Bei Ausführung der Neubauten für die Arbeiterwohnungsgenossenschaftan der Düsseldorfer- und
Yorkstraße hat es sich als zweckmäßig erwiesen,
kleine Grenzregulierungen an der Straßenflucht
vorzunehmen. Die Austauschflächen sollen unentgeltlich übertragen werden.
Band 75,
Eintrag 1034 (17. September 1929) „der Neußer Arbeiterwohnungs - Genossenschaft e. G. m. b. H. bei der Landesversicherungsanstalt
der Rheinprovinz“