Band 52: Eintrag vom  5. November 1859 (Nr. 511)

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Transkription

 
2. Benutzung von Schulzimmern an der Glockhammerschule qq durch das hiesige Landwehr Bataillion zum Zweck des UnterrichtsErtheilung an die Manschaften.

Nach Einsicht der zwischen dem Commando des Landwehr-Bataillons N. 39. und der Schul-Commission gepflogenen Verhandlungen klärt die Versammlung sich mit der obigen Benutzung von Schulzimmern durch das Landwehr-Bataillion unter den aufgestellten Bedingungen einverstanden.

actum ut supra