Band 55: Eintrag vom  4. Januar 1869 (Nr. 513)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Grummet-Entschädigung für Jos. Mobis.

Dem Unternehmer Jos. Mobis, welchem wegen der Haltung eines Zuchtstieres im abgelaufenen Jahre kein Terrain zum Grummet- schneiden hat überwiesen werden können, bewilligte die Ver- sammlung für diese Entbehrung eine Entschädigung von zehn Thalern aus städtischer Kasse.

actum ut supra