Die Subscription auf das Werk des Hofrath
von der Heyde zu Magdeburg: Landes- und
Local-Polizei-Verfassung: auf Rechnung
der Gemeinde wurde vom Stadtrath abgelehnt,
zumal auch das Polizei-Amt jene Schrift nicht
für nothwendig hält.
Band 47,
Eintrag 265 (22. November 1845) „daß der zweite Theil des Werkes von Hofrath von der Heyde“
Band 47,
Eintrag 407 (23. Dezember 1846) „Die Anschaffung des Merkur: "Zusätze, Ergän- zungen und Erläuterungen zur Polizeigesetzkunde
von W. G von Heyde“