbischöflichen Behörde festgestellte Budget der hiesigen Pfarrkirche für das Jahr 1855, wornach von der Gemeinde ein Zuschuß von 737 Thlr. beansprucht wird, zur Prüfung vorgelegt. Die Höhe dieses Zuschusses ist durch die im Budget mit 206 Thlr. 12 Sgr. 7 Pf. vorgesehene Ausgabe für Anbringung neuer eiserner Ankerstangen oben im Mittelschiff der Pfarrkirche an Stelle der alten hölzernen Balken, veranlaßt.

    Nach genommener Kenntniß an den Positionen des Budgets und in Anbetracht, daß die vorgeschlagene Anbringung neuer eisernern Ankerstangen im Mittelschiffe der Kirche, nothwenig erscheint, genehmigt Gemeinderath den Zuschuß von 737 Thlr an die Pfarrkirche, mit dem Vorbehalte jedoch, daß die obengenannten Arbeiten im Wege der Vergantung ausgeführt werden.

    actum ut supra

  • Eintrag 23425. September 1854

    Eine von der Hospital-Verwaltung gemachte Vorlage hinsichtlich der künftigen Normirung der Verpflegungskosten-Sätze im Hospitale wird an die betr. Commission zur näheren Prüfung überwiesen.

    actum utsupra

  • Eintrag 23525. September 1854

    Vorsitzender legte dem Gemeinderathe eine Mittheilung der Königlichen Intendantur 7. Armee-Corps vom 25. August courant vor, wornach das Königliche Kriegs-Ministerium für die fernere Ermiethung der hieisigen Franziskanerkirche behufs ihrer Benutzung als Landwehrzeughaus den geforderten Miethspreis von 300 Thlr jährlichs bewilligt, dabei jedoch die Bedingung gestellt hat, daß die diesseits aufgestellten erschwerenden Bedingungen angemessen mo-

    Demgemäß wurden die unterm 1. Juni c. vom Gemeinderath aufgestellten Vertragsbedingungen einer nochmaligen Berathung unterworfen und dahin von demselben modifizirt, daß der Stadt das Recht der Kündigung erst bei Ablauf der ersten sechs Pachtjahre zustehen soll, und die im Art. 6 vorgehaltene Bedingung, daß die Stadt die Beseitigung der vom Militaire-Fiskus vorgenommenen Veränderungen resp. die Wiederherstellung in statu quo verlangen könne, wegfalle, dagegen in einem ZusatzArtikel festgestellt werde, daß die Stadt im Falle eines Krieges das Zeughaus ohne Zustimmung des Militair-Fiskus nicht zurückfordern könne.

    Gemeinderath erklärte sich damit einverstanden, daß unter den hiernach abgeänderten, unterm 1. Juni c aufgestellten Bedingungen mit der Militairbehörde auf achtzehn Jahre contrahirt werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 23625. September 1854

    Auf ein Gesuch des Adam Coenen aus Dormagen, welcher vor Kurzen hier geheirathet, um Stundung der Einzahlung seines Einzugsgeldes bis zu seiner Entlassung vom Militairdienst, den er binnen wenigen Tagen anzutreten habe, bemerkte Gemeinderath, wie aus den angeführten Gründen auf die Stundung einzugehen sei.

    actum ut supra

  • Eintrag 23725. September 1854

    In Folge höherer Verfügung wählte Gemeinderath zum Zweck der Durchsicht der Aushebungsliste für die ex officio zu bewirkende Aufnahme von MilitairReklamationen die Gemeindeverordneten Fr. Josten, B. Derath und P. W. Werhahn.

    actum ut supra

  • Eintrag 23825. September 1854

    Gemeinderath erklärte sich mit dem von der Verwaltung aufgestellten Verwendungsplane der Communalwegebaumittel pro 1855 einverstanden, und stellte denselben zum Betrag von 625 Thlr mit der Maßgabe fest, daß davon 325 Thlr durch Communalsteuer und 300 Thl durch die Gemeinde-Kasse aufzubringen sind.

    actum ut supra

    Nachdem

    actum ut supra

  • Eintrag 2394. Oktober 1854

    Gemeinderath nahm heute in Folge einer höhern Verfügung die Erörterung der Frage vor, ob und welchen Einfluß das Bestehen einer zu gründenden Kreis-Sparkasse neben der hiesigen städtischen Sparkasse für das eine und andre dieser Institute habe, und ob es sich eventuell nicht empfehlen möchte, unter Ausdehnung des Statuts der städtischen Sparkasse auf den ganzen Kreis, von Errichtung einer Kreis-Sparkasse gänzlich zu abstrahiren.

    Wie bereits von der landräthlichen Behörde hervorgehoben, würde auch nach der Ansicht des Gemeinderathes das Vor-

    Gemeinderath hält indessen dafür, daß, nachdem die städtische Sparkasse bereits seit einer Reihe von Jahren besteht, ihre Wirksamkeit auf die Gemeinden des Kreises ausgedehnt ist, und dieses Institut sich eines guten Rufes und eines allgemeinen Vertrauens erfreut, eine neben derselben zu errichtende KreisSparkasse schwerlich aufkommen würde. Sollte aber dennoch die Errichtung einer Kreis-Sparkasse zur Ausführung gebracht werden, so würden nothwendigerweise beide Institute durch eintretende, fast nicht zu vermeidende Concurrenz im Zinsfuße, sich mehr oder weniger nachtheilig gegenüber stehen. Abgesehen davon, daß eine zu gründende zweite Sparkasse an hiesigem Orte schwerlich lebensfähig werden dürfte, liegen auch keine Motive vor, welche die Errichtung einer solchen nur entfernt als nothwendig bezeichnen könnten, zumal den Kreis-Eingesessenen die mit [eingefügt:fast] keinerlei Beschwerden verbundene Benutzung der hiesigen städtischen Sparkasse stets offen steht, und solche von denselben auch wirklich benutzt wird.

    Aus denselben Gründen kann ebenfalls die eventuell angeregte Erweiterung der städtischen Sparkasse zu einer Kreis-Sparkasse weder anräthlich noch nöthig erachtet werden.

    actum ut supra

  • Eintrag 2404. Oktober 1854

    Es wird die Verfügung Königlicher Regierung vom 18. September courant I III. L. vorgelesen, welcher zufolge über den vorgelegten Entwurf zur Abänderung des Ortsstatutss der Handwerker-Unterstützungskassen entschieden worden, daß von dem in der CircularVerfügung vom 28. Juni des Jahres I III. 5603 aufgestellten Grundsatze, daß überall die Fabrikherren zu einem Beitrage von 50 % desjenigen, was ihre Arbeitnehmer zu den gegenseitigen Unterstützungskosten ortsstatutarisch beizutragen haben, nicht abgegangen werden könne, weil Ausnahmen hierunter sofort die benachbarten Gemeinden benachtheiligen würden. Auch seien die Handwerksmeister aus gleichem Grund zu einem Beitrag von wenigstens 25 % her-

    Da diese Bestimmungen nach der Bemerkung Königlicher Regierung eventuell auf Grund des Gesetzes durch Verfügung eingeführt werden sollen, so beschließt Gemeinderath, das Ortsstatut nach Maßgabe des Regiminal-Rescriptes abzuändern, wenn gleich derselbe in Beziehung auf die Beiträge der Handwerkermeister zu den Gesellen-Unterstützungskassen nicht umhin kann, sich wiederholt dafür auszusprechen, daß die hiesigen Handwerkermeister, welche zum Theil in sehr bedrückten Verhältnissen leben, und denen die Beiträger der Gesellen zu den UntersützungsKassen ohnehin zur Last fallen, schon durch diesen letzteren Beitrag sehr betroffen werden, und es aus diesem Grunde mindestens angemessen geschienen hätte, wenn den Handwerkermeistern jener besondre Beitrag von 25 % nicht auferlegt worden wäre.

    actum ut supra

  • Eintrag 2414. Oktober 1854

    Dem Gemeinderath werden die von der Gemeinde Grimlinghausen mitgetheilten Bedingungen zur Vergantung des Baues der gemeinschaftlichen Fußbrücke über die Erft bei Grimlinghausen vorgelegt, wormit derselbe unter der Modifikation sich einverstanden erklärte, daß die Genehmigung des Verdings den betreffenden Gemeindebehörden überlassen sei, daß diese Genehmigung binnen einer Frist von längstens sechs Wochen erfolgen müsse, daß ferner, da ein Termin, bis wann die Arbeiten vollendet sein müßen, ein Termin für den Beginn der Arbeiten nicht erforderlich sei, daß die Zahlungen auf Atteste des bauleitenden Beamten in drei Terminen geschehen, und daß endlich die Bedingung, wornach der Unternehmer sich diejenigen Veränderungen, welche durch die Revision des Anschlages gemacht werden, gefallen lassen müsse, mit Rücksicht darauf, daß diese Revision bereits Statt gefunden, wegfalle.

    actum ut supra

  • Eintrag 2424. Oktober 1854

    Gegen die Vorschläge in den vorgelegten Etats der Sparkasse und des Leihhauses pro 1855 fand Gemeinderath Nichts zu erinnern, und stellte den Etat der Sparkasse auf 30 183 Thlr. und jenen der Leih-Anstalt auf 2 269 Thlr. in Einnahme und Ausgabe balancirend fest.

    actum ut supra Zu

    actum ut supra

  • Eintrag 2434. Oktober 1854

    Vorsitzender trägt vor, daß der GutsbesitzerFr. Kamper beim Bürgermeister-Amte mündlich den Antrag gestellt habe, daß die Stadt ihm in Berücksichtigung, daß er durch den Verlust des Prozesses mit der Stadt wegen Wiederherstellung der zerstörten Brücke im Neuß-Bergheimer Wege zu großem Nachtheile komme, und daß er auf den Wunsch der Stadt den Prozeß mehrere Jahre habe ruhen lassen, ein angemessener Nachlaß an dem Ersatz der Baukosten bewilligen, ihm mindestens aber die Zinsen erlassen werden mögen.

    Gemeinderath gab einstimmig die Erklärung ab, daß auf den Antrag um so weniger eingegangen werden könne, als Kamper in Folge des gegen ihn erlassenen Urtheils nur dasjenige zu thun habe, wozu er der Stadt gegenüber schon contractlich verpflichtet war.

    actum ut supra

  • Eintrag 24416. Oktober 1854

    Auf den befürwortenden Antrag der Schul-Commission bewilligte Gemeinderath der LehrerinDeutmann an der Elementar-Mädchenschule, welche in einer überfüllten Klasse mit gutem Erfolge wirkt, in Anbetracht ihrer guten Leistungen und der herrschenden Theuerung der Lebensmittel, eine Gratifikation von 10 Thlr.

    actum ut supra

  • Eintrag 24516. Oktober 1854

    Folgende Gesuche a. des HülfslehrerLeuchten um Bewilligung einer Gratifikation; b. des Hülfslehrer Klein um dergleichen c. des Lehrers Koxholt um dergleichen d. des Sergeanten Loewen um Zuerkennung einer Gehaltverbesserung von 18 Thlr; e. des Alex Esch um Zubilligung einer extraordinairen Entschädigung für die Unterhaltung der Promenade; f. des Chorsängers Verdcheval in der Pfarrkirche um Bewilligung einer Unterstützung, wurden vom Gemeinderathe abgelehnt.

    In Beziehung auf den p Verdcheval sprach Gemeinderath den Wunsch aus, daß der Kirchenvorstand zu dem Chorgesange noch andere kirchliche Dienstleistungen wie das [Leichenbieten?] p demselben zu dessen besserer Existenz überweisen möge.

    actum ut supra

  • Eintrag 24616. Oktober 1854

    In Gemäßheit höher Regiminal- Verfügung vom 15. Juli des Jahres I. L III No 6915, legte der vorsitzende Bürgermeister dem Gemeinderathe die Verhandlungen der auf Grund des Gesetzes vom 15. Mai des Jahres neu gebildeten hiesigen Kreis-Prüfungs-Commisssion vom 31. August resp. 11. September des Jahres zur gutachtlichen Erklärung vor, nach welchen genannte Commission die künftige Gebühr a für eine Meisterprüfung im Ganzen auf 4 Thlr 15 Sgr., b für eine Gesellenprüfung auf 3 Thlr vorgeschlagen hat, denn hinsichtlich der practischen Prüfungs-Aufgaben

    Gemeinderath fand die vorgeschlagenen Gebühren sehr billig gestellt, und konnte ebenfalls die ausgesprochene Ansicht wegen der practischen Prüfungs-Aufgaben nur theilen.

    actum ut supra

  • Eintrag 24716. Oktober 1854

    Ein von mehreren Bürgern gestellter Antrag auf Erweiterung der hiesigen höhern Töchterschule durch Berufung einer zweiten Lehrerin wurde an die betr. Commission überwiesen

    actum ut supra

  • Eintrag 24830. Oktober 1854

    Eine Mittheilung der Königlichen Intendantur 7. ArmeeCorps vom 23. October courantwird vorgelesen, wornach dieselbe den von der Gemeinde aufgestellten Vertrag wegen fernerweiter Vermiethung der zum Landwehr-Zeughause eingerichteten städtischen Franziskanerkirche unter Vorbehalt kriegsministerieller Genehmigung nur dann gutheißen könne, wenn 1. ad Art 2. dem Fiskus das Recht eingeräumt werde, für den Fall der Verlegung des Landwehr-Bataillons schon ein Jahr vorher den Vertrag kündigen zu können, der Gemeinde dagegen ein Kündigungsrecht innerhalb der achtzehn Jahre überhaupt nicht zugestanden werde, 2. der Art. 3 (: die Zurückziehung des Gebäudes im Falle des Krieges [eingefügt:betr.]:) als unnütz wegfalle; 3. endlich ad Art. 5 mit Bezug darauf, daß nach dem übereinstimmenden Urtheile des Königlichen MinisterialBaurathFleischinger und des Bau-InspectorWeise eine Verankerung der Widerlags-Mauern wegen der in den Gewölben hervorgetretenen Risse und zur Verhütung eines möglichen Einsturzes derselben durchaus erforderlich sei, die dafür auf 243 Thlr 25 Sgr. veranschlagten Kosten bei der projectirten ferneren Ermiethung der Kirche von der Stadt und dem Militair-Fiskus gemeinschaftlich getragen werden, indem diese schon früher vorhanden gewesen, später aber wieder verschwundene Einrichtung zur wesentlich Conservation des Gebäudes dienen werde.

    Nach gepflogener Berathung beschließt Gemeinderath auf die vorgeschlagenen Modifikationen des Vertrages einzugehen, spricht dabei indessen den Wunsch aus, daß in Berücksichtigung der Verzichtleistung der Stadt auf ein Kündigungsrecht, die Kosten der Verankerung der Widerlags-Mauern von dem MilitairFiskus allein getragen werden.

    actum ut supra

  • Eintrag 24930. Oktober 1854

    Auf den Antrag der Nachbarschaft auf dem Büchel bewilligte Gemeinderath derselben zu den Kosten einer neuen Nachbar-Pumpe einen Zuschuß von 25 Thlr mit dem Vorbehalt jedoch, daß der Brunnen angemessen vertieft werde, die neue Pumpe von Eisen hergestellt und dieselbe wo möglich auf das Trottoir statt auf die Hauptstraße gesetzt werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 25030. Oktober 1854

    Dem Gemeinderath werden zwei Anträge der Stadt-Kasse auf Genehmigung der Niederschlagung a von 2 Thlr 5 Sgr Rest des Kaufpreises von Dünger auf dem Viehmarkte im Jahre 1853, verschuldet von Alex Cohn, welcher verarmt und zahlungsunfähig sei, b. von 40 Thlr Beiträge zum Convicte resp. Gymnasium pro 1853 und 1854, verschuldet von H. Jos. Huppertz, welcher, um einer Wechselschuld und daran geknüpfter persönlicher Haft zu entziehen, seit längerer Zeit sich auf flüchtigem Fuße befinde, zur Prüfung und Beschlußnahme vorgelegt.

    Aus den angeführten Gründen erklärte Gemeinderath sich damit einverstanden, daß der erstere Rückstand im Betrage von 2 Thlr 5 Sgr. niedergeschlagen werde. In Beziehung auf den andern Rückstand von H. Jos. Huppertz ad 40 Thlr bemerkte derselbe, daß dieser, zuverlässigen Nachrichten zufolge, in Venlo wohne, und, da er eine jährliche Rente von 800 Thlr genieße, wohl in der Lage sei, den Rückstand zu zahlen, weshalb der Versuch zu machen, solchen in Venlo von ihm einziehen zu lassen.

    actum ut supra

  • Eintrag 25130. Oktober 1854

    Nach Anhörung des Referats der betr. Commission über den gestellten Antrag auf Erweiterung der höheren Töchterschule, beschließt Gemeinderath in Anerkennung der dringenden Nothwendigkeit einer solchen Erweiterung, genannter Schule eine zweite Klasse anreihen zu lassen, und be-

    actum ut supra

  • Eintrag 25230. Oktober 1854

    Gemeinderath nimmt Kenntniß von den Gesuchen um die Erlangung der vakannten Mühlenschreiberstelle an der städtischen Mahlmühle am Oberthore, worauf derselbst bemerkt, daß gegen die Bewerber im Allgemeinen nichts zu erinnern sei, die Candidaten Simon Kamper, Jac. Derath und und Fr. Carl Elfes indessen vorzugsweise zur Berücksichtigung bei der Wahl empfohlen werden.

    actum ut supra

  • Eintrag 25330. Oktober 1854

    Ein Gesuch des pensionirten Compagnie-Chirurgen Chrys. Js. Zeck um Bewilligung eines Vorschusses zur Bestreitung der Studienkosten seines auf der Universität zu Bonn Philologie studierenden Sohnes Jos. Zeck wird dem Gemeinderath vorgelegt.

    Bittsteller gibt in dem Gesuche an, daß er in seinnem Sohne eine einstige Stütze erblicke, und daß derselbe sich dem Studium gewidmet auf die festen Zusagen und Versprechen zweier Männer, wovon Einer bereits mit Tode abgegangen sei, und der Andre sein Wort zurückgezogen habe, daher er seine Studien nothgedrungen aufgeben müsse, wenn ihm nicht in irgend einer Weise geholfen werde, zumal Bittsteller selbst die Studienkosten nicht bestreiten könne.

    Gemeinderath beschließt, den p Zeck vorläufig für das kommende Semester, jedoch ohne alle Consequenz für die Folge einen Vorschuß aus städtischen Mitteln von 50 Thlr zu bewilligen. Mittlerweilen habe Gesuchsteller sich um Erlangung von Stipendien respective sonstige Unterstützung umzusehen.

    actum ut supra

  • Eintrag 2546. November 1854

    Die Commission für Armenwesen berichtete über die Festsetzung der Verpflegungskosten-Sätze im Hospitale ihre Ansicht dahin, daß der Verpflegungskostensatz bezüglich solcher erkrankten Dürftigen, zu deren Aufnahme die Gemeinde verpflichtet ist, wie bisher auf 6 Sgr. täglich exclusive Kosten der Medikamente und etwaiger besonderer Auslagen festgestellt bleibe, daß aber in allen übrigen Fällen, wo die Verwaltung ohnehin zur Berechnung des Antheils an den Verwaltungskosten befugt sei, ein den Umständen entsprechender höherer Verpflegungssatz anzunehmen wäre. Dieser Ansicht trat Gemeinderath bei.

    actum ut supra

  • Eintrag 2556. November 1854

    Auf Grund der Instruction vom 8. Mai 1851 schritt Gemeinderath zur Wahl der Einschätzungs-Commission für die Klassensteuer-Veranlagung pro 1855, wobei gewählt wurden: a aus der Mitte des Gemeinderathes: der BäckerJof. Kaiser, der AckererHeinr. Dünbier, der AckererH. A. Hesemann, der KupferschmiedCl. Klötzer b. aus der Bürgerschaft: der LehrerChrist. Busch, der SpezereihändlerMath. Hansen, der SpezereihändlerFz Heinr. Esser, der KaufmannBalduin Fischer, der KaufmannP. A. Bohnen, der KaufmannH. Elfes, der GerichtsvollzieherP. J. Zingsem, der AckererWilhelm Pelzer.

    Von dem Gemeindeverordneten Derath war die Wahl als Mitglied der Commission aus dem Grunde abgelehnt worden, weil die Königliche Regierung in den letzteren Jahren, wo er dieser Commission angehört, ohne die Einschätzungen der letztere

    actum ut supra

  • Eintrag 2566. November 1854

    Nach Vorschrift des § 62 der Gemeinde-Ordnung legte der vorsitzende Bürgermeister den von ihm aufgestellten Haushaltungs-Etat pro 1855 nebst den dazu gehörigen Spezial-Etats mit dem Bemerken vor, daß derselbe auf vorherige Publikation während 14 Tagen auf dem Bürgermeister-Amte zur Einsicht offen gelegen habe.

    In Bezugnahme auf den § 57 der Gemeindeordnung erstattete der Bürgermeister gleichzeitig Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeinde-Angelegenheiten, worauf derselbe den Gemeinderath zur Berathung und Feststellung des Etats einlud.

    Der Etat wurde vom Gemeinderath der Commission für Finanzwesen zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 2576. November 1854

    Ein Antrag der Hospital-Verwaltung wird vorgelesen, wornach dieselbe das vor dem Zollthore zwischen Kranz und dem Nebengraben des Nord-Canales gelegene und inclusive Steuervergütung jährlich 8 Thlr 3 Sgr. 8 Pf. eintragene Hospital-Grundstück von 110 Ruthen Magdeburger Maaß [eingefügt: zu dem] von dem Fabrikanten J. H. Lonnes aus Hengelo in Obereißel (: Niederland:) gemachten Gebote von 900 Thlr zu veräußern beabsichtigt.

    In Erwägung, daß der Verkauf bei Vergleichung des auf 40 bis 45 Thlr anzunehmenden jährlichen ZinsenErtrages der offrirten Kaufsumme, mit dem jährlichen Pachtbetrage von 8 Thlr 3 Sgr 8 Pf, wovon noch die Steuer abgeht, für die Hospital-Verwaltung jedenfalls sehr lukrativ erscheint;

    In fernerer Erwägung, daß der Ankäufer Lonnes bezweckt, auf dem Grundstücke eine Spinnerei und Färberei anzulegen, und derselbe auch bereit ist, sich zur Ausführung dieser gemeinnützigen Anlage zu verpflichten, daß aber bei einer öffentlichen Ausstellung des Grundstücks, abgesehen

    actum ut supra

  • Eintrag 2586. November 1854

    Die Commission für städtisches Eigenthum wurde beauftragt über die künftige zweckmäßige Verwendung des bisherigen Leihhauslokales im Kaufhause sowie über die geeignet scheinende Wiederherstellung der Hessenthorbrücke dem Gemeinderathe Vorschläge zu machen.

    actum ut supra

  • Eintrag 2596. November 1854

    Auf ein Gesuch des krankheitshalber dienstunfähig gewordenen FeldhüterP. Quadt um Pensionirung vom 1. Januar kommenden Jahres an, bemerkte Gemeinderath daß der p. Quadt vorläufig mit Offenhaltung seiner nur provisorisch wieder zu besetzenden Stelle, auf ein Jahr zu beurlauben, und demselben während dieser Zeit eine in monatlichen Raten zahlbare Entschädigung von 60 Thlr zuzubilligen sei.

    actum ut supra

  • Eintrag 2606. November 1854

    Gemeinderath autorisirte den Bürgermeister, die beiden untern Thürme am Oberthore, welche am 7. Dezember des Jahres pachtlos werden, von genanntem Zeitraume unter der Hand von neuem in Pacht zu geben, in so fern solche nicht zur Benutzung für das Leihhauslokal nöthig sind.

    actum ut supra

  • Eintrag 26113. November 1854

    Dem Gemeinderathe wird vorgetragen, daß in dem Termine zur Vergantung des Unterhaltungs-Materials für die Communalwege für 1855 nur ein Gebot zur Übernahme der Lieferung von 10 % über die Anschlagssummen von 273 Thlr 10 Sgr. erfolgt sei.

