Band 49: Eintrag vom  6. Oktober 1851 (Nr. 325)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Gemeinderath beschloß heute in Modifikation seines frühern desfallsigen Beschlusses, wie er Rechts dagegen zu erinnern finde, daß die disponiblen Räumlichkeiten des Gymnasialgebäudes in der Folge auch durch verheirathete Lehrer bewohnt werden. Bei desfallsigen Zusicherungen Seitens des Curatorii sei aber in jedem einzelnen Falle der ausdrückliche Vorbehalt zu machen, daß der betreffende Lehrer nach halbjähriger ortsüblicher Kündigung gegen eine Miethentschädigung von fünfzig Thlr. auszuziehen habe.

a. u s.