Stadtverordneten - Versammlung bewilligt auf Grund der "Vorschläge zum Bauprogramm 1927", welche alle Stadtverordnete im Umdruck erhalten haben, einen Kredit bis zu 3 300 000 M, der aus neuer Anleihe zu decken und mit 2 % zu tilgen ist. Von dem bewilligten Kredit sollen 300 000 M zur Unterstützung privater Baulustiger dienen. Über die Durchführung des Bauprogrammes, insbesondere über etwaige städtische Regiebauten, soll die Baukommission beschließen.
Der Hypothekenzinsfuß soll nach Prüfung von Fall zu Fall evtl. bis zu 3% auf 5% ermäßigt werden.
Sodann beschließt Stadtverordneten - Versammlung folgende Ergänzung der Bestimmungen für die Verwaltung des städtischen Hypothekenfonds (Stadtv. Beschluß vom 16.9.1924):
Bei Wohnhäusern von Privatpersonen soll die Beleihung bis 75 % des Wertes des bebauten Grundstückes erfolgen können.
Die 50% übersteigende Beleihung ist vom Beginn des 3. Jahres ab mit 1% zuzügl. ersparter Zinsen zu
[Nächste Seite]tilgen.
Die Frage der etwaigen Aufhebung des Obdachlosenasyls und der Errichtung von Baracken für böswillige Mieter sowie die Frage der Zuwendungen an den Zentralverband für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene soll in der Bau- und Finanzdeputation erörtert werden.