    Vorsitzender wurde autorisirt, mit den Bietern Mobis und Broichhausen näher zu unterhandeln und nach Gutdünken definitiven Vertrag zu schließen.

    actum ut supra

  • Eintrag 26213. November 1854

    Es wird dem Gemeinderath der von der Königlichen Regierung genehmigte Vertrag über den Veräußerung einer kleinen Fläche städtischen Eigenthums zum Ausbau der Cöln-Crefelder Eisenbahn mit dem Bemerken vorgelegt, daß über die beabsichtigte Verwendung des Kaufpreises ad ca. 45 Thl zur Melioration der durch das Erdstechen der Töpfer in früheren Jahren verdorbenen Wiesenstrecke ein gemeinderathlicher Beschluß der höhern Behörde einzusenden sei.

    Gemeinderath erklärte sich demnach damit einstanden, daß der eingehende Kaufpreis zu der angegebenen Wiesenverbesserung verwendet werde, welche letzere in der Weise Statt finde, daß gute Erde an den Erftufern gewonnen und auf das fraglich, viele Vertiefungen enthaltende, überhaupt zu niedrig gelegene Wiesenstück aufgetragen, und letzteres darauf gehörig geebnet und von neuem mit Graas besäet werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 26313. November 1854

    Auf den Vorschlag der Commission für städtisches Eigenthum genehmigte Gemeinderath, daß die Räume des früheren Leihhauslokales, welche in ihrer jetzigen Beschaffenheit sich zur Benutzung als Wohnungen für städtische Unterbeamten nicht geeignet erscheinen, einstweilen und unter Vorbehalt dreimonatlicher Kündigung etwa als Lager-

    actum ut supra

  • Eintrag 26413. November 1854

    Die betreffende Commission berichtete dem Gemeinderathe über den Zustand der Hessenthorbrücke, daß nach technischem Gutachten diese Brücke in ihrer jetzigen Construction nicht zweckmäßig hergestellt werden könne, auch wenn dieselbe als Zugbrücke erhalten werden soll, indem das Triebwerk in den beiden Kammern gänzlich unbrauchbar geworden, die Anschaffung eines neuen Werkes nicht anräthlich, und die Wiederherstellung der Brücke überhaupt, jedenfalls in anderer Weise zu bewirken sei. Es wären somit die beiden Kammern, daran kostspielig zu unterhaltender Oberbelag sich in schlechtem Zustande befinde, für die Folge durchaus überflüssig, und dürften am geeignetesten mit Grund anzufüllen sein, wodurch der sonst mit großen Kosten herzustellende Belag der Kammern durch Pflaster ersetzt werden könnte.

    Aus den angegebenen Motiven sprach sich Gemeinderath dafür aus, daß die Anfüllung der beiden Kammern mit Erdgrund vorgenommen werde, ersucht indessen gleichzeitg die Verwaltung, in einer der nächsten Soitzung darüber technische Vorlage zu machen, in welcher Weise die Herstellung der Brücke zur ferneren Benutzung als Zugbrücke zweckmäßig auszuführen sei.

    actum ut supra

  • Eintrag 26513. November 1854

    Ein Antrag der Hospital-Verwaltung auf Zulassung einer neuen barmherzigen Schwester im Bürgerhospital wird vorgelesen, welcher Antrag dadurch begründet wird, daß durch die Vermehrung der Hospitalbevölkerung und den geschwächten Gesundheits-Zustand zweier barmherzigen Schwestern eine größere Hülfe im Hospital nöthig sei. Gedachte Commission bringt zu dem Zwecke die Annahme der hierum eingekommenen Anna Baake aus Emmerich in Vorschlag, welche sich überdies bereit erklärt habe, von ihrer Einkleidung ihr in 3 300 Thlr. be-

    Unter so bewandten Umständen gab Gemeinerath sein Einverständniß dazu, daß die p Baake als barmherzige Schwester angenommen werde. Diese Genehmigung geschehe indessen nur ausnahmsweise, ohne daß daraus eine größere Zahl von barmherzigen Schwestern als sechs contingirt werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 26613. November 1854

    Gemeinderath überwies den von dem evang. Presbyterium eingereichten Antrag auf Beschaffung einer Pfarrerwohnung an die betr. Commission zur Prüfung eventuell zur Ermittelung eines passenden Hauses und demnächstigen Berichterstattung, sowie einen Antrag mehrer Gewerbetreibenden auf Austiefung des Erft-Canales an die bezügliche Commission zur näheren Prüfung.

    actum ut supra

  • Eintrag 26720. November 1854

    Die Commission für Finnanzwesen berichtete dem Gemeinderathe über die von derselben vorgenommenen Prüfung des Gemeinde-Haushaltungs-Etats für das Jahr 1855. In calculo war gegen denselben nichts zu erinnern gefunden worden.

    Die Veränderungen dieses Etats gegen jenen für das laufende Jahr bestehen im Wesentlichen darin, daß a. die Zuschüsse für die Armen- und Hospital-Kasse in Folge vermehrter Bedürfnisse dieser Institute und behufs successiver Deckung des Defizits der Armen-Kasse pro 1854 . . . 1 518 - 15 höher stehen, als im laufenden Jahre, daß b. die an die Sparkasse zu erstattende Summe von . . . . . . . 1 474 -- -darin disponibel gestellt worden ist, welche für die Bestreitung des außergewöhnlichen Zuschusses an das Hospital pro 1854 aufgenommmen wurde; daß c. behufs Wiederanlage von eingegangenen Kaufpreisgeldern . . . . 600 zur Melioration der in früheren Jahren durch Erdstechen verdorbenen Wiesenparzelle darin bereit gestellt sind, und daß d. auf Grund eines von der Königlichen Regierung genehmigten Kreistagsbeschlusses 2 % der directen Steuern ausmachend . . . . . . . 457 darin vorgesehen worden, welche zur Vermehrung des Fonds für die Unterstützung dürftiger Familien von zum Dienste einberufenen Reserve- und Landwehrmännern bestimmt sind.

    Diese über 4 000 Thlr betragenden Mehr-Ausgaben, welche jedenfalls auf dem Etat belassen werden

    Das im Ganzen 11 129 Thlr 9 Sgr 11 Pf. ausmachende Defizit des Etats würde sich unter Beibehaltung des diesjährigen Umlage-Modus aufbringen lassen.

    Unter Bezugnahme auf die im Speziellen von der Commission gemachten Bemerkungen, genehmigte Gemeinderath den Tit. 7 Art. 46 vorgesehenen Beitrag von 50 Thlr für die Vincenz-Verwahrschule, und behielt sich hinsichtlich des Tit. 7 Art 49 vorgesehenen Gehaltes für die Leitung des Instrumental-Vereins ad 100 Thl näheren Beschluß vor.

    Der Etat wurde im Übrigen genehmigt und auf dreiundvierzigtausend fünfhundert Thaler in Einnahme und Ausgabe balancirend festgestellt.

    In Ansehung des Umlage-Modus, beschloß Gemeinderath, daß der Modus des laufenden Jahres beibehalten werde, wornach auf die Grundsteuer und die Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer mit Ausschluß der 1. 2. 3 und 4. Stufe der Klassensteuer 65 %, auf die 4te Stufe der Klassensteuer (Sätze à 4 Thlr) 40 %, auf die 3te Stufe 25 % und auf

    Gemeindeverordneter Josten gab die SeparatErklärung zu Protocoll, wie er mit diesem Umlage-Modus in so fern nicht einverstanden sei, als er es für begründet erachte, daß die Einkommensteuerpflichtigen nur für dasjenige Einkommen, was sie in der Gemeinde besitzen, zur Communalsteuer herangezogen werden, zumal dieselben von ihrem auswärtigen Besitzthum in den resp. Gemeinden Communalsteuer entrichten.

    actum ut supra

  • Eintrag 26820. November 1854

    Die Verhandlungen über die von dem Bürgermeister-Amte zu Grimlinghausen vorgenommenen Vergantung der gemeinschaftlichen Fußbrücke über die Erft bei Grimlinghausen werden vorgelegt, aus welchen hervorgeht, daß in dem Termine Keiner zur Übernahme der Arbeiten bereit gewesen ist, daß aber nach Schluß der Verhandlung der KaufmannWilh. Therkatz von hier sich bereit erklärt hat, die fragliche Brücke für 10 % über die Anschlagssume von 357 Thlr 1 Sgr. 7 Pf. zu übernehmen. Da nun unmittelst der MühlenbaumeisterCremer hierselbst ein Nachgebot von 5 % über die Anschlagssumme gemacht habe, so war Gemeinderath der Ansicht, daß der Herr BürgermeistereiVerwalterBüttgen zu Grimlinghausen mit Rücksicht auf diese beiden Gebote die Ausführung in der am passendsten scheinenden Weise definitiv aus der Hand vergeben möge.

    actum ut supra

  • Eintrag 26920. November 1854

    In Gemäßheit einer landräthlichen Verfügung gab der vorsitzende Bürgermeister dem Gemeinderathe von einer Verhandlung des Kreistages vom 31. October courant Kenntniß, nach welcher letzterer von Gründung einer Kreis-Sparkasse absehen will, wenn 1. die städtische Sparkasse durch einen Zusatz zu ihrem Statut sämmtlichen Bewohnern des Kreises ein Recht zugestehe, an der städtischen Sparkasse Theil zu nehmen, und 2. die städtische Sparkassen-Administration in

    Nach vorheriger Besprechung des Gegenstandes äußerte Gemeinderath ad 1 wie bereits früher dargethan worden, daß den Kreis-Einsassen der auswärtigen Gemeinden die Benutzung der städtischen Sparkasse von je her stets offen gestanden habe, und wie er bereit sei, diese Zulassung durch eine Bekanntmachung öffentlich anzeigen zu lassen, wodurch für die auswärtigen Kreis-Einsassen die Betheiligung an der Sparkassen-Benutzung mit den daran geknüpften Vortheilen ausgesprochen sei, ohne daß darüber eine besondre Bestimmung in das Statut aufgenommen werde, auf welche StatutErgänzung Gemeinderath übrigens nicht würde eingehen können; ad 2. wie er geneigt sei, obgleich eine eigentliche Nothwendigkeit nicht vorliege, in den entlegenen Gemeinden des Kreises als Zons, Nievenheim, Dormagen, Nettesheim, Rommerskirchen, eine zuverlässige und solide Person zu beauftragen, Beträge bis zu 25 Thlr, welche zu Einlegung in die Sparkasse angeboten werden, gegen Interimsbescheinigungen in Empfang zu nehmen resp. die Zurückerstattung von Ersparnissen zu vermitterln. In wie fern die Befugnisse dieser Spezial-Rendanturen angemessen zu erweitern wären, wurde von den im Verlauf der Zeit gemachten Erfahrungen abhaengen.

    Gemeinderath erklärte sich ferner bereit, bei eventuell Aufhebung dieser Gestattung resp. dieser Einrichtung von Spezial-Rendanturen, hierüber ein Jahr vorher öffentliche Anzeige zu erlassen.

    actum ut supra

  • Eintrag 2704. Dezember 1854

    Ein vorgelegter Plan über die Wiederherstellung der Hessenthorbrücke zur Benutzung als Aufziehbrücke wurde der Commission für Bauwesen und ein Antrag des Kaufmannes Wilh. Hub. Therkatz auf Gestattung von Lehmstechen auf städtischem Eigenthum behufs Anlage einer Dachziegelei in größerem Maßstabe, der Commission für städtisches Eigenthum überwiesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 2714. Dezember 1854

    Nach Einsicht mehrer Gesuche von Unterbeamten um Bewilligung einer Remuneration in Anbetracht der anhaltenden Theuerung der Lebensmittel bewilligte Gemeinderath a den beiden PolizeidienernLoewen & Krebs, dem VerwaltungsdienerKrings und dem Polizei-Registrator Schmitz, Jedem eine Renumeration von 12 Thlr; b dem FeldhüterHegger, Quadt und Bellen, dem WegewärterHeinrichs, dem HülfsdienerMeuter und den Aufwärterinnen im Rathhause Geschw. Justen, Jedem eine dergleichen von 10 Thl; c. den fünf Nachtswächtern, Jedem eine dergleichen von acht Thl.

    Dem HafenmeisterLohausen wurde aus denselben Gründen eine Remuneration von 30 Thl zuerkannt.

    actum ut supra

  • Eintrag 2724. Dezember 1854

    Eine Vorlage der Schul-Commission in Betreff der Pensionirung des Oberlehrers Richen an der Elementar-Mädchenschule resp. dessen Jubilarfeier wurde an die betr. Commission überwiesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 2734. Dezember 1854

    Vorsitzender trägt dem Gemeinderathe vor, daß das von der Hospital-Verwaltung dem J. H. Lonnes behufs Anlage

    Da die Ausführung der gedachten Anlage für den Fall, daß der für die projectirte Sternengasse bestimmte Theil des Grundstücks nicht bebaut werden dürfte, unterbleiben müßte, die Beseitigung der Gasse im Bau-Alignementsplan aber anräthlich ist, und die desfallsige Modifikation des Stadtplaners gleichzeitig mit den in Folge der Eisenbahn-Anlagen sich als nöthig herausstellenden Veränderungen desselben bewirkt werden soll, jedenfalls aber solange dies nicht geschehen ist, die Eröffnung der Gasse unterbleiben soll, so findet Gemeinderath seinerseits nichts dagegen zu erinnern, daß dem p Lonnes die Bebauung des besagten Grundstückes zum Zweck der Errichtung einer Spinnerei und Färberei gestattet werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 27421. Dezember 1854

    Mittelst Antrags vom 7. des Monats bittet der hiesige Einwohner August Koenemann um käufliche Überlassung des hinter seinem Garten neben dem Alexianerkloster-Eigenthume gelegenen kleinen städtischen Terrains, welches für die Stadt gegenwärtig nutzlos sei.

    In Anbetracht, daß jenes Terrain für die Stadt nicht zweckmäßig benutzt werden kann, sich auch nicht absehen läßt, wie solches späterhin der Fall sein wird, erklärt Gemeinderath sich mit der Veräußerung des kleinen Platzes an den p Koenemann in der Weise einverstanden, daß derselbe verhältnißmäßig den nämlichen Kaufpreis zahle, den das Alexianer-Kloster für das nebenanliegende Terrain entrichtet habe, und er ferner verpflichtet werde, an dem Wege längs der Erft in ähnlicher Weise eine Mauer aufzuführen, wie solches von dem Alexianer-Kloster an dem anschießenden Terrain geschehen ist.

    actum ut supra

  • Eintrag 27521. Dezember 1854

    Ein Gesuch von Adrian Lohmann aus Hamm um Verlängerung der Pacht mehrerer städtischen Landparzellen in der Nähe des Rheines wurde der betr. Commission zur näheren Prüfung überwiesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 27621. Dezember 1854

    Nach Anhörung des Referats der Commission über die Pensionirung des Oberlehrers Richen an der Elementar-Mädchenschule beschloß Gemeinderath durch Majorität, dem gedachten Lehrer in Berücksichtigung seiner langjährigen bewährten Dienste und seines vorgerückten Alters, bei seinem Ausscheiden aus dem Lehramte ein jährliches Ruhegehalt von 200 Thl zu bewilligen.

    actum ut supra

    actum ut supra

  • Eintrag 27715. Januar 1855

    Der vorsitzende Bürgermeister trug dem Gemeinderath vor, daß der FärberAug. Koenemann auf den von ihm gewünschten und in der Sitzung vom 21. Dezember vorigen Jahres genehmigten Ankauf des hinter seinem Garten gelegenen kleinen städtischen Terrains nur in dem Falle eingehen könne, wenn ihm Seitens der Stadt ein Ausgang zu dem Wege längs der Erft gestattet werde.

    Gemeinderath erklärte sich bereit, diese Erlaubnis unter dem ausdrücklichen Vorbehalte zu ertheilen, daß der Stadt frei stehen soll, bei Eisenbahnoder sonstigen Anlagen, wodurch der Ausgang hindern

    actum ut supra

  • Eintrag 27815. Januar 1855

    Dem Gemeinderathe wurden die Verhandlungen über die Statt gehabte Vergantung der BekleidungsGegenstände für die Armen und der Bekleidungsund Haushaltungsbedürfnisse für das Hospital pro 1855 vorgelegt, wogegen in Anbetracht der erzielten durchgehends billigen Preise nichts zu erinnern gefunden wurde.

    Hinsichtlich der Submission des Fleisches für das Hospital, wobei die Hospital-Verwaltung auch auf eine nachträgliche Offerte Rücksicht genommen, bemerkte Gemeinderath, daß in der Folge nachträgliche Anerbieten unbeachtet zu lassen seien, indem die Submission sonst in ihrem Werthe verliere resp. zwecklos werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 27915. Januar 1855

    Mit Bezugnahme auf den bestehenden Beschluß, wornach Anträge auf Gehalts-Erhöhungen, Gratifikationen und dergleichen mit Ausnahme von dringenden Fällen immerhin im Herbste vor Aufstellung des städtischen Etats berathen werden sollen, ging Gemeinderath auf die Berathung eines Gesuchs mehrer Elementarlehrer um Bewilligung einer Unterstützung in Anbetracht der Lebensmittel-Theuerung aus dem Grunde nicht ein, weil das Gesuch als ein Dringendes nicht anerkannt wurde.

    actum ut supra

  • Eintrag 28015. Januar 1855

    Ein Antrag des RentmeisterKlein auf künftige Verpachtung der gemeinschaftlichen Barriere auf dem Neuß-Bergheimer Communalwege wurde an die betreffende Commission überwiesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 28115. Januar 1855

    Ein Schreiben des OberlehrersRichen an der Elementar-Mädchenschule wurde vorgelesen, wornach derselbe auf seine Pensionirung mit einem Ruhegehalte von 200 Thl. eingeht, jedoch die Bitte ausspricht, daß ihm zu dieser Pension ein etwaiger Zusatz für Zimmermiethe und Deckung der Steuern bewilligt werde.

    Gemeinderath erklärte, daß eine weitere Bewilligung außer der besagten Pension nicht gemacht werden könne.

    In Beziehung auf die angeregte Jubiläumsfeier

    actum ut supra

  • Eintrag 28222. Januar 1855

    Auf den Vorschlag des Bürgermeisters und der Commission für städtisches Bauwesen, erklärte Gemeinderath sich damit einverstanden, daß der auf den Münsterplatz zu gelegene Theil des ehemaligen Leihhaus-Lokals als Aufbewahrungslokal für die gegenwärtig bei einem Privaten in der Stadt untergebrachte vierte Spritze und den neuen Wasserzubringer eingerichtet, der andere Theil jenes Lokals aber für städtische Zwecke einstweilen disponibel gehalten werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 2835. Februar 1855

    Zu der am 12. des Monats Statt findenden Berathung über die Unterhaltung des Neuß-Gladbacher Communal-Weges und deren Beaufsichtigung wählte Gemeinderath als Deputirten der hiesigen Gemeinde den Herrn Gemeindeverordneten F. Josten.

    actum ut supra

  • Eintrag 2845. Februar 1855

    Dem Gemeinderathe werden die Verhandlungen der Hospital-Verwaltung vorgelegt, welchen gemäß der am 13. October vorigen Jahres hierselbst verlebte Priester und ehemaligen ProfessorCasp. Adelin Hagemann, 1. der mit dem hiesigen Hospitale in Verbindung stehenden Genossenschaft barmherziger Schwestern beziehungsweise dem Hospitale eine Summe von dreitausend Thalern. 2. Der Hospitalkirche hierselbst ein dergleichen von fünfhundert Thalern vermacht hat, mit der Maßgabe, daß die Revenüen von 2 000 Thlrn. der gedachten 3 000 Thlr schon gleich, jene der übrigen 1 000 Thlr, wovon der früheren Haushälterin des Verlebten, Therese Merkenich, die lebenslängliche Nutznießung zusteht, nach deren Tode für die besagte Genossenschaft verwendet, die ad 2 gedachten 500 Thlr aber zur Stiftung von 4 heiligen Messen, sowie zu milden Gaben an die Hospitaliten bestimmt sein sollen.

    In Anerkennung der der Genossenschaft barmherziger Schwestern resp. dem Hospitale und mittelbar der Gemeinde durch diese wohlthätige Zuwendung gebrachten Vortheile, nimmt Gemeinderath, sich der Erklärung der Hospital-Verwaltung anschließend, auch seinerseits das Geschenk mit großem Dank an, und richtet zugleich an die verehrte höhere und höchste Behörde die Bitte, die Annahme desselben genehmigen zu wollen.

    actum ut supra

  • Eintrag 2855. Februar 1855

    Gemeinderath nimmt Kenntniß von einem durch die Armen-Verwaltung vorgelegten Verzeichnisse der im abgelaufenen Quartale zeitweilig für ihre Rechnung an das hiesige Bürgerhospital aufgenommenen Dürftigen, wobei derselbe zu Erinnerungen keine Veranlassung findet.

    actum ut supra

  • Eintrag 2865. Februar 1855

    Nach Einsicht des betreffenden Antrages der Armen-Verwaltung genehmigte Gemeinderath die Aufnahme der Dürftigen: Wittwe Ph. Risack, Pet. Schnitzler, Anna Schumacher und Wittwe Heinr. Meyer in das Bürgerhospital mit dem Bemerken, daß die Genannten nach Lage der Verhältnisse derselben definitiv in der Anstalt verbleiben können.

    actum ut supra

  • Eintrag 2875. Februar 1855

    Ein Antrag der Armen-Verwaltung auf Einrichtung einer Anstalt zur Aufnahme und Erziehung städtischen Waisenmädchen unter Leitung von Ordensschwestern in Verbindung mit einer höhern Töchterschule nebst Pensionat, wird dem Gemeinderathe vorgetragen.

    Die hierüber eröffnete Debatte führte zu der Erklärung des Gemeinderathes, daß zunächst die ArmenVerwaltung eine spezielle nähere Aufstellung über die mit der Ausführung des Projectes jetzt und in der Folge verbundenen Kosten vorlegen wolle, und daß der Antrag in so fern derselbe die Übertragung des Unterrichtes der höhern Töchterschule an Ordensschwestern betreffe, der städtischen Schul-Commission als der zuständigen Behörde zu überweisen sei, damit diese sich darüber ausspreche.

    actum ut supra

  • Eintrag 2885. Februar 1855

    Endlich genehmigt Gemeinderath auf den Antrag der Pächterin der Oberthorer Mahlmühle, Wwe Reinarz, daß dieselbe in dieser Mühle eine Pellmühle zum WaizenReinigen anlege.

