Band 75: Eintrag vom  17. September 1929 (Nr. 1047)

Eintragsübersicht (Band, Sitzung)

Transkription

 
18. Personalien.

Stadtverordnetenversammlung setzt die Hinterbliebenenbezüge für die Hinterbliebenen:

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a) des RangiermeistersPooschen b) des SparkassendirektorsFischer nach Ablauf des Gnadenvierteljahres entsprechend den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestimmungen nach zu a) 63/100steln, zu

b) 73/100steln Pension fest.

Ferner beschließt Stadtverordneten - Versammlung auf Grund des § 88 des Gesetzes vom 21. Juli 1852 betr. die Versetzung von nichtrichterlichen Beamten in den Ruhestand die Zwangspensionierung des PolizeihauptwachtmeistersLeyendeckers zum 1.10. d. Js. der Berechnung des Ruhegehaltes ist entsprechend den gesetzlichen und ortsstatutarischen Bestimmungen ein Satz von 59/100steln zu Grunde zu legen.

Stadtverordnetenversammlung beschließt grundsätzlich die Einstellung einer tierärztlichen Hilfskraft auf Privatdienstvertrag für vorläufig 1 Jahr. Die Entscheidung über die Person soll in einer weiteren Stadtverordnetensitzung erfolgen.

Finanz Dep.?

Zu Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Neuss - Grimlinghausen wird der bisherige Standesbeamte RektorZimmermann in Grimlinghausen und zu dessen Stellvertreter der ArchitektPhil. Schmitz gewählt.