Vormündere über das minterjäh- rige Hesemans Kind .
Auf die Vorstellung und Bitte des N. Heseman, welcher, weil er zur 2ter Ehe zu schreiten willens ist, zwei Vormündere benentlich H. Vicarius Frings und Adam Nauen Jun. über sein Kind in Eid und Pflichten zu nehmen ge- betten, wird H. Bürgermeistern die An- ordnung recommendirt .
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