    Der Bürgermeister wurde autorisirt, zu der ohnehin zweckmäßigen, durch die Anlage der Pellmühle aber unumgänglich nöthigen [hinzugefügt:größere] Verstärkung der Radkammer, der Wwe Reinarz eine angemessene Beihülfe aus städtischen Mitteln zu bewilligen.

    actum ut supra

  • Eintrag 28926. Februar 1855

    Nach Einsicht der bezüglichen Verhandlungen genehmigte Gemeinderath auf den Antrag der HospitalVerwaltung, daß den Eheleuten Anstreicher Gerh. Trotzenberg und Josepha Kluth gegen Verschreibung ihres in der Neustraße hierselbst gelegenen Hauses Lit. C No 64 zu einem früher negociirten Kapitale von 400 Thlr noch ferner 150 Thlr gegen 5 % Zinsen aus der Hospital-Kasse geliehen werden, wobei jedoch vorausgesetzt wird, daß die Gläubigerin Wwe Herm. Scheven zu Düsseldorf, welche ebenfalls ein Kapital an Eheleute Trotzenberg zu fordern hat, dem Antrage gemäß, dem Hospital das Vorrecht bei der HypothekenInscription einräume.

    actum ut supra

  • Eintrag 29026. Februar 1855

    Ein Antrag der Hospital-Verwaltung auf Anschaffung mehrer nöthigen KrankenpflegeGegenstände und Bette wurde an die betreffende Commission überwiesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 29126. Februar 1855

    Ebenfalls wurde ein Antrag des Kirchen-Vorstandes auf Bewilligung eines Zuschusses für einen zu berufenden Curatgeistlichen der bezüglichen Commission zugetheilt.

    actum ut supra

  • Eintrag 29226. Februar 1855

    Vorsitzender legte dem Gemeinderath die von dem StadtrentmeisterStadler aufgestellte städtische Rechnung für das Jahr 1854 nebst den dazu gehörigen Belegen mit dem Bemerken zur Prüfung und Entlastung vor, daß seinerseits dagegen keine Ausstellungen gemacht worden.

    actum ut supra

  • Eintrag 29326. Februar 1855

    Auf den Antrag des Communalsteuerdieners Sterk bewilligte Gemeinderath demselben an Entschädigung für verloren gegangene ExekutionsGebühren

    actum ut supra

  • Eintrag 29426. Februar 1855

    Der Communal-WegewärterHeinrichs bittet mittelst Gesuchs vom 14. des Monats um angemessene Erhöhung seiner Besoldung von 110 Thaler jährlichs und seiner KleidungsEntschädigung um 10 Thlr.

    In Anbetracht der [Schreibfehler:gu(s)ten] Leistungen des p Heinrichs und namentlich bei Führung der ihm übertragenen Aufsicht bei den Wegearbeiten wird dem p Heinrichs vom 1. Januar courant an, eine Gehaltszulage von 10 Thlr und eine Kleider-EntschädigungsZulage von 5 Thlr zuerkannt.

    actum ut supra

  • Eintrag 29526. Februar 1855

    Vorsitzender theilt dem Gemeinderathe den Stand der Verhandlungen wegen Anlage einer Zweigbahn zwischen dem Bahnhofe der Aachen-Düsseldorf Eisenbahn und dem Erft-Canale mit, woraus hervorgeht, daß alle Aussicht vorhanden ist, daß diese Angelegenheit baldigst geordnet sein werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 29626. Februar 1855

    Der vorsitzende Bürgermeister trägt dem Gemeinderathe vor, wie die Verhandlungen mit der Eigenthümerin des Gutes Eppinghoven wegen Betheiligung an den Erbreiterungskosten des Neuß-Bergheimer Commu nalweges bei der Verwirklichung der Übernahme dieses Weges als Bezirksstraße bisher noch nicht zu dem gewünschten Resultate gediehen seien, bei dem Stand der Sache vielmehr eine directe Unterhandlung mit dieser Eigenthümerin, welche zu Laeken bei Brüssel wohne, wünschenswerth erscheine.

    Gemeinderath hält ebenfalls eine directe Unterhandlung für nöthig, und ersucht daher den Bürgermeister zu diesem Zwecke die Reise nach Laeken zu unternehmen, und Namens der Stadt die nöthige Verabredung zu treffen resp. Übereinkunft abzuschließen.

    actum ut supra

  • Eintrag 29712. März 1855

    Die betreffende Commission, welche den von der Hospital-Verwaltung gestellten Antrag auf Bewilligung der erforderlichen Mittel zur Anschaffung neuer Krankenpflege-Gegenstände einer Prüfung unterzogen, berichtete dem Gemeinderath, wie die Nothwendigkeit zur Beschaffung der fraglichen Gegenstände durch die geschehene Erweiterung der Anstalt und die Aufnahme einer vermehrten Zahl Erkrankter in dieselbe nicht zu verkennen sei.

    Damit diejenigen Pflege-Gegenstände, welche für das Hospital zunächst und unumgänglich nöthig sind, angeschafft werden können, bewilligt Gemeinderath auf den Antrag der Commission von der beanspruchten Summe von 489 Thl 9 Sgr. der Hospital-Verwaltung [eingefügt:vorläufig] einen Betrag von 300 Thlr, welche aus dem Extraordinarium der Stadt-Kasse auszuzahlen sind.

    actum ut supra

  • Eintrag 29812. März 1855

    Die Commission für Schul- und Kirchensachen berichtete dem Gemeinderathe über den vom KirchenVorstande gestellten Antrag auf Zuerkennung eines städtischen Zuschusses von 139 Thl. 2 Sgr. 9 Pf. zum Zweck der Berufung eines Curatgeistlichen für die hiesige Pfarre welche Berufung dadurch nothwendig sei, daß Herr ReligionslehrerEschweiler vom Gymnasium aus seiner bisherigen Stellung als Hülfsgeistlicher bei der Pfarrkirche ausscheide respective die von demselben wahrgenommene Stiftung abgebe.

    Nach reiflicher Erwägung sprach die Commission ihre Ansicht dahin aus, daß das Bedürfniß zur Berufung eines Curatgeistlichen, von der vakant werdenden Stiftung abgesehen, nicht gehörig nachgewiesen, daß der Kirchen-Vorstand daher hierum zu ersuchen, von demselben aber eventuell der Versuch zu machen sei, ob nicht ein geeigneter Privatgeistlicher in Cöln oder anderswo gefunden werden könnte, der zur Übernahme und Ausübung dieser

    Mit diesem Commissions-Vorschlage erklärte Gemeinderath sich einverstanden, indem er denselben zu seinem Beschlusse erhob.

    actum ut supra

  • Eintrag 29912. März 1855

    Gemeinderath genehmigte den von der Armen-Verwaltung unterm 27. Februar courant ausgefertigten Consens zur Löschung der erneuerungsweise gegen Joh. Winkels genommenen Hypotheken-Insciption vom 25. Januar 1848 Band 403 No 579 und vom nämlichen Tage Band 403 No 580 über 33 Thlr 3 Sgr. 3 Pf. resp. 37 Thl 8 Sgr., da das Handlungshaus H. Thywihsen & Sohn hierselbst als Rechtsnachfolger von p Winkels die beiden Kapitalien nebst Zinsen abgelegt hat.

    Imgleichen ertheilte Gemeinderath seine Genehmigung zu dem von der Armen-Verwaltung unterm 27. vorigen Monats ausgestelllten Consense zur Hypothekenlöschung einer unterm 19. Mai 1851 Band 447 No 304 erneuerungsweise gegen Caspar Jansen wegen eines Kapitales von 125 Thlr, das nunmehr nebst Zinsen abgelegt ist, genommenen Inscriptum.

    actum ut supra

  • Eintrag 30012. März 1855

    Auf den Antrag der Hospital-Verwaltung gab Gemeinderath seine Zustimmung, daß der Layenbruder-Aspirant Adam Breuer für das laufende Jahr als Krankenwärter im Hospitale versuchsweise zu einem Lohn von 24 Thl beibehalten werde. Vor Jahresschluß sei wegen dessen längerer Beibehaltung oder eventuelle Entlassung nach vorheriger Einholung des Gutachtens der Hospital-Ärzte näherer Antrag einzureichen.

    actum ut supra

  • Eintrag 30112. März 1855

    Ein Antrag der Hospital-Verwaltung wird vorgetragen, worin dieselbe beim Gemeinderathe darum nachsucht, daß derselbe mit der Berufung der Cath. Baake als barmherzige Schwester für's Hospital, die Annahme einer siebenten Schwester für diese Anstalt auch für die Folge definitiv genehmigen wolle, indem dies bei dem von der p Baake zur Zeit gemachten Anerbieten unterstellt worden, überdies aber auch durch

    Die bezügliche Commission, welche den Antrag in nähere Erwägung gezogen, schlägt dem Gemeinderathe vor zu beschließen, daß die Zahl der barmherzigen Schwestern im Bürgerhospitale jedenfalls so lange auf sieben aufrecht erhalten werden soll, als die Zinsen des Seitens der p Baake für die Genossenschaft der Schwestern bestimmten Capitals von 3000 Thlr in die Hospitalkasse fließen.

    Dieser Proposition der Commission schloß Gemeinderath sich an, und machte dieselbe zu seinem Beschlusse.

    actum ut supra

  • Eintrag 30212. März 1855

    Gemäß Eingabe vom 6. des Monats beabsichtigt die HospitalVerwaltung zwei Obligationen von 650 Thlr und 300 Thlr oder zusammen von 950 Thlr zu Lasten der Eheleute Christian Pesch in Osterath und zu Gunsten des hier verstorbenen ProfessorsHagemann auf das von Letzterem den hiesigen barmherzigen Schwestern vermachte Legat von 3 000 Thlr in Abschlag zu übernehmen.

    Da nach den vorgelegten Verhandlungen die beiden Kapitalien in hinreichender Weise hypothekarisch gesichert sind, so findet Gemeinderath gegen die beabsichtigte Übernahme derselben nicht zu erinnern.

    actum ut supra

  • Eintrag 30312. März 1855

    Eine Mittheilung der Schul-Commission wird vorgelesen, wornach dieselbe die durch das Ausscheiden des OberlehrersRichen vakante erste Lehrerstelle an der Elementar-Mädchenschule provisorisch und unter Zusicherung eines Gehaltes von 260 Thlr. Der hierum eingekommenen LehrerinSchmedding verliehen hat, in Folge dessen die Lehrerin Rademacher, welche bis jetzt mit einem Gehalte von 165 Thlr an einer 3ten Klasse wirkt, in die Stelle der Lehrerin Schmedding an einer 2ten Klasse mit 180 Thlr Gehalt, die Lehrerin Deutmann an der 4ten Klasse an eine 3te Klasse aufrücken würde, und die beiden Gehälter der Lehrerinnen Deutmann und Schikowsky von 159 Thlr auf 165 Thlr festzustellen wären. Dann hat die Schul-Commission dem ersten Lehrer Neumann an der Schule im Glockhammer in Anbetracht, daß diesem Lehrer bei eintretenden Vakanzen Aussichten auf verbesserte Stellung eröffnet worden, daß derselbe die am meisten frequentirte Schule unter seiner Leitung hat, und ihm außerdem noch

    Zu der neuen Gehaltsfeststellung der Lehrerinnen Schmedding, Rademacher, Deutmann und Schikowsky gab Gemeinderath sein Einverständniß. Über die Gehalts-Erhöhung des Lehrers Neumann behielt derselbe sich dagegen Beschluß vor.

    actum ut supra

  • Eintrag 30412. März 1855

    Einen Antrag der Pächter der Niederthorer Mahlmühle auf Anlage einer Vorrichtung zur Verfertigung von Vorschußmehl überwies Gemeinderath an die betreffende Commission.

    actum ut supra

  • Eintrag 30519. März 1855

    Nach Vernehmung des Berichtes der betr. Commission über den Antrag der MühlenpächterHansen und Nix auf Anlage einer Einrichtung zur Verfertigung von Vorschußmehl in der Niederthorer-Mahlmühle, in Verbindung mit dem bedingungsmäßig anzulegenden vierten Geläufe, erklärte Gemeinderath sich bereit, die Vorrichtung für Vorschußmehl ausführen zu lassen, wenn die gedachten Pächter sich anheischig machen, an Zinsen und für Abnutzung sieben Prozent der Kostensumme dieser Vorrichtung jährlichs an die Stadt zu vergüten, und beim

    actum ut supra

  • Eintrag 30619. März 1855

    Dem Gemeinderathe wird eine Verfügung der Königlichen Regierung vom 1. des Monats No 1076 I S. II g vorgelegt, welcher gemäß beansprucht wird, daß diejenigen größeren Gemeinden, welchen die eingehenden Polizei- und ZuchtpolizeistrafGelder, deshalb, weil sie eigene Anstalten zur Unterbringung verlassener Kinder besitzen, bestimmungsmäßig ausbezahlt werden, aus diesen Geldern einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Taubstummenschulen leisten.

    Obgleich Gemeinderath für die Stadt Neuss, welche jährlich durchschnittlich nicht 150 Thlr an Polizei- und Zuchtpolizeistrafgeldern bezieht, während sie für die Verpflegung und Erziehung ihrer Waisen- und verwahrlosten Kinder jährlich über 1 000 Thlr auslegt, aus den bezüglichen Bestimmungen eine Verpflichtung zur Leisterung von Beiträgen für die Taubstummenschulen nicht herleiten kann, so will derselbe dennoch, in Anbetracht der Gemeinnützigkeit der Taubstummen-Institute nicht anstehen, hiermit für die Jahre 1854, 1855 und 1856 einen jährlichen Beitrag von 18 Thlr aus jenen Strafgeldern zu bewilligen, wobei jedoch unterstellt wird, daß die übrigen größeren Gemeinden verhältnißmäßig ähnliche Beiträge zuerkennen.

    actum ut supra

  • Eintrag 30719. März 1855

    Es wird dem Gemeinderathe vorgetragen, daß der KaufmannPeter Reinartz hierselbst beabsichtige, in der Friedrichstraße an der Breitgasse, das vor mehren Jahren schon von ihm projectirt gewesene Gebäude ausführen zu lassen, in Folge dessen derselbe, wenn dort der Bau-Alignementsplan zur Ausführung kommen soll, in die Breitgasse einzurücken, und die Stadt zur Erlangung des nöthigen Terrains für die im Bau-Alignementsplan vorgesehene Breitstraße, von dem Kohlenplatze des HerrnPeter Paul Taschen 10 Ruthen 40 Fuß zu erwerben hätte.

    Unter Bezugnahme auf seinen Beschluß vom 18. Februar 1848, gab Gemeinderath die Erklärung ab, wie er die Eröffnung der Breitgasse, wie solche im Stadtbauplane vorgesehen, auch jetzt noch nicht als be-

    Gleichwohl überläßt Gemeinderath es dem p Reinartz, sich mit dem p Taschen der Art zu verständigen, daß letzterer das nöthige Terrain abgebe, und Ersterer dadurch mit seinem Gebäude in die jetzige Breitgasse vorrücken könne, und will derselbe für den Fall, daß diese Verständigung zu Stande kommen sollte, sich die Bewilligung einer angemessenen Entschädigung vorbehalten.

    actum ut supra

  • Eintrag 30819. März 1855

    Gemeinderath überwies ein Gesuch der TöpferGebr. Lapp um Gestattung von Erdstechen an die Commission für städtische Eigenthum.

    actum ut supra

  • Eintrag 30926. März 1855

    Nachdem durch den Leihhaus-VerwalterRosellen angezeigt worden, daß sich ein Pfänderbestand des Leihhauses ein Manko im Betrage von 467 Thl 17 Sgr. ergeben habe, beschließt Gemeinderath nach vorheriger Diskussion

    actum ut supra

  • Eintrag 31026. März 1855

    Es wird dem Gemeinderathe in Bezugnahme auf den Beschluß vom 12. des Monats eine Mittheilung des Kirchenrathes vom 19. courant vorgelegt, worin derselbe die Berufung eines Curatgeistlichen an Stelle des die Wahnehmung der Hütten'schen Fundation aufgebenden E. Eschweiler dadurch als nothwendig darstellt, daß bei Nichtberufung eines Geistlichen die, einen theil dieser Stiftung bildende EilfUhr-Messe an Sonn- und Feiertagen ausfallen würde, welche letzere Messe indessen Bedürfnis geworden.

    Wenn auch Gemeinderath seinerseits die Nothwendigkeit der Beibehaltung der Eilf-UhrMesse an Sonn- und Feiertagen nicht verkennt, so liegt nach seiner Ansicht doch nicht das Bedürfniß zur Berufung eines Curatgeistlichen vor, indem gedachte Messe sich reichlich aus dem Ertrage der Stiftung honoriren lasse, und zur Lesung derselben wohl der eine oder andre der hiesigen Geistlichen bereit sein werde. Es sei zu dem Ende zu erwägen, ob die mit der Stiftung verbundenen Funktionen nicht in der Art zu trennen wären, daß für die Abhaltung der auf 104 bestimmten Messen ein Honorar von 120 Thlr festgestellt werde, wodurch die 37 WochenMessen zu 15 Sgr pro Messe mit . . 18 Thl 15 Sgr. und die 67 Eilf-Uhr-Messen an Sonnund Feiertagen à 1 Thl 15 Sgr. stark mit 101 Thl 15 Sgr. in Summa mit 120 Thl honorirt würden, und daß der Rest des StiftungsErtrages ad 80 Thl dann den in der Pfarrkirche das Beichtamt und die Catechese versehenden Geistlichen als Honorar für vermehrte Funktionen zugetheilt werde, in welchem letzteren Falle es auch nicht schwer fallen würde, für den ersteren Theil einen Geistlichen ausfindig zu machen

    actum ut supra

  • Eintrag 31126. März 1855

    Auf Grund einer landräthlichen Verfügung vom 10. Dezember vorigen Jahres No 6375, wornach der letzte ProvinzialLandtag einen Antrag auf Übernahme des Neuß-Bergheimer-Communalweges unter die Bezirksstraßen gestellt hat und der Gemeinderath wegen der Übernahme der Kosten der bezirksstraßenmäßigen Instandsetzung des fraglichen Weges (:betragend pro Meile ca 12 000 Thlr:) vernommen werden soll, gab derselbe heute die Erklärung ab, wie er die Aufnahme dieses Communalweges unter die Bezirksstraßen sehr gern sehen würde, und wie er sich demnach bereit erkläre, den Weg im Bereiche der hiesigen Gemeinde, nämlich von Neuß bis zur Weingartzbrücke behufs Aufnahme desselben unter die Bezirksstraßen, in der für Bezirksstraßen vorgeschriebenen Weise auf Kosten der Gemeinde erbreitern respective umbauen zu lassen, in der Voraussetzung, daß der in dem diesseitigen Regierungs-Bezirke gelegenen Strecke dieses Communalweges dieselbe Staats-Prämie zugebilligt werde, welche der in dem Regierungsbezirk Cöln und in der Gemeinde Rommerskirchen gelegenen Strecke desselben Weges bewilligt worden, um deren Gewährung zugleich höhern Orts gebeten wird.

    Anlangend die von der Gemeinde Neuß ausgebaute weitere Strecke des Neuß-Bergheimer-Communalweges von der Weingartzbrücke bis zur GohrerGrenze, so wird zunächst bemerkt, daß vor Anlage des Weges unterm 12. April 1847 zwischen der Stadt Neuß und dem Besitzer des anschießenden Gutes Eppinghoven ein notarieller Vertrag abgeschlossen worden ist, wornach der Besitzer des gedachten Gutes fragliche Wegestrecke während zehn Jahren zu unterhalten hat, und es ihm bei Ablauf dieser Frist freistehen soll, gegen Abführung einer Entschädigung von 1 500 Thlr an die Stadt, sich der Unterhaltung

    actum ut supra

  • Eintrag 31226. März 1855

    In Verfolg des bezüglichen Beschlusses vom 12. des Monats bewilligte Gemeinderath dem ersten Lehrer an der Elementar-Schule im GlockhammerG. Neumann aus Veranlassung der in jenem Beschlusse angeführten Umstände vom 1. April courant an eine Gehaltszulage von 30 Thl jährlich. Auf eine weitere Zulage, wie sie von der Schul-Commission beantragt worden, wurde nicht eingegangen.

    actum ut supra

  • Eintrag 31326. März 1855

    Dem LehrerBurbach an der Elementar-Mädchenschule wurde in Berücksichtigung seiner guten Leistungen eine Gratifikation von 15 Thlr zuerkannt.

    actum ut supra

  • Eintrag 31426. März 1855

    Gemeinderath erklärte sich damit einverstanden, daß den Erben des am 20. des Monats verstorbenen beurlaubten Feldhüters Quadt die für letzteren ausgeworfene Entschädigung von 5 Thlr monatlich noch für die Monats April, Mai und Juni courant mit 15 Thlr ausbezahlt werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 31526. März 1855

    Die Commission für Finanzwesen wurde beauftragt mit

    actum ut supra

  • Eintrag 31626. März 1855

    Ein Antrag der Verwaltung auf Instandsetzung des Pflasters auf verschiedenen Straßen der Stadt wurde an die Commission für Bauwesen überwiesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 31716. April 1855

    Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung mit einer Mittheilung über den Stand der weitern Verhandlungen wegen Anlage einer Zweigbahn zwischen dem Bahnhofe der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn und dem Erft-Canale.

    Darauf verliest derselbe ein Schreiben des Advokaten Arwalts Forst zu Cöln vom 27. Merz courant wornach der Appelations-Gerichts-Hof die Berufung des Hauses Thywissen in der Prozeßsache wegen des Einganges zum städtischen Lohhofe verworfen hat. Gemeinderath behält sich Beschluß zur Anbahnung einer gütlichen Ausgleichung nach Eingang des Urtheils vor.

    actum ut supra

  • Eintrag 31816. April 1855

    Damit besser ermessen werden könne, ob es mit Rücksicht auf die künftige Wiederherstellung der Hessenthorbrücke an-

    actum ut supra

  • Eintrag 31916. April 1855

    Auf die Mittheilung des Bürgermeisters, daß bei Gelegenheit der begonnenen baulichen Arbeiten an der Niederthorer Mahlmühle auch der Abbruch des Niederthores in Angriff genommen worden, ersuchte Gemeinderath den Bürgermeister, ebenfalls den beschlossenen Abbruch des daselbst noch stehenden ehemaligen Pförtnerhauses in der Weise anzuordnen, daß dasselbe bis zum 15. Mai c. vollständig geräumt sei, und als dann der Abbruch jedenfalls vor sich gehen könne.

    actum ut supra

  • Eintrag 32016. April 1855

    Gemeinderath bemerkt auf ein Gesuch des Kalkbrenners und Kohlenhändlers Kaiser am Heerdterbusch um Ermäßigung der Kanalgebühren von den durch ihn zu beziehenden Kohlen von 2 auf 1 Pf pro Centner, daß dieser Gegenstand erst zur Sprache zu bringen sei, wenn die Zweigbahn-Angelegenheit ihre Entscheidung gefunden habe, indem nach Ausführung der Zweigbahn ohnehin die eine oder andre Modifikation des Erftgebührentarifs sich als nothwendig herausstellen dürfte.

    actum ut supra

  • Eintrag 32116. April 1855

    Gegen die Persönlichkeit des um die erledigte Stelle des verstorbenen Polizeidieners Krebs eingekommenen Feldhüters Bellen fand Gemeinderath nichts zu erinnern. Das Einkommen des neuen Polizeidieners sei jenem des Polizeidieners Loewen welcher 160 Thl Gehalt 30 Thl Kleidungs- und 25 Thl Miethentschädigung beziehe, gleich zu stellen.

