Band 58: Eintrag vom  3. April 1876 (Nr. 708)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
Ortsstatut betreffend Vertheilung der Einquartirungslast .

Auf Vorschlag der Finanz-Commission beschließt die Versammlung das ≠ Vertheilung Ortsstatut betreffend ≠ der Einquartirungslast für die Stadt Essen auch für Neuss als Ortsstatut aufzustellen, nach welchem die Einquartirungslast auf Rechnung der Stadt in Massenquartie- ren untergebracht und der Gesammtbetrag als Gemeinde- steuer auf die Verpflichteten repartirt wird . Ferner wird beschlossen, seitens der Einquartirungs- Commission vor jeder Einquartirung bekannt machen zu lassen, daß die, welche ihre Einquartirungslast in natura tragen wollen, sich auf dem Bürgermeister- Amte zu melden haben .