Band 49: Eintrag vom  26. April 1852 (Nr. 443)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Dem Gemeinderath wird von der Allerhöchsten KabinetsOrdre vom 16. Februar c. Kenntniß gegeben, wornach dem Antrage der Rheinischen Provinzial-Vertretung die Neuß-Bergheimer Gemeinde-Chaussee in das Verzeichniß der Bezirksstraßen aufzunehmen, wegen der finanziellen Lage des Bezirksstraßenfonds des Regierungsbezirks Düsseldorf nicht entsprochen werden kann.

a. u. s.