6. Darlehnsaufnahme.
Die Landesbank der Rheinprovinz gewährt der Stadt Neuss aus Mitteln der kommunalen Konsolidierungsaktion zur Abdeckung kurz- fristiger Kredite ein langfristiges Darlehen von 250 000 M in Gemäß- heit des an die rhein. Kommunen und Kommunalverbände ergange- nen Landesbank-Rundschreibens vom 23.11.1929. Das Darlehen wird auf Feingoldbasis gegeben zu 8 % Zinsen p.a. 1/4 % lfd. jährl. Verwaltungs- kostenbeitrag, Barauszahlung 93 %, Tilgungssatz 1 1/2 %; im übrigen gelten die Bedingungen des Darlehnsvertrages.
Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Darlehnsgeschäft zu und spricht dabei den Wunsch aus, mit diesem langfristigen Dar- lehen nicht kurzfristige Kredite der Landesbank, sondern solche von Privatbanken abzudecken.