Band 75: Eintrag vom  27. Dezember 1930 (Nr. 1323)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
14. Auseinandersetzung zwischen der Stadt Neuss und der Gemeinde Neukirchen.

Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Auseinandersetzung zwischen der Stadt Neuss und der Gemeinde Neukirchen in folgender Weise vorzunehmen: a) Die Restkaufpreisschuld an Witwe Peter Leuschin Neuss-Weckhoven für ein in Neuss-Weckhoven liegendes Grundstück von 3800,- RM wird ganz auf die Stadt übernommen. b) von den nachstehenden von der Landgemeinde Hoisten aufgenommenen Schulden: 1. Darlehen zur Deckung von Etatsfehlbeträgen 5000,- M 2. Aufwertungsdarlehen für Wegebau von 2000,- " 3. Differenzbetrag zwischen An- und Verkaufspreis beim Anwesen Stammenin Speck von 10500,- " 13000,- zus. 20000,- M 17500,wird der nach der Steuerkraft auf Neuss-Weckhoven entfallende Teil von 45,31 % = 7929,25 9062 M auf die Stadt übernommen. c) von den von der Landgemeinde Hoisten aufgenommenen Wege- und Kanalbauschulden in der Gesamthöhe von 63770 RM wird der nach der Länge auf Neuss-Weckhoven entfallende Teil von 40706,40 M werden auf die Stadt Neuss übernommen. e) mit Rücksicht auf die Schulden und Lasten, die die Gemeinde Neukirchen durch den von der Landgemeinde Hoisten errichteten Schulneubau in Helpenstein zu tragen hat, und außerdem mit Rücksicht auf sonstige, zu übertragen: 112935,65

d) Die von der Landgemeinde Hoisten für die Gemeindewohnungsbauten in Neuss-Weckhoven aufgenommenen Darlehen in der Gesamthöhe von 60500,-

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Übertrag: 112935,65 infolge der kommunalen Neugliederung für die Gemeinde Neukirchen eingetretenen Belastungen übernimmt die Stadt Neuss einen Schuldbetrag von 30000,f) die Stadt Neuss beteiligt sich an den Kosten der Unterhaltung der Wege in dem nach Neukirchen eingegliederten Teil der früheren Landgemeinde Hoisten (mit Ausnahme der Wege zur Schule Helpenstein) auf die Dauer von 5 Jahren in demselben Verhältnis, in dem die frühere Ortschaft Weckhoven an den Kosten der Unterhaltung der Wege in der ganzen früheren Landgemeinde Hoisten teilgenommen hat Diese Kostenbeteiligung beläuft sich auf 3917,64 ____________ Für die auf die Stadt Neuss entfallende Gesamtsumme von 146853,29 M 147986,04 RM übernimmt die Stadt Neuss, soweit möglich, entsprechende Anleihebeträge der früheren Landgemeinde Hoisten; ein etwa verbleibender Spitzenbetrag soll an die Gemeinde Neukirchen gezahlt werden; zur Ausführung wird die Verwaltung ermächtigt.

Die Auseinandersetzung zwischen der Stadt Neuss und dem Amt Hülchrath in Neukirchen ist jetzt noch nicht möglich. Sie muß nach endgültiger Regelung der Ämterzusammenlegung noch erfolgen.