Band 50: Eintrag vom  12. November 1855 (Nr. 443)

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Transkription

 

Ein ähnliches Gesuch des LehrersBurbach fand aus dem Grunde keine Berücksichtigung, weil Theuerungszulagen grundsätzlich nur verheiratheten Beamten zuerkannt werden sollen.

a.u.s.