Band 75: Eintrag vom  27. Dezember 1930 (Nr. 1334)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
23. Personalien.

Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Wasser- werksmeisterStratmannzum 1. April 1931 in den Ruhe

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stand zu versetzen unter Festsetzung des Ruhegehalts ent- sprechend den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestim- mungen nach einem Prozentsatz von 80/100 an Pen- sion = 4809 M.

Stadtverordnetenversammlung setzt die Hinterbliebenen- bezüge für die Witwe desVerwaltungsoberinspektors Conen mit Ablauf des Gnadenvierteljahres entsprechen- den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestimmungen nach 78/100 Pension auf 3189 M (Witwengeld) jährlich fest.

Die Unterstützungssache WeichenwärterWienands wird vertagt. Stadtverordnetenversammlung beschließt: a) die Frage der etwaigen Erstattung der über die Ge- nehmigung des Provinzialrats hinaus erhobenen Dienst- bezüge der Beigeordneten Dr. van Hansemann, Thielemann und Goertz als erledigt zu betrachten; b) die Frage überhobener Dienstbezüge durch Oberbürgermeister Hüpper der Finanzdeputation zur endgültigen Erledigung und Entscheidung zu überweisen; c) desgleichen wird die Finanzdeputation bevollmächtigt und beauftragt, die Gehaltsfrage des jetzigen Oberbürgermei- sters, dem durch die Abtretung der Bezüge aus der Feuerversicherung durch den Oberbürgermeister Hüpper an den KaufmannGotzens und durch einen vom Bezirkaus- schuß bezw. Provinzialrat erfolgten Abzug am Grundge- halt in Höhe von 1000 M Nachteile entstanden sind, zu regeln.