Die Bilanzen der städtischen Betriebswerke für die Zeit a) vom 1. Januarbis 31. März 1928 (Zwischenbilanz infolge Übergang vom Kalender- jahr aufs Rechnungs- jahr)
[Nächste Seite]b) vom 1. April 1928bis 31. März 1929 werden genehmigt. Den beteiligten Beamten wird Entlastung erteilt.
Der Antrag der kommunistischen Fraktion auf Aufhe- bung der Betriebsdeputation und Umwandlung in eine Elferkommission wird der Betriebsdeputation und Finanzde- putation überwiesen.
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