Auf den Vortrag des Bürgermeisters erklärt die Stadtver- ordneten Versammlung ihre Zustimmung dazu, daß dem Religionslehrer Dr. Rheinstadter zu der früher votirten Entschädigung von 75 Thlr. für die Entbehrung seiner Dienst- wohnung auch eine besondre Zulage von 50 Thlr. aus Mitteln der Gymnasial-Kasse, gezahlt werde, solange die Nothwendig- keit vorliegt, die Unterprima respective Obersecunda in zwei Coetus einzutheilen.
a.u.s.