spendtmeister Peter Klump
die vom supplicanten beij heuthiger versamblung in abschlag seiner schuldigkeit deren 532 reichsthaler beij antrettung seines dienstes loco cantionis uber- gebenen gerichtliche obligation von 100 reichsthaler sprechend auff Joannes Brewerschlößer alhirr können angennohmen und auch demselben gegen billige zahlung ein findtleinskindt zur ver- pflegung gegeben werden, indeßen demselben ahnbefohlen werden soll inner zeith von 3 monathen seine etwa annoch habende forderung seinem angeben nach beij zu bringen, und ins kunftig dem altem brauch gemäß vor abgang herrn bürgermeister im februario die spendtrechnung zu thuen.
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