    Der Wittwe des verstorbenen Polizeidieners Krebs wurde das Einkommen des letztere noch für die Monate April, Mai, Juni als Unterstützung zuerkannt.

    actum ut supra

  • Eintrag 32216. April 1855

    Gemeinderath nahm von dem Verzeichniß der am 1. Quartal courant temporär in das Bürgerhospital auf-

    actum ut supra

  • Eintrag 32316. April 1855

    Dem Gemeinderathe wurde das Resultat der am 3. April courant Statt gehabten Wiederverpachtung verschiedener städtischen Grundstücke vorgelegt, worauf derselbe bemerkte, daß die Landparzellen städt. Atlas Blatt III Nr. 198 & 199, auf welche im Ganzen 18 Thl Pachtzins geboten worden, nur dann als genehmigt zu betrachten seien, wenn der betr. Pächter sich zu einem jährlichen Pachtzinse von 22 Thlr verstehe, daß das von dem Pächter Caspar Keusen auf die Landparzelle Bl. II No 143 freiwillig gemachte Mehrgebot bis zu 25 Thl 10 Sgr. acceptirt werde, daß ferner die Landparzellen Blatt II No 144 bis 146, 150, 152 bis 159 & 161 nur in dem Falle zugeschlagen werden, wenn die betr. Pächter sich zur Zahlung einer Pacht von 18 Thlr jährlich pro Morgen anheischig machen, daß die Parzellen Bl. III No 201 - 204. worauf Andrian Lohmann 28 Thlr und Theod. Hellersberg nachträglich 40 Thl jährliche Pacht geboten habe, dem Ersteren zuzuschlagen sei, wenn derselbe zur Entrichtung der Pacht von 40 Thl bereit sei, wogegen im entgegengesetzen Falle dem p Theod. Hellersberg der Zuschlag zu ertheilen, und daß die Verpachtung vom 3. April 1855 im Übrigen genehmigt werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 32416. April 1855

    Der Student {der} philologieJos. Zeck, welchem unterm 30. October vorigen Jahres zur Fortsetzung seiner Studien ein Vorschuß von 50 Thlr aus städtischer Kasse bewilligt worden, trägt in einem erneuerten Gesuche die Bitte vor, ihm nunmehr eine ähnliche Wohlthat für das kommende Semester zu Theil werden zu lassen, zumal es ihm ungeachtet aller Bemühungen bisher nicht gelungen sei, ein Stipendium zu erlangen.

    Damit der p Zeck nicht in die Nothwenditgkeit versetzt werde, seine Studien aufgeben zu müssen, bewilligt Gemeinderath demselben einen abermaligen Vorschuß von fünfzig Thalern mit dem ausdrücklichen Vorbehalte jedoch, daß er bei seiner dereinstigen Anstellung verpflichtet sei, diesen sowohl als den früheren Vorschuß wieder zurückzuerstatten.

    actum ut supra

  • Eintrag 32523. April 1855

    Dem Gemeinderathe werden die Rechnungen des Leihhauses und der Sparkasse für das Jahr 1854 nebst einem Antrage des Leihhaus-Verwalters und SparkassenRendanten Rosellen auf Regulirung seiner AnstellungsVerhältnisse, Feststellung einer angemessenen höhere Besoldung und Disponibelstellung einer bestimmten Summe für die zeitweise Beschäftigung eines Hülfsschreibers bei diesen beiden Instituten, vorgelegt.

    Die beiden Rechnung sowohl als der Antrag des p Rosellen wurden der Commission für Rechnungswesen zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 32623. April 1855

    Nachdem der AckererTosetti den mit der Stadt abgeschlossenen Vertrag wegen Haltens zweier Zuchtstiere der Art gekündigt hat, daß derselbe mit dem 7. Juli courant abläuft, ersuchte Gemeinderath den Bürgermeister, öffentliche Bekanntmachung darüber zu erlassen, daß die Haltung zweier Zuchtstiere gegen Entschädigung von der Stadt übernommen werden könne.

    actum ut supra

  • Eintrag 32723. April 1855

    Der Vorsitzende teilt dem Gemeinderathe mit, daß der FuhrmannHubert Drossart in der Windmühlenstraße seinem Hinterbau gegenüber eine hölzerne Einfriedigung errichtet und eine Düngergrube mit einem Abzugs-Canale angelegt habe, ohne daß die an ihn gerichtete Aufforderung, diese Anlagen zu beseitigen, beachtet worden wäre, vielmehr habe Drossart zuletzt behauptet, das betr. Terrain sei sein Eingenthum. Gemeinderath bemerkte darauf, daß derselbe zunächst polizeilich zur Beseitigung der Einfriedigung pp anzuhalten sei, wornach es ihm dann in einem anzuhebenden Prozesse überlassen werden müsse, sein Eigenthumsrecht zu beweisen.

    actum ut supra

  • Eintrag 32823. April 1855

    Die betreffende Commission berichtete in Betreff der in Anregung gebrachten Aufstellung einer neuen Einquartirungs-Ordnung, daß die hiesige Einquartirungs-Ordnung auf Grund der bestehenden gesetzlichen

    Gemeinderath sprach sich demnach ebenfalls dafür aus, daß die hier bestehende Einquartirungs-Ordnung einer Modifikation nicht unterbreitet werde.

    Gemeinderath ersuchte noch den Bürgermeister, bei Königlicher Regierung anzufragen, ob und in wie weit es überhaupt zuläßig sei, Auswärtige, welche in hiesiger Gemeinde Wiesen besitzen, dafür hier ratirlich zur Einquartirung heranzuziehen.

    actum ut supra

  • Eintrag 32923. April 1855

    Auf den Vorschlag der Commission für Bauwesen, genehmigt Gemeinderath, daß die Wallstraße vom Rheinthore bis zum Viehmarkte umgepflastert, in der Strecke dem Viehmarkte entlang dagegen ausgebessert werde. Dann sieht derselbe über die Umpflasterung der Mühlenstraße und eines Theiles der Brückstraße der Vorlage von Kostenanschlägen entgegen, indem er sich hierüber noch Beschluß vorbehält.

    actum ut supra

  • Eintrag 33030. April 1855

    Gemeinderath ertheilte zu der am 27. Merz courant Statt gehabten Verpachtung von Hospital-Grundstücken zur jährlichen Pachtsumme von 1 094 Thlr 18 Sgr. 4 Pf incl. 4 Sgr. Steuervergütung pro Thlr, seine Genehmigung.

    actum ut supra

  • Eintrag 33130. April 1855

    Mit Bezugnahme auf die vorliegenden Gesuche um Gestattung von Erdstechen auf städtischem Eigenthum beschließt Gemeinderath, das Erdstechen an den Erftufern in der Weise zuzulassen, daß dadurch die Erft zweckmäßig erweitert werde.

    Die Ausführung müsse nach Anweisung der betreffenden Fachkommission erfolgen, von welcher auch die von den Töpfern und Pfannenbäckern zu entrichtende Entschädigung festzustellen sei.

    actum ut supra

  • Eintrag 33230. April 1855

    In Folge seines Gesuchs vom 8. Merz c. bewilligte Gemeinderath dem CommunalsteuerdienerSterk eine nachträgliche Gratifikation von 5 Thlr für verlorene Gebühren im Jahre 1854.

    actum ut supra

  • Eintrag 33330. April 1855

    Der Beschluß über ein Gesuch des Lehrers Hermanns um Erhöhung seiner Miethentschädigung wurde bis zur nächsten Etats-Aufstellung vertagt.

    actum ut supra

  • Eintrag 33430. April 1855

    Wie im vorigen, so wurde auch in diesem Jahre die Grasnutzung in den Gräben des Neuß-Gladbacher Communalweges dem hierum eingekommenen Chaussee-AufseherLemmer zuerkannt.

    actum ut supra

  • Eintrag 33521. Mai 1855

    Dem Gemeinderathe wird eine höhere Verfügung die Bildung eines Vereins betreffend, welcher sich die verbesserte Unterstützung der Bedürftigen und die Abstellung der Bettelei zur Aufgabe macht, mit der Einladung vorgelegt, sich darüber auszusprechen, ob es nicht angemessen erscheinen möchte, an hiesigem Orte einen ähnlichen Verein ins Leben zu rufen.

    Gemeinderath überwies den Gegenstand der bezüglichen Commission zur näheren Prüfung und Berichterstattung.

    actum ut supra

  • Eintrag 33621. Mai 1855

    Es werden die Gesuche der verschiedenen Bewerber um die erledigte Feldhüterstelle vorgetragen, worauf Gemeinderath bemerkte, daß er gegen die angemeldeten Persönlichkeiten nichts zu erinnern finde.

    actum ut supra

  • Eintrag 33721. Mai 1855

    Gemeinderath nimmt Kenntniß von einem durch das Bataillons-Commando befürworteten Antrage des WachtmeisterHaumann hierselbst um Erhöhung des städtischen Servis-Zuschusses von 27 Thlr. Namentlich wird beantragt, daß demselben in Anbetracht der Theuerung der Miethe und der Brenn- und Erleuchtungs-Materialien eine wiederrufliche persönliche Zulage vom 13 Thl bewilligt werden möge, wie solche bereits im Jahre 1853 dem Kreisfeldwebel zuerkannt worden sei.

    Gemeinderath gab hierauf die Erklärung ab, daß dem Kreisfeldwebel jene Zulage insbesondre mit Rücksicht darauf zugebilligt worden, daß derselbe viele schriftliche Arbeiten zu besorgen, überhaupt alle An- und Abmeldungen der Landwehrmänner sowohl der Infanterie- als Cavallerie entgegen zu nehmen, und dadurch jedenfalls ein Bureauzimmer nöthig habe, in welcher Lage der EskadronsWachtmeister nicht sei, daß dennoch zur Bewilligung einer ähnlichen Zulage für den letzteren eine für den Kreisfeldwebel keine hinreichende Veranlassung vorliege. Berücksichtigend die gegenwärtigen Theuerungs-Verhältnisse wurde dem p Wachtmeister, welcher vom Staate einen Servis von 27 Thl und von der Stadt einen Serviszuschuß von ebenfalls 27 Thlr bezieht, für das laufende Jahr eine

    actum ut supra

  • Eintrag 33821. Mai 1855

    Gemeinderath beschließt, die seither der Wittwe des verstorbenen Polizeidieners Esser zur Benutzung überwiesene, von derselben in Wirklichkeit aber nicht benutzte Wohnung in dem Hause Sect. B Nr. 61 3/4. vom 1. October c. an, dem PolizeidienerBellen als Dienstwohnung anzuweisen.

    actum ut supra

  • Eintrag 33921. Mai 1855

    Das in den Gräben des Communalweges nach dem Rheine wachsende Gras wurde für das laufende Jahr wiederum dem WegewärterHeinrichs zuerkannt.

    actum ut supra

  • Eintrag 34021. Mai 1855

    Ein Gesuch von Heinr. Brauweiler um Ertheilung der Conzession zur Anfertigung von Gesuchen, Eingaben, wird dem Gemeinderath vorgelegt, damit derselbe auf Grund des § 68 der Verordnung vom 9. Februar 1849 sich darüber ausspreche, ob die Nützlichkeit und das Bedürfniß zu einer solchen Conzessionsbewilligung anerkannt werde. Gemeinderath beantwortete die gestellte Frage ablehend.

    actum ut supra

  • Eintrag 34121. Mai 1855

    Auf den Vortrag des Bürgermeisters, daß der JohannisJahrmarkt und der Martini-Jahrmarkt beide in diesem Jahre auf Sonntage fallen und daher zu erwägen sei, ob nicht in Ansehung der für den Sonntagsverkehr durch die neuern höheren Bestimmungen eingetretenen Beschränkungen eine Verlegung der beiden Märkte auf die folgenden Montage vorzuziehen sein dürfte, beschließt Gemeinderat in Modifikation seiner früheren Erklärung, diejenigen Jahrmärkte welche auf Sonntage fallen, in der Folge auf die nächsten Montage zu verlegen.

    actum ut supra

  • Eintrag 3424. Juni 1855

    Der vorsitzende Bürgermeister legte dem Gemeinderath in Folge einer landräthlichen Verfügung vom 22. Mai c. ein von ihm aufgestelltes Verzeichniß derjenigen in der Bürgermeisterei Neuß gelegenen öffentlichen Gemeindewege, welche außer den als Communalwege ausgebauten Wegen noch vorhanden sind, zu dem Zwecke vor, damit dasselbe geprüft, und demnächst der höhern Behörde behufs Sicherstellung des Eigenthumsrechtes der Gemeinde, zur Feststellung eingereicht werde.

    Gemeinderath unterwarf das Verzeichniß einer speziellen Prüfung und erklärte sich mit demselben einverstanden, gleichzeitig beschließend, daß die fraglichen Wege geometrisch vermessen, chartirt und in Steine gesetzt werden sollen.

    Über die eventuelle Instandsetzung oder Ausbauung derselben behielt Gemeinderath sich Beschluß bis zur nächsten Aufstellung des Verwendungsplanes der Communalwegebaumittel vor.

    actum ut supra

  • Eintrag 3434. Juni 1855

    Dem Gemeinderath wird vorgetragen, wie nähere Ermittelungen ergeben haben, daß die beabsichtigte Instandsetzung des Scheibenschützenhauses mit der mittelst Beschluß vom 15. Mai vorigen Jahres votirten Summe von 450 Thlr als eine unvollständige, bei dem total baufälligen Zustande des untern Theiles des Schützenhauses nicht anräthlich erscheine, daß vielmehr eine radicale Wiederherstellung unumgänglich nothwendig sei, deren Kosten vielleicht auf das Doppelte oder gar 1000 bis 1200 Thl. zu stehen kommen werden, welcher Grund die Veranlassung sei, daß die Instandsetzungs-Arbeiten seither nicht zur Ausführung gebracht worden. Es wurde nun weiterhin bemerkt, daß der Stadt dreierlei Wahl bleibe, entweder die Restauration ungeachtet der Mehrkosten dennoch vornehmen zu lassen, oder das Scheibenhaus abtragen und mit möglichst geringen Kosten einen Schießstand herstellen oder aber ein ganz neues Haus, welches im Souterrain den Schießstand und in der Etage eine Wohnung halte, errichten zu lassen. Die

    actum ut supra

  • Eintrag 3444. Juni 1855

    Vorsitzender theilt dem Gemeinderath mit, wie höhern Orts vorgeschlagen worden, zur Erzielung richtiger Mittelpreise des Fruchtmarktes, sämmliche abgeschlossenen Verkäufe nach Namen der Käufer und Verkäufer, Gattung und Scheffelzahl der Früchte und dem Preise registriren zu lassen, und wie ferner die früherhin in Anregung gebrachte Anstellung dreier vereideter Makler, welche Anstellung die Königliche Regierung damals bei dem Königlichen hohen Ministerium habe befürworten wollen, wieder aufzunehmen sei.

    Die spezielle Registrirung der Verkäufe betreffend, bemerkt Gemeinderath, daß eine derartige Maßregel, abgesehen davon, daß dieselbe wegen der Verschiedenheit der Fruchtqualitäten sowohl als wegen der möglichkerweise zu erwartenden unrichtigen Angaben, für die Ermittelung der Durchschnittspreise gar keinen Anhalt liefere, nur geeignet sei, den freien Verkehr des Marktes zu lähmen und die Frequenz desselben wesentlich zu beeinträchtigen, zumal an hiesigem Markte der Umschlag bedeutend sei und in der Regel so schnell von Statten gehe, wie schwerlich an irgend einem andern Markte. Die Feststellung der Mittelpreise könne am geeignetesten bewirkt werden durch Besprechung einer gemischten Commission bestehend aus einem oder zwei zuverläßigen Fruchthändlern, Maklern und einem Bäcker sowie durch gleichzeitige An-

    In Betreff der Anstellung vereideter Fruchtmakler erklärte Gemeinderath, wie bereits durch gemeinderäthlichen Beschluß vom 23. November 1843 von dieser Anstellung bis dahin Abstand genommen worden, daß für den hiesigen Platz eine Handelskammer errichtet sei. Derselbe bemerkt weiterhin daß, nachdem dem übermäßigen Zunehmen und dem Fungiren unzuverlässiger Makler in der Folge, durch die Gewerbegesetzgebung vorgebeugt sei, unterm 20. Februar 1853 der Beschluß gefaßt worden, die Zahl der hiesigen Makler für die Zukunft auf zehn zu beschränken, wogegen die gegenwärtig von früher her gestattete größere Zahl bis zur allmählig erfolgenden Reduction auf zehn, einstweilen zu belassen wäre. Hierdurch sei die Makler-Angelegenheit vor der Hand geordnet, nur müsse darauf gehalten werden, daß die fungirenden Makler ihre Befugnisse nicht überschreiben um namentlich sich keine Überforderungen zu Schulden kommen lassen, noch auf die freie Bewegung des Marktverkehrs zum Nachtheile der Käufer oder Verkäufer durch geheime Vereinbarungen oder gar durch Unterschleife störend einwirken.

    actum ut supra

  • Eintrag 3454. Juni 1855

    Auf den Antrag des Eisenhändlers und Schlossermeisters Josten genehmigte Gemeinderath, daß demselben ein kleines unbenutztes Terrain des Gartens an der Schule im Glockhammer gegen einen angemessenen Pachtzins in Pacht gegeben werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 3464. Juni 1855

    Ferner genehmigte Gemeinderath die Verpachtung eines halben Morgen von der Laache vor dem Rheinthore an den Holzhändler Joh. Quadt hierselbst zum jährlichen Betrage von zehn Thlrn.

    actum ut supra

  • Eintrag 34718. Juni 1855

    Ein Gesuch des von Dülken aus hier eingezogenen Factor Arnold Sticker um Erlaß des für seine Familie 30 Thl betragenden Einzugsgeldes wird vorgelesen, worauf Gemeinderath in Anerkennung, daß Eheleute Sticker beide geborne Neußer sind, beschließt, das Einzugsgeld derselben ausnahmsweise auf die Hälfte von 15 Thl zu reduziren.

    Auf ein weiteres Gesuch von Ph. Esser um Zurückzahlung von 3 Thlrn Einzugsgeld, welche derselbe für seine von Grimlinghausen aus hier eingezogenen, vor Kurzem aber wieder dorthin verzogenen Schwiegervater Peter Hamacher gezahlt hat, bemerkte Gemeinderath, wie er in Anbetracht der mißlichen Lage des Bittstellers die Zurückzahlung hiermit genehmigen wolle, indessen habe letztere erst Statt zu finden, wenn p Hamacher durch einen neuen einjährigen Wohnsitz in Grimlinghausen, dort wieder Heimathrechte erlangt habe.

    actum ut supra

  • Eintrag 34818. Juni 1855

    Gemeinderath genehmigt, daß dem Ackerer Math. Neidhöfer hierselbst vom 7. Juli c. an die Haltung zweier Ziehochsen gegen eine jährliche Vergütung von hundert Thlrn auf drei oder sechs Jahre unter Vorbehalt dreimonatlicher Kündigung übertragen werde, wobei derselbe dem p. Neidhöfer für die nöthige Einrichtung, die bei Aufhebung des Vertrages an die Stadt übergehen solle, einen Betrag von fünfzehn Thln bewilligt.

    actum ut supra

  • Eintrag 34918. Juni 1855

    Aus Anlaß des fünfundzwanzigjährigen DienstJubiläums des ersten Lehrers an der ElementarKnabenschuleChrist. Busch, bewilligte Gemeinderath demselben in Anerkennung seiner fortwährenden guten Leistungen eine Gratifikation von fünfzwanzig Thlrn.

    actum ut supra

  • Eintrag 35018. Juni 1855

    Gemeinderath gab seine Zustimmung zu der am 13. des Monats Statt gefundenen Verpachtung der dies-

    actum ut supra

  • Eintrag 35118. Juni 1855

    Es wird dem Gemeinderath mitgetheilt, daß in Gemäßheit des Beschlusses vom 16. April c. der BaumeisterThomas mit der Mission nach Duisburg beauftragt worden, um von der dortigen neuen Ziehbrücke Kenntniß zu nehmen, und demnächst seine Ansicht darüber auszusprechen, ob die Ausfüllung der Kammern an der hiesigen Hessenthorbrücke statthaft erscheine. Derselbe habe sich die dasige Brücke angesehen, und darüber berichtet, daß solche mit einem aufrechtstehenden Aufziehwerk ohne Kammern versehen sei, und nach diesem Muster die hiesige Brücke als Aufziehbrücke zweckmäßig hergestellt werden könne, wenn auch die jetzt vorhandenen Kammern an derselben zur Verminderung kostspieliger Reparaturen mit Erde angefüllt werden.

    Gemeinderath ersucht den vorsitzenden Bürgermeister, das Nöthige zur Ausfüllung der Kammern anzuordnen.

    actum ut supra

  • Eintrag 35218. Juni 1855

    Dem Gemeinderath wird die Aufstellung der Königlichen Direction der Aachen-Düsseldorf-Ruhrorter Eisenbahn in Betreff eines Übereinkommens über die Anlage einer Zweigbahn von dem Bahnhofe Neuhs der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn nach den Niederlagen am Erftkanale respective dem Haupt-Zoll-Amte vorgelegt, worauf derselbe nach vorläufiger Besprechung, die Sache der betreffenden Commission zur Prüfung und Vorlage von Propositionen zu einer abzugebenden Erklärung mit dem Bemerken überwies, daß die Commission noch einige unterrichtete Gewerbetreibende außerhalb des Gemeinderathes hizuzuziehen und zu der Berathung beim Gemeinderathe eine eigene Sitzung dafür anberaumt werden möge.

    actum ut supra

  • Eintrag 35318. Juni 1855

    Ein Gesuch von Herrn Adolf Linden um käufliche Überlassung eines kleinen städtischen Platzes am Oberthore wurde an die bezügliche Commission überwiesen.

    actum ut supra

    Der Barrier-EmpfängerNeuhausen auf dem NeußBerg.

    Gemeinderath autorisirte den Bürgermeister, im Benehmen mit Sachverständigen das zur Erreichung des Zweckes Nöthige ausführen zu lassen.

    actum ut supra

  • Eintrag 35418. Juni 1855

    Gemeinderath nahm den Bericht über das Project eines Erziehungshauses für verwirrte und verwahrloste Mädchen entgegen, und gab nach Anhörung der bezüglichen Verhandlungen die Erklärung ab, wie er die Nützlichkeit und Nothwendigkeit der Errichtung einer solchen Anstalt anerkennen, und daher über die durch die Ausführung derselben für die Stadt entstehenden Auslagen respective über die Mehrkosten gegen die jetzigen Auslagen, einer näheren Vorlage der Armen-Verwaltung entgegensähe.

    actum ut supra

  • Eintrag 35527. Juni 1855

    Gemeinderath genehmigte in heutiger Sitzung die am 20. des Monats Statt gefundene Gras- und Roggen-Verpachtung auf der städtischen Laache vor dem Rheinthore und einigen andern Gemeindeparzellen zum Betrage von überhaupt von 262 Thl 5 Sgr sowie die am 25. des Monats geschehene allgemeine Verpachtung der städtischen Gräserei zur Summe von überhaupt 11 922 Thl. 27 Sgr. einschließlich 10 % Schlaggelder.

    actum ut supra

  • Eintrag 35627. Juni 1855

    Ein Antrag der Hospital-Verwaltung auf Anlage einer Wasserleitung in die obere Etage des Hospitalgebäudes wird der Commission für Bauwesen zur Untersuchung überwiesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 35727. Juni 1855

    Die Commission für Bauwesen p berichtete dem Gemeinderathe über die Seitens der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Direction gestellten Bedingungen in Betreff eines zu treffenden Übereinkommens mit der Stadt wegen Ausführung einer Zweigbahn vom hiesigen Bahnhofe zum Erft-Canale respective zum Zollhofe, aus welchem Referate Gemeinderath entnimmt, daß die von der Direction aufgestellten Bedingungen für die Stadt nicht annehmbar erscheinen, vielmehr mehrere erhebliche Modifikationen vorgeschlagen werden.

