Dem Gemeinderathe wird mitgetheilt, daß bei der geschehenen öffentlichen Vergantung des Aufhängens, Anzündens, Putzens und Abnehmens der städtischen Laternen in nächstennachsten Winter nur der Hermann Meuter erschienen sei, welcher sich erboten habe, die gedachten Verrichtungen für die in seiner Offerte vom 30. August c. geforderte Summe von 150 Thlr übernehmen zu wollen. Demgemäß autorisirte Gemeinderath die Gemeinde Verwaltung mit dem p Meuter definitiven Contract abzuschließen, dabei aber wo möglich eine niedrigere Entschädigung als die geforderte Summe zu vermittlen.
A. u. s.