Band 45: Eintrag vom  18. Mai 1843 (Nr. 251)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Der Stadtrath erkennt die absolute Nothwendigkeit daß über die weitläufigen und zerstreuten städtischen Besitzungen ein auf das Grundsteuer-Cataster basirter Übersichts-Plan nebst den dazu gehörigen Spezial- Carten angefertigt werde, und beschließt daher auf den Vortrag des vorsitzenden Beigeordneten Bürger- meisters, daß die Ausführung dieses Geschäftes auf städtische Kosten, und gegen Taxmäßige Berechnung der darauf verwendeten Zeit dem Kreis-Geometer Rappenhoener zu übertragen sei, so daß die Ausgabe jedoch den von dem [Herr] Rappenhoener angegebenen Betrag von 190 Thaler in keinem Falle überstiegen werden könne.

Actum ut supra