Stadtverordnetenversammlung ist mit der Verlängerung des am 30. September des Jahres zur Rückzahlung fällig gewesenen kurzfristigen Darlehens der Landesbank der Rheinprovinz in Höhe von 500 000 M auf ein weiteres Jahr zum festen Zinssatz von 6 3/4 % p. a. einverstanden. Die einmalige Abschlußgebühr beträgt 1/2 %.
[Nächste Seite]Die Verwaltung wird ermächtigt, nach eigenem Ermessen etwa erforderlich werdende Darlehnsverlängerungen abzuschließen und in der nächsten Finanzdeputation bekannt zu geben.