Band 50: Eintrag vom  21. Mai 1855 (Nr. 338)

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Transkription

 

Gemeinderath beschließt, die seither der Wittwe des verstorbenen Polizeidieners Esser zur Benutzung überwiesene, von derselben in Wirklichkeit aber nicht benutzte Wohnung in dem Hause Sect. B Nr. 61 3/4. vom 1. October c. an, dem PolizeidienerBellen als Dienstwohnung anzuweisen.

actum ut supra