Stadtverordnetenversammlung setzt die von den Anliegern der Nordkanalallee (II. Teil - von Haus Nordkanalallee 48 bis zum Berghäuschensweg) zu zahlenden Straßenbaukosten auf 95,07 M für den laufenden Frontmeter fest. In der Berechnung sind enthalten die Kosten für den Grunderwerb, für die Entwässerung der Straße und für die Befestigung der Fahrbahn.
Die Kosten für die Befestigung des Bürgersteigs sowie die Kosten der fünfjährigen Unterhaltung der Fahrbahn und Bürgersteige bleiben einer späteren Veranlagung vorbehalten.