Stadtverordnetenversammlung beschließt Ausschluß des Stadtverordneten Arenbrustvon der kommunistischen Fraktion wegen gröblicher Verletzung der Schweigepflicht für 12 aufeinanderfolgende Stadtverordnetensitzungen.
Der Stadtverordnete Arenbrust erklärte, daß die kommunistische Fraktion, das Schweigegebot nur dann beobachten würde, wenn das Schweigen den Interessen der Arbeiterschaft diene. Im Übrigen werde er nur der Gewalt weichen.