3. Zuschuß zum Bau einer israelitischen Schule. Die Stadtverordnetenversammlung bewilligt der israelitischen Gemeinde einen Zuschuß von Mark 5400,-- zu der projektirten neuen Schule unter der Bedingung, daß dieselbe spätestens im nächsten Jahre in Angriff genommen wird und mit der Maßgabe, daß die eine Hälfte dieser Summe nach Fertigstellung des Rohbaus, die andere nach vollständiger Vollendung der Schule gezahlt wird. Für den Fall, daß das neue Gebäude nicht mehr zur israelitischen Elementarschule benutzt werden sollte, ist die israelitische Gemeinde verpflichtet, den bewilligten Zuschuß an die Stadt zurückzugeben.