    Nach geschehener Diskussion, wobei namentlich auch proponirt wurde, die Conzession dafür zu erwirken, daß die Stadt nach einem höhern Orts genehmigten Plane auf ihre Kosten unter Leitung der zuständigen Behörde eine Pferdebahn ausführen und den Betrieb derselben für ihre Rechnung durch die Eisenbahn-Verwaltung besorgen lasse, beschloß Gemeinderath, eine Deputation nach Aachen zur Direction zu entsenden, welche durch persönliche Rücksprache über ein für die Stadt günstigeres Übereinkommen unterhandle.

    Als Mitglieder dieser Deputation, deren Bericht baldigst entgegengesehen wird, wurden außer dem Bürgermeister die Gemeindeverordneten Weise, Josten & Linden gewählt.

    actum ut supra

    In

    Gemeinderath autorisirte hiernach den vorsitzenden Bürgermeister, den Ankauf eines [eingefügt:der beiden] Häuser zu dem angegebenen Zwecke nach bestem Gutdünken zu bewirken.

    actum ut supra

  • Eintrag 3589. Juli 18550

    Die auf heute anberaumte Gemeinderathssitzung konnte nicht gehalten werden, weil die beschlußfähige Anzahl von Mitgliedern nicht erschienen war.

    actum ut supra

  • Eintrag 35916. Juli 1855

    Ein Antrag des Niederlagen-VerwaltersVeithen auf Vermehrung der städtischen Lagerräume wurde an die betreffende Commission überwiesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 36016. Juli 1855

    Die Schul-Commission beantragt mittelst Vorlage vom 2. des Monats, daß der Gemeinderath vom 1. October c. an ein Gehalt von 150 Thl nebst 20 Thl Miethentschädigung für einen neu zu berufenden geprüften Lehrer an eine 4te Klasse der Knabenschule an Stelle des im Herbste in Folge Aufkündigung ausscheidenden SchulamtspräparandenLeuchten, welcher 90 Thl Gehalt und 15 Thl Miethentschädigung bezogen hat, bewilligen wolle, sowie daß derselbe vom nämlichen Zeitpunkte an behufs Eintheilung der zu sehr überfüllten 4ten Klasse der Mädchenschule in zwei Paralellklassen, ein neues Klassenlokal und für ein neu zu berufende geprüfte

    Da die Anstellung eines geprüften Lehrers an Stelle des abtretenden Präparanden Leuchten zweckmäßig erscheint, so geht Gemeinderath auf die nachgesuchte Gehaltsbewilligung für einen geprüften Lehrer ein. In Betreff der Bereitstellung eines Gehaltes für eine neu anzustellende Lehrerin an der Mädchenschule bleibt Beschluß vorbehalten, bis über die WaisenhausAngelegenheit entschieden ist, da diese Sache mit dem Schulwesen in so fern zusammenhängt, als mit dem Waisenhause gleichzeitig Elementar-Unterricht an dürftige Kinder verbunden werden wird.

    actum ut supra

  • Eintrag 36116. Juli 1855

    Nach Vernehmung des Referats der betreffenden Commission über den von dem KaufmannAdolf Linden gestellten Antrag auf käufliche Überlassung eines städtischen Platzes vor dem Oberthore, äußerte Gemeinderath, wie er die Veräußerung unter geeigneten Vorbehalten wegen eventuell künftiger Wiederzurückziehung des Platzes an die Stadt respective wegen Verhinderung etwaiger Beeinträchtigung der kleinen städtischen Ölmühle gegen einen angemessenen Preis geschehen lassen wolle. Über letzteren sowohl als über die überhaupt zu stellenden Bedingungen des Verkaufs habe die bezügliche Commission ein Benehmen mit p Linden dem Gemeinderatrhe nähere Vorschläge zu machen.

    actum ut supra

  • Eintrag 36216. Juli 1855

    Die gemeinderäthliche Commission für Rechnungswesen hat die Leihhaus-Rechnung für das Jahr 1854 revidirt und dabei folgende erläuternde Bemerkungen gemacht:

    §. 1. Die Rechnung, welche sorgfältig durchgegangen worden, ist in allen Theilen richtig und mit den Büchern und Belegen übereinstimmend gefunden worden.

    §. 2. Dieselbe liefert folgendes Ergebniß. 1. Einnahme. a. Bestand aus dem Jahre 1853 . . Th 436 - 9 - 4 b. Zurückerstattete Vorschüsse aus dem Jahre 1853 und vorher . . . . 12 273 - 20 --c. Zinsen . . . . . 1 707 - 29 - ?? d. Überschüsse von Verkäufen . . 210 - 19 - 8 e. Verkaufskosten . . . . 20 - 3 - 8 f. Gewinne aus der Sparkasse . . 638 - 10 - 8 g. Darlehn . . . . . 3 300 --- ---h. Erstattete Vorschüsse von eingelösten und

    §.3 Die Leih-Anstalt hat an Vorschüssen auf Pfänder zu fordern . . . . . . . 13 301 - 18 - -hierzu der baare Bestand . . . . 633 - 8 - 8 Summa 13 934 - 26 - 8 Dieselbe verschuldet dagegen a. an Cautionen der Beamten 2 813 - 12 - 8 b. " die Sparkasse . . . 3 940 - -- - -c. " Verkaufskosten . . . 18 - 29 - 5 6 772 - 12 - 1 Die Activa stellen sich sonach um 7 162 - 14 - 7 höher, welche Summe den gegenwärtigen Reservefonds oder Hauptzinsengewinnst bildet. In der LeihhausRechnung ist letzterer zwar auf 9 746 Thlr 4 Sgr 11 Pf angegeben, inzwischen geht von dieser Summe die im Jahre 1854 gemachte Ausgabe an baulichen LokalEinrichtungskosten mit 2 583 Thlr 20 Sgr 4 Pf. ab, welche Auslage in der Leihhaus-Rechnung ausgeführt, aber nicht an den Reservefonds, woraus die bestritten worden, in Abzug gebracht ist.

    Die Leih-Anstalt hat im Jahre 1854 mit Einschluß des Gewinnstes der Sparkasse jedoch nach Abzug von 100 Thl Lokalmiethe an die Stadt, und 50 Thl 9 Sgr 2Pf Umzugskosten, einen Zinsengewinnst von 920 Thl 26 Sgr. 9 Pf - 70 (?) 10 (?) 6 (??) mehr als pro 1853 erzielt.

    § 4. Nachrichtlich wird bemerkt, daß die Zahl der versetzten Pfänder im Jahre 1854 . . . . . 23 584 - 41 weniger als pro 1853 und jene der eingelösten und verkauften Pfänder . . . . . . . 22 912 - 514 mehr als pro 1853 betragen hat.

    Gemeinderath schloß sich diesem Commissionsberichte an und stellt die Leihhaus-Rechnung in den angegebenen Resultaten fest unter gleichzeitiger Ertheilung der Decharge.

    actum ut supra

  • Eintrag 36316. Juli 1855

    Im Auftrage des Gemeinderathes war von der Commission für Rechnungswesen die von dem Rendanten Rosellen gelegte Rechnung über die Sparkasse pro 1854 geprüft worden, wobei Folgendes erläuternd zu bemerken war:

    § 1. Die Rechnung ist vorschriftsmäßig aufgestellt und überall richtig. Mit den Büchern und Belegen findet genaue Übereinkunft Statt.

    §. 2. Dieselbe stellt folgendes Resultat dar: a. Einnahme 1. Bestand aus dem Jahre 1853 . . . 3 048 - 19 - 8 2. Kapital-Einlagen . . . . 15 485 - 26 - 9 3. Erstattete ausgeliehene Capitalien a. von Privaten und Corperationen 7 903 - 7 - 6 b. von der städtischen Leih-Anstalt 400 - -- - -4. Zinsen von ausgeliehenen Capitalien 2 484 - 28 - 8 5. Verschiedene unvorhergesehene Einnahmen . . . . . 6 - 29 - -- Summa 29 329 - 21 - 7 b. Ausgabe. 1. Verwaltungskosten (: eigentlich Gewinn, welcher in die Leihhaus-Casse fließt:) 638 - 10 - 8 2. Zinsen von Capitalien . . . . 1 845 - 28 - 3 3. Angelegte Capitalien a. Rückzahlungen von Einlagen 12 595 - 17 - 3 b. Rentbare Anlegung von Capitalien . . . . . 7 291 - 5 - 6 c. zum Betrieb der Leih-Anstalt 3 300 - -- - -4. Verschiedene unvorhergesehene Ausgaben . . . . . . 7 - 18 - 9 Summa 25 680 - 20 - 5 Bei

    § 3. Die Forderungen der Sparkasse betragen a. an Private und Corporationen 49 427 -- 25 -b. die städtische Leih-Anstalt . . . 3 940 -- - -- Summa 53 367 - 25 -Die zu erstattenden Einlagen belaufen sich auf . . . . . . 57 016 - 26 - 2 wornach die Schuld um . . . 3 649 - 1 - 2 höher als die Forderungen steht. Der eine gleiche Summe ausmachende obige baare Bestand gleicht diese Differenz aus, so daß Activa und Passiva sich gleich kommen. Der bei der Sparkasse pro 1854 erzielte Gewinnst, welcher bestimmungsmäßig an die Leih-Anstalt abgegeben worden, beträgt, wie schon angedeutet, 638 Thlr 10 Sgr 8 Pf. - 24 Thl. 24 Sgr 2 Pf mehr als pro 1853 - .

    § 4. Diesem Referate sich anschließend, stellte Gemeinderath die Sparkassen-Rechnung, wie oben angegeben, fest, und vertheilte darüber die Decharge.

    actum ut supra

  • Eintrag 36416. Juli 1855

    Nach Anhörung des Commissionsberichtes über den Antrag des Leihhaus-Verwalters und SparkassenRendanten Rosellen auf anderweite Normirung seiner Besoldung von 500 Thlr, beschließt Gemeinderath, dem p Rosellen in Anbetracht der demselben obligenden vielen und mühseeligen Funktionen und der großen Verantwortlichkeit, womit seine amtliche Stellung verbunden ist, vom 1. Januar des Jahres an eine GehaltsErhöhung von hundert Thalern zu bewilligen, so daß seine Besoldung nunmehr 600 Thlr beträgt.

    Zu den nunmehr aufzunehmenden definitiven BerufsVertrag, welcher bisher noch nicht aufgestellt war, sei die ausdrückliche Bedingung vorzuseheh, daß p Rosellen nach wie vor Gerantie für alle Defecte und Verluste an Pfändern oder Kasse übernehme.

    Zur Beschaffung der zeitweise bei der Leih-Anstalt respective der Sparkasse unumgänglich nöthigen Büreauhülfe, stellt Gemeinderath dem p Rosellen eine jährliche

    Nachdem sich bei der, gelegentlich des Statt gefundenen Umzugs der Leih-Anstalt vorgenommenen Lager-Revision ergeben hat, daß ein Manko an dem Lager im Werthe von 465 Thlr 17 Sgr. vorhanden ist, dessen Entstehung bisher nicht hat ausgemittelt werden können, erklärt Gemeinderath sich damit einverstanden, daß zur Ausgleichung dieser Differenz 400 Thlr in der Weise von der Anstalt übernommen werden, daß solche in Ausgabe gestellt respective an dem Reservefonds in Abzug gebracht werden, wogegen die Vergütung des übrigen Defizits durch Herrn Rosellen ohne allen weitern Regreß zu bewirken sei.

    actum ut supra

  • Eintrag 36516. Juli 1855

    Dem Leihhaus-TaxatorLostos wurde in Folge seines Gesuchs vom 23. November 1854 zu seiner Besoldung von 200 Thl und der persönlichen Zulage von 50 Thlr, vom 1. Januar des Jahres eine weitere Gehaltserhöhung von 30 Thl bewilligt, so daß dessen Einkommen im Ganzen 280 Thlr betragen werde. Der p Lostos sei mit Beziehnung auf seine in dem späteren Gesuche vom 25. Juni c. eventuell ausgesprochene Kündigung hiervon mit der Aufforderung in Kenntniß zu setzen, sich zu erklären, ob er die Kündigung seiner dienstlichen Stellung als dennoch erfolgt, oder als zurückgenommen ansehe.

    actum ut supra

  • Eintrag 36619. Juli 1855

    Die Wittwe des verstorbenen Polizeidieners Krebs bittet in eienm Gesuch vom 3. Juni c., daß die Gemeinde, um sie vor gänzlicher Verarmung zu bewahren, ihr eine angemessene Unterstützung zu Theil werden lassen möge.

    Gemeinderath überweist das Gesuch an die ArmenVerwaltung, um der Bittstellerin das den Umständen Angemessene als Unterstützung zukommen zu lassen.

    actum ut supra

  • Eintrag 36719. Juli 1855

    Auf einen von der Schul-Commission befürworteten Antrag des früheren Präparanden nunmehrigen geprüften Lehrers P. W. Klein auf Erhöhung seines Gehaltes von 90 Thlr, beschließt Gemeinderath, demselben in Anbetracht, daß dieses Gehalt allerdings nicht auskömmlich erscheint, und nur für einen Präparanden berechnet ist vom 1. Juli des Jahres an eine Zulage von 30 Thlr [eingefügt: zu bewilligen]. Da dem Bittsteller aufgegeben worden, sich um eine anderweite Stelle zu bemühen, so sei demselben wiederholt zu eröffnen, daß er sich die anderweite Placirung angelegen sein zu lassen habe, indem die Gehalts-Erhöhung in der Unterstellung zuerkannt worden, daß er längstens im künftigen Jahre Herbst ausscheide.

    actum ut supra

  • Eintrag 36819. Juli 1855

    Die gemeinderäthliche Commission für Finanzwesen hatte sich in verschiedenen Sitzungen mit der Revision der von dem StadtrentmeisterStadler für das Jahr 1854 gelegten städtischen Rechnnung befaßt, und dem Gemeinderathe heute darüber referirt.

    Art. 1. Abth. C. Reste de 1853 et retro. Hierunter befinden sich nach dem Commissionsberichte noch 60 Thlr rückständige Beiträge zum Convicte pro 1852 & 1853, davon Einziehung mittelst gerichtlicher Einklage der Verwaltung anempfohlen wird. Die übrigen wenigen Reste, welche ohnehin zum Theil hypothekarisch gesichert sind, wären allmählig einzuziehen.

    Art. 2. Tit. 2. Art. 7 Pacht der Gemeinde-Plätze. Bei Pos. 21 wäre die

    Art. 3. Tit V. Communalsteuer. Bei derselben stellt sich nach Abzug der Ausfälle ein Plus gegen den Etat von 1 113 Thlr. 12 Sgr 4 Pf heraus, welches hauptsächlich dadurch entstanden ist, daß die Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer pro 1854 wiederum erhöht, während der einige Monate vor dieser Erhöhung beschlossene Umlage-Modus beibehalten worden ist. Dieses Mehr ist zwar durch die in Folge der Lebensmitteltheuerung nöthig gewordenen außergewöhnlichen Zuschüsse zu den InstitutenKassen verwendet worden, unterdessen soll bei der nächsten Etats-Aufstellung untersucht werden, ob nicht das frühere Communalsteuer-Quantum für die städtischen Bedürfnisse ausreiche, und der Umlage-Modus in etwa vermindert werden könne.

    Art. 4. Tit VI Art. 11. Antheil der Stadt an der Barriere-Einnahme des Neuß-Bergheimer Communalweges. Hier ist die ganze Einnahme des Barriers in Rechnung gebracht, und dagegen der der Besitzerin des Gutes Eppinghoven hiervon gebührende Antheil außeretatsmäßig in Ausgabe gestellt. Wenn auch in der Folge die ganze Einnahme durch die städtische Kasse läuft, so ist in dem künftigen Etat statt des blosen Antheils der Stadt die ganze Einnahme sowie der auszuzahlende Antheil des Gutes Eppinghoven bei der Ausgabe aufzunehmen.

    Art. 5. Tit 6 Art. 14 der Einnahme. Aus dem Jahre 1854 restiren ebenfalls noch 60 Thlr an freiwilligen Leitungen zum Convicte, welche wie im Art. 1 hinsichtlich der ältern Rückstände bemerkt worden, gerichtlich beizutreiben sind.

    Art. 6. Unter den extraordinairen Einnahmen Art 15 kommen mehrere Posten vor, eine z. B. die Entschädigung des

    Art. 7. Tit. 3 Art 2 der Ausgabe. Die hier zur Verrechnung kommenden Feuer-Versicherungsbeiträge geben Veranlassung zu untersuchen, ob die Versicherungssummen der verschiedenen städtischen Gebäude dem Werthe derselben entsprechen. Die Verwaltung wird daher ersucht, in einer der nächsten Sitzungen ein Verzeichniß der Versicherungssummen zur Prüfung vorzulegen.

    Art. 8. Tit. 4 Art. in der Ausgabe. Unter diesem Titel wären der bessere Übersicht wegen auch die auf Schulden abgelegten Summen zu verrechnen, indem letztere gegenwärtig bei verschiedenen andern Titeln vorkommen, es indessen jedenfalls wünschenwerth erscheint, gleich in der Rechnung sehen zu können, wie viel in dem betreffenden Jahre zur Schulden-Amortisation verwendet worden, und wie viel die städtischen Schulden noch ausmachen. Bei der nächsten Etats-Aufstellung ist daher hierauf Rücksicht zu nehmen. Nachrichtlich wird hier bemerkt, daß im Jahre 1854 auf Schulden 5 000 Thlr. - 500 Thlr mehr als im Etat dafür disponibel gestellt war abgelegt worden sind, und daß die städtischen Schulden mit Ausschluß des Capitalwerths verschiedener älteren unablösbaren Renten Ende 1854 im Ganzen 92 374 Thlr betragen haben.

    Art. 9. Tit. 9 Art. 19 der Ausgabe. Wie schon im Art. 6 bei der Einnahme bemerkt worden, so wird hier in Beziehung auf die extraordinairen Ausgaben darauf hingewiesen, wie wünschenswert es erscheint, daß diejenigen Ausgabeposten, welche in der Regel jedes Jahr wiederkehren, in besondern Artikeln im Etat vorgesehen werden, damit die extraordinairen Ausgaben nicht gar zu sehr anschwellen.

    Art. 10. Die Rechnung wird im Übrigen überall gehörig belegt, und in calculo richtig befunden. Der städtische Haus-

    Art. 11. Die Rechnung liefert folgende Übersicht: a. Einnahme Th Sgr Pf 1. Bestand aus dem Jahre 1853 . . . 3 364 - 7 - 8 2. Reste aus dem Jahre 1853 . . . . 46 - 12 - -3. Grundrenten . . . . . . . 21 - 18 - 8 4. Bestimmte Einnahmen, Pachten p . . 13 355 - 2 - 11 5. Unbestimmte Einnahme vom Grase der Erft p . . . . . . . 18 627 - 18 - 6 6. Zinsen . . . . . . . 29 - 5 - 11 7. Communalsteuer . . . . . 10 937 - 10 - 11 8. Extraordinarie . . . . . 7 355 - 19 - 8 Summa 53 797 - 6 - 3 B. Ausgabe. 1. Verwaltungskosten . . . . 2 472 - 9 - - 2. Polizei-Ausgaben . . . . 4 058 - 1 - 2 3. Steuer & Abgaben . . . . 1 659 - 23 - 60 4, Zinsen & Schulden . . . . 4 989 - 1 - 2 5. Bau- und Unterhaltungskosten . . . 6 290 - 26 - 1 6. Armen-Pflege . . . . . . 7 798 - 24 - -7. Schul-Ausgaben . . . . . 10 861 - 23 - 6 8. Kirchen-Ausgaben . . . . . 2 260 - 5 - -9. Extraordinaria . . . . . 6 956 - 2 - 4 Summa 47 847 - 6 - 1 Am Schlusse des Jahres 1854 betrug der Bestand der städtischen Kasse 6 450 Thlr 2 Pf.

    Nachdem endlich bemerkt worden, daß das städtische Lagerbuch fortgeführt und bis zum 1. Mai c. alle Mutationen darin gehörig eingetragen sind, wurde die Rechnung pro 1854, hiernach vom Gemeinderathe festgestellt, und darüber die Decharge ertheiltr.

    actum ut supra

  • Eintrag 36919. Juli 1855

    Dem Gemeinderathe werden die Verhandlungen der Hospital-Verwaltung vorgelegt, wornach diese letztere, vorbehaltlich der Bestätigung, ein bisher 5 1/6 Thl Pacht aufbringendes Hospital-Grundstück von 140 Ruthen Große, 3ter Klasse, zum Betrag von

    Da der erzielte Preis namentlich im Vergleich zu dem Pachtertrage des Grundstückes als durchaus annehmbar betrachtet werden muß, so erklärt Gemeinderath sich mit der Veräußerung einverstanden.

    actum ut supra

  • Eintrag 37019. Juli 1855

    Von dem HafenmeisterLohausen wird beantragt, daß statt der bisherigen Einrichtung, wornach die beiden städtischen Arbeiter am Krahnen per Centner Waare ihre Vergütung erhalten, und nur an der Erft anwesend sind, wenn grade gekrahnt werden muß, zwei geeignete Arbeiter gegen fortlaufenden Lohn als Krahnenknechte engagirt werden. Hierdurch sei der Vortheil errungen, daß diese Leute dann auch zu den fortwährend an der Erft vorkommenden andern Arbeiten wie Theeren und Wasser-Ausschöpfen der Baggermaschinen und Nachen,Theeren der Einfriedigung des Freihafens, Unterhaltung des Leinenpfades und der Erftufer etc benutzt werden können, so daß für die Stadt auch jedenfalls weniger als bis jetzt auszugeben sein werde. Ferner seien bei etwaigen Vorkommnissen immer Leute disponibel.

    Gemeinderath [eingefügt:genehmigte], daß die vorgeschlagene Einrichtung versuchsweise unternommen werde, worüber derselbe einer nähern Vorlage entgegensieht.

    actum ut supra

  • Eintrag 37119. Juli 1855

    Gemeinderath ersieht aus einer Vorlage der Armen-Verwaltung vom 14. des Monats, wie diese Behörde in Betreff der projecten Errichtung eines Erziehungshauses für arme Waisen, und verwahrloste Mädchen hiesiger Gemeinde, solche Vorkehrungen getroffen hat, daß die Anstalt unter der Leitung von Schwestern vom armen Kinde Jesu, in einem miethsweise beschafften Lokale bereits am 1. Octobre c. ins Leben treten könne. Das ganze Unternehmen soll dem städtischen Aerar nichts kosten, da alle Bedürfnisse durch die Privat-Wohlthätigkeit würden aufgebracht werden. Nur beantrage man, daß die Gemeinde die gegenwärtig in Privathäusern untergebrachten Waisenmädchen in der Folge diesem Institute überwiesen, und dafür

    In Erwägung, daß durch die Ausführung des gemachten Vorschlages besondre Opfer, der Gemeinde nicht auferlegt werden, daß dieselbe indessen für die Erziehung der Waisen- und verwahrlosten Mädchen, als eine große Wohlthat betrachtet werden muß, so erklärt

    Gemeinderath sich damit einverstanden, daß die Übergabe der städtischen Waisenmädchen an das unter die Obhut der Ordensschwestern vom armen Kinde Jesu zu stellende Waisenhaus seiner Zeit Statt finde, und diesen Schwestern ebenfalls in der beantragten Weise der Unterricht der schulpflichtigen Mädchen für die neu zu bildende Klasse im Einvernehmen mit der Schul-Commission übertragen werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 37223. Juli 1855

    Ein Antrag des Kirchenvorstandes wird vorgelesen, worin derselbe darum nachsucht, daß den barmherzigen Schwestern des Bürgerhospitals sowie dies jenen anderwärts bereits zugestanden sei, eine besondere Begräbnisstelle, wo sie zusammen beerdigt werden könnten, auf dem hiesigen Kirchhofe unentgeltlich eingeräumt werden möge.

