a) die Arbeitsinvaliden von der Entrichtung der Bürger- steuer zu befreien, b) aus den letzthin beschlossenen Steuern 5000 M zu entnehmen und diesen Betrag den Jugendvereinen zuzuleiten.
Stadtverordnetenversammlung beschließt Verta- gung des Antrages zu a) bis zum Eintreffen der zu erwartenden preußischen Ausführungsbestimmungen. Die Durchführung des Antrages zu b) soll im Rahmen der dafür vorgesehenen Etatsmittel durch die Finanz- deputation erfolgen.
| Erwähnt in |
|
|---|
| Erwähnt in |
|
|---|