Stadtverordnetenversammlung nimmt von den weiteren Verhandlungen der Verwaltung betr. Stromlieferung im Anschluß an den Stromlieferungsvertrag mit dem R. W. E. Kenntnis und ist nunmehr mit dem endgültigen Abschlusse einverstanden, wenn der Abs. 10 des § 3 eine Änderung erfährt im Sinne des Stadtverordnetenbeschlusses vom
10. Juli erfährt.