    Gemeinderath genehmigte, daß die in der betreffenden Charte mit den Nummern 73 und 74 bezeichnete Stelle des erweiterten Theiles des Kirchhofes, zu dem angegebenen Zwecke reservirt werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 37323. Juli 1855

    Gemeinderath erhält Kenntniß von einem neuern Antrage des Kirchenvorstandes vom 13. Juli c., welchem nach behufs Wiedereinführung der Eilfuhr-Messe an Sonn- und Feiertagen bei der hiesigen Pfarrkirche, die Berufung eines Curatgeistlichen nunmehr vermittelst eines städtischen Zuschusses von nur 90 Thl ermöglicht werden könne, während früher ein Zuschuß von 139 Thl 2 Sgr. 9 Pf. beansprucht war.

    Nach gepflogener Diskussion äußerte Gemeinderath, wie er sich von seiner früheren Ansicht nicht zu trennen vermöge, daß bei einer zweckmäßigen Verwendung der Kräfte der hiesigen Pfarrgeistlichkeit es der Anstellung eines Curatgeistlichen für den obengenannten Zweck nicht bedürfe, da in der Zahl der bei der Pfarrkirche thätigen Geistlichen seit früher keine Verminderung eingetreten sei, und Herr ReligionslehrerEschweiler, wenn derselbe auf die Wahrnehmung der Hütter'schen Fundation aufgegeben habe, doch nach wie vor an der Pfarrkirche Messe lese.

    Gemeinderath glaubt daher, daß die Beibehaltung der Eilfuhr-Messe füglich erzielt werden könnte, wenn Seitens der höheren geistlichen Behörde es für gut befunden würde, denjenigen Vorschlag in Ausführung zu bringen, welcher bereits in dem Beschlusse vom

    Der Kirchenvorstand wird ersucht, der Erzbischöflichen Behörde die gemeinderäthlichen Erklärungen vom 26. Merz c. und vom heutigen Tage gefällig zur Kenntniß bringen zu wollen.

    actum ut supra

  • Eintrag 37423. Juli 1855

    Mittelst Eingabe vom 5. des Monats beantragen die Pächter der Niederthorer Mahlmühle Herren Hansen & Nix, daß die Stadt bei Gelegenheit der in dieser Mühle gegenwärtig vor sich gehenden baulichen Arbeiten, an derselben einen zweiten Speicher anlegen lassen möge, indem sie sich bereit erklären, die dadurch entstehenden Mehrkosten zu verzinsen. Gleichzeitig bitten sie um Erneuerung der Balkenlage über dem Speicher der Wasserräder.

    Gemeinderath beschließt, die Anlage des zweiten Speichers unter dem Vorbehalte der Verzinsung des Anlagekapitals durch die Mühlenpächter mit 5 % ausführen, sowie die fragliche Balkenlage in zweckmäßiger Weise erneuern zu lassen.

    actum ut supra

  • Eintrag 37523. Juli 1855

    Von dem hier eingezogenen geschäftslosen Jos. Gabriel wird beantragt, daß von der Einziehung des ihm auferlegten Einzugsgeldes abgesehen werde, weil sein hiesiger Aufenthalt nur als ein provisorischer betrachtet werden könne.

    Unter den vorgetragenen Verhältnissen genehmigt Gemeinderath, daß das Einzugsgeld des p Gabriel einstweilen bis zum Schluße des Jahres 1855 gestundet bleibe.

    actum ut supra

  • Eintrag 37623. Juli 1855

    Auf den Antrag des Comités vom BürgerschützenVerein bewilligt Gemeinderath zu den mit dem diesjährigen Kirmesfeste verbundenen Kosten einen städtischen Zuschuß von 40 Thlr und zum Zwecke der Anschaffung eines Ehrenpreises zu einem für die auswärtigen Schützen anzuordnenden Preisschießen, einen Betrag von 25 Thl.

    actum ut supra

  • Eintrag 37723. Juli 1855

    In Veranlassung eines Antrages des Polizei-Commissairs auf Bewilligung einer ordentlichen Gehaltserhöhung für die städtischen Polizeibeamten inclusive Feldhüter für die Zukunft, respective auf vorläufige Gewährung einer außerordentlichen Theuerungszulage, beschloß Gemeinderath, die Frage wegen ordentlicher Einkommens-Verbesserung bei Aufstellung

    Den Aufwärterinnen im Rathhause Geschwister Justen wurde eine gleiche Untersützung zuerkannt.

    actum ut supra

  • Eintrag 37830. Juli 1855

    Nachdem Gemeinderath aus dem Berichte seiner Commission über ihre im Auftrage desselben übernommenen Mission behufs näherer Unterhandlung mit der Aachen-Düsseldorfer Eisenbahn-Direction zu Aachen, vernommen, daß es derselben nicht gelungen sei, wesentliche Modifikationen in den Seitens der genannten Direction aufgestellten schwierigen Bedingungen in Betreff des Betriebs- und der Eigenthums-Verhältnisse der anzulegenden Zweigbahn zu erzielen, gibt derselbe nach gepflogener Diskussion folgende Erklärung ab:

    Es sei höhern Orts der Versuch zu machen, annehmbare, gegenseitiger Billigkeit entsprechende Bedingungen zu erwirken, woher aber den hiesigen Handelsstand respective bemittelte Private einzuladen, sich an dem Unternehmen in der Art zu betheiligen, daß das hierzu erforderliche Capital

    actum ut supra

  • Eintrag 37930. Juli 1855

    Auf Antrag mehrer hiesigen Gerbermeister genehmigte Gemeinderath, daß die Erftkanal-Gebühren von Lohrinde auf den Satz, welcher auch für Holz bezahlt wird, nämlich von 2 Pf auf 2 Pf pro Centner moderirt werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 38030. Juli 1855

    Nach Vernehmung des Commissionsberichtes über die in Anregung gebrachte Bildung eines Vereins, deren Mitglieder behufs namhafterer Unterstützung der Dürftigen und Abstellung der Bettelei sich zur Zahlung eines gewissen Prozentes ihrer Communalsteuer als Monatsgabe in die Vereinskasse verpflichten, äußerte Gemeinderath, wie er zur Erreichung der gedachten Zwecke es anräthlicher erachte, der hiesigen Armen-Verwaltung in etwa erhöhte Mittel zur Verfügung zu stellen, indem es mindestens fraglich sei, daß ein Privat-Verein, dessen Einnahme in freiwilligen Beiträgen bestehe, sich auf die Dauer werde behaupten können.

    Gemeinderath erklärte sich demnach bereit, der Armen-Verwaltung diejenigen verstärkten Zuschüsse aus der Gemeinde-Kasse zufließen zu lassen, welche das Bedürfniß erfordern werde. Der gedachten Verwaltung sei hiervon Mittheilung zu machen, damit dieselbe eventuell die erforderlichen Anträge formire, und ebenmäßig erscheine es nunmehr geboten, daß von Polizeiwegen keine

    actum ut supra

  • Eintrag 38130. Juli 1855

    Nachdem Gemeinderath in seiner Sitzung vom 16. des Monats sich bereit erklärt hat, dem KaufmannAdolph Linden hierselbst eine, für die Stadt nutzlosen, kleinen städtischen Platz vor dem Oberthore unter näher zu vereinbarenden Bedingungen käuflich zu übertragen, genehmigte derselbe heute nach Anhörung des Berichtes der betreffenden Fachkommission, daß der fragliche Platz, gelegen zwischen den Linden'schen Mühlen am Oberthore und dem Oberthorerberg, nach der Zeichnung des Kataster-Geometers Rappenhoener fünfzehn und ein drittel Ruthen groß, gegen einen Kaufpreis von zweihundertfünfzig Thalern Preußisch Courant, dem Hr Adolph Linden in Eigenthum übertragen werde, mit dem ausdrücklichen Vorbehalte jedoch Seitens der Stadt, daß es Letzterer vom Tage des Verkaufs an, binnen zwanzig Jahren freistehen solle, den Platz gegen Zurückzahlung des obengenannten Kaufpreises wieder an sich zu ziehen, falls sie denselben zu eigenen Zwecken gebrauchen müßte. Bei dieser Zurückziehung des Platzes an die Stadt habe p Linden respective dessen Besitznachfolger auf alle und jede Entschädigung wegen etwaiger Anlagen, Bauten p zu verzichten, vielmehr dieselben ohne alle Vergütung zu beseitigen.

    Der vorsitzende Bürgermeister wurde autorisirt, für den Fall, daß der p Linden unter den aufgestellten Bedingungen den Kauf einzugehen gewillt sei, mit demselben Namens der Stadt Vertrag abzuschließen.

    actum ut supra

  • Eintrag 38230. Juli 1855

    Ein Schreiben des Herrn Rentner Peter Degreeff wird vorgelesen, worin derselbe in Folge seiner steten Abwesenheit von hiesigem Orte, als Gemeindeverordneter sowohl als aus seiner Stellung als Mitglied des Gymnasial-Curatoriums und der Schul-Commission ausscheidet.

    Da gegen den Austritt nichts zu erinnern ist, so bemerkt Vorsitzender, daß das Nöthige wegen der Ersatzwahlen angeordnet werden würde.

    actum ut supra

  • Eintrag 38330. Juli 1855

    Dem Gemeinderathe wird von einer Oberpräsident-Verfüfung vom 4. Mai c. Kenntniß gegeben, welcher gemäß die Gemeindevertretung ohne die Mitwirkung des Gemeindevorstande keine Correspondenzen p im Namen der Gemeinde zu führen befugt ist.

    actum ut supra

  • Eintrag 38414. August 1855

    Dem Gemeinderathe wurde ein Antrag der Gemeinde Holzheim vorgelegt, welcher dahin gerichtet ist, daß den Bewohnern von Holzheim bei Benutzung des Neuß-Bergheimer Communalweges hinsichtlich der Barriergeldzahlung diejenigen Rechte zugestanden werden mögen, welche ihnen eingeräumt wären, wenn die Barrier-Hebestelle im Bereiche der genannten Gemeinde belegen sei. Ferner wurde beantragt, daß den beladenen und nach Neuß fahrenden Fruchtkarren mit Rücksicht auf die kurze Wegestrecke, welche dieselben benutzen, einige Ermäßigung, und denjenigen Karren von Holzheim, welche zu ihrem eigenen Bedarf zur Mühle fahren, gänzlich Barrierfreiheit zukommen lassen zu wollen.

    Eine angemessene Berücksichtigung der Bewohner von Holzheim bei der Barriergeld-Zahlung auf dem Neuß-Bergheimer-Communalwege fand Gemeinderath für billig, und es sprach sich derselbe dafür aus, daß die Bewohner von Holzheim statt für anderthalb Meile nur für eine Maile Barriergeld zahlen, und daß dieselben in Ansehung solcher Fuhren, welche lediglich zur Bewirthschaftung ihrer in hiesiger Gemeinde gelegenen Grundstücke von und nach diesen Stücken geschehen, von der Barriergeldzahlung frei sein sollen, welche Begünstigungen selbstredend nur so lange Geltung haben, als die Stadt Neuß an der gedachten Barriergeld-Einnahme betheiligt ist. Auf eine ausgedehntere Ermäßigung oder Befreiung vom Barriergelde wurde nicht eingegangen.

    actum ut supra

  • Eintrag 38514. August 1855

    Nachdem der Gemeindeverordnete Peter Degreeff in Folge seines Verziehens nach Düsseldorf als Gemeindeverordneter und demgemäß ebenfalls als Mitglied des Gymnasial-Curatoriums ausgeschieden ist, nahm Gemeinderath heute auf Grund des § 2 d der Dienst-Instruction für das Gymnasial-Curatorium die Neuwahl eines Mitgliedes dieser Behörde

    Gewählt wurde mittelst absoluter Majorität der Gemeindeverordnete Franz Josten.

    actum ut supra

  • Eintrag 38614. August 1855

    Gemeinderath schritt zur Neuwahl der aus seiner Mitte zur städtischen Schul-Commission gehörigen beiden Mitglieder derselben, da die bisherigen Mitglieder Gemeindeverordneter M. H. Schmitz und Peter Degreeff ausgeschieden, und zwar Ersterer in Folge des dreijährigen Turnus, und Letzterer durch sein Verziehen nach Düsseldorf.

    Diese Neuwahl fiel auf das seitherige Mitglied Gemeindeverordneten M. H. Schmitz und den Gemeindeverordneten B. H. Derath.

    actum ut supra

  • Eintrag 38714. August 1855

    Zwei Anträge der Armen- und Hopital-Verwaltung auf Bewilligung extraordinairer Zuschüsse wurden an die betreffende Commission überwiesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 38814. August 1855

    Gemeinderath genehmigt die auf drei Jahre geschehene Wiederverpachtung zweier städtischer Lagerplätze vor dem Hessenthore an P. Taschen & Witwe Schroers zum Betrage von jährlich 6 respective 10 Thlr.

    actum ut supra

  • Eintrag 38914. August 1855

    Dem nach Düsseldorf verzogenen Rentner Peter Degreeff, welcher sich um das Interesse der Stadt durch eine lange Reihe von Jahren, die er als Mitglied des Gemeinderathes und anderer städtischer Corporationen thätig war, verdient gemacht hat, wurde vom Gemeinderath für diese bewährten Dienste ein Dankschreiben votirt.

    actum ut supra

  • Eintrag 3903. September 1855

    Die betreffende Commission berichtet dem Gemeinderathe hinsichtlich der Anträge der Armen- und Hospital-Verwaltung auf Bewilligung extraordinairer Zuschüsse, daß diese Zuschüsse durch die anhaltende Theuerung fast aller für den gemeinen Mann unentbehrlichen Lebensmittel und den dadurch herbeigeführten großen Nothstand unter den Armen so wie durch Verpflegung einer größeren Zahl Hospitaliten unvermeidlich geworden sind.

    Gemeinderath bewilligt darauf- der Armen-Verwaltung, welche einen außergewöhnlichen Zuschuß von 4 450 Thlr beantragt hat, vorläufig eine Summe von 2 500 Thlr, und der Hospital-Verwaltung, welche einen extraordinairen Zuschuß von 2 045 Thlr nachgesucht hat, eine Summe von 1 500 Thlr mit dem Bemerken, daß auf die Bereitstellung der ganzen, in Antrag gebrachten Zuschüsse nicht eingegangen worden, weil es noch nicht feststehe, ob auch im 2ten Semester in dem Maaße vermehrte Unterstützungsbedürfnisse nöthig sein werden, daß nicht ein Theil der extraordinairen Zuschüsse gespart werden könne. Bis zum 15. kommenden Monats werde hierüber nähere Mittheilung entgegengesehen.

    Da in verschiedenen Positionen die Etats der Armenund Hospital-Verwaltung bereits überschritten sind, eine Etatsüberschreitung aber nur mit Zustimmung des Gemeinderathes zuläßig ist, so seien die beiden Verwaltungen zu veranlassen, in der Folge immer gleich um Bewilligung von außergewöhnlichn Zuschüssen einzukommen, sobald sich hierzu eine Nothwendigkeit herausstelle, und zwar vor Überschreitung irgend einer Etats-Position.

    actum ut supra

  • Eintrag 3913. September 1855

    Der vorsitzende Bürgermeister trägt dem Gemeinderathe vor, daß die im Bau begriffene Anlage eines weiten Geläufs in Verbindung mit einer Einrichtung zur Anfertigung von Vorschußmehl an der städtischen Mahlmühle am Niederthore und die vor sich gehenden baulichen Erweiterungen und Verbesserungen dieser

    Gemeinderath erachtet die Aufnahme des BauKapitals ebenfalls für unumgänglich nöthig, und autorisirt daher den Bürgermeister, dieselbe im Betrage von 4 000 Thlr bei der städtischen Sparkasse gegen 4 1/2 % Zinsen in der Weise zu negociiren, daß solche mit Rücksicht auf den Schuldentilgungsplan in den Jahren 1874 und 1875 jedesmal mit 2 000 Thlr zurückerstattet werde, daß übrigens aber beiden Theilen eine halbjährige Kündigung zur Zurückforderung respective zur Zurückzahlung vorbehalten bleibe.

    actum ut supra

  • Eintrag 3923. September 1855

    Gemeinderath ertheilte zu dem am 13. August c. Statt gehabten Verdinge des erforderlichen gereinigten Oels zur städtischen Beleuchtung im nächsten Winter, wobei Herr Kaufmann Adolph Linden zu dem Preise von 13 Sgr. 9 Pf pro Quart Mindestfordernder war, seine Genehmigung.

    actum ut supra

  • Eintrag 3933. September 1855

    Ein Antrag des Oberpfarrers Buschmann wird vorgelesen, worin derselbe darauf hinweist, wie die vom Gemeinderathe in der Verhandlung vom 23. Juli c. gewünschte Vorlage seiner Beschlüsse im Betreff der an Sonn- und Feiertagen zu haltenden Eilfuhr-Messe an das Erzbischöfliche General-Vikariat zwecklos erscheinen dürfte, zumal die betreffende Actenstücke schon am 1. Juni der geistlichen Oberbehörde in extendo eingereicht worden, er überdies bei der nachmaligen Vorlage, doch wieder zur gutachtlichen Äußerung aufgefordert werden würde. Derselbe führt demnächst aus, wie die Erfüllung der Hütter'schen Stiftung und die Haltung der Eilfuhr-Messe an Sonn- und Feiertagen durch die Pfarrgeistlichen nicht

    Gemeinderath findet die in seinen Beschlüssen vom 26. Merz und 23. Juli c. für die Ablehnung des städtischen Zuschusses angegebenen Motive durch die Mittheilung des Oberpfarrers nicht wiederlegt, und ersucht demnach die Verwaltung, diese Beschlüsse dem Erzbischöflichen General-Vikariate zur Kenntniß und Entscheidung vorzulegen.

    actum ut supra

  • Eintrag 3943. September 1855

    Dem Gemeinderathe wird der aufgestellte Berufsvertrag für den Leihhaus-Verwalter und Sparkassen-Rendanten Peter Heinrich Rosellen vorgelegt, nach dessen Inhalt p Rosellen die beiden Institute nach Anweisung und Leitung des Bürgermeisters den bezüglichen Bestimmungen gemäß zu führen hat, für alle Defecte an der einen oder andern Kasse oder an dem Lager der Leih-Anstalt, den Fall des Diebstahls mittelst Einbruchs ausgenommen, mit seiner Amts-Caution von 3 500 Thlr verantwortlich ist, ferner bei etwaigem Ausscheiden, ein halbes Jahr vorher kündigen muß, und bei treuer und gewissenhafter Pflichterfüllung ein in monatlichen Raten zahlbares Jahrgehalt von sechshundert Thalern bezieht.

    Gemeinderath erklärt sich mit diesem Berufsvertrage einverstanden.

    actum ut supra

  • Eintrag 3953. September 1855

    Vorsitzender macht den Gemeinderath mit dem Inhalt einer landräthlichen Verfügung vom 10. August c. bekannt, wornach die Königliche Regierung die Einführung einer Aufsicht des Neuß-Bergheimer Communalweges durch einen Baubeamten empfiehlt. Zur Übernahme der Bau-Aufsicht wäre der BauInspectorWeise bereit, und würden sich die Kosten für die ganze Wegestrecke wie folgt stellen: 1. für den Inspector Weise . . . . 150 Thl 2. für den anzustellenden Chaussee-Aufseher an Gehalt, Miethentschädigung und Dienstkleidung . . . . . . 205 Thl [mit Bleistift nachgetragen:]/: Die ganze Länge des Weges beträgt 5240 [?] :/ Summa 355 Thl welche verhältnißmäßig auf die betreffenden Gemeinden

    Da die Gemeinde Neuss die sie betreffende Wegestrecke immer vorschriftsmäßig unterhalten hat, derselben auch nicht zugemuthet werden kann, daß sie die Kosten der Bau-Aufsicht für Andre mit trage, so gab Gemeinderath die Erklärung ab, daß er sich in so fern nicht für Einführung einer Bau-Aufsicht erklären könne, als die Eigenthümerin des Gutes Eppinghoven nicht zur verhältnismäßigen Übernahme der Kosten angehalten werden könne.

    actum ut supra

  • Eintrag 39610. September 1855

    Nachdem bei den Mitgliedern der Armen- und HospitalVerwaltung mehrere Vakanzen eingetreten, wurde heute dem Gemeinderathe über diesen Gegenstand Vortrag gehalten, mit der Anfrage, ob derselbe auf Grund des § 56 der GemeindeOrdnung nunmehr selbst die Neuwahlen vornehmen wolle.

    Gemeinderath erklärte, daß er von dem ihm zustehenden Rechte Gebrauch machen, und demgemäß die beiden Verwaltungen in der Weise reorganisiren werde, daß die Armen-Verwaltung außer dem vom Bürgermeister aus dem Gemeindevorstande zu bezeichnenden Vorsitzenden aus zwölf Mitgliedern, wovon zwei aus der Mitte des Gemeinderathes, und die Hospital-Verwaltung außer dem Vorsitzenden aus fünf, sämmtlich zugleich der Armen-Verwaltung angehörenden Mitgliedern inclusive eines Mitgliedes des Gemeinderathes bestehen soll.

    Die desfallsigen Wahlen wurden nunmehr vorgenommen, und es wurden gewählt: a. als Mitglieder der Armen-Verwaltung 1. aus dem Gemeinderathe Balthasar Heinrich Derath Heinrich Adam Hesemann 2. aus der Bürgerschaft Pastor Panzer P. A. Bohnen A. Jaegers R. Broix Peter Panzer H. Kamper Franz. Kallen Theodor Heck F. H. Eßer A. Derath b. als Mitglieder der Hospital-Verwaltung 1. aus dem Gemeinderathe Balthasar Heinrich Derath 2. aus der Bürgerschaft Pastor Panzer H. Kamper P. A. Bohnen R. Broix

    Alle zwei Jahre soll die Hälfte ausscheiden und zwar bei

    Diejenigen bisherigen Mitglieder der Armen-Verwaltunt, deren Wahlzeit noch nicht zu Ende ist, sind heute wieder gewählt worden. Die beiden Mitglieder der Hospital-Verwaltung F. G. Rottels und Carl Reistorf, deren Wahlzeit noch nicht abgelaufen ist, auch heute nicht wiedergewählt worden, anlangend, so bemerkte Gemeinderath, wie er damit einverstanden sei, daß diese beiden Mitglieder ersucht werden, so lange ihre Wahlzeit dauert, in ihren Funktionen eingefügt:zu] verbleiben.

    actum ut supra

  • Eintrag 39710. September 1855

    Vorgetragen wurde, daß die Frist zur Beibehaltung der polizeilichen Schwarz- und Weißbrodtaxe mit dem 1. September dieses Jahres abgelaufen, und es daher an der Zeit sei, höhern Orts um die Genehmigung zur ferneren Belassung derselben einzukommen.

