Band 75: Eintrag vom  1. April 1930 (Nr. 1121)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
4. Steuerverwaltung.

Die Stadtverordneten-Versammlung erwartet von der Verwaltung, daß sie angesichts der Notlage im Mittelstand auch fürderhin mit größter Rücksicht auf die wirtschaftliche Not bei den Steuereinziehungen vorgeht. Die Gewerbesteuerpflichtigen mit einem Jahresbetrage bis zu 12,- M werden von der Gewerbesteuerzahlung befreit.