Die Verwen- dung des Überschusses des Klassen- steuer-Dec- kungs Fonds zum Vor- theile des rheinischen Blin- den-Instituts wird abgelehnt.
In Folge Mittheilung des Herrn Regierungs Prä- sidenten vom 10. des Monats wurde heute im Stadtrathe die Frage angeregt, ob die diesseitigen Überschüsse des 2% Klassensteuer-Deckungs-Fonds zum Vortheile der rheinischen Blinden-Anstalt zu verwenden seien. Wie groß auch die Theilnahme
[Nächste Seite]ist, welche jenes Institut mit Recht allgemein ein- flößt, so glaubte der Stadtrath sich jedoch für die obige Frage nicht bejahend, sondern dafür aussprechen zu müssen, daß diese Überschüsse, wie bisher, zur Be- streitung vorhandener Gemeinde-Bedürfnisse ver- wendet werden, zumal schon die Privat - Wohltätig- keit hiesiger Stadt die im Verhältnisse ihrer Bevöl- kerung wesentliche Summe von 712 Thalern für die Blin- den-Anstalt aufgebracht haben.
Actum ut supra