Band 75: Eintrag vom  8. April 1930 (Nr. 1136)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
10. Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten der Kallengasse.

Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung der Kallengasse betragen: a) für die Fahrbahn 3000,- R. M b) für Umpflasterung und Verschiedenes __________ 3000,- "

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Verwaltung nach dem Vorschlage der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 35 % der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 1050 M auf die Anlieger, die verbleibenden 65 % auf die Stadt entfallen.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 159,62 = 6,58 R. M für den Frontmeter beizutragen.

Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung der Kallengasse mit Asphaltbezug anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung; Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art.

In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine asphaltierte Straße ein bedeutend besseres Aussehen, als dies bisher der Fall war.

In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben.

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Die Gesamtkosten werden bewilligt. Sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst getragenen Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.