Band 75: Eintrag vom  21. März 1929 (Nr. 936)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
14. Verteilung der Fahrbahnerneuerungskosten des Neumarktes.

Die veranschlagten Kosten für die Asphaltierung des Neumarktesvon Rheinwallstraße bis Niederwallstraße betragen: a) für die Fahrbahn 10 400 M b) für die Umpflasterung und Verschiedenes 500 " _________ zusammen 10 900 M.

Indem die Versammlung den Kostenanschlag nebst Plan der Veranschlagung nach dem Vorschlage der Verwaltung festsetzt, genehmigt sie ebenfalls die Verteilung der Kosten in der Weise, daß 35% der veranschlagten Kosten für die Fahrbahn, das sind 3 640 M auf die Anlieger, die verbleibenden 65% auf die Stadt entfallen.

Die Anlieger haben also für die Kosten der Fahrbahn bei einer Frontlänge von 246,80 Meter 14,75 M für den FrontmeterPunkt unlogisch. beizutragen.

Die Kosten der Umpflasterung trägt die Stadt allein. Diese Belastung der Anlieger ist zweifellos berechtigt durch die Vorteile der besseren Befestigung des Neumarktes mit Asphaltüberguß anstelle der jetzigen schlechten Pflasterung. Vorteile gesundheitlicher, schönheitlicher und wirtschaftlicher Art. In gesundheitlicher Hinsicht ist ein wesentlicher Vorteil darin zu erblicken, als die neue Art der Befestigung ein wirksames Mittel gegen den gesundheitsschädlichen Straßenstaub ist. In schönheitlicher Hinsicht hat eine gut asphaltierte Straße ein bedeutend besseres Ausstehen als wie dies bisher der Fall war. In wirtschaftlicher Beziehung sind die Vorteile von selbst gegeben, da bei dem regen Durchgangsverkehr eine asphaltierte Straße die Kauflust der Passanten mehr anregt, als dies augenblicklich bei dem sehr schlechten Zustande der Straße der Fall ist.

Auch haben die Häuser nicht mehr unter der Erschütterung der schweren Lastautos zu leiden.

[Nächste Seite]

Die Gesamtkosten werden bewilligt, sie sollen mit Ausnahme der von den Anliegern selbst zu tragenden Anteile aus dem Fonds zur Regulierung von Straßen Deckung finden.