    In Erwägung, daß diese Taxe, wie seit undenklichen Zeiten, so auch im abgelaufenen Jahre sich als zweckmäßig bewährt hat, da sie für den Bäcker einen angemessenen Verdienst sichert, den Bürger aber vor Nachtheilen schützt, richtet Gemeinderath an die verehrte höhere Behörde den Antrag, in Gemäßheit des § 89 der allgemeinen Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845 die weitere Beibehaltung derselben geneigtest gestatten zu wollen.

    actum ut supra

  • Eintrag 39814. September 1855

    Gemeinderath befaßt sich mit Prüfung des Verwendungsplanes der Communal-Wegebaumittel für das Jahr 1856, welchen derselbe zum Betrage von 595 Thl mit der Maßgabe feststellte, daß davon 295 Thlr durch Communalsteuer aufzubringen, und 300 Thlr durch die StadtKasse zu decken sind. actum ut supra

  • Eintrag 39914. September 1855

    Dem Gemeinderathe wurde eine Verfügung der landräthlichen Behörde vom 27. August c. vorgelegt, wornach die Regulirung der Schulbezirke von Neuss und Grimlinghausen jetzt, nachdem die Brücke über die Erft bei Grimlinghausen hergestellt, wieder aufzunehmen sei, worauf derselbe bemerkt, wie er an seinem früheren Beschlusse vom 21. November 1853 festhalte, welchemnach für die an der Grimlinghauserbrücke wohnenden, zur hiesigen Gemeinde und zum hiesigen Schulbezirk gehörenden Kinder, welche die Schule zu Grimlinghausen besuchen, mehr als das Schulgeld nicht bewilligt worden ist.

    Gemeinderath glaubt übrigens, daß, wenn auch die fraglichen, von der Stadt Neuss 33 - 34 Minuten entfernt liegenden Häuser in Folge höherer Anordnung dem Schulbezirke von Grimlinghausen zugetheilt werden sollten, ohne daß dieselben gleichzeitig der dasigen Civil-Gemeinde einverleibt würden, nach den §§ 8 & 9 der Instruction vom 21. Juni 1812 für die Gemeinde Neuß eine Verpflichtung zur Mehrzahlung als das Schulgeld nicht besteht.

    actum ut supra

  • Eintrag 40017. September 1855

    Gemeinderath nahm die Vorschläge der betreffenden Commission über die zeitliche Ausgleichung mit dem Handlungshause H. Thywissen & Sohn in Betreff des von letzteren zu seiner Oelmühle gezogenen Theiles vom Zugange zum städtischen Lohhofe entgegen, worauf der Gegenstand debattirt und verschiedene andere, an die Commission-Vorschläge sich anschließenden Propositionen gemacht wurden.

    Über letzere Vorschläge wurde abgestimmt, und es fand der Vorschlag die Majorität, wornach das Handlungshaus H. Thywihsen & Sohn für das eingebaute Terrain einen Fahrweg am Lohhofe über sein Eigenthum zur Erft abzutreten, und außerdem eine Entschädigung von zweihundertfünfzig Thalern an die Stadt zu zahlen habe, ferner aber verpflichtet sein soll, den Pfeiler und die Treppe auf dem übrigen Raume zwischen der Mühle und der Mauer, der frei bleiben muß, wegzuschaffen.

    actum ut supra

  • Eintrag 40117. September 1855

    Vorsitzender macht den Gemeinderath mit einem Antrage des Handlungshauses H. Thywihsen & Sohn bekannt, welchem gemäß letzteres von dem an den KaufmannAdolph Linden veräußerten städtischen Terrain vor dem Oberthore, einen Theil behufs Anlage eines Fuhrweges von dem Verkauf ausgeschlossen zu sehen wünscht, eventuell die öffentliche Ausstellung des ganzen Terrains oder aber die Überlassung der erforderlichen Strecke für die Anlage eines Weges von jenem Terrain, zum verhältnisßgemäßigen Kaufpreise nachsucht.

    Gemeinderath erwiderte darauf, daß, nachdem der Verkauf an p Linden auf Grund des Beschlusses vom 30. Juli c. unter Vorbehalt höherer Genehmigung bereits Statt gefunden habe, die Ausschließung eines Theiles von jenem Terrain nicht mehr thunlich sei, abgesehen davon, daß mittelst eines solchen auszuschließenden Theiles doch kein Fuhrweg sich herstellen lasse, weil das ganze Terrain zwischen anderem städtischen Eigenthum und Eigenthum von p Linden gelegen ist. Gemeinderath erklärt sich indessen bereits, falls die Nothwendigkeit der Anlage

    actum ut supra

  • Eintrag 40224. September 1855

    Ein Antrag der Inhaberin einer Private Warteschule A. Louise Bongartz auf Zuerkennung einer Miethentschädigung wird vorgelesen, worauf beschlossen wurde, der Bittstellerin vom 1. October c. an eine jährliche Miethzulage 10 Thlr. zu bewilligen.

    actum ut supra

  • Eintrag 40324. September 1855

    Vorsitzender theilt dem Gemeinderath den Stand der Angelegenheit in Betreff der Beschaffung eines evangelischen Pfarrhauses mit, woraus hervorgeht, daß außer den [oberhalb mit Bleistift unleserlich] früher bezeichneten beiden Häusern, welche vom evangelischen Presbyterium nicht genehm gefunden worden, andere geeignete Häuser nicht käuflich sind. Die von den beiden namhaftnahmhaft gemachten Bauplätzen einer von dem daran anschießenden Grundeigenthum getrennt nicht zu haben, und der andere noch gar nicht käuflich ist, so erklärt Ge-

    actum ut supra

  • Eintrag 40424. September 1855

    Auf die Mittheilung des vorsitzenden Bürgermeisters, daß die bauliche Einrichtung der Director-Wohnung beim Gymnasium mit der zur Zeit angegebenen Summa von 1000 Thlr sich nicht vollständig ausführen lasse, genehmigte Gemeinderath, daß die nöthig gewordenen Mehrkosten aus dem Extraordinarium der Stadt-Kasse nachträglich hergegeben werden.

    actum ut supra

  • Eintrag 40524. September 1855

    Gemeinderath nahm in Gemäßheit des § 3 der Instruction vom 8. Mai 1851 die Wahl der Einschätzungs-Commission für die Klassensteuer-Veranlagung pro 1856 vor, und wählte a. aus seiner Mitte AckererH. Dünbier AckererH. A. Hesemann, KupferschmiedC. Klötzer KaufmannB. Fischer b. aus der Bürgerschaft SpezereihändlerMath. Hansen, SpezereihändlerF. H. Esser KaufmannPeter Bohnen " H. Elfes GerichtsvollzieherZingsem AckererW. Pelzer BuchbinderM. J. Tonet BäckerTh.. Heck.

    actum ut supra

  • Eintrag 40624. September 1855

    In Folge eines Gesuchs des von Neersen zu seinen Eltern hierselbst eingezogenen geschäftlosen Wilhelm Peschges um Erlaß des Einzugsgeldes, genehmigt Gemeinderath, daß dieses Einzugsgeld in Anbetracht, daß der p Peschges geborner Neußer ist und gegenwärtig keine eigene Existenz hat, vorläufig auf ein halbes Jahr gestundet werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 40724. September 1855

    Der KupferschmiedemeisterClemens Klötzer, welcher durch Vertrag vom 24. Dezember 1853 für die Summe von 609 Thl die Anfertigung eines Wasserzubringers

    Aus den obenangeführten Gründen beschließt Gemeinderath dem p Klötzer statt der Contractssumme von 609 Thl eine erhöhte Summe von 850 Thl für den angefertigten Wasserzubringer auszuzahlen.

    actum ut supra

  • Eintrag 40824. September 1855

    Die vorgelegten Etats der Armen- und Hospital-Verwaltung pro 1856 wurden den betreffenden Commissionen zur Prüfung überwiesen.

    actum ut supra

  • Eintrag 40928. September 1855

    In heutiger außerordentlicher Sitzung wählte Gemeinderath aus seiner Mitte außer dem Bürgermeister die Gemeindeverordneten Notar Graeff und Bau-InspectorWeise um als städtische Deputation Ihre Majestäten bei Allerdhöchstdere Anwesenheit in Cöln am 3. October c. ehrfurchsvoll zu begrüßen.

  • Eintrag 4109. Oktober 1855

    Auf den Antrag der Armen-Verwaltung genehmigt Gemeinderath, daß die dürftige Wittwe Peter Schroers von hier permanent in das Bürgerhospital aufgenommen werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 4119. Oktober 1855

    Nach Einsicht der bezüglichen Verhandlungen erklärte Gemeinderath sich damit einverstanden, daß der Prozentsatz des von der Wittwe Dr. Greuter der Hospitalverwaltung verschuldeten Kapitals von 4150 Thlr vom nächsten Zinsen-Erfalltage: 11. November c. an, von 5 % auf 4 1/2 % ermäßigt werde. Auf eine weitere Ermäßigung des Prozentsatzes oder eine Ermäßigung von früherem Zeitpunkt an, ging Gemeinderath nicht ein.

    actum ut supra

  • Eintrag 4129. Oktober 1855

    Mit Bezugnahme auf einen Antrag des Handlungshauses H. Thywihsen & Sohn auf Herstellung des Pflasters in der Brückstraße, bemerkt Gemeinderath, daß früherem Beschlusse gemäß, das Pflaster der Mühlenstraße zunächst neugelegt, daß demnach aber auch die Brückstraße neu gepflastert werden soll.

    actum ut supra

    Gemeinderath genehmigt auf den Antrag der Hospital-Verwaltung, daß dem WirtheJacob Doetsch hierselbst gegen Verpfändung seines eigenthümlichen Hauses und einer Forderung desselben von 1788 Thl und Stipulation von 5 % Zinsen, ein Kapital von zweitausend Thalern aus Hospitalfonds dargeliehen werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 41316. Oktober 1855

    Dem Gemeinderathe wurden die Etats der Sparkasse und der Leih-Anstalt für das Jahre 1856 vorgelegt, gegen deren Ansätze nichts zu erinnern war.

    actum ut supra

  • Eintrag 41416. Oktober 1855

    Auf den Vorschlag des Vorsitzenden genehmigt Gemeinderath, daß das von der Promenade, am Ende der Alleestraße gelegene, baufällige und zur Wiederverpachtung nicht mehr geeignete, städtische Haus. Section C Nr 121 abgebrochen werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 41516. Oktober 1855

    Gemeinderath autorisirte den vorsitzenden Bürgermeister, den städtischen Wall neben der evangelischen Schule unter Vorbehalt dreimonatlicher Aufkündigung nach Gutdünken wiederzuverpachten.

    actum ut supra

  • Eintrag 41616. Oktober 1855

    Auf den Antrag der Armen-Verwaltung eingehend, ertheilt Gemeinderath seine Zustimmung dazu, daß der altersschwache, dürftige Heinrich Groenwald definitiv in das Bürgerhospital aufgenommen werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 41716. Oktober 1855

    Gemeinderath nimmt Kenntniß von dem durch die Armen-Verwaltung vorgelegten Verzeichnisse der im 2. und 3. Quartale c. temporair in das Hospital augenommenen Dürftigen, wogegen nichts zu bemerken gefunden wurde.

    actum ut supra

  • Eintrag 41816. Oktober 1855

    Gemeinderath unterwarf die von der Armen- und Hospital-Verwaltung aufgestellten Etats der beiden Institute für das Jahr 1856 einer speziellen Prüfung.

    Nach denselben wird a zur Bestreitung des Defizits der Armen-Kasse ein städtischer Zuschuß von . . . 8 423 Thl - 3 906 Thlr mehr als nach dem Etat pro 1855 - und b zur Deckung der Verpflegungskosten für

    Wenn Gemeinderath auch zugibt, daß die nach einem Durchschnitt der Einnahmen und Ausgaben der letzten drei Jahre ermittelten früheren Zuschüsse, mit Rücksicht auf die anhaltende Theuerung der Lebensmittel gestiegenen Armenbedürfnisse nicht ausreichen, so glaubt derselbe doch, daß die jetzt geforderten ansehnlich vermehrten Zuschüsse wenigstens nicht vollends nothwendig sein werden, namentlich wenn, wie der Gemeinderath mit Grund unterstellt, bei Austheilung der Armen-Unterstützungen, unter den mißlichen Zeitenverhältnissen, verdoppelte Vorsicht angewendet wird, und überdies angenommen werden darf, daß die Lebensmittel-Theuerung nicht das ganze künftige Jahr fortbestehen werde.

    Gemeinderath hält daher einen Zuschuß a - für das Defizit der Armen-Kasse von . . . 7 517 Thlr - 3 000 Thl mehr als nach dem Etat pro 1855 und b zur Bestreitung der Kosten der im Hospitale untergebrachten Dürftigen von 3 227 Thl 15 Sgr. - 1 000 Thl mehr als nach dem Etat pro 1855 für auskömmlich, und stellt die Etats der beiden Institute unter Moderation der respective Ausgabeposten in der Weise fest, daß die städtischen Zuschüsse sich wie angegeben, herausstellen.

    Bezüglich der bei der Ausgabe vorgesehenen 160 Thl in dem Armenkassen-Etat respective von 40 Thl in dem Hospitalkassen-Etat an Zulage für den Rendanten Broix zur Bestreitung von Aushülfe in den Büreau-Arbeiten, nahm Gemeinderath Veranlassung, nur die Hälfte der bezüglichen Beträge von 80 Thlr. respective 20 Thlr. im Ganzen demnach von 100 Thlr. zu bewilligen

    actum ut supra

  • Eintrag 41918. Oktober 1855

    Dem Gemeinderathe wird eine Mittheilung des Handlungshauses H. Thywissen & Sohn vorgelegt, wornach dasselbe den Vorschlag der Gemeinde zur Ausgleichung der Differenz in Betreff des eingeengten Zugangs zum städtischen Lohhofe nicht annehmen zu können glaubt.

    In Ansehung der in diesem Zugange befindlichen Treppe bemerkt das Handlungshaus Thywihsen, wie solche auf ihrem acquirirten Eigenthume stehe. Fernerhin beantragt dasselbe, daß hier der eingebaute Theil des Zuganges gegen eine jährliche Pacht von 12 1/2 Thlr als Verzinsung der geforderten Entschädigung von 250 Thl in Benutzung belassen werden möge. Am wünschenswerthesten wäre es indessen für das genannte Haus, wenn die Gemeinde ihm den Lohhof oder doch ein Theil davon verkaufen wollte.

    Gemeinderath beschließt nach geschehener Diskusion der Sache, in Erwägung, daß das Handlungshaus Thywihsen auf den Vergleichs-Vorschlag der Stadt nicht eingegangen ist, während die von diesem Hause gestellten Anträge vom Gemeinderath nicht acceptirt werden können, und in Erwägung ferner, daß von dem Herrn Kaufmann Adolph Linden auf den Lohhof, wenn der Eingang respective Vorplatz in seiner früheren Beschaffenheit wieder hergestellt ist, eine jährliche Pacht von 100 Thl und im Falle, wenn der jetzige Zugang ohne weitere Erbreitung geräumt ist, eine jährlich Pacht von 50 Thl. geboten worden, 1. dem gedachten Handlungshause die laufende Pacht des Lohhofes in der Art zu kündigen, daß dasselbe bis zum 1. Mai kommenden Jahres den Lohhof in der Beschaffenheit an die Stadt respective den neuen Pächter übergebe, worin derselbe nebst dem Zugange nach dem Urtheile des Rheinischen Appelationsgerichtshofes vom 27. Merz des Jahres sich befinden soll, 2.

    actum ut supra

  • Eintrag 42018. Oktober 1855

    Nachdem die zu Mitgliedern der Armen- respectiveHospital- Verwaltung gewählten Fr. Kallen, H. Kamper und Pastor Panzer die auf sie gefallene Wahl abgelehnt haben, wählte Gemeinderath an deren Stelle als Mitglieder der Armen-Verwaltung den BäckerGilges, den BuchbinderMich.Jos. Tonet und den SpezereihändlerMich. Vohsen, und an Stelle von H. Kamper und Pastor Panzer als Mitglieder der Hospital-Verwaltung die Mitglieder der Armen-Verwaltung Peter Panzer und Theodor Heck.

    actumut supra

  • Eintrag 42118. Oktober 1855

    Auf den Antrag des Mathias Neidhöfer genehmigte Gemeinderath, daß demselben die am 1. Januar kommenden Jahres erfallende erste halbjährige Rate der Vergütung für das Halten zweier Zielochsen, aus Rücksichten, schon jetzt ausbezahlt werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 42218. Oktober 1855

    Unter Bezugnahme auf seine Beschlüsse vom 30. October 1854 und 16. April 1855 bewilligte Gemeinderath dem Stud. Philol Joseph Zeck auf dessen Gesuch vom 12. des Monats einen ferneren Vorschuß von fünfzig Thalern zur Bestreitung seiner Studienkosten, jedoch wie früher unter dem Vorbehalte der spätern Zurückerstattung.

    actum ut supra

    Der Wittwe des verstorbenen Verwaltungssecretairs Loeven wurde in Anbetracht der mehrjährigen städtischen Dienste des Verstorbenen zuerst als Lehrer und später als Secretair auf dem Bürgermeister-Amte, eine in drei Raten jetzt im Monat November und im Monat Dezember zahlbare Unterstützung von 30 Thl zuerkannt.

    actum ut supra

  • Eintrag 42322. Oktober 1855

    Dem Gemeinderath wurde die Entscheidung Königlicher Regierung vom 8. des Monats vorgelegt, wornach gegen die Anleihe von 4 000 Thlr bei der Sparkasse zur Bestreitung der Kosten für den Erweiterungsbau der Niederthorer Mahlmühle nichts zu erinnern gefunden, hinsichtlich der Zurückerstattung des Kapitals indessen bemerkt wird, daß die Amortisation nicht bis zu den Jahren 1874/75 hinauszuschieben sei, sondern durch die erheblichen Mehr-Einnahmen der Mühle, schon vom nächsten Jahre an zu beginnen habe.

    Da [oberhalb mit Bleistift : die Niederthorer Mahlmühle gegen früher von] die jährliche Mehr-Pacht der [unterhalb mit Bleistift: von 330 T anträgt] Niederthorer Mahlmühle gegen früher 330 Thlr beträgt, wovon über die Zinsen des größeren Theiles des BauCapitals abgehen, so erklärte sich Gemeinderath auf den Vorschlag des vorsitzenden Bürgermeisters damit einverstanden, daß vom Jahre 1856 an jährlichs

    actum ut supra

  • Eintrag 42422. Oktober 1855

    Aus dem von dem Kirchen-Vorstande vorgelegten KirchenBudget für das Jahr 1856 entnimmt Gemeinderath, daß im künftigen Jahr ein städtischer Zuschuß von 1 285 Thlr beansprucht wird, und daß die Höhe dieses Zuschusses durch Aufnahme einer Summe von 800 Thl für die Erneuerung eines zuletzt im Jahre 1839 geschehenen Anstrichs und Verputzes des Innern der Pfarrkirche veranlaßt ist.

    Derselbe äußerte nach geschehener Diskussion, daß die Beinahme von 800 Thlr für die Erneuerung des innern Verputzes der Kirche bis zum Jahre 1857 ausgesetzt werden müsse, indem die Gemeindebedürfnisse im nächsten Jahre ohnehin erheblich seien, mit jenen Arbeiten aber noch wohl füglich ein Jahr gewartet werden könne. Im Übrigen wurde gegen das Budget nichts zu erinnern gefunden und der städtische Zuschuß abzüglich jener 800 Thl auf 485 Thl festgestellt.

    actum ut supra

  • Eintrag 42522. Oktober 1855

    Die Erwiderung des Erzbischöflichen General-Vikariats auf die demselben gemachte Vorlage in Betreff der Wiedereinführung der Eilfuhr-Messe an Sonn- und Feiertagen wird vorgelesen, wornach diese geistliche Oberbehörde die Anstellung eines Curatpriesters zur Bedienung der Hütter'schen Stiftung und zur Lesung der wieder einzuführenden, mit dieser Stiftung in Verbindung zu bringenden Eilfuhr-Messe an Sonn- und Feiertagen für nöthig erachtet.

    Obgleich Gemeinderath aus den angegebenen Gründen nicht die Überzeugung schöpfen kann, daß die EilfuhrMesse nicht auch durch die jetzt vorhandenen Pfarrgeistlichen gehalten werden könne, so erklärt derselbe sich demnach bereit, unter den in dem Antrage des Kirchen-Vorstandes vom 18. Juli c. angeführten Verhältnissen, einen später zu reduzirenden städtischen Zuschuß von 90 Thl für die Berufung eines Curatpriesters zu bewilligen, wenn gleichzeitig an hiesiger Pfarrkirche die sehr wünschenswerthe und anderwärts bestehende Einrichtung getroffen wird, daß an jedem Sonn- und Feiertag Nachmittags eine Predigt Statt finde. Es wird eine regelmäßige Nachmittagspredigt für nothwendig gehalten, damit auch Hausfrauen und Gesinde, welche der Predigt im Hochamt beizuwohnen in der Regel verhindert sind, dieselbe

    actum ut supra

  • Eintrag 42622. Oktober 1855

    Den LehrernKoxholt,Krahforst und Hermanns an der Elementar-Knabenschule wurde auf deren von der Schul-Commission befürwortetes Gesuch jedem eine Theuerungs-Zulage von fünfundzwanzig Thlrn. bewilligt.

    actum ut supra

  • Eintrag 42722. Oktober 1855

    Der Leihhaus-TaxatorLostos trägt in einem Gesuche vom 23. Juli c. die Bitte vor, daß man ihn in Anbetracht seiner Familien-Verhältnisse und der Mühe und des Risikos, womit seine Stelle verbunden ist, bei den gegenwärtigen theuren Zeiten mit einer besondern Gratifikation bedenken wolle.

    Aus den angegebenen Motiven wird dem p. Lostos eine Theuerungszulage von 20 Thl. aus der Leihhaus-Kasse zuerkannt.

    actum ut supra

  • Eintrag 42822. Oktober 1855

    Dem TodtengräberDrath wurde auf den desfallsigen Antrag desselben in Berücksichtigung der Theuerungs-Verhältnisse eine Unterstützung von 5 Thl. bewilligt

    a.u.s.

  • Eintrag 4295. November 1855

    Nach Vorschrift des § 44 [eingefügt:der Gemeinde Ordnung] schritt Gemeinderath heute zur Ausloosung desjenigen Drittels seiner Mitglieder, welches in diesem Jahre gesetzlich auszuscheiden hat. Ausgeschlossen von dieser Ausloosung blieben die Mitglieder Klötzer, Bald. Fischer, Fr. Weise, B.H.Derath, H.J. Linden, welche bei der vor zwei Jahren Statt gefundenen ersten Ergänzung des Gemeinderathes gewählt, resp. an Stelle von ausgeschiedenen, aber bei der Ergänzungswahl wiedergewählten Mitgliedern gewählt worden. Das sechste Mitglied, welches bei der Ergänzungswahl wieder gewählt worden, ist H. Pet. Degreef, welcher nach Düsseldorf verzogen ist, weshalb für diesen jedenfalls eine Ersatzwahl vorgenommen werden muß.

    Die Ausloosung ergab das Resultat, daß aus der 3ten Klasse die Gemeindeverordneten G. Schellens, Kaiser, aus der 2ten Klasse, die Gemeindeverordneten M H. Schmitz, Fr. Graeff, aus der 1ten Klasse die Gemeindeverordneten P. Kallen und P. Schumacher ausgeschieden haben.

