Um dem Nachtheile vorzubeugen, welcher durch den Schatten- wurf "der auf dem genannten Communalwege stehenden Weidenbäume für die anschleßenden Grundbesitzer entsteht, beschließt die Versammlung, die gedachten Weidenbäumen bis auf sechs Fuß fällen zu lassen.
actum ut supra
| Typ | Straße |
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| Erwähnt in |
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