Band 75: Eintrag vom  1. April 1930 (Nr. 1123)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
3. Deckung des Gemeindesteuerbedarfs.

Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Kommunalbedarf für das Rechnungsjahr 1930 nach Abzug des Anteils der Stadt Neuss an dem Aufkommen der Reichseinkommensteuer, der Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer durch Erhebung von 1) a. 425 % Zuschlägen zur Gewerbesteuer nach den Steuergrundbeträgen des Ertrages, b. 1250 % Zuschlägen zu den Steuergrundbeträgen der Lohnsumme, 2) 170 % Zuschlägen zur staatlichen Steuer vom Grundvermögen zu decken.

Bei einem umlagefähigen Soll der Gewerbesteuergrundbeträge vom Ertrage von 312 000 M und von der Lohnsumme von 37 000 M beträgt die Durchschnittsbelastung der Gewerbesteuer 512,89 %.

Nach einem umlagefähigen Soll der staatlichen Grundvermögenssteuer von 325 000 M beträgt die Durchschnittsbelastung sämtlicher Realsteuern 347,18 %