    Als Mitglieder des Wahlvorstandes für die vorzunehmenden Ergänzungs- resp. Ersatzwahlen wurden die Gemeindeverordneten M.H. Schmitz und P. Kallen, und als deren Stellvertreter die Gemeindeverordneten Schumacher und H. J. Linden gewählt.

    a.u.s.

  • Eintrag 4305. November 1855

    Auf den Antrag der Armen-Verwaltung genehmigte Gemeinderath, daß die von dem verarmten Tagelöhner Rütger Wolf verschuldeten Landpachtbeträge von 10 Thlr 23 Sgr. resp. 7 Thlr 20 Sgr, als gänzlich uneinziehbare Rückstände, niedergeschlagen werden. Imgleichen gab derselbe seine Zustimmung zu der an Winand Hilge und Andr. Blinken geschehenen Wiederverpachtung der dem p. Wolf entzogenen Landparzelle.

    a. u. s.

  • Eintrag 4315. November 1855

    Es werden dem Gemeinderathe mehrere von der Armen- und Hospital-Verwaltung abgeschlossene Verträge über vorgenommenen Ablösungen von Renten vorgelegt, wozu derselbe für den Fall seine Bestätigung ertheilte, daß

    actum ut supra

  • Eintrag 4325. November 1855

    Zwei Anträge der Armen- und Hospital-Verwaltung werden vorgelesen, worin diese beiden Verwaltungen wiederholt beantragen, daß die von denselben vorgelegten Kassen-Etats pro 1856, welche vom Gemeinderath in etwa reduzirt worden, nach den vorgeschlagenen Beträgen ungeschmälert genehmigt werden mögen, indem dieselben nur solche Ansätze enthalten, welche mit Rücksicht auf die Theuerungs-Verhältnisse, und die Bedürfnisse im laufenden Jahre, den künftigjährigen wirklichen Erfordernissen entsprechen werden, der Gemeinderath aber davon überzeugt sein dürfe, daß, wenn überhaupt dennoch Ersparungen möglich seien, solche auch gemacht werden würden. Ferner erneuern die beiden Verwaltungen in jenen Anträgen ihr Gesuch, daß dem RendantenBroix zur Bestreitung der nöthigen Aushülfe in den Büreau-Arbeiten statt des zuerkannten Betrages von 100 Thlr, die erbetene Zulage von 200 Thlr unverkürzt bewilligt werden möge, zumal auf dem Büreau der Armen- und Hospital-Verwaltung es der Anstellung eines brauchbaren Secretairs bedürfe.

    Was die Feststellung der Armen- und HospitalKassen-Etats betrifft, so erklärte Gemeinderath, daß seine zur Zeit gemachte Äußerung, daß die gegenwärtige Theuerung der Lebensmittel hoffentlich nicht das ganze künftige Jahr andauern werde, wohl nicht als unbegründet erachtet werden könne, und daß demnach die geschehene, nicht wesentliche Etats-Verminderung, besonders der Erhöhung der Etats, gegen die Ansätze der früheren Jahre gegenüber, jedenfalls gerechtfertigt erscheine.

    Die Frage wegen Erhöhung der Zulage für den Rendanten Broix wurde auf drei Monate vertagt.

    a. u. s.

  • Eintrag 4335. November 1855

    Genehmigt wurde hiernach der am 27. October 1855 Statt gefundene Verding der Anlieferung des zur Unterhaltung der Communalwege im Jahre 1856 erforderlichen gereinigten Kieses, wornach der AckererMath. Neidhöfer sich zur vorschriftsmäßigen Lieferung für die Anschlagssumme von 252 Thlr 6 Sgr bereit erklärt hat.

    a. u. s.

  • Eintrag 4345. November 1855

    Der vorsitzende Bürgermeister theilt dem Gemeinderathe mit, daß er zur Verfügung der Hospital- und Armen-Verwaltung 300 Malter Kartoffeln zu 31 Sgr pro 100 Pfund frei aus Erftufer bis auf die Fuhre gelegt, fest bestellt habe, und machte zugleich darauf aufmerksam, daß es bei der großen Lebensmittel-Theuerung rathsam erscheine, einen größeren Vorrath von Kartoffeln anzuschaffen, die jetzt vom Oberrhein aus noch zu mittelmäßigem Preise zu kaufen seien, um solche während des Winters, wo der Preis derselben sehr wahrscheinlich gestiegen sein werde, an Unbemittelte in kleinen Partien zum Ankaufspreise wieder abzugeben. Es handele sich hierbei für die Gemeinde nur um einen Vorschuß, der allmählig wieder eingehe, während der unbemittelten Klasse dadurch eine wesentliche Unterstützung geleistet sei.

    Gemeinderath fand den Vorschlag angemessen, und autorisirte den Bürgermeister, außer den für die Armen- und Hospital-Verwaltung von obigen 300 Thlr Maltern nöthigen Kartoffeln von ca. 150 Maltern noch bis zu 700 Maltern, im Ganzen demnach bis zu 1000 Maltern Kartoffeln zu den obigen Zwecken anzukaufen, vorausgesetzt, daß vorher für geeignete Kellerräume gesorgt werden könne. Der Bürgermeister wurde gleichzeitig ermächtigt, die erforderlichen Gelder für den Ankauf der Kartoffeln in der ihm passend scheinenden Weise disponibel zu machen.

    a. u. s.

  • Eintrag 4358. November 1855

    In dem heute in außergewöhnlicher Sitzung versammelten Gemeinderathe trug der Bürgermeister vor, daß das Haus Piedboeufin Lüttich durch den hiesigen KaufmannW. Math. Therkatz habe anfragen lassen, ob die Stadt demselben zur Anlage eines Schiffbau-Werftes an der Laache vor dem Rheinthore 5 bis 6 Morgen, von dem Judenbegräbnißplatz abwärts, auf zehn Jahre pachtweise überlassen und ihm zugleich die Befugniß einräumen wolle, während dieser Frist das angepachtete Terrain von der Stadt käuflich zu erwerben - und zu welchem Preise für beide Fälle.

    Der Gemeinderath gab nach sorgfältiger Berathung die Erklärung ab, daß er bereit sei, dem Hause Piedboeuf zum Zwecke der Anlage eines Schiffbau-Werftes die vorgedachten 5 - 6 Morgen von der Laach auf zehn Jahre in Pacht zu geben und demselben zugleich die Befugniß einzuräumen, dieses Terrain vor Ablauf der Pachtzeit unter dem Vorbehalt der erforderlichen höhern Genehmigung, käuflich zu erwerben.

    Gemeinderath stellt zu dem Ende den jährlichen Pachtpreis auf fünfzehn Thaler und den Kaufpreis auf fünfhundert Thaler pro Morgen fest, unter folgenden Bedingungen:

    1. der an dem Erftkanal vorbeiführende Leinenpfad von 24 Fuß Breite muß nach wie vor für den Erftverkehr frei bleiben, und die Schifffahrt in Folge der Anlage keine Störung erleiden;

    2. Für den Fall der Ausführung der projectirten Zweigbahn dem Ufer des Erftkanals entlang, hat das Haus Piedboeuf event. zu gestatten, daß dieselbe in ihrer Fortsetzung für den allgemeinen Verkehr neben dem an seinem Etablissement vorbeiführenden Theile des Leinpfades und weiter angelegt werde, ohne alle andere Vergütung Seitens der Stadt, als den ratirlichen Abzug an dem Pacht- resp. Kaufpreise von dem dazu erforderlichen Terrain.

    3. Bei erfolgendem Ankauf nach eventueller Aufhebung des Etablissements ist die Stadt befugt, das Terrain zu dem Ankaufspreise wieder zurückzunehmen, und das Haus Piedboeuf sowohl in diesem

    Gemeinderath autorisirt gleichzeitig den Bürgermeister, hierüber mit dem Hause Piedboeuf Vertrag abzuschließen, und darin noch ferner aufnehmen zu lassen, daß dasselbe mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Pachtzeit sich über den Ankauf des Terrains zu dem obenangegebenen Kaufpreise, zu erklären habe.

    actum ut supra

  • Eintrag 43612. November 1855

    Gemeinderath berieth heute über die Seitens der Königl. landräthlichen Behörde wiederholt in Anregung gebrachte Einrichtung einer Bau-Aufsicht auf dem Neuß-Bergheimer Communalwege, wobei zunächst die landräthliche Randverfügung vom 24. September c. vorgelesen wurde, wornach es für nothwendig erkannt worden, daß die Unterhaltung des gedachten Weges unter Aufsicht eines Baubeamten geschehe, und daß auch behufs der Handhabung der straßenpolizeilichen Bestimmungen, die durch Erhebung des Chausseegeldes Geltung erlangt haben, ein Wege-Aufseher für die ganze Strecke bis Rommerskirchen angestellt werde. Unter Anderm wird weiterhin von der landräthlichen Behörde bemerkt, daß bei der Sache das Vertrags-Verhältniß der Stadt mit der Besitzerin des Gutes Eppinghoven, welches privatrechtlicher Natur sei, nicht von Einfluß sein könne, daß aber die Kosten der Bau-Aufsicht p vorzugsweise aus der Barrier-Einnahme bestritten werden sollen. Vorsitzender bemerkt hierzu, wie er gleich nach Eingang dieser landräthlichen Verfügung sich mit der Besitzerin des Gutes Eppinghoven wegen Einführung einer Bau-Aufsicht in nochmalige Unterhandlung gesetzt habe, wie indessen wiederum von derselben die Erklärung abgegeben worden, daß sie die bezügliche Wegestrecke dem Vertrage gemäß chausseemäßig unterhalten, sich aber an den Kosten einer Bau-Aufsicht und eines anzustellenden gemeinschaftlichen Wegewärters nicht betheiligen werde, vielmehr würde sie nach wie vor, ihre Strecke durch ihren eigenen Privat-Wegewärter beaufsichtigen lassen, und bei einer etwaigen Verwendung der Barrier-Einnahme zu einer gemeinschaftlichen Aufsicht, ihre Rechte auf gerichtlichem Wege geltend machen. Da nun auch Königl. Regierung in ihrer Entscheidung vom 21. April 1850 sich dahin ausspricht, daß für die Besitzerin des Gutes Eppinghoven die Verpflichtung nicht bestehe, sich an den Aufseherkosten p. zu betheiligen, indem die Anstellung eines Aufsehers als nothwendig nicht erachtet werden könne, so

    Unter diesen Umständen und mit Rücksicht darauf, daß die Stadt Neuss die sie betreffende Strecke immer gut unterhalten hat, und ebenfalls strenge darauf gesehen werden wird, daß ein Gleiches mit der von der Besitzerin des Gutes Eppinghoven zu unterhaltenden Wegestrecke der Fall sei, bittet Gemeinderath, daß einstweilen von der Einführung einer Bau-Aufsicht Abstand genommen werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 43712. November 1855

    Gemeinderath autorisirte den Bürgermeister, den Gemeindeweg vom Bergshäuschen ab durch die Nixhütte zweckmäßig in Stand setzen zu lassen.

    a. u. s.

  • Eintrag 43812. November 1855

    Es wird der Gemeinderath mit einer Mittheilung des Königl. Provinzial-Schul- Collegiums bekannt gemacht, welcher zufolge das taubstumme Kind Catharina Heb, Tochter des TaglöhnersFranz Heb in der Baurbahn, in dem Taubstummen-Institut zu Kempen Aufnahme finden kann, wenn für das erste Jahr fünfzig Thlr gezahlt werden, wogegen vom künftigen Herbst an eine Freistelle für genanntes KInd garantirt sei.

    Um dem taubstummen Kinde die Wohlthat der Aufnahme in das Taubstummen-Institut möglichst bald zu Theil werden zu lassen, erklärt Gemeinderath sich bereit, den Betrag von fünfzig Thlr. unter dem Vorbehalt für das erste Jahr herzuschießen, daß für das Kind vom künftigen Herbste an, eine Freistelle bewilligt werde.

    Da der Oheim des Kindes, AckererWilh. Heb sich bereit erklärt hat, außer den Kosten der Kleidung des Kindes, auch die Hälfte jener 50 Thlr zu tragen, so sei dessen Kosten-Antheil mit 25 Thlr einzuziehen, sobald die Gemeinde aufgefordert werde, fragliche 50 Thlr. einzuzahlen.

    a. u. s.

  • Eintrag 43912. November 1855

    Ein Antrag der Handlung J. Herzfeld-Söhne auf käufliche Überlassung des Gartens an der Schule im Glockhammer zum Zweck der Erweiterung ihres Etablissements wurde an die Commission für städtisches Eigenthum zur vorherigen Prüfung überwiesen.

    a. u. s.

  • Eintrag 44012. November 1855

    Die Pächterin der Oberthorer-MahlmühleWwe Reinartz legte dem Gemeinderath zwei Rechnungen des Mühlenbaumeisters Cremer im Betrage von überhaupt 104 Thlr 23 Sgr 1 Pf. über ausgeführte Arbeiten an genannter Mühle mit der

    Gemeinderath bemerkte darauf, daß bedingungsmäßig alle und jede Reparaturen den Pächtern der Mühle zu Last fallen, daß vorliegend noch um so mehr die entstandenen Kosten von der Mühlenpächterin Wwe Reinartz getragen werden müssen, als die ausgeführten Arbeiten und Reparaturen auch lediglich von dieser und nicht von der Stadt angeordnet worden.

    actum ut supra

  • Eintrag 44112. November 1855

    Vorsitzender verliest ein Schreiben des evangelischen Pfarrers, welchemnach die evangelische Gemeinde den vorgeschlagenen Bauplatz zu einem Pfarrhauseneben der evang. Schule nicht geeignet hält, dagegen hofft, daß die Schwierigkeiten, welche der Erwerbung der vom Presbyterium vorgeschlagenen beiden Plätze zur Zeit noch entgegenstehen, baldigst in der einen oder andern Weise beseitigt werden. Eventuell wird das Presbyterium bemüht sein, neue Vorschläge zu machen.

    a. u. s.

  • Eintrag 44212. November 1855

    Auf einen von der Schul-Commission befürworteten Antrag des Lehrers an der evangelischen SchuleW. Wildt, bewilligte Gemeinderath demselben eine Theuerungszulage im Betrage von 25 Thlr

    a.u.s.

  • Eintrag 44312. November 1855

    Ein ähnliches Gesuch des LehrersBurbach fand aus dem Grunde keine Berücksichtigung, weil Theuerungszulagen grundsätzlich nur verheiratheten Beamten zuerkannt werden sollen.

    a.u.s.

  • Eintrag 44412. November 1855

    Dem HafenmeisterLohausen wurde auf seinen desfallsigen Antrag eine Theuerungszulage von 25 Thlr. zugebilligt.

    a.u.s.

  • Eintrag 44526. November 1855

    Nachdem dem Vortrage des Bürgermeisters gemäß, die von der höhern Behörde geforderte Bau-Aufsicht auf dem Neuss-Bergheimer Communalwege sich einrichten lasse, ohne daß es für die hiesige Gemeinde darum der Betheiligung an der Anstellung eines besondern Wege-Aufsehers bedürfe, indem für die Strecke von hier bis Gohr ein städtischer Wege-Aufseher genüge, modifitzirt Gemeinderath seinen bezüglichen Beschluß vom 12. des Monats dahin, daß derselbe nunmehr damit einverstanden ist, daß auf dem Neuss-Bergheimer Communalwege eine technische Oberaufsicht eingeführt werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 44626. November 1855

    Auf den Antrag der Hospital-Verwaltung genehmigte Gemeinderath die Ausleihe eines Kapitals von 300 Thlr gegen 5% Zinsen und Verpfändung eines zu 675 Thlr abgeschätzten Erbes als erste Hypothek an den Schreiner Joseph Kiefer zu Niedercassel.

    a.u.s.

  • Eintrag 44726. November 1855

    In Anbetracht, daß das Handlungshaus H. Thywissen & Sohn sich bereit erklärt hat, zu den Kosten der Umpflasterung der Brückstraße ein Drittel beizutragen, wenn diese Umpflasterung gleich vorgenommen, und für die Fahrbahn in der Strecke vom Hospitals-Garten bis zur Einmündung in die [eingefügt:Biegung zur] Oberstraße dem Ibels'chen Hause gegenüber, neue Pflastersteine verwendet werden, genehmigt Gemeinderath unter Acceptation des Thywissen'schen Anerbietens, daß die Umpflasterung der Brückstraße in der bemerkten Weise mit der Umpflasterung der Mühlenstraße gleich ausgeführt, und dabei der Kosten-Anschlag des Herrn Bau-InspectorsWeise zu Grunde gelegt werde.

    a.u.s.

  • Eintrag 44826. November 1855

    Ein Schreiben des früheren hiesigen Kreissecretairs jetzigen Steuer-Einnehmers Fr. Hermanns in Zons wird vorgelesen, worin derselbe bittet, daß die 4te und 5te Quote des von ihm zur Zeit gezeichneten freiwilligen Beitrags für das Convictorium ad 25 rt niedergeschlagen werden

    Da p Hermanns ohne irgend einen Vorbehalt gezeichnet hat, so glaubt Gemeinderath auf einen Erlaß nicht eingehen zu können.

    actum ut supra

  • Eintrag 44910. Dezember 1855

    Die Armen-Verwaltung stellt in einem Antrage vom 29. November c. vor, daß der mit der Fallsucht behaftete blödsinnige Mathias Holzenleuchter bei der Mittellosigkeit seiner beiden bejahrten Eltern in's Bürgerhospital habe aufgenommen werden müssen, seine Eltern indessen sich bereit erklärt haben, dem Hospitale zu einiger Entschädigung für die Verpflegungskosten desselben ein für allemal 50 Thl. einforderbar nach ihrer beiden Tode als dessen dereinstigen ungefähren Antheil an ihrem auf der Michelstraße gelegenem Häuschen jetzt zu überweisen. Sie würden dafür Obligation ausstellen, und Hypothekar-Eintragung auf besagtes Häuschen bewilligen.

    Da der p Holzenleuchter, auch abgesehen von dieser Entschädigung im Hospitale aufgenommen bleiben müßte, so bittet die Armen-Verwaltung um die Zustimmung des Gemeinderathes zu der vorgeschlagenen Verschreibung. Diese Genehmigung wurde vom Gemeinderathe unter den obwaltenden Umständen ertheilt.

    actum ut supra

    Auf [eingefügt: Vorsitzender verliest] einen von dem Handlungshause H. Thywihsen & Sohn mit Bezugnahme auf den Beschluß vom 26. November eingereichten anderweitigen Antrag, wornach jenes Haus sich bereit erklärt, die Umpflasterung der Brückstraße mit

    Gemeinderath glaubt auf diesen neuen Vorschlag aus dem Grunde nicht eingehen zu können, weil die Stadt die alten Steine bei der gleichzeitig vorzunehmenden Umpflasterung der Mühlenstraße nothwenig gebrauchen muß, überdies das neue Pflaster an der Brückstraße mit einer neun Fuß breiten Fahrbahn in neuen Pflastersteinen, hinreichend stark werden dürfte.

    actum ut supra

  • Eintrag 45010. Dezember 1855

    Der MetzgerBinger, welchem die Pacht eines kleinen Raumes auf dem städtischen Walle zwischen dem Rheinthore und Niederthore behufs Aufstellung eines Schuppens verpachtet war, gekündigt worden, bittet mittelst Eingabe vom 27. November c., daß ihm dieser Raum, den er zur Hinstellung seines Wagens unumgänglich nöthig habe, noch ferner in Pacht belassen werden möge.

    Gemeinderath genehmigt, daß diese Pacht unter Vorbehalt 14 tägiger Aufkündigung bis dahin bestehen bleibe, daß der besagte Wall im nächsten Frühjahre von neuem planirt werde.

    actum ut supra

  • Eintrag 45110. Dezember 1855

    In Folge eines Antrages des Vorstandes des hiesigen Seidenbau-Vereins, erklärte Gemeinderath sich damit einverstanden, daß an den Abhängen und in den SeitenParthien der städtischen Promenade, unbeschadet des Ansehens der letztern, Maulbeerbäume und Sträuche gepflanzt worden, und daß mit diesen Pflanzungen schon in diesem Winter in angemessener Weise begonnen werde.

    Imgleichen fand Gemeinderath es zweckmäßig, daß auf dem Platze vor dem kath. Kirchhofe Maulbeerbäume gepflanzt werden.

    actum ut supra

  • Eintrag 45210. Dezember 1855

    Die zur Sprache gebrachte Anweisung eines städtischen Terrains zur Errichtung einer Obstbaumschule für die Elementarschulen überließ Gemeinderath dem Bürgermeister.

    actum ut supra

  • Eintrag 45310. Dezember 1855

    Gemeinderath bemerkt auf ein Schreiben des Arnold Zimmermann, worin derselbe anfrägt, ob die Stadt nicht vorziehe, einen zur Zeit vom ihm angelegten, für ihn nicht mehr nöthigen Weg längs seiner alten Ziegelei, den er zu beseitigen verpflichtet sei, im Interesse der Stadt beizubehalten, daß der Herr Bürgermeister den Weg unter Zuziehung der Commission für städtisches Eigenthum besichtigen, und demnach nach Gutdünken sich für die Beibehaltung oder Nichtbeibehaltung erklären wolle.

    actum ut supra

    Gemäß Vorschrift des § 62 der Communal-Ordnung vom 11. Merz 1850 legte Vorsitzender den aufgestellten HaushaltungsEtat für das Jahr 1856 mit den dazu gehörigen spezialEtats und unter dem Bemerken vor, daß derselbe nach vorheriger Bekanntmachung während 14 Tagen zur allgemeinen Einsicht auf dem Bürgermeister-Amte offen gelegen habe.

    Nachdem auf Grund des § 57 der Gemeinde-Ordnung gleichzeitig über die Verwaltung und den Stand der Gemeinde-Angelegenheiten Bericht erstattet worden, beauftragte Gemeinderath die Commission für Rechnungswesen, den Etat zu prüfen und über das Resultat zu referiren.

    actum ut supra

    Gemeinderath bevollmächtigte den Bürgermeister, bei Gelegenheit der Eröffnung der ganzen Bahnstrecke der Cöln-Crefelder-Eisenbahn, Seitens der Stadt eine passende Festlichkeit zu veranstalten, und insbesondere die Herren Bahn-Directions-Mitglieder und bezüglichen höhern Behörden zu einem Dejeuner oder nach Umständen zu einem Mittagsnmahl einzuladen.

    actum ut supra

  • Eintrag 45420. Dezember 1855

    Dem Gemeinderath werden zwei Anträge der Armen- und Hospital-Verwaltung vorgelegt, worin diese beiden Verwaltungen die für das Jahr 1855 nothwenigen Bedürfnisse nach den wirklichen Ausgaben der ersten 11 Monate des Jahres aufgestellt haben, und demnach zu den unterm 3. September c. bewilligten vorläufigen extraordinairen Zuschüssen, noch weitere Zuschüsse von 1750 Thl. für die Armen-Kasse respective 462 für die Hospitalkasse beanspruchen.

    Da die Bewilligung der beiden Zuschüsse durch die Lebensmitteltheuerung sich als unvermeidlich darstellt, so beschließt Gemeinderath, die obigen Beträge als nachträgliche Zuschüsse den beiden Instituten zukommen zu lassen. Da baare Mittel nicht vorhanden, so sei die erforderliche Geldsumme mit überhaupt 2 212 Thl. vorschußweise aus der