Erhöhungd der Mieth-Ent- schädigung für die Lehrerin der Privat- Warteschule L. Bongartz auf 25 Thaler.
Den Nutzen nicht verkennend, welcher durch die von der Adelgunde Louise Bongartz er- richtete Privat-Warteschule für Kinder unter dem schulpflichtigen Alter gestiftet wird, nahm der Stdtrath heute Veranlassung, für dieselbe Statt der bisher ein Etat ausgeworfenen Mieth- Entschädigung von 40 Thalern einstweilen auf ein Jahr vom 1. Januar 1844 an eine Vergütigung von fünf und zwanzig Thalern aus der städtischen Casse zu bewilligen.
Actum utsupra
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