Band 52: Eintrag vom  29. März 1858 (Nr. 210)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
2. Antrag auf Beseitigung von Weidenbäumen auf dem Neuß- Gladbacher Communalwege.

Um dem Nachtheile vorzubeugen, welcher durch den Schatten- wurf "der auf dem genannten Communalwege stehenden Weidenbäume für die anschleßenden Grundbesitzer entsteht, beschließt die Versammlung, die gedachten Weidenbäumen bis auf sechs Fuß fällen zu lassen.

actum ut supra