Der Vorsitzende theilt der Versammlung mit, daß die Absicht vorliege, noch ein Lazareth in dem alten Alexianer-Kloster und zwar auf Kosten des Kreises einzurichten. - Die Stadtverordneten-Versammlung beschließt hierauf, außer dem auf Kosten der Stadt eingerichteten Lazarethe, sich mit an den auf ps. pr. 5000 Thaler veranschlagten Einrichtungs- und Unterhaltungskosten dieses Kreis Lazareths mit einem Viertel zu betheiligen, wenn die übrigen Landgemeinden des Kreises die andern drei Viertel der Kosten tragen und zwar unter der Bedingung, daß falls die Ärzte der hiesigen Stadt neben ihrer Privatpraxis die Behandlung der Verwundeten in beiden Lazarethen allein nicht mehr besorgen können, von Seiten des Kreises für Beschaffung weiterer ärztlicher Hülfe und Krankenpflege von Außen gesorgt werde.
acta ut supra