Gegen die aufgestellten Bedingungen für die vom 16. desMonats Statt findende Wiederverpachtung mehrer Parzellen städtischen Gartenlandes, wornach unter Andern der Zahlungstermin statt auf den 10. November von nun an auf den 15. October festgesetzt worden, fand Gemeinderath Nichts zu erinnern.
a. u. s.