Band 75: Eintrag vom  23. Juli 1929 (Nr. 1023)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
16. Darlehnsangelegenheit.

Stadtverordnetenversammlung ermächtigt die Verwaltung mit Rücksicht auf die schwierige Geldmarktlage, bei der Landesbank der Rheinprovinz kurzfristige Kredite nach Maßgabe des Bedarfs zu den jeweils bei dieser Bank geltenden Bedingungen aufzunehmen und bereits bei der Landesbank begebene Kredite zu verlängern.

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Diese Ermächtigung gilt auch für die Aufnahme und Verlängerung von kurzfristigen Darlehen bei anderen Geldgebern (Banken u. s. w.) sofern die Darlehnsbedingungen in Grenzen der jeweils bei der Landesbank geltenden bleiben.