Band 47: Eintrag vom  2. August 1845 (Nr. 225)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 

Zum Schutze der städtischen Wiesen in der Heusgeskaul vor den Überfluthungen durch das Sommerwasser er- scheint dem Stadtrath die Anlage einer hölzernen Schleuse an dem sogenannten Grübchen durchaus noth- wendig. Die Ausführung einer solchen Schleuse, welche nach dem Anschlage der Mühlenbaumeister Vehling zu 145 Thalern 26 Silbergroschen berechnet ist, wurde demnach unter der Maaßgabe beschlossen, daß die Privat-Eigenthümer

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Böcker, Boisserée & Cie, deren Wiesen durch die- se Schleuse ebenfalls geschützt werden, die Hälfte der desfallsigen Kosten tragen.

Ferner äußerte der Stadtrath seine Ansicht dahin, daß es angemessen sein werde, die Arbeit nicht im Wege des Verdings sondern unter Aufsicht des zuver- läßigen Baumeisters Thomas auf Rechnung ausfüh- ren zu lassen, damit man der bei einem solchen Wer- ke hauptsächlich nothwendigen Güte und Solidität der Naturialien p vergewissert wurde.

Actum utsupra