6. Darlehnsaufnahme.
Die Landesbank der Rheinprovinz gewährt der Stadt Neuss aus Mitteln der kommunalen Konsolidierungsaktion zur Abdeckung kurzfristiger Kredite ein langfristiges Darlehen von 250 000 M in Gemäßheit des an die rhein. Kommunen und Kommunalverbände ergangenen Landesbank-Rundschreibens vom 23.11.1929. Das Darlehen wird auf Feingoldbasis gegeben zu 8 % Zinsen p.a. 1/4 % lfd. jährl. Verwaltungskostenbeitrag, Barauszahlung 93 %, Tilgungssatz 1 1/2 %; im übrigen gelten die Bedingungen des Darlehnsvertrages.
Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Darlehnsgeschäft zu und spricht dabei den Wunsch aus, mit diesem langfristigen Darlehen nicht kurzfristige Kredite der Landesbank, sondern solche von Privatbanken abzudecken.