Stadtverordnetenversammlung beschließt, den WasserwerksmeisterStratmannzum 1. April 1931 in den Ruhe
[Nächste Seite]stand zu versetzen unter Festsetzung des Ruhegehalts entsprechend den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestimmungen nach einem Prozentsatz von 80/100 an Pension = 4809 M.
Stadtverordnetenversammlung setzt die Hinterbliebenenbezüge für die Witwe desVerwaltungsoberinspektors Conen mit Ablauf des Gnadenvierteljahres entsprechenden gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestimmungen nach 78/100 Pension auf 3189 M (Witwengeld) jährlich fest.
Die Unterstützungssache WeichenwärterWienands wird vertagt. Stadtverordnetenversammlung beschließt: a) die Frage der etwaigen Erstattung der über die Genehmigung des Provinzialrats hinaus erhobenen Dienstbezüge der Beigeordneten Dr. van Hansemann, Thielemann und Goertz als erledigt zu betrachten; b) die Frage überhobener Dienstbezüge durch Oberbürgermeister Hüpper der Finanzdeputation zur endgültigen Erledigung und Entscheidung zu überweisen; c) desgleichen wird die Finanzdeputation bevollmächtigt und beauftragt, die Gehaltsfrage des jetzigen Oberbürgermeisters, dem durch die Abtretung der Bezüge aus der Feuerversicherung durch den Oberbürgermeister Hüpper an den KaufmannGotzens und durch einen vom Bezirkausschuß bezw. Provinzialrat erfolgten Abzug am Grundgehalt in Höhe von 1000 M Nachteile entstanden sind, zu regeln.
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