a) Für ein der Neußer Arbeiter-Wohnungs-Genossenschaft seitens der Landesversicherungsanstalt der Rheinprovinz in Düs- seldorf zu gewährendes Darlehen von 100 000 M zur Fertigstellung der Häusergruppe Römerstraße und Weißenbergerweg übernimmt die Stadtgemeinde Neuss die selbstschuldnerische Bürgschaft.
b) Die Preußische Landespfandbriefanstalt, Körperschaft des (Rote Klammer vor Abs. b)) öffentlichen Rechts zu Berlin, hat der Neußer Wohnungsgenossenschaft für Beamte und Privatangestellte e. G. m. b. H. in Neuss auf das Grundstück Neuss Band 76 Blatt 3630 ein im Grundbuche an erster Stelle einzutragendes Darlehn von - Einhundertzwanzigtausend Goldmark gewährt.
Für alle der genannten Gläubigerin aus diesem Hypothekendarlehn von 120 000,- G. M (in Worten: Einhundertzwanzigtausend Goldmark) zustehenden Ansprüche an Kapital, Zinsen, Nebenleistungen und Kosten, auch soweit im Zwischenkreditwege Vorschüsse auf dieses Darlehn geleistet worden sind, übernimmt die Stadtgemeinde Neuss hiermit die selbstschuldnerische Bürgschaft.
Diese Bürgschaft soll bei jeder Veräußerung des Grundstücks insbesondere auch dann fortbestehen, wenn die Gläubigerin die seitens des Erwerbers erfolgende Schuldübernahme genehmigt. Der Stadtverordnetenbeschluß vom 2. August 1927 betr. Ausfallbürgschaft wird dadurch hinfällig. (Rote Klammer am Ende)
c) Stadtverordnetenversammlung nimmt Kenntnis von der Verlängerung des bei der Firma Proehl & Gutmann - Amsterdam aufgenommenen kurzfristigen Darlehns von 250 000 U. S. A. Dollars um weitere 3 Monate und stimmt der durch diese Verlängerung notwendig gewordenen Bürgschaftserklärung vom 18. November 1927 zu.
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