a) die Arbeitsinvaliden von der Entrichtung der Bürgersteuer zu befreien, b) aus den letzthin beschlossenen Steuern 5000 M zu entnehmen und diesen Betrag den Jugendvereinen zuzuleiten.
Stadtverordnetenversammlung beschließt Vertagung des Antrages zu a) bis zum Eintreffen der zu erwartenden preußischen Ausführungsbestimmungen. Die Durchführung des Antrages zu b) soll im Rahmen der dafür vorgesehenen Etatsmittel durch die Finanzdeputation erfolgen.