Band 75: Eintrag vom  3. Juli 1928 (Nr. 775)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
6. Tarifänderungen.

Stadtverordneten - Versammlung beschließt folgende Tarifänderung: a) Hafentarif: Der Absatz E Hafenliegegeld des Tarifs für die Werft- und Hafenanlagen der Stadt Neuss erhält folgenden Zusatz: a) ein Hafengeld beim jedesmaligen Einlaufen in den Hafen für je 30 Tage ununterbrochenen Aufenthaltes, Tage der Ein- und Ausfahrt eingeschlossen, von Schiffen, die ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Personen dienen und von Schleppdampfern für jede Tonne Tragfähigkeit 15 Pfg. Hafenbugsierdampfer, die an einem Tage mehr als einmal in den Hafen einlaufen, haben das Hafengeld für jeden Tag nur einmal zu entrichten. Bleibt ein Personen- oder Schleppdampfer über die Zeit von 30 Tagen ununterbrochen im Hafen, so wird weiterhin Hafenliegegeld nach E 2 a berechnet.

b) Der Tarif für die städtische Ring- und Hafenbahn erfährt folgende Ermäßigung: Unter A) Gütertarif I 3 von 5 M auf 4,50 M " " " I 4 " 7 " " 5,50 " " " " I 5 " 8 " " 7,- " " " " II 1a " 9 " " 8,- "

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Unter A) Gütertarif II 1b von 11 M auf 10,- M " " " II 1d bei Schuttladungen zu Anschüttungszwecken 4,- M. " " " II 2a von 5,- M auf ≠ 5,- M. " 6,- " " Zusatz unter 2. Im inneren Verkehr der Städt. Ring- und Hafenbahn wird eine Mindestfracht von 5 000 kg. erhoben. Unter A Gütertarif III 1a von 11,- M auf 10,- M " " " " 1b " 12,- " " 11,- " " " " " 2a " 7,- " " ≠ 5," " " " 2b " 11,- " "

Unter B Tiertarif 1. von 1,80 M auf 1,20 M " 8,- " " 4,- " " 13,- " " 12,- " " 16,- " " 14,- " Unter B. " 2. " 0,90 " " 0,40 " " 8,- " " 4,- " " 13,- " " 12,- " " 16,- " " 14,- ".