5. Gy
mnasial-Angelegenheit.
Es wird vorgetragen, daß seitens des Königl. Provinzial-Schul-Collegiums über die Pensionsberechtigung der einzelnen Gehaltserhöhungen der Gym-
[am Rand eingefügt:] nasiallehrer die Zustimmung der Stadtverordneten-Versammlung erfordert
werde und hiernach der Pensionsbeitrag für jede einzelne
Stelle zu normiren sei.
Die Stadtverordneten-Versammlung gab demgemäß die Erklärung
ab, daß sie Namens der Stadt die Pensionsberechtigung anerkenne
a. für den Director Dr. Menn mit 1100 Thlr. Gehalt und freier Wohnung,
b. .. .. ersten Oberlehrer Dr. Rondolf mit 900 Tjlr. Gehalt und und 100 Thlr. persönlicher [untergestellt:] Zulage,
c. .. .. zweiten Oberlehrer Dr. Koehler mit 850 Thlr. Gehalt und 100 Thlr. persönlicer [untergestellt:] Zulage,
d. .. .. dritten Oberlehrer Dr. Windheuser mit 800 Thlr. Gehalt,
e. .. .. Religionslehrer Dr. Rheinstädter mit 675 Thlr. Gehalt und freier Wohnung,
f. .. .. ersten ordentlichen Lehrer Anossell mit 700 Thlr. Gehalt,
g. .. .. zweiten ordentlichen Lehrer Dr. Rockerath mit 650 Thlr. Gehalt
h. .. .. dritten ordentlichen Lehrer mit 600 Thlr Gehalt,
i. .. .. vierten ordentlichen Lehrer Dr. Rassmann mit 550 Thlr. Gehalt,
k. .. .. fünften ordentlichen Lehrer Dr. Uehring mit 500 Thlr. Gehalt.
[Nächste Seite] Bemerkt wird, daß insbesondre auch die Pensionsberechtigung für die
den beiden Oberlehrer Dr. Rondolf und Dr. Köhler zuerkannten
persönlichen Zulagen von je 100 Thalern anerkannt werde.
Da die Stadtverordneten-Versammlung schon früher beschlossen hat,
auf die Erhebung von Pensionsbeiträgen von den Lehrern zu verzichten,
so bedarf es der Normirung solcher Beitäge selbstredend nicht.
actum ut supra