Band 75: Eintrag vom  8. April 1930 (Nr. 1163)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
37. Darlehnsangelegenheiten.

Stadtverordnetenversammlung ist damit einverstanden, daß das s. Zt. der Industrie- und Handelskammer Neuss gegebene Darlehen mit 84000 M der Industrieund Handelskammer M. Gladbach - Rheydt - M Neuss in M. Gladbach belassen wird gegen Verzinsung mit 2 % über dem jeweiligen Reichsbankdiskontsatz und gegen eine Tilgung von jährlich 10000 M.

Die Stadtverordnetenversammlung hält die von der Landesbank gestellten Bedingungen von 9 1/4 % Zinsen p. a. und 1/2 % Abschlußgebühr zur Verlängerung eines Darlehens von 1 500 000 M um 1 Jahr mit Rücksicht auf die veränderte Geldmarktlage für unannehmbar. Die Verwaltung wird deshalb ersucht, mit der Landesbank dahingehend zu verhandeln, daß die Bedingungen entweder wesentlich verbessert oder daß die Darlehensbeträge zu den jeweiligen Landesbankbedingungen für kurzfristige Kredite vorläufig weiter belassen werden.

Von dem bei der Bank für Handwerk und Gewerbe hier, aufgenommenen am 1.4.1930 fälligen kurzfristigen Darlehen von 600 000 M wird ein Teilbetrag von 400 000 M zum Zinsfuße von 3 % über dem jeweiligen Reichsbankdiskont um 3 Monate (1.7.1930) verlängert. Geld-

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geber ist verpflichtet, den Darlehnsbetrag zu denselben Bedingungen um weitere 3 Monate, d. h. bis 1.10.1930, zu verlängern, wenn die Stadt Neusss diese Verlängerung bis 15. 6.1930 beantragt.

Ab 1. Oktober 1930 läuft das Darlehen stillschweigend jeweils um 3 Monate weiter, wenn nicht von einer Seite wenigstens 14 Tage vor Quartalsbeginn gekündigt ist.

Stadtverordnetenversammlung hat gegen die Gewährung eines Darlehens von 1500 R. M bis 11. November 1930 zum jeweiligen Sparkassen-Hypotheken-Zinssatz an Herrn Stoffel in Düsseldorf (Landesgeschäftsführerdes Bühnen-Volksbundes in Düsseldorf) keine Einwendungen, sofern ausreichende Realsicherheiten